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Lieferung von Balgengaszähler G4 - G25 und Ultraschall-Hauswasserzähler Q3=4 m/h bis Q3=16 m/h - Lieferleistung (2 Lose)

Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle - · Bad Homburg v. d. Höhe, Hessen

Aktenzeichen HG-2026-0097.veröffentlicht 15.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 80 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Hessen (9 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre04.01.2027 – 29.12.2028
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (51 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Recyclingfähigkeit und Nachhaltigkeit15 %
  • Kommunikationssystem (Funkmodul)15 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.12.2028
    in 58 Tagen

Beschreibung

Lieferung von Balgengaszähler G4 - G25 und Ultraschall-Hauswasserzähler Q3=4 m/h bis Q3=16 m/h - Lieferleistung 2 Lose

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung von Balgengaszähler G4 - G25

Bei den ausgeschriebenen Gaszählern handelt es sich um Temperaturkompensierte Zweistutzen Balgengaszähler der Größe G4 bis G 25 mit Absolut-ENCODER, sowie einer zusätzlichen inkrementell sichereren Schnittstelle zum turnusmäßigen Austausch der Gaszähler nach Ablauf der Eichzeit für den Zeitraum von zwei Jahren. Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe erfolgt eine Umstellung von analogen Gaszählern auf Gaszähler mit Kommunikationsmodul. Zur Verarbeitung der Zählerdaten wird im gesamten Versorgungsgebiet ein LoRa-Funknetz eingesetzt. Die Gaszähler sollen LoRa- als auch wMBus-fähig sein, sodass die Zähler parallel in ein LoRa-Netzwerk funken und über wMBus ausgelesen werden können. Bei den ausgeschriebenen Balgengaszählern handelt es sich um die Größen G4, G6, G10, G16 und G 25. Anzahl der Gaszähler: - ca. 3.034 St. zweistutzen Balgengaszähler G4 DN 25, - ca. 85 St. zweistutzen Balgengaszähler G6 DN 25, - ca. 31 St. zweistutzen Balgengaszähler G10 DN 32, - ca. 17 St. zweistutzen Balgengaszähler G10 DN 40, - ca. 7 St. zweistutzen Balgengaszähler G16 DN 32, - ca. 7 St. zweistutzen Balgengaszähler G16 DN 40, - ca. 1 St. zweistutzen Balgengaszähler G25 DN 40, - ca. 6 St. zweistutzen Balgengaszähler G25 DN 50, - ca. 3.197 St. Kommunikationsadapter für Balgengaszähler G4 bis G 25.

2 Jahre–
2
Lieferung von Ultraschall-Hauswasserzähler Q3=4 m/h bis Q3=16 m/h

Leistung beinhaltet die Lieferung von Ultraschall-Wasserzählern zum turnusmäßigen Austausch der Hauswasserzähler nach Ablauf der Eichzeit. für den Zeitraum von einem Jahr. Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe erfolgt eine Umstellung von mechanischen Wasserzählern auf berührungslose elektronische Wasserzähler mit Funkauslesung. Zur Verarbeitung der Zählerdaten wird im gesamten Versorgungsgebiet ein LoRa-Funknetz eingesetzt. Die Wasserzähler sollen über integrierte LoRa- als auch wMBus-Kommunikationsmodule verfügen, sodass die Zähler primär in ein LoRa-Netzwerk funken und als Rückfallebene über wMBus ausgelesen werden können. Des Weiteren sollen die Wasserzähler standardmäßig mit einer lokalen Schnittstelle (bspw. NFC-Schnittstelle) ausgestattet sein, um den Wasserzähler konfigurieren und bei Bedarf (auch im Störfall oder bei entladener Batterie) auslesen zu können. Die Schnittstelle soll mit entsprechender Software bzw. App zur Konfigurierung und Auslesung des Zählers verwendet werden können. Aufgrund der Sicherheitsvorschriften bei der Lagerung der Zähler darf der Lithiumgehalt pro Batteriezelle nicht mehr als 1gr Lithium betragen. Bei den ausgeschriebenen Wasserzählern handelt es sich um die Größen Q3=4 m³/h, 10 m³/h und 16 m³/h. Anzahl der Wasserzähler: - ca. 3.736 St. Kaltwasserzähler Q3 = 4 m³/h DN 20, - ca. 22 St. Kaltwasserzähler Q3 = 10 m³/h DN 25, - ca. 1 St. Kaltwasserzähler Q3 = 16 m³/h DN 40.

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Recyclingfähigkeit und Nachhaltigkeit15 %
Kommunikationssystem (Funkmodul)15 %
Preis70 %
Qualität
Recyclingfähigkeit und NachhaltigkeitRecyclingfähigkeit und Nachhaltigkeit, Details vgl. Anlage "Bewertungsmatrix_Los1"
Qualität
Kommunikationssystem (Funkmodul)Kommunikationssystem (Funkmodul), Details vgl. Anlage "Bewertungsmatrix_Los1"
Preis
Angebotspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.01.2027
Vertragsende
29.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB). Ein Antrag ist unzulässig, … ganz lesenEin Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB). Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber lässt Nebenangebote für die Lieferung von wiederaufbereiteten bzw. generalüberholten Balgengaszählern zu, sofern diese die in der Anlage "Nebenangebote_Beschreibung..." beschriebenen Anforderungen vollständig erfüllen und eine technische sowie rechtliche Gleichwertigkeit zu Neugeräten gegeben ist.
Hinweis
Bei der Bearbeitung der Angebote sind insbesondere folgende Anlagen bzw. die darin enthaltenen Angaben/Vorgaben zwingend zu beachten: - Anlagen "Eignungskriterien_Los1" und "Eignungskriterien_Los2", - Anlagen "Bewertungsmatrix_Erläuterungen_Gaszähler_Los1" und "Bewertungsmatrix_Erläuterungen_Wasserzähler_Los2", - Anlage "Nebenangebote_Beschreibung" - Anlage "Vertragsstrafenregelung"

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Nachhaltigkeit/ Materialeigenschaften15 %
Technischer Wert15 %
Preis70 %
Qualität
Nachhaltigkeit/ MaterialeigenschaftenNachhaltigkeit/ Materialeigenschaften, Details vgl. Anlage "Bewertungsmatrix_Los2"
Qualität
Technischer WertTechnischer Wert, Details vgl. Anlage "Bewertungsmatrix_Los2"
Preis
Angebotspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.01.2027
Vertragsende
29.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB). Ein Antrag ist unzulässig, … ganz lesenEin Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB). Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bei der Bearbeitung der Angebote sind insbesondere folgende Anlagen bzw. die darin enthaltenen Angaben/Vorgaben zwingend zu beachten: - Anlagen "Eignungskriterien_Los1" und "Eignungskriterien_Los2", - Anlagen "Bewertungsmatrix_Erläuterungen_Gaszähler_Los1" und "Bewertungsmatrix_Erläuterungen_Wasserzähler_Los2", - Anlage "Nebenangebote_Beschreibung" - Anlage "Vertragsstrafenregelung"

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Hermann Pipersberg jr. GmbH, Remscheid2
2Hermann Pipersberg jr. GmbH, Remscheid5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 385 (Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (47 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5daf4b2a-e995-4431-bc31-4f742360f042.