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Frist unbekanntEU-weitLieferleistungen

Lieferung von Schienenkammerelementen für Schienenform Ri 53-10, 49E1, 60R1, 60R2, 55R1, 59R1 und 59R2 sowie Schienenfußunterlagen aus recyclingfähigen Materialien

Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen DVB_2024_18_041veröffentlicht 18.04.2024Lieferleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 YEARS17.04.2024 – …, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Dresden01129, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 31 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Verfahrensart: Qualifizierungsverfahrens gemäß § 48 SektVO Die europaweite Bekanntmachung über das Bestehen dieses Qualifizierungssystems ersetzt den Aufruf zur Teilnahme am Vergabeverfahren durch Veröffentlichung gemäß § 48 Abs. 9 SektVO. Die Einrichtung des Qualifizierungssystems dient der von einem konkreten Vergabeverfahren unabhängigen Eignungsprüfung nach standardisierten Kriterien. Auf diesem Weg kann die Sektorenauftraggeberin die Eignungsprüfung vorziehen, um so bei positiv festgestellter Eignung im darauffolgenden Vergabeverfahren auf die nochmalige Eignungsprüfung verzichten zu können und das Vergabeverfahren allein mit den qualifizierten Unternehmen im Wege eines nicht offenen Verfahrens oder eines Verhandlungsverfahrens durchführen zu können (§ 48 Abs. 9 SektVO). Unternehmen deren Eignung geprüft und festgestellt wird, werden bei der DVB in einem entsprechenden Verzeichnis geführt (§ 48 Abs. 8 SektVO). Das Verzeichnis hat jedoch nur eine deklaratorische Wirkung. Es bleibt der DVB unbenommen, Unternehmen / Unternehmensgemeinschaften im Zuge der Durchführung bzw. während der Geltungsdauer der Qualifizierung jederzeit im Hinblick auf das Vorhandensein bzw. das Fortbestehen der im Qualifizierungsverfahren bewerteten Eignungskriterien bzw. von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 oder 124, 142 GWB zu überprüfen. Zudem bleibt es der DVB unbenommen, einzelne Beschaffungsbedarfe auch ohne Zugriff auf das Qualifizierungssystem zu decken. Des Weiteren kann die DVB im nachfolgenden Vergabeverfahren, d.h. im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren, die Zahl der qualifizierten Unternehmen, die zur Angebotsabgabe oder zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert werden, soweit begrenzen, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten des Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung erforderlichen Aufwand sichergestellt ist, § 45 Abs. 3 S. 1 SektVO. Hierbei wird die Zahl der ausgewählten qualifizierten Unternehmen so ausgewählt, dass ein angemessener Wettbewerb gewährleistet wird, § 45 Abs. 3 S. 2 SektVO. Daher werden nicht zwingend alle Unternehmen, die das Qualifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, auch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Jede/s interessierte Unternehmen / Unternehmensgemeinschaft kann jederzeit einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem stellen. Der Auftraggeber teilt seine Entscheidung hinsichtlich der Qualifizierung den Antragstellern innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Beantragung zur Aufnahme in das Qualifizierungssystem mit. Erst mit Vorliegen eines vollständigen und damit prüffähigen Antrags auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem beginnt grundsätzlich die Frist von max. sechs Monaten zu laufen. Kann eine Entscheidung nicht innerhalb von vier Monaten getroffen werden, so teilt die Auftraggeberin innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags dies sowie den voraussichtlichen Entscheidungszeitpunkt dem Unternehmen / der Unternehmensgemeinschaft mit (§ 48 Abs. 11 SektVO). Bei erfolgreicher Qualifizierung wird der Antragsteller in einem Verzeichnis der qualifizierten Unternehmen / Unternehmensgemeinschaften aufgenommen und hierüber informiert. Kosten, die dem Unternehmen / der Unternehmensgemeinschaft im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens entstehen, werden nicht entschädigt. Jede/s interessierte Unternehmen / Unternehmensgemeinschaft kann jederzeit einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem stellen. Der Auftraggeber teilt seine Entscheidung hinsichtlich der Qualifizierung den Antragstellern innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Beantragung zur Aufnahme in das Qualifizierungssystem mit. Erst mit Vorliegen eines vollständigen und damit prüffähigen Antrags auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem beginnt grundsätzlich die Frist von max. sechs Monaten zu laufen. Kann eine Entscheidung nicht innerhalb von vier Monaten getroffen werden, so teilt die Auftraggeberin innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags dies sowie den voraussichtlichen Entscheidungszeitpunkt dem Unternehmen / der Unternehmensgemeinschaft mit (§ 48 Abs. 11 SektVO). Bei erfolgreicher Qualifizierung wird der Antragsteller in einem Verzeichnis der qualifizierten Unternehmen / Unternehmensgemeinschaften aufgenommen und hierüber informiert. Bei Ablehnung des Antrages auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem wird das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Entscheidung unter Angaben der Gründe für die Ablehnung in Textform benachrichtigt (§ 48 Abs. 12 SektVO). Kommt die Sektorenauftraggeberin zu dem Ergebnis, dass die Eignung eines qualifizierten Unternehmens nachträglich entfallen ist, führt sie ein Aberkennungsverfahren gemäß § 48 Abs. 12 S. 3 SektVO durch. Die DVB teilt dem / der qualifizierten Unternehmen / Unternehmensgemeinschaft die konkreten Gründe, die zur Aberkennung der Qualifizierung führen, in Textform gem. § 126b BGB mindestens 15 Kalendertage vor dem für das Wirksamwerden der Aberkennung vorgesehenen Zeitpunkt mit und räumt auf diese Weise dem Unternehmen/ der Unternehmensgemeinschaft die Möglichkeit der Stellungnahme ein (§ 48 Abs. 12 S. 4 SektVO). Kommt die Sektorenauftraggeberin zu dem Ergebnis, dass die Eignung eines qualifizierten Unternehmens nachträglich entfallen ist, führt sie ein Aberkennungsverfahren gemäß § 48 Abs. 12 S. 3 SektVO durch.

Beschreibung des Loses

Schienenkammerfüllungen oder -elemente werden für - die Oberbauform Feste Fahrbahn, Rheda-City, Bauart DVB AG mit einbetonierten Zweiblockschwellen mit Keil-W-Befestigung (Spannklemme NV-1, Skl 25) und im Weichen- und Kreuzungsbereich mit Schwellen mit Ankerschiene mit Keil-W-Befestigung (Spannklemme NV-1, Skl 25 oder NABLA-Befestigung) für die Deckenschlussarten Walz- und Gussasphalt, vollgebundenes und ungebundenes Pflaster und Grüneindeckung - sowie den Querschwellenoberbau Betonschwelle mit W-Befestigung (Skl 14) oder Keil-W-Befestigung (NV-1) und Kunststoff-/Holzschwelle mit KS-Befestigung (Skl 12) und Deckenschluss Grüneindeckung oder Asphalt eingesetzt. Für die Fugenverfüllung sind polymermodifizierte bituminöse Schienenfugenmassen gemäß TL Fug-Stb 15 und ZTV-Fug-StB 15 und Fugendichtstoffe aus Polysulfid zugelassen. Der Regelschwellenabstand beträgt bei der Festen Fahrbahn in der freien Strecke 75 cm, in der Haltestelle 100 cm, sowie beim Querschwellenoberbau 75 cm. Als Schienenformen kommen überwiegend zum Einsatz Ri 53-10, 49E1, 60R1, 60R2, 55R1, 59R1 und 59R2.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
(1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 4 SektVO, § 48 vorliegen. (2) Aktuelle Kopie eines Eintrages im Berufsregister (Handelsregisterauszug oder Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder über die IHK-Zugehörigkeit), Ausländische Unternehmen, … ganz lesen(1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 4 SektVO, § 48 vorliegen. (2) Aktuelle Kopie eines Eintrages im Berufsregister (Handelsregisterauszug oder Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder über die IHK-Zugehörigkeit), Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes, Übersetzungen in die deutsche Sprache sind mit dem Antrag vorzulegen. (3) Erklärung des Unternehmens, dass es die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß erfüllt. Vorlage der Steuerbescheinigung sowie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse. (4) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (5) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (6) Referenzliste von erbrachten Leistungen gemäß beiliegender Unterlage mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Anschrift, Name, Telefonnummer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (7) Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. (8) Angaben und Beschreibung des Qualitätssicherungssystems (mit Aussagen zu Erstprüfungen, kontinuierliche Prüfungen von Produkten i.R. Qualitätssicherung) sowie Umweltmanagementsystems
Kriterium
a.1 Anforderungen zur Vermeidung von Streustrom: - geringe Wasseraufnahmefähigkeit: Der Bewerber hat mit Abgabe des Antrages eine geringe Wasseraufnahmefähigkeit nachzuweisen (kleiner 1%). Dabei ist ausschlaggebend, dass die geforderte minimale Wasseraufnahmefähigkeit nicht nur am Gesamtelement nach … ganz lesena.1 Anforderungen zur Vermeidung von Streustrom: - geringe Wasseraufnahmefähigkeit: Der Bewerber hat mit Abgabe des Antrages eine geringe Wasseraufnahmefähigkeit nachzuweisen (kleiner 1%). Dabei ist ausschlaggebend, dass die geforderte minimale Wasseraufnahmefähigkeit nicht nur am Gesamtelement nachgewiesen ist, sondern auch für z.B. zugeschnittene Elementstücke erreicht wird. Die Oberfläche der Schienenkammerelemente muss geschlossen und ohne Poren sein. - Ableitungsbelag: Das Streustromverhalten von Gleichstrombahnen wird anhand des Ableitbelages gem. DIN EN 50122-2:2013 o. glw. im Gesamtsystem beurteilt. Zur Bewertung ist mit Abgabe des Antrages der Nachweis zum Isolierverhalten der Elemente zu übergeben. Es sind messtechnische Untersuchungen in Anlehnung an DIN EN IEC 62631-3-1:2023, DIN EN 62631-3-2:2016 und DIN VDE 0100-600:2017 o. glw. durchzuführen. Dabei sind die Prüfkörper in trockenem Zustand und nach Lagerung in 0,1%-iger NaCl-Lösung zu untersuchen. Der Durchgangswiderstand ist zu bestimmen und der sich ergebende Ableitungsbelag als längenbezogene Größe auszuweisen. Der Wert darf die empfohlenen Werte für Nahverkehrsbahnen laut Tabelle 1 der DIN EN 50122-2:2023 o. glw. nicht überschreiten. a.2. Anforderungen zur Sicherung der Elastizität des Gleisoberbaues: - Dauerelastizität: Bei einer stark belegten Strecke sind die Schienen pro Jahr und Schwellenfach ca. 1.200.000 Lastübergänge ausgesetzt. Die Durchbiegung der Schienen beträgt bis zu 0,7 mm. Bei den o.g. Lastübergängen hat die Schiene eine Lebensdauer von ca. 8 Jahren, bei geringeren Lastübergängen bis ca. 25 Jahre. Die Dauerelastizität der Elemente muss für diesen Zeitraum gegeben sein. Nachweise entsprechend DIN EN 45673-8:2018 o. glw. - Frost-Tausalzbeständigkeit. - Temperaturverträglichkeit der Elemente beim Einbau von Walzasphalt und Gussasphalt sowie bei Schweißarbeiten. a.3. Anforderungen an Umwelt / Maßhaltigkeit / FairTrade - Formbeständigkeit - Alterungsbeständigkeit - Verwendung wieder verwertbarer Werkstoffe, Nachweis Recyclebarkeit nach ISO 14001 o. glw. - Kein Einsatz von Inhaltsstoffen, die Gefährdungen für Mensch und Umwelt darstellen (Nachweise beibringen) - Kein Einsatz von Inhaltsstoffen, die beim Ausbau eine Entsorgung als gefährlicher Abfall notwendig machen bzw. eine Verwertung ausschließen (Nachweise beibringen sowie Angabe Abfallschlüsselnummer) - Bezugsquellen für die recycelten Rohstoffe
Kriterium
Die Eigenschaften der Verarbeitbarkeit beziehen sich auf die Einbaubedingungen. Die Elemente sind in Einzellängen gem. den Regelschwellenabständen zu liefern, auftretende Unregelmäßigkeiten in der Schienenteilung / Schwellenabstände müssen durch die Elemente ausgleichbar sein. In Bereichen mit Schwe … ganz lesenDie Eigenschaften der Verarbeitbarkeit beziehen sich auf die Einbaubedingungen. Die Elemente sind in Einzellängen gem. den Regelschwellenabständen zu liefern, auftretende Unregelmäßigkeiten in der Schienenteilung / Schwellenabstände müssen durch die Elemente ausgleichbar sein. In Bereichen mit Schwellenregelabständen von 1 m sind die Elemente in ein 750 mm und ein Ergänzungsstück zu unterteilen. Im Bereich von Weichen u. ä. Konstruktionen können andere Elementlängen erforderlich sein. Die Elemente sollen: - gut anpassbar / trennbar sein, - eine gute Haftung im montierten Zustand in der Schienenkammer unter Berücksichtigung der zulässigen Walztoleranzen der Schienen aufweisen. Bei Verwendung eines Haftmittels zur Erhöhung der Haftung ist dieses Haftmittel zu beschreiben, es muss die o.g. Beständigkeiten aufweisen. Bei Verwendung von Trennmitteln im Rahmen des Herstellungsprozesses muss gewährleistet sein, dass dieses Trennmittel die Möglichkeit der Fixierung / Verklebung des Kammerelementes und seine Eigenschaften nicht beeinflusst. Anderenfalls muss gewährleistet sein, dass das Trennmittel vor Auslieferung wieder entfernt wird. Mit dem Antrag einzureichende technische Unterlagen : - Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblatt, Technisches Datenblatt, Verarbeitungshinweise, Einbauanleitung - Zertifikate/ Nachweisführungen/ Angaben/ Erklärungen usw. zu den Anforderungen nach Punkt a. und b - Abnahmeprüfzeugnis je Charge (Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung unter Angabe von Ergebnissen spezifischer Prüfung) - Qualitäts- und Sicherheitsplan (Plan zur werkseigenen Produktionskontrolle): - Organigramm / Darstellung der Verantwortlichkeiten - Verfahrensanweisung zur Durchführung der Qualitätskontrollen (Ziel, Empfänger, Anwendungsbereich, Kompetenzen, Vorgehensweise, Dokumentation) - Arbeitsanweisung zur Durchführung der Qualitätskontrollen (genaue Beschreibung der Durchführung der entsprechenden Kontrollen [Wareneingangskontrolle, Vollständigkeit, Verfügbarkeit, Rohstoffe, Maßhaltigkeit, Rückstellmuster, Prüfungen, Häufigkeit - der Prüfungen, Messmittel, Fehlermanagement, Formulare, Aufbewahrungsfristen]) - Ablaufdiagramm für die Fertigung / Prüfung der Produktgeometrie (Vorgehensweise, Häufigkeit, Messmittel, Fehlermanagement, Aufzeichnungen)
Kriterium
Die DVB AG behält sich zusätzlich eine Vorlage von Mustern der angebotenen Produkte, Materialprüfungen, Arbeitsproben im Zusammenhang mit oben genannten Anforderungen sowie Lieferantenbesuche (Audits) vor.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
17.04.2024
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 YEARS
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber hat die Option der Verlängerung von zweimal einem Jahr.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung4 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem ist über das Vergabeportal in Textform einzureichen und muß enthalten: - Formloser Antrag - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt beiliegend) - Referenzangaben (Formblatt beiliegend) - Erklärung der Antragstellergemeinschaft (sofern erfo … ganz lesenLeistung: Der Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem ist über das Vergabeportal in Textform einzureichen und muß enthalten: - Formloser Antrag - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt beiliegend) - Referenzangaben (Formblatt beiliegend) - Erklärung der Antragstellergemeinschaft (sofern erforderlich) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 o.glw. - Nachweis, dass von dem Bewerber die in 5.1.9 benannten Qualitätsanforderungen eingehalten werden können (vorzugsweise durch Vorlage von Prüfbescheinigungen -Kopien ausreichend; alternativ durch schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens) - Angabe und Beschreibung des Qualitätssicherungssystems (mit Aussagen zu Erstprüfungen, kontinuierlichen Prüfungen von Produkten i.R. Qualitätssicherung) sowie des Umweltmanagementsystems
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustr. 2, 04107 Leipzig
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CHA0H

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Trachenberger Str. 40, 01129 Dresden
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
522.539 €Zuschlagswert im Median
245.086 € – 1,16 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a4589e81-cca4-4f3e-a9a9-26df53032c7d.