Lieferung von Energieverteiler; Ausstattung für Einsatzstellen von THW, KatS und Feuerwehr
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen B 20.13 - 99107/25/VV : 1veröffentlicht 29.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 8 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 8 Monaten
- Bindefrist endetvor 6 Monaten68 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Energieverteilerstätzen für die Ausstattung von Einsatztellen von THW, KatS und Feuerwehr
Beschreibung des Loses
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) zur Lieferung von Energieverteilerstätzen (verschiedene Verlängerungsleitungen, Leitungsrollern und Energieverteilern); Ausstattung für Einsatzstellen von THW, KatS und Feuerwehren. Das Höchstvolumenn entspricht dem geschätzten Gesamtvolumen. Aus der RV kann bis zu diesem Höchstvolumen abgerufen werden. Das Höchstvolumen dieses RV beträgt 8.611.690,77 Euro (netto). Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser RV über das Mindestauftragsvolumen von 105.756,00 Euro (netto) hinaus. Die Laufzeit der RV beträgt 48 Monate.
Gegenstand nach CPV
- 31320000StromverteilerkabelHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor Im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote vom wirtschaftlichsten Bieter Muster anzufordern.
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 8.611.691 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 68 Tage
- Angebotsöffnung
- 03.03.2026, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Die angegebene Frist zur Gültigkeit der Angebote (Bindefrist -Dauer in Tagen) beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Folgende Abrufberechtigte der unmittelbaren Bundesverwaltung sind gem. § 5 der Rahmenvereinbarung zum Abruf aus dem KdB berechtigt: • Generalzolldirektion • GZD Bildungs- und Wissenschaf … ganz lesenkürzer
Die angegebene Frist zur Gültigkeit der Angebote (Bindefrist -Dauer in Tagen) beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Folgende Abrufberechtigte der unmittelbaren Bundesverwaltung sind gem. § 5 der Rahmenvereinbarung zum Abruf aus dem KdB berechtigt: • Generalzolldirektion • GZD Bildungs- und Wissenschaftszentrum • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk • Bundespolizei • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe • Beschaffungsamt des BMI • Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung • Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt • Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Folgende Abrufberechtigte der mittelbaren Bundesverwaltung sind gem. § 5 der Rahmenvereinbarung zum Abruf aus dem KdB berechtigt: • Deutsche Nationalbibliothek Folgende Zuwendungsempfänger sind gem. § 5 der Rahmenvereinbarung zum Abruf aus dem KdB berechtigt: • Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH • DRK Suchdienst Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind zudem neben der unmittelbaren Bundesverwaltung die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen: • Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs gem. § 4 LKatSG BW, • Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns gem. § 2 Abs. 1 BayKSG, • Die Katastrophenschutzbehörden Berlins gem. § 3 KatSGBerlin, • Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs gem. § 2 BbgBKG, • Die Katastrophenschutzbehörden Bremens gem. VwV KatSOrg Bremen, • Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs gem. § 2 HmbKatSG, • Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V, • Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens gem. § 2 Abs. 1 NKatSG, • Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens gem. § 2 BHKG NRW, • Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf, • Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands gem. § 2 Abs. 2 SBKG, • Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen gem. § 3 SächsBRKG, • Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts gem. § 2 KatSG-LSA, • Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein gem. § 3 LKatSG, • Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG. • Regierungspräsidium Darmstadt • Regierungspräsidium Gießen • Regierungspräsidium Kassel • ATF - LKA KT 61 - Berlin • ATF - Feuerwehr Dortmund • ATF - Feuerwehr Essen • ATF - Feuerwehr Hamburg • ATF - Feuerwehr Köln • ATF - Feuerwehr Leipzig • ATF - Feuerwehr Mannheim • ATF - Feuerwehr München
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 03.03.2026 auf 31.03.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.03.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 31.03.2026 auf 30.04.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eceb8247-e15e-43a7-9c87-8ce7b704503e.