Lieferung von Balgengaszähler G4 - G25 und Ultraschall-Hauswasserzähler Q3=4 m/h bis Q3=16 m/h - Lieferleistung (2 Lose)
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle - · Bad Homburg v. d. Höhe, Hessen
Aktenzeichen HG-2026-0097.veröffentlicht 15.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 04.01.2027 – 29.12.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
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Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Hessen (9 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre04.01.2027 – 29.12.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Homburg v. d. Höhe61352, Hochtaunuskreis, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (51 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Recyclingfähigkeit und Nachhaltigkeit15 %
- Kommunikationssystem (Funkmodul)15 %
- Preis70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 58 TagenLaufzeit bis 29.12.2028
Beschreibung
Lieferung von Balgengaszähler G4 - G25 und Ultraschall-Hauswasserzähler Q3=4 m/h bis Q3=16 m/h - Lieferleistung 2 Lose
Gegenstand nach CPV
- 38550000ZählerHauptgegenstand
- 38421100Wasserzähler
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Lieferung von Balgengaszähler G4 - G25 Bei den ausgeschriebenen Gaszählern handelt es sich um Temperaturkompensierte Zweistutzen Balgengaszähler der Größe G4 bis G 25 mit Absolut-ENCODER, sowie einer zusätzlichen inkrementell sichereren Schnittstelle zum turnusmäßigen Austausch der Gaszähler nach Ablauf der Eichzeit für den Zeitraum von zwei Jahren. Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe erfolgt eine Umstellung von analogen Gaszählern auf Gaszähler mit Kommunikationsmodul. Zur Verarbeitung der Zählerdaten wird im gesamten Versorgungsgebiet ein LoRa-Funknetz eingesetzt. Die Gaszähler sollen LoRa- als auch wMBus-fähig sein, sodass die Zähler parallel in ein LoRa-Netzwerk funken und über wMBus ausgelesen werden können. Bei den ausgeschriebenen Balgengaszählern handelt es sich um die Größen G4, G6, G10, G16 und G 25. Anzahl der Gaszähler: - ca. 3.034 St. zweistutzen Balgengaszähler G4 DN 25, - ca. 85 St. zweistutzen Balgengaszähler G6 DN 25, - ca. 31 St. zweistutzen Balgengaszähler G10 DN 32, - ca. 17 St. zweistutzen Balgengaszähler G10 DN 40, - ca. 7 St. zweistutzen Balgengaszähler G16 DN 32, - ca. 7 St. zweistutzen Balgengaszähler G16 DN 40, - ca. 1 St. zweistutzen Balgengaszähler G25 DN 40, - ca. 6 St. zweistutzen Balgengaszähler G25 DN 50, - ca. 3.197 St. Kommunikationsadapter für Balgengaszähler G4 bis G 25. | 2 Jahre | – |
| 2 | Lieferung von Ultraschall-Hauswasserzähler Q3=4 m/h bis Q3=16 m/h Leistung beinhaltet die Lieferung von Ultraschall-Wasserzählern zum turnusmäßigen Austausch der Hauswasserzähler nach Ablauf der Eichzeit. für den Zeitraum von einem Jahr. Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe erfolgt eine Umstellung von mechanischen Wasserzählern auf berührungslose elektronische Wasserzähler mit Funkauslesung. Zur Verarbeitung der Zählerdaten wird im gesamten Versorgungsgebiet ein LoRa-Funknetz eingesetzt. Die Wasserzähler sollen über integrierte LoRa- als auch wMBus-Kommunikationsmodule verfügen, sodass die Zähler primär in ein LoRa-Netzwerk funken und als Rückfallebene über wMBus ausgelesen werden können. Des Weiteren sollen die Wasserzähler standardmäßig mit einer lokalen Schnittstelle (bspw. NFC-Schnittstelle) ausgestattet sein, um den Wasserzähler konfigurieren und bei Bedarf (auch im Störfall oder bei entladener Batterie) auslesen zu können. Die Schnittstelle soll mit entsprechender Software bzw. App zur Konfigurierung und Auslesung des Zählers verwendet werden können. Aufgrund der Sicherheitsvorschriften bei der Lagerung der Zähler darf der Lithiumgehalt pro Batteriezelle nicht mehr als 1gr Lithium betragen. Bei den ausgeschriebenen Wasserzählern handelt es sich um die Größen Q3=4 m³/h, 10 m³/h und 16 m³/h. Anzahl der Wasserzähler: - ca. 3.736 St. Kaltwasserzähler Q3 = 4 m³/h DN 20, - ca. 22 St. Kaltwasserzähler Q3 = 10 m³/h DN 25, - ca. 1 St. Kaltwasserzähler Q3 = 16 m³/h DN 40. | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Recyclingfähigkeit und NachhaltigkeitRecyclingfähigkeit und Nachhaltigkeit, Details vgl. Anlage "Bewertungsmatrix_Los1"
- Qualität
- Kommunikationssystem (Funkmodul)Kommunikationssystem (Funkmodul), Details vgl. Anlage "Bewertungsmatrix_Los1"
- Preis
- Angebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 04.01.2027
- Vertragsende
- 29.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB). Ein Antrag ist unzulässig, … ganz lesenkürzer
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB). Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der Auftraggeber lässt Nebenangebote für die Lieferung von wiederaufbereiteten bzw. generalüberholten Balgengaszählern zu, sofern diese die in der Anlage "Nebenangebote_Beschreibung..." beschriebenen Anforderungen vollständig erfüllen und eine technische sowie rechtliche Gleichwertigkeit zu Neugeräten gegeben ist.
- Hinweis
- Bei der Bearbeitung der Angebote sind insbesondere folgende Anlagen bzw. die darin enthaltenen Angaben/Vorgaben zwingend zu beachten: - Anlagen "Eignungskriterien_Los1" und "Eignungskriterien_Los2", - Anlagen "Bewertungsmatrix_Erläuterungen_Gaszähler_Los1" und "Bewertungsmatrix_Erläuterungen_Wasserzähler_Los2", - Anlage "Nebenangebote_Beschreibung" - Anlage "Vertragsstrafenregelung"
Los 2
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Nachhaltigkeit/ MaterialeigenschaftenNachhaltigkeit/ Materialeigenschaften, Details vgl. Anlage "Bewertungsmatrix_Los2"
- Qualität
- Technischer WertTechnischer Wert, Details vgl. Anlage "Bewertungsmatrix_Los2"
- Preis
- Angebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 04.01.2027
- Vertragsende
- 29.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB). Ein Antrag ist unzulässig, … ganz lesenkürzer
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB). Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bei der Bearbeitung der Angebote sind insbesondere folgende Anlagen bzw. die darin enthaltenen Angaben/Vorgaben zwingend zu beachten: - Anlagen "Eignungskriterien_Los1" und "Eignungskriterien_Los2", - Anlagen "Bewertungsmatrix_Erläuterungen_Gaszähler_Los1" und "Bewertungsmatrix_Erläuterungen_Wasserzähler_Los2", - Anlage "Nebenangebote_Beschreibung" - Anlage "Vertragsstrafenregelung"
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Hermann Pipersberg jr. GmbH, Remscheid | 2 |
| 2 | Hermann Pipersberg jr. GmbH, Remscheid | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Flughafenanlagen
- Anschrift
- Bahnhofstraße 16 - 18, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
- Website
- bad-homburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bad-homburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Hermann Pipersberg jr. GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.08.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5daf4b2a-e995-4431-bc31-4f742360f042.