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Lieferung von IT-Hardware (u.a. Business PCs, Monitore und Notebooks) (Los 1) und Finanzierung mittels Leasing (Los 2)

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025-047veröffentlicht 17.07.2025erstmals 17.07.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 446 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.07.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Heidelberg69120, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 16 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsklinikum Heidelberg
    vor 15 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Heidelberg ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine leistungsstarke und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT-Infrastruktur angewiesen. Hierzu zählen u.a. Standard PCs, Monitore und Notebooks, welche seitens der Mitarbeitenden des Universitätsklinikums Heidelberg sowie weiterer Dienststellen und konzernverbundener Unternehmen des Universitätsklinikums genutzt werden.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung von IT-Hardware (u.a. Business PCs, Monitore und Notebooks) (Los 1)

Das Universitätsklinikum Heidelberg ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine leistungsstarke und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT-Infrastruktur angewiesen. Hierzu zählen u.a. Standard PCs, Monitore und Notebooks, welche seitens der Mitarbeitenden des Universitätsklinikums Heidelberg sowie weiterer Dienststellen und konzernverbundener Unternehmen des Universitätsklinikums genutzt werden. Aktuell werden die vom Auftraggeber verwendeten Geräte über ein Leasingmodell finanziert. Die bisherigen Leasingverträge über die verwendete IT-Hardware laufen nunmehr gestaffelt aus. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll deshalb der Bedarf an neuer leistungsstarker IT-Hardware gedeckt werden. Hierzu beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der benötigten IT-Hardware inkl. vorinstallierter Betriebssystemsoftware und weiteren Dienstleistungen wie Instandhaltung und Supportleistungen. Ein Teil der zu beschaffenden IT-Geräte sowie der damit verbundenen Dienstleistungen sollen zudem über Leasing finanziert werden. Auch hierfür beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Gegenstand des Leasings sind neben der Finanzierung der zu beschaffenden Geräte Leistungen der Assetverwaltung der zu leasenden Geräte, Logistikleistungen und eine zertifizierte Datenlöschung der Datenträger nach Rückgabe der Geräte. Der Auftrag wird mithin in folgenden zwei Losen vergeben.

48 Monate–
2
Finanzierung mittels Leasing (Los 2)

Das Universitätsklinikum Heidelberg ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf eine leistungsstarke und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT-Infrastruktur angewiesen. Hierzu zählen u.a. Standard PCs, Monitore und Notebooks, welche seitens der Mitarbeitenden des Universitätsklinikums Heidelberg sowie weiterer Dienststellen und konzernverbundener Unternehmen des Universitätsklinikums genutzt werden. Aktuell werden die vom Auftraggeber verwendeten Geräte über ein Leasingmodell finanziert. Die bisherigen Leasingverträge über die verwendete IT-Hardware laufen nunmehr gestaffelt aus. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll deshalb der Bedarf an neuer leistungsstarker IT-Hardware gedeckt werden. Hierzu beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der benötigten IT-Hardware inkl. vorinstallierter Betriebssystemsoftware und weiteren Dienstleistungen wie Instandhaltung und Supportleistungen. Ein Teil der zu beschaffenden IT-Geräte sowie der damit verbundenen Dienstleistungen sollen zudem über Leasing finanziert werden. Auch hierfür beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Gegenstand des Leasings sind neben der Finanzierung der zu beschaffenden Geräte Leistungen der Assetverwaltung der zu leasenden Geräte, Logistikleistungen und eine zertifizierte Datenlöschung der Datenträger nach Rückgabe der Geräte. Der Auftrag wird mithin in folgenden zwei Losen vergeben.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis50 %
Qualität50 %
Qualität
Leistung

Eignung7 von 7 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Für Los 1: I. Mittelwert des Umsatzes des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) Es wird der durchschnittliche Nettoumsatz des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) gewertet. Es werden 0-20 Punkte vergeben. Die … ganz lesenFür Los 1: I. Mittelwert des Umsatzes des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) Es wird der durchschnittliche Nettoumsatz des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) gewertet. Es werden 0-20 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgt gemäß nachstehender Vorgaben. ab 100.000.000 EUR: 20 Punkte ab 50.000.000 EUR: 15 Punkte ab 20.000.000 EUR: 10 Punkte ab 7.500.000 EUR: 5 Punkte unter 7.500.000 EUR: 0 Punkte In Kriterium I. können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Für Los 1: II. Referenzen des Bewerbers Es werden die Referenzen des Büros/Unternehmens gewertet. Die Unternehmensreferenzen (der letzten drei Jahre) müssen Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und dadurch auf die entsprechende E … ganz lesenFür Los 1: II. Referenzen des Bewerbers Es werden die Referenzen des Büros/Unternehmens gewertet. Die Unternehmensreferenzen (der letzten drei Jahre) müssen Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und dadurch auf die entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Die Vergleichbarkeit wird angenommen bei der Lieferung von Standard-IT-Hardware wie Laptops, Business-PCs, Monitoren, die auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung erbracht wurden. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bewerber werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 4 Referenzen (inkl. der im Rahmen der Mindestanforderung geforderten Referenz) zu beschränken. Legt ein Bewerber mehr als 4 Referenzen vor, werden nur die 4 Referenzprojekte mit der jeweils höchsten Punktzahl gewertet. Die Punktevergabe erfolgt gemäß nachstehender Vorgaben. Unterkriterium 1: Projektvolumen; Bewertung je Referenz: Unter 5 Mio. EUR: 1 Punkt Ab 5 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR: 3 Punkte Über 10 Mio. EUR: 5 Punkte In Unterkriterium 1 können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden (max. 5 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 2: Laufzeit der Rahmenvereinbarung; Bewertung je Referenz: ab 12 Monate: 1 Punkt ab 24 Monate: 2 Punkte ab 36 Monate: 3 Punkte ab 48 Monate: 4 Punkte In Unterkriterium 2 können folglich maximal 16 Punkte erreicht werden (max. 4 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 3: Anzahl der Arten der gelieferten Gerätetypen; Bewertung je Referenz: bis 3 Gerätetypen: 1 Punkt ab 4 bis 6 Gerätetypen: 3 Punkte ab 7 Gerätetypen: 5 Punkte In Unterkriterium 3 können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden (max. 5 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 4: Bezugsberechtigter ist Krankenhaus oder vergleichbare medizinische Versorgungseinrichtung?; Bewertung je Referenz: Ja: 6 Punkte Nein: 0 Punkte In Unterkriterium 4 können folglich maximal 24 Punkte erreicht werden (max. 6 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). In Kriterium II. können durch die Summierung der erreichten Punkte in Unterkriterium 1 (maximal 20 Punkte), Unterkriterium 2 (maximal 16 Punkte), Unterkriterium 3 (maximal 20 Punkte) und Unterkriterium 4 (maximal 24 Punkte) folglich maximal 80 Punkte erreicht werden.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Für Los 2: I. Mittelwert des Umsatzes des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) Es wird der durchschnittliche Nettoumsatz des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) gewertet. Es werden 0-20 Punkte vergeben. Die Punktever … ganz lesenFür Los 2: I. Mittelwert des Umsatzes des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) Es wird der durchschnittliche Nettoumsatz des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) gewertet. Es werden 0-20 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgt gemäß nachstehender Vorgaben. ab 600.000.000 EUR: 20 Punkte ab 400.000.000 EUR: 15 Punkte ab 200.000.000 EUR: 10 Punkte ab 100.000.000 EUR: 5 Punkte unter 100.000.000 EUR: 0 Punkte In Kriterium I. können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Für Los 2: II. Referenzen des Bewerbers Es werden die Referenzen des Büros/Unternehmens gewertet. Die Unternehmensreferenzen (der letzten drei Jahre) müssen Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und dadurch auf die entsprechende E … ganz lesenFür Los 2: II. Referenzen des Bewerbers Es werden die Referenzen des Büros/Unternehmens gewertet. Die Unternehmensreferenzen (der letzten drei Jahre) müssen Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und dadurch auf die entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Die Vergleichbarkeit wird angenommen bei der Finanzierung von Standard-IT-Hardware wie Laptops, Business-PCs, Monitoren, mittels Leasing, die auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung erbracht wurden. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bewerber werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 4 Referenzen (inkl. der im Rahmen der Mindestanforderung geforderten Referenz) zu beschränken. Legt ein Bewerber mehr als 4 Referenzen vor, werden nur die 4 Referenzprojekte mit der jeweils höchsten Punktzahl gewertet. Die Punktevergabe erfolgt gemäß nachstehender Vorgaben. Unterkriterium 1: Projektvolumen; Bewertung je Referenz: Unter 5 Mio. EUR: 1 Punkt Ab 5 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR: 3 Punkte Über 10 Mio. EUR: 5 Punkte In Unterkriterium 1 können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden (max. 5 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 2: Laufzeit der Rahmenvereinbarung; Bewertung je Referenz: ab 12 Monate: 1 Punkt ab 24 Monate: 2 Punkte ab 36 Monate: 3 Punkte ab 48 Monate: 4 Punkte In Unterkriterium 2 können folglich maximal 16 Punkte erreicht werden (max. 4 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 3: Durchführung BSI-konforme Datenlöschung; Bewertung je Referenz: Nein: 0 Punkte Ja: 5 Punkte In Unterkriterium 3 können folglich maximal 20 Punkte erreicht werden (max. 5 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). Unterkriterium 4: Bezugsberechtigter ist Krankenhaus oder vergleichbare medizinische Versorgungseinrichtung?; Bewertung je Referenz: Ja: 6 Punkte Nein: 0 Punkte In Unterkriterium 4 können folglich maximal 24 Punkte erreicht werden (max. 6 Punkte je Referenz bei max. 4 gewerteten Referenzen). In Kriterium II. können durch die Summierung der erreichten Punkte in Unterkriterium 1 (maximal 20 Punkte), Unterkriterium 2 (maximal 16 Punkte), Unterkriterium 3 (maximal 20 Punkte) und Unterkriterium 4 (maximal 24 Punkte) folglich maximal 80 Punkte erreicht werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabeportal-bw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarb … ganz lesenLeistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YHFW Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

172vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (208 Lose mit Angabe)
352.665 €Zuschlagswert im Median
136.574 € – 646.220 €mittlere Hälfte, 42 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (35 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens7 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.08.2025
  3. BekanntmachungFrist 18.08.2025
  4. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.08.2025
  5. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.08.2025
  6. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.08.2025
  7. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 18.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6718a9df-2af1-4973-b0f6-7556218c4980.