Lieferung von interaktiven Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen des Landkreises Oberhavel - 3 Lose
Landkreis Oberhavel · Oranienburg, Brandenburg
Aktenzeichen OV032.23veröffentlicht 28.02.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Oranienburg16515, Landkreis Oberhavel, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Oberhavel beschafft mit Zuwendungen aus dem Förderprogramm "DigitalPakt Schule 2019-2024" interaktive Displays inkl. Halterung und Mini-PCs für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Oberhavel.
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Lieferung interaktive Displays (Promethean) inkl. Halterung und Mini-PCs (Hennigsdorf) Los 1: Die Besonderheit der hier ausgeschriebenen Leistung liegt in der produktspezifischen Ausschreibung als Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung zu den bereits vorhandenen interaktiven Displays -ausschließlich des Herstellers Promethean- im Alexander S. Puschkin Gymnasium. Die Schule ist bereits mit 29 Geräten ausgestattet. Die Forderung nach einer expliziten Software liegt im Wesentlichen darin begründet, dass zur Ansteuerung, Bedienung und Erstellung der Lehrmaterialen zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung in der o.g. Schule die Software "ActiveInspire" bereits langjährig genutzt wird. Für die Software "ActiveInspire" des Herstellers Promethean gibt es die Lizenzierungsform "Standortlizenzen" nicht, wie z.B. bei der Software "Smart-Notebook". Promethean lizenziert die Software pro Gerät, wobei für Bildungseinrichtungen ein besonderes Schullizenzmodell gilt, welches rechtssicher die Nutzung der Software nicht nur auf dem Gerät selbst, sondern auch für sämtliche zur Unterrichtsführung oder -vorbereitung genutzten Geräte aktueller und künftiger Lehrkräfte ermöglicht. Die Lizenzbedingungen des Herstellers schließen die Nutzung der Software an interaktiven Displays von Drittherstellern weitgehend aus. Deshalb ist es für diese Schule unverzichtbar, die Software vom Gerätelieferanten der interaktiven Displays mit zu erwerben. Die Software "ActiveInspire" ist sowohl für die Bestandsdisplays als auch für die Computer der o.g. Schule und der Lehrenden bereits vorhanden und hat sich bewährt. Durch den Einsatz der bereits etablierten Software soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer im Schulalltag gewährleistet bleiben und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin ohne Funktionseinbußen und zusätzlichen Aufwand in allen Räumlichkeiten genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb (Mischbetrieb) von interaktiven Displays mit unterschiedlicher Tafelbildsoftware in verschiedenen Räumlichkeiten der Schule ist in Hinblick auf die notwendige Unterrichtsvorbereitung hingegen nicht praktikabel. Los 2 und Los 3: Auch Los 2 und 3 werden in Abweichung vom Grundsatz einer produkt- und herstellerneutralen Ausschreibung hinsichtlich der Displays produktspezifisch ausgeschrieben. Der Landkreis Oberhavel hat im Rahmen früherer Ausschreibungen, z.B. offenes Verfahren in 2022 (Vergabenr. OV005.22), für einen großen Teil der Schulen in Trägerschaft des Landkreises, die nicht mit der Software "ActiveInspire" ausstattet waren, das Produkt Newline Display Lyra TT-8621Q 86 Zoll IR Touch Display beschafft. Die Schulen verfügen daher über eine umfangreiche Ausstattung mit diesen Displays. Die vorliegende Beschaffung stellt eine Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung dar, welche bereits aufgrund der in den Schulen vorhandenen und bewährten IT-Infrastruktur und der etablierten Geräte entsprechend dem vorhandenen Bestand produktscharf erfolgen soll (sog. "Ein-Hersteller-Strategie"). Durch den Einsatz der bereits etablierten IT-Ausstattung soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer (Lehrer, Schüler) im Schulalltag gewährleistet bleiben, der Schulungsbedarf minimiert und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin, risikofrei, ohne Funktionsbeeinträchtigungen und ohne erheblichen zusätzlichen Mitteleinsatz, Konvertierungs- oder Überarbeitungsbedarf genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb von interaktiven Displays unterschiedlicher Hersteller in verschiedenen Räumlichkeiten der jeweiligen Schule ist im Hinblick auf eine einheitliche verlässliche Handhabung, die Zuverlässigkeit der Unterrichtsvorbereitung, zur Vermeidung eines zusätzlichen Schulungsbedarfs, den Ausschluss neuer Fehlerquellen sowie den Erfordernissen der zentralen Fernadministration nicht praktikabel. Die sog. "Ein-Hersteller-Strategie" dient dazu, auch in diesen Schulen einen einheitlichen Standard für die Bildungsausstattung zu gewährleisten. | – | – |
| 3 | Lieferung interaktive Displays (Newline) inkl. Halterung und Mini-PCs (Velten und Oranienburg) Los 1: Die Besonderheit der hier ausgeschriebenen Leistung liegt in der produktspezifischen Ausschreibung als Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung zu den bereits vorhandenen interaktiven Displays -ausschließlich des Herstellers Promethean- im Alexander S. Puschkin Gymnasium. Die Schule ist bereits mit 29 Geräten ausgestattet. Die Forderung nach einer expliziten Software liegt im Wesentlichen darin begründet, dass zur Ansteuerung, Bedienung und Erstellung der Lehrmaterialen zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung in der o.g. Schule die Software "ActiveInspire" bereits langjährig genutzt wird. Für die Software "ActiveInspire" des Herstellers Promethean gibt es die Lizenzierungsform "Standortlizenzen" nicht, wie z.B. bei der Software "Smart-Notebook". Promethean lizenziert die Software pro Gerät, wobei für Bildungseinrichtungen ein besonderes Schullizenzmodell gilt, welches rechtssicher die Nutzung der Software nicht nur auf dem Gerät selbst, sondern auch für sämtliche zur Unterrichtsführung oder -vorbereitung genutzten Geräte aktueller und künftiger Lehrkräfte ermöglicht. Die Lizenzbedingungen des Herstellers schließen die Nutzung der Software an interaktiven Displays von Drittherstellern weitgehend aus. Deshalb ist es für diese Schule unverzichtbar, die Software vom Gerätelieferanten der interaktiven Displays mit zu erwerben. Die Software "ActiveInspire" ist sowohl für die Bestandsdisplays als auch für die Computer der o.g. Schule und der Lehrenden bereits vorhanden und hat sich bewährt. Durch den Einsatz der bereits etablierten Software soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer im Schulalltag gewährleistet bleiben und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin ohne Funktionseinbußen und zusätzlichen Aufwand in allen Räumlichkeiten genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb (Mischbetrieb) von interaktiven Displays mit unterschiedlicher Tafelbildsoftware in verschiedenen Räumlichkeiten der Schule ist in Hinblick auf die notwendige Unterrichtsvorbereitung hingegen nicht praktikabel. Los 2 und Los 3: Auch Los 2 und 3 werden in Abweichung vom Grundsatz einer produkt- und herstellerneutralen Ausschreibung hinsichtlich der Displays produktspezifisch ausgeschrieben. Der Landkreis Oberhavel hat im Rahmen früherer Ausschreibungen, z.B. offenes Verfahren in 2022 (Vergabenr. OV005.22), für einen großen Teil der Schulen in Trägerschaft des Landkreises, die nicht mit der Software "ActiveInspire" ausstattet waren, das Produkt Newline Display Lyra TT-8621Q 86 Zoll IR Touch Display beschafft. Die Schulen verfügen daher über eine umfangreiche Ausstattung mit diesen Displays. Die vorliegende Beschaffung stellt eine Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung dar, welche bereits aufgrund der in den Schulen vorhandenen und bewährten IT-Infrastruktur und der etablierten Geräte entsprechend dem vorhandenen Bestand produktscharf erfolgen soll (sog. "Ein-Hersteller-Strategie"). Durch den Einsatz der bereits etablierten IT-Ausstattung soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer (Lehrer, Schüler) im Schulalltag gewährleistet bleiben, der Schulungsbedarf minimiert und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin, risikofrei, ohne Funktionsbeeinträchtigungen und ohne erheblichen zusätzlichen Mitteleinsatz, Konvertierungs- oder Überarbeitungsbedarf genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb von interaktiven Displays unterschiedlicher Hersteller in verschiedenen Räumlichkeiten der jeweiligen Schule ist im Hinblick auf eine einheitliche verlässliche Handhabung, die Zuverlässigkeit der Unterrichtsvorbereitung, zur Vermeidung eines zusätzlichen Schulungsbedarfs, den Ausschluss neuer Fehlerquellen sowie den Erfordernissen der zentralen Fernadministration nicht praktikabel. Die sog. "Ein-Hersteller-Strategie" dient dazu, auch in diesen Schulen einen einheitlichen Standard für die Bildungsausstattung zu gewährleisten. | – | – |
| 4 | Lieferung interaktive Displays (Newline) inkl. Halterung und Mini-PCs (Gransee) Los 1: Die Besonderheit der hier ausgeschriebenen Leistung liegt in der produktspezifischen Ausschreibung als Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung zu den bereits vorhandenen interaktiven Displays -ausschließlich des Herstellers Promethean- im Alexander S. Puschkin Gymnasium. Die Schule ist bereits mit 29 Geräten ausgestattet. Die Forderung nach einer expliziten Software liegt im Wesentlichen darin begründet, dass zur Ansteuerung, Bedienung und Erstellung der Lehrmaterialen zur Unterrichtsvorbereitung und -durchführung in der o.g. Schule die Software "ActiveInspire" bereits langjährig genutzt wird. Für die Software "ActiveInspire" des Herstellers Promethean gibt es die Lizenzierungsform "Standortlizenzen" nicht, wie z.B. bei der Software "Smart-Notebook". Promethean lizenziert die Software pro Gerät, wobei für Bildungseinrichtungen ein besonderes Schullizenzmodell gilt, welches rechtssicher die Nutzung der Software nicht nur auf dem Gerät selbst, sondern auch für sämtliche zur Unterrichtsführung oder -vorbereitung genutzten Geräte aktueller und künftiger Lehrkräfte ermöglicht. Die Lizenzbedingungen des Herstellers schließen die Nutzung der Software an interaktiven Displays von Drittherstellern weitgehend aus. Deshalb ist es für diese Schule unverzichtbar, die Software vom Gerätelieferanten der interaktiven Displays mit zu erwerben. Die Software "ActiveInspire" ist sowohl für die Bestandsdisplays als auch für die Computer der o.g. Schule und der Lehrenden bereits vorhanden und hat sich bewährt. Durch den Einsatz der bereits etablierten Software soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer im Schulalltag gewährleistet bleiben und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin ohne Funktionseinbußen und zusätzlichen Aufwand in allen Räumlichkeiten genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb (Mischbetrieb) von interaktiven Displays mit unterschiedlicher Tafelbildsoftware in verschiedenen Räumlichkeiten der Schule ist in Hinblick auf die notwendige Unterrichtsvorbereitung hingegen nicht praktikabel. Los 2 und Los 3: Auch Los 2 und 3 werden in Abweichung vom Grundsatz einer produkt- und herstellerneutralen Ausschreibung hinsichtlich der Displays produktspezifisch ausgeschrieben. Der Landkreis Oberhavel hat im Rahmen früherer Ausschreibungen, z.B. offenes Verfahren in 2022 (Vergabenr. OV005.22), für einen großen Teil der Schulen in Trägerschaft des Landkreises, die nicht mit der Software "ActiveInspire" ausstattet waren, das Produkt Newline Display Lyra TT-8621Q 86 Zoll IR Touch Display beschafft. Die Schulen verfügen daher über eine umfangreiche Ausstattung mit diesen Displays. Die vorliegende Beschaffung stellt eine Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattung dar, welche bereits aufgrund der in den Schulen vorhandenen und bewährten IT-Infrastruktur und der etablierten Geräte entsprechend dem vorhandenen Bestand produktscharf erfolgen soll (sog. "Ein-Hersteller-Strategie"). Durch den Einsatz der bereits etablierten IT-Ausstattung soll die gewohnte Handhabung für die Nutzer (Lehrer, Schüler) im Schulalltag gewährleistet bleiben, der Schulungsbedarf minimiert und bereits einmal vorbereitete Unterrichtsmaterialien auch weiterhin, risikofrei, ohne Funktionsbeeinträchtigungen und ohne erheblichen zusätzlichen Mitteleinsatz, Konvertierungs- oder Überarbeitungsbedarf genutzt werden können. Ein Parallelbetrieb von interaktiven Displays unterschiedlicher Hersteller in verschiedenen Räumlichkeiten der jeweiligen Schule ist im Hinblick auf eine einheitliche verlässliche Handhabung, die Zuverlässigkeit der Unterrichtsvorbereitung, zur Vermeidung eines zusätzlichen Schulungsbedarfs, den Ausschluss neuer Fehlerquellen sowie den Erfordernissen der zentralen Fernadministration nicht praktikabel. Die sog. "Ein-Hersteller-Strategie" dient dazu, auch in diesen Schulen einen einheitlichen Standard für die Bildungsausstattung zu gewährleisten. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. Es … ganz lesenkürzer
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YB56XCS
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | Lehrmittelvertrieb Tilo Baerwolf, Neuenhagen | 2 |
| 3 | Firma Steffen Lorenz, Potsdam | 4 |
| 4 | Firma Steffen Lorenz, Potsdam | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Adolf-Dechert-Str. 1, 16515 Oranienburg
- Kontakt
- vergabestelle@
oberhavel.de
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- ACP IT Solutions GmbH5 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH2 Zuschläge
- ISIMKO GmbH2 Zuschläge
- RICOH Deutschland GmbH2 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH2 Zuschläge
- interface systems GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 22.01.2024 auf 25.01.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 22.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6fbed350-ca2f-4401-a907-cdeccd4a4e0f.