Lieferung und Implementierung eines Systems zur digitalen Parkraumüberwachung (Los 1) sowie die Lieferung eines Slotmanagementsystems (Los 2)
Duisburger Hafen AG · Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen E47249423veröffentlicht 12.09.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Duisburg47119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Implementierung eines digitalen Testfelds in Form einer digitalen Parkraumüberwachung inkl. einer Zu- und Ablaufsteuerung sowie die Lieferung eines Slotmanagementsystems für die Umschlagterminals im Duisburger Hafen.
Der Auftrag soll in 2 getrennten Losen zum Pauschalfestpreis vergeben werden: - Los 1 Lieferung und Implementierung eines Systems zur digitalen Parkraumüberwachung. - Los 2 Lieferung eines Slotmanagementsystems zur Regelung der Zu- und Ablaufsteuerung der LKW zum Umschlagspunkt.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1- Lieferung und Implementierung eines Systems zur digitalen Parkraumüberwachung HINWEIS: - Der Teilnahmewettbewerb für Los 1 ist bereits abgeschlossen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen für Los 1 ist nicht mehr möglich - Es soll ein digitales Testfeld in Form einer digitalen Parkraumüberwachung inkl. einer Zu- und Ablaufsteuerung in Kombination mit einem Slotmanagement für die Umschlagterminals im Duisburger Hafen geschaffen werden. Zur digitalen Parkraumüberwachung soll ein zentraler Parkplatz mit Kameras zur automatischer Kennzeichenerkennung (ANPR-Kameras) zur Ein- und Ausfahrtkontrolle sowie Kameras zur Überwachung des Areals, Laserscansystemen zur Stellplatzbelegung (Detektoren/Sensoren für Parkstände), Schrankensystemen und Erfassungsterminals für die LKW-Fahrer ausgestattet werden. Detailliertere Angaben zum Beschaffungsgegenstand finden Sie in der Leistungsbeschreibung. Als Ergebnis dieser Ausschreibung zu Los 1 soll ein EVB-IT Systemlieferungsvertrag zwischen der Vergabestelle und einem Bieter abgeschlossen werden. Grundlage ist die mit dem Bieter im Rahmen der Verhandlungen finalisierte Version des EVB-IT Vertrages. Vertragsbestandteil werden die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferungs-AGB) sowie die VOL/B. | – | – |
| 2 | Los 2-Lieferung eines Slotmanagementsystems Das Slotmanagement ist Teil eines digitalen Testfeldes. In diesem Rahmen soll mit dem Slotmanagement ein zentraler Baustein für die Terminals im Duisburger Hafen geschaffen werden, welches insbesondere die Zu- und Ablaufsteuerung der Lkw zum Umschlagspunkt regelt. Perspektivisch soll das Slotmanagement gemeinsam bzw. übergreifend von den Umschlagspunkten im Duisburger Hafen genutzt werden. Durch die Implementierung sollen sowohl das Lkw-Verkehrsaufkommen im Duisburger Hafen besser gesteuert werden als auch weitere Terminalabläufe (z.B. Durchlaufzeiten, Fahrwege der Umschlaggeräte) erprobt und positiv beeinflusst werden. Das Slotmanagement wird parallel zu einer digitalen Parkraumüberwachung (Los 1) aufgebaut. Detailliertere Angaben zum Beschaffungsgegenstand finden Sie in der Leistungsbeschreibung. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 60%
- Qualität
- Anzahl der durch das Konzept zusätzlich gewonnenen LKW-Parkstände 40% Anzahl der durch das Konzept gewonnenen LKW-Parkstände (ohne reine Zugmaschinenstellplätze und über die 67 LKW-Parkstände hinausgehend) -Für die Berechnung ist davon auszugehen, dass ein LKW aus Zugmaschine und Trailer besteht. -Als Berechnungsgrundlage für die zusätzlich gewonnenen Parkstände sind LKW mit einer Länge von 16,50 m, zuzüglich 1,0 m Sicherheitszuschlag je LKW anzunehmen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verst … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Das Verfahren ist mehrstufig aufgebaut: Die geeigneten Bieter werden im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs ermittelt. Vor diesem Hintergrund werden zunächst die erforderlichen Nachweise/Unterlagen zur Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit im Rahmen eines sog. Teilnahmewettbewerbs eingefordert, um … ganz lesenkürzer
Das Verfahren ist mehrstufig aufgebaut: Die geeigneten Bieter werden im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs ermittelt. Vor diesem Hintergrund werden zunächst die erforderlichen Nachweise/Unterlagen zur Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit im Rahmen eines sog. Teilnahmewettbewerbs eingefordert, um so die geeigneten Bieter zu ermitteln. Sollten im Teilnahmewettbewerb mehr als drei geeignete Bieter verbleiben, so behält sich die Vergabestelle vor, den Kreis der Bieter auf die drei geeignetsten Bieter zu reduzieren. Die geeigneten Bieter werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Auf Basis der Erstangebote erfolgen Verhandlungsgespräche. Auf Grundlage der Verhandlungsergebnisse werden die Bieter anschließend aufgefordert ein verbindliches Angebot einzureichen. Das verbindliche Angebot ist Gegenstand der Angebotswertung und Zuschlagsentscheidung der Vergabestelle. Die Vergabestelle behält sich eine direkte Zuschlagserteilung ohne Durchführung einer Verhandlungsrunde vor.- Hinweis
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation innerhalb des eVergabesystems subreportELVIS. Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Stefan Ehl, Tel. 02219857858 oder per E-Mail via: stefan.ehl@subreport.de. Bei einer Bietergemeinschaft muss die … ganz lesenkürzer
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation innerhalb des eVergabesystems subreportELVIS. Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Stefan Ehl, Tel. 02219857858 oder per E-Mail via: stefan.ehl@subreport.de. Bei einer Bietergemeinschaft muss die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Das Projekt wird mit Mitteln des Bundeshaushalts gefördert. Die jederzeitige entschädigungslose Aufhebung des Vergabeverfahrens, insbesondere bei Überschreitung der geplanten Kosten, oder Widerruf bzw. Rücknahme des Zuwendungsbescheids, bleibt vorbehalten. Bei Nichtvergabe des Auftrages können keine Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gestellt werden. Für die Erstellung der Angebote erhalten die Bieter keine Vergütung.
Los 2
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Kosten
- Einmalige Anschaffungskosten 30%
- Kosten
- Jährlich wiederkehrende Kosten 30%
- Qualität
- Erfüllungsgrad der Anforderungen 30%. Auflistung aller Anforderungen in einem Spreadsheet (siehe Anlage „Spreadsheet 1.ZK“) mit der Möglichkeit zur Bewertung (Selbsteinschätzung) durch den Bieter.
- Qualität
- Qualität, Zukunftsfähigkeit, Projekt 10%. Auflistung aller Anforderungen in einem Spreadsheet (siehe Anlage „Spreadsheet 4.ZK“) mit der Möglichkeit zur Bewertung (Selbsteinschätzung) durch den Bieter.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verst … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Das Verfahren ist mehrstufig aufgebaut: Die geeigneten Bieter werden im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs ermittelt. Vor diesem Hintergrund werden zunächst die erforderlichen Nachweise/Unterlagen zur Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit im Rahmen eines sog. Teilnahmewettbewerbs eingefordert, um … ganz lesenkürzer
Das Verfahren ist mehrstufig aufgebaut: Die geeigneten Bieter werden im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs ermittelt. Vor diesem Hintergrund werden zunächst die erforderlichen Nachweise/Unterlagen zur Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit im Rahmen eines sog. Teilnahmewettbewerbs eingefordert, um so die geeigneten Bieter zu ermitteln. Sollten im Teilnahmewettbewerb mehr als drei geeignete Bieter verbleiben, so behält sich die Vergabestelle vor, den Kreis der Bieter auf die drei geeignetsten Bieter zu reduzieren. Die geeigneten Bieter werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Auf Basis der Erstangebote erfolgen Verhandlungsgespräche. Auf Grundlage der Verhandlungsergebnisse werden die Bieter anschließend aufgefordert ein verbindliches Angebot einzureichen. Das verbindliche Angebot ist Gegenstand der Angebotswertung und Zuschlagsentscheidung der Vergabestelle. Die Vergabestelle behält sich eine direkte Zuschlagserteilung ohne Durchführung einer Verhandlungsrunde vor.- Hinweis
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation innerhalb des eVergabesystems subreportELVIS. Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Stefan Ehl, Tel. 02219857858 oder per E-Mail via: stefan.ehl@subreport.de. Bei einer Bietergemeinschaft muss die … ganz lesenkürzer
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation innerhalb des eVergabesystems subreportELVIS. Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Stefan Ehl, Tel. 02219857858 oder per E-Mail via: stefan.ehl@subreport.de. Bei einer Bietergemeinschaft muss die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Das Projekt wird mit Mitteln des Bundeshaushalts gefördert. Die jederzeitige entschädigungslose Aufhebung des Vergabeverfahrens, insbesondere bei Überschreitung der geplanten Kosten, oder Widerruf bzw. Rücknahme des Zuwendungsbescheids, bleibt vorbehalten. Bei Nichtvergabe des Auftrages können keine Ersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gestellt werden. Für die Erstellung der Angebote erhalten die Bieter keine Vergütung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | TelarTec GmbH, Markdorf; Bonn Consulting Group GmbH, Bonn; ITA Services GmbH, Kirchseeon | – |
| 2 | Conroo GmbH, Nürnberg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Alte Ruhrorter Str. 42-52, 47119 Duisburg
- Website
- duisport.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Thermo Fisher Scientific GmbH6 Zuschläge
- Agilent Technologies Deutschland GmbH5 Zuschläge
- Thermo Fisher Scientific GmbH5 Zuschläge
- Bruker Daltonics GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Bruker Optics GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- AB Sciex3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.01.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5a2f6ee2-d9e7-49ec-8d0f-60d1e8a9b972.