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vergebenEU-weitDienstleistungen

Lieferung und Abkippen von Wegebaumaterial im Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, VOEK 576-24

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 576-24veröffentlicht 20.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 618 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate01.05.2025 – 31.10.2025
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 20 Monaten
  3. Bindefrist endet
    62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2025
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Beim Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree ist die Instandsetzung von Forstwegen in verschiedenen Revieren vorgesehen. Die Maßnahmen wurden nach der geographischen Lage der Reviere in 2 Lose aufgeteilt. --- Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und das gleichmäßige Abkippen von Wegebaumaterial aufgeteilt in Los 1 und Los 2.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung und Abkippen von Wegebaumaterial in den Revieren Prieros (4.200 t), Neubrück (2.500 t) und Groß Eichholz (10.800 t)

Die ausgeschriebene Leistung des ersten Loses umfasst die Lieferung und das gleichmäßige Abkippen des Wegebaumaterials. --- Das Material teilt sich auf die Reviere, wie folgt, auf: Prieros (4.200 t), Neubrück (2.500 t) und Groß Eichholz (10.800 t) --- Innerhalb des ertsen Loses weichen die Leistungsenden abhängig von den Revieren voneinander ab: Los 1 Rev. Groß Eichholz 01.05.2025 bis 30.09.2025 Los 1 Rev. Prieros und Neubrück 01.05.2025 bis 31.10.2025 --- Materialbeschaffenheit: Schottertragschicht (0/32 und 0/45) Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke oder vergleichbar, Korngrößenverteilung nach TL SoB StB 20. - Deckschicht (0/16): Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke oder vergleichbar. - Prüfzertifikate Der Gütenachweis zu der geforderten Korngrößenverteilung (Sieblinienprotokoll) sowie eine Konformitätserklärung zur Art und Herkunft des zu liefernden Materials ist nach Auftragserteilung, jedoch vor der Anlieferung, durch den Auftragnehmer für alle Materialarten zu erbringen. --- - Die instand zu setzenden Wege befinden sich teilweise in Landschaftsschutzgebieten. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung des Absatzes (4) §45 KrWG, ist die Verwendung von Recycling-Material für das vorliegenden Vergabeverfahren nicht zulässig. - Die Anfuhr und das Ausbringen des Materials erfolgen außerhalb des öffentlichen Straßennetzes i.d.R. über unbefestigte Zuwegungen. Es muss bei Fahrten innerhalb der betreffenden Liegenschaften der Forstreviere mit zum Teil komplizierten Wegeverhältnissen gerechnet werden. Ein Allradantrieb ist daher erforderlich – der AG haftet nicht für Störungen und Mehraufwendungen bei Verwendung anderer Transportmittel. Das maximal Gewicht des LKWs inkl. Ladung darf 40 t nicht überschreiten. Zulässig ist der Einsatz von 2, 3- oder 4-Achser LKW mit Anhänger und zulässiger Achslast von max. 11 t. - Der Materialauftrag durch Sattelschlepper ist auf Grund des überwiegend vorhandenen Verkehrsraumprofiles und der Seitenneigung von Wegen nicht möglich und deshalb nicht zugelassen. - Die LKW müssen in Vorwärtsfahrt abkippen können. - Das angelieferte Material ist dosiert in der geforderten Auflagenhöhe gleichmäßig einzubringen. Hierfür muss am Fahrzeug eine Dosiereinrichtung (z.B. Kette) vorhanden sein, die eine dosierte und saubere Entladung heckseitig während der Fahrt (siehe Anlage C_03b_Bsp_Ausbringung_VOEK 576-24 Foto 1) und ohne größere Haufen (Anlage C_03b_Bsp_Ausbringung_VOEK 576-24 Fotos 2-3) ermöglicht. - Das Material muss so auf den Wegen verteilt werden, dass danach am gleichen Tag eine Befahrung für Holz-LKWs, Feuerwehr, Rettungsdienste und geländetaugliche PKWs möglich ist. Der AN muss sofort nach der Materialverteilung durch ein Fahrzeug vorhandene Störungen (Hügel/ Mulden) ausgleichen. - Die Kommunikation mit dem LKW-Fahrer muss in deutscher Sprache gewährleistet sein (ggf. über durchgängig anwesenden Vorarbeiter/Bauleiter). - Mit Vertragsschluss verpflichtet sich die AN ein Bautagebuch zu führen, eine Vorlage wird vom AG gestellt. Darin sind die angelieferten Materialmengen sowie die durchgeführten Arbeiten mit den entsprechenden Arbeitsgeräten bzw. Fahrzeugen tagaktuell zu dokumentieren. Auch Schäden, Störungen, Abweichungen oder Nebenabreden müssen darin schriftlich festgehalten werden. Das Bautagebuch wird mit der Rechnungslegung als Prüfunterlage vorgelegt. - In Bezug auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und die damit in Verbindung stehende Errichtung von Sperrzonen, kann es zu Änderungen der Abrufzeiten oder in besonders schwerwiegenden Fällen bis zur Vertragskündigung kommen. --- Weitere Angaben sind den Zusätzlichen Vertragsbdingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

6 Monate–
2
Lieferung und Abkippen von Wegebaumaterial in dem Revier Picheberge (4.000 t)

Die ausgeschriebene Leistung des zweiten Loses umfasst die Lieferung und das gleichmäßige Abkippen des Wegebaumaterials. --- Insgesamt sind im Revier Picheberge 4.000 t Wegebaumaterial zu liefern und gleichmäßig abzukippen. --- Materialbeschaffenheit: Schottertragschicht (0/32 und 0/45) Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke oder vergleichbar, Korngrößenverteilung nach TL SoB StB 20. - Deckschicht (0/16): Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke oder vergleichbar. - Prüfzertifikate Der Gütenachweis zu der geforderten Korngrößenverteilung (Sieblinienprotokoll) sowie eine Konformitätserklärung zur Art und Herkunft des zu liefernden Materials ist nach Auftragserteilung, jedoch vor der Anlieferung, durch den Auftragnehmer für alle Materialarten zu erbringen. --- - Die instand zu setzenden Wege befinden sich teilweise in Landschaftsschutzgebieten. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung des Absatzes (4) §45 KrWG, ist die Verwendung von Recycling-Material für das vorliegenden Vergabeverfahren nicht zulässig. - Die Anfuhr und das Ausbringen des Materials erfolgen außerhalb des öffentlichen Straßennetzes i.d.R. über unbefestigte Zuwegungen. Es muss bei Fahrten innerhalb der betreffenden Liegenschaften der Forstreviere mit zum Teil komplizierten Wegeverhältnissen gerechnet werden. Ein Allradantrieb ist daher erforderlich – der AG haftet nicht für Störungen und Mehraufwendungen bei Verwendung anderer Transportmittel. Das maximal Gewicht des LKWs inkl. Ladung darf 40 t nicht überschreiten. Zulässig ist der Einsatz von 2, 3- oder 4-Achser LKW mit Anhänger und zulässiger Achslast von max. 11 t. - Der Materialauftrag durch Sattelschlepper ist auf Grund des überwiegend vorhandenen Verkehrsraumprofiles und der Seitenneigung von Wegen nicht möglich und deshalb nicht zugelassen. - Die LKW müssen in Vorwärtsfahrt abkippen können. - Das angelieferte Material ist dosiert in der geforderten Auflagenhöhe gleichmäßig einzubringen. Hierfür muss am Fahrzeug eine Dosiereinrichtung (z.B. Kette) vorhanden sein, die eine dosierte und saubere Entladung heckseitig während der Fahrt (siehe Anlage C_03b_Bsp_Ausbringung_VOEK 576-24 Foto1) und ohne größere Haufen (Anlage C_03b_Bsp_Ausbringung_VOEK 576-24 Fotos 2-3) ermöglicht. - Das Material muss so auf den Wegen verteilt werden, dass danach am gleichen Tag eine Befahrung für Holz-LKWs, Feuerwehr, Rettungsdienste und geländetaugliche PKWs möglich ist. Der AN muss sofort nach der Materialverteilung durch ein Fahrzeug vorhandene Störungen (Hügel/ Mulden) ausgleichen. - Die Kommunikation mit dem LKW-Fahrer muss in deutscher Sprache gewährleistet sein (ggf. über durchgängig anwesenden Vorarbeiter/Bauleiter). - Mit Vertragsschluss verpflichtet sich die AN ein Bautagebuch zu führen, eine Vorlage wird vom AG gestellt. Darin sind die angelieferten Materialmengen sowie die durchgeführten Arbeiten mit den entsprechenden Arbeitsgeräten bzw. Fahrzeugen tagaktuell zu dokumentieren. Auch Schäden, Störungen, Abweichungen oder Nebenabreden müssen darin schriftlich festgehalten werden. Das Bautagebuch wird mit der Rechnungslegung als Prüfunterlage vorgelegt. - In Bezug auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und die damit in Verbindung stehende Errichtung von Sperrzonen, kann es zu Änderungen der Abrufzeiten oder in besonders schwerwiegenden Fällen bis zur Vertragskündigung kommen. --- Weitere Angaben sind den Zusätzlichen Vertragsbdingungen, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

2 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3 Mio. €; Sachschäden mindestens 3 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 300.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen S … ganz lesen- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 3 Mio. €; Sachschäden mindestens 3 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 300.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und … ganz lesen- Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. -- dass gemäß Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung (Anlage C-03a) für das gebrochene Natursteinmaterial der Nachweis der geforderten Korngrößenverteilung (Sieblinienprotokoll) sowie eine Konformitätserklärung zur Art und Herkunft des zu liefernden Materials nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer für alle Materialarten zu erbringen ist. Dies ist Voraussetzung zur Leistungserbringung. - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in m), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
31.10.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Au … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 27.01.2025 bis zum 12.02.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 2 Werktage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen sind bis spätestens 17.02.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom DD.MM.2024 bis DD.MM.2024 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 5 Kalendertage vorher vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens DD.MM.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

179vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (223 Lose mit Angabe)
282.932 €Zuschlagswert im Median
141.877 € – 435.956 €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29717a8a-5370-4c70-b582-d942ac19a400.