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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Lieferung von Energieverteiler; Ausstattung für Einsatzstellen von THW, KatS und Feuerwehr

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen B 20.13 - 99107/25/VV : 1veröffentlicht 29.01.2026erstmals 29.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 221 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 29.01.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 9 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 7 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 7 Monaten
  5. Bindefrist endet
    68 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Energieverteilerstätzen für die Ausstattung von Einsatztellen von THW, KatS und Feuerwehr

Beschreibung des Loses

Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) zur Lieferung von Energieverteilerstätzen (verschiedene Verlängerungsleitungen, Leitungsrollern und Energieverteilern); Ausstattung für Einsatzstellen von THW, KatS und Feuerwehren. Das Höchstvolumenn entspricht dem geschätzten Gesamtvolumen. Aus der RV kann bis zu diesem Höchstvolumen abgerufen werden. Das Höchstvolumen dieses RV beträgt 8.611.690,77 Euro (netto). Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser RV über das Mindestauftragsvolumen von 105.756,00 Euro (netto) hinaus. Die Laufzeit der RV beträgt 48 Monate.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor Im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote vom wirtschaftlichsten Bieter Muster anzufordern.

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
8.611.691 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
68 Tage
Angebotsöffnung
31.03.2026, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Die angegebene Frist zur Gültigkeit der Angebote (Bindefrist -Dauer in Tagen) beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Folgende Abrufberechtigte der unmittelbaren Bundesverwaltung sind gem. § 5 der Rahmenvereinbarung zum Abruf aus dem KdB berechtigt: • Generalzolldirektion • GZD Bildungs- und Wissenschaf … ganz lesenDie angegebene Frist zur Gültigkeit der Angebote (Bindefrist -Dauer in Tagen) beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Folgende Abrufberechtigte der unmittelbaren Bundesverwaltung sind gem. § 5 der Rahmenvereinbarung zum Abruf aus dem KdB berechtigt: • Generalzolldirektion • GZD Bildungs- und Wissenschaftszentrum • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk • Bundespolizei • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe • Beschaffungsamt des BMI • Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung • Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt • Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Folgende Abrufberechtigte der mittelbaren Bundesverwaltung sind gem. § 5 der Rahmenvereinbarung zum Abruf aus dem KdB berechtigt: • Deutsche Nationalbibliothek Folgende Zuwendungsempfänger sind gem. § 5 der Rahmenvereinbarung zum Abruf aus dem KdB berechtigt: • Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH • DRK Suchdienst Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind zudem neben der unmittelbaren Bundesverwaltung die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen: • Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs gem. § 4 LKatSG BW, • Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns gem. § 2 Abs. 1 BayKSG, • Die Katastrophenschutzbehörden Berlins gem. § 3 KatSGBerlin, • Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs gem. § 2 BbgBKG, • Die Katastrophenschutzbehörden Bremens gem. VwV KatSOrg Bremen, • Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs gem. § 2 HmbKatSG, • Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V, • Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens gem. § 2 Abs. 1 NKatSG, • Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens gem. § 2 BHKG NRW, • Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf, • Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands gem. § 2 Abs. 2 SBKG, • Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen gem. § 3 SächsBRKG, • Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts gem. § 2 KatSG-LSA, • Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein gem. § 3 LKatSG, • Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG. • Regierungspräsidium Darmstadt • Regierungspräsidium Gießen • Regierungspräsidium Kassel • ATF - LKA KT 61 - Berlin • ATF - Feuerwehr Dortmund • ATF - Feuerwehr Essen • ATF - Feuerwehr Hamburg • ATF - Feuerwehr Köln • ATF - Feuerwehr Leipzig • ATF - Feuerwehr Mannheim • ATF - Feuerwehr München

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 313 (Isolierte Elektrokabel, -leitungen und -drähte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 2 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 03.03.2026 auf 31.03.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 03.03.2026
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 31.03.2026 auf 30.04.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung faed5c3e-bff4-445e-b76e-9d7546961877.