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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur - 4. BA (TWB)

Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH · Lübeck, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen R 5924/24veröffentlicht 30.09.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 747 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Lübeck.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Schleswig-Holstein (40 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
2,2 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Lübeck23554, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (7 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH
    vor 25 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur für 12 batterieelektrisch angetriebene Busse auf dem Busbetriebshof der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH, Ratekauer Weg 1-7 in 23554 Lübeck (Los 1) und optional 6 weitere Ladepunkte unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Sondernutzung im öffentlichen Bereich der Stadt Lübeck. (Los 2). Die verbindliche Beauftragung muss/ aufgrund von Fördermitteln bis zum 10.01.2025 erfolgen. Die vollständige Fertigstellung und Inbetriebnahme sowie Abnahme der Systeme für beide Lose ist aus selbigem Grund bis zum 30.06.2025 fertigzustellen. Ein weiteres Los 'LVG' stellt die Errichtung von Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur für batterieelektrisch angetriebene Busse für den Standort der LVG GmbH am Gneversdorfer Weg 15-19, 23570 Lübeck dar. Hier gelten die gleichen Fristen wie bereits zuvor genannt.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Betriebshof SWL Mobil

Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur für 12 batterieelektrisch angetriebene Busse auf dem Busbetriebshof der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH, Ratekauer Weg 1-7 in 23554 Lübeck (Los 1) und optional 6 weitere Ladepunkte unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Sondernutzung im öffentlichen Bereich der Stadt Lübeck. (Los 2). Folgende Komponenten sind im Los 1 zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen: 1. 6 Ladegeräte mit einer Nennleistung von je 150 kW DC-seitig und dem Steckerstandard CCS 2 und einem Gesamtwirkungsgrad der Ladegeräte von min. 94 %.(Schutzart der Ladegeräte min. IP 44) 2. Aufstellung der Ladegeräte auf einem zu erweiternden Doppelbodensystem innerhalb einer Abstellhalle. Kommunikationsschnittstelle der Ladegeräte: ISO15118, OCPP 1.6. , VDV261, VDV463, Anschluss der Ladegeräte an vorhandenes Lüftungssystem (rückseitig an den Ladegeräten muss die erwärmte Abluft absaugbar sein). 3. Liefern und Verlegen von Kabeln und Leitungen von bestehenden Schaltanlagen zu Ladegeräten bzw. von Ladegeräten zu Depotboxen. 4. Lieferung und Montage von vorkonfektionierten DC-Ladekabeln inkl. Stecker abgehängt an der Traversenkonstruktion. 5. 12 Depotboxen sind an den jeweiligen Traversenstützen der Ladepunkte installieren und mit einem abgesetzten Bedienpanel mit LED-Anzeigen und NOT-HALT-Pilztastern auszustatten. 6. Anbindung an ein bestehendes Backend der Firma Straußberg und Voßding GmbH via OCPP 1.6 und VAS nach ISO-15118 mit SPS-Funktionalität zur Programmierung diverser Funktionen, Implementierung von Mess- und Sensoriksystemen. Gängige Kommunikationsschnittstellen (Protokolle aus Industrie/Ethernet etc.) müssen unterstützt werden. Datenarchivierung der Events/Messdaten ist vorzusehen. 7. Anbindung und Errichtung eines IT-Schrankes zusätzlich zum vorhandenen oben beschriebenen Lademanagementsystem als zentraler Ort zur Visualisierung und Programmierung der Systeme, Anbindung an weitere, vorhandene übergeordnete Systeme (Beispiel COSware/Busbetriebshofmanagementsystem). 8. Traversenkonstruktion über 3x2 Busspuren, statische Anbindung an bestehendes Traversensystem inkl. statischer Auslegung der Traverse sowie Fundamente nach Vorgaben (statische und dynamische Belastung), inkl. Anfahrschutzelemente vor Traverse. Die Traversenhöhe beträgt ca. 4.500 mm und erstreckt sich über mehrere Reihen auf 6 Spuren einer Hallenhälfte. Es sind Querverbindungen sowie Stützen und Sonderelemente vorzusehen, welche eine Installation innerhalb der Bestandshalle ermöglichen. Alle Arbeiten für die Herstellung, Lieferung und Installation der Einzelfundamente sind einzukalkulieren. 9. Erweiterung des bestehenden Lüftungssystems im direkten Anschlussbereich der Ladegeräte. Folgende Komponenten sind im Los 2 zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen: 1. 6 Ladegeräte eichrechtskonform mit einer Nennleistung von je 150 kW DC-seitig und dem Steckerstandard CCS 2 und einem Gesamtwirkungsgrad der Ladegeräte von min. 94 % an drei Standorten im teilöffentlichen Außenbereich.(Schutzart der Ladegeräte und Depotboxen / Dispenserboxen min. IP 54) 2. Aufstellung der Ladegeräte auf Fundamente ungeschützt im öffentlichen / halböffentlichen Bereich. Die anzubietende Ladetechnik ist allgemein für die Nutzung im Außenbereich und eichrecht sowie abrechnungskonform zu konzipieren. 3. Drei gemäß TAB der Travenetz zugelassene Messwandlerschränke. 4. Liefern und Verlegen von Kabeln und Leitungen in bestehenden Leerrohren von Wandlerschrank zu Ladegeräten bzw. von Ladegeräten zu Depotboxen. Verlegung mittels Seilwinden / eingezogenen Zugdrähten. 5. Lieferung und Montage von vorkonfektionierten DC-Ladekabeln inkl. an Stelen oder Depotboxen. 6. Eine Doppel-Depotbox und 4 Einzeldepotboxen sind auf Stelen zu installieren und mit LED-Anzeigen und NOT-HALT-Pilztastern auszustatten. 7. Anbindung an ein bestehendes Backend der Firma Straußberg und Voßding GmbH via OCPP 1.6 und VAS nach ISO-15118 mit SPS-Funktionalität zur Programmierung diverser Funktionen, Implementierung von Mess- und Sensoriksystemen. Gängige Kommunikationsschnittstellen (Protokolle aus Industrie/Ethernet etc.) müssen unterstützt werden. Datenarchivierung der Events/Messdaten ist vorzusehen. Die Anbindung erfolgt über LTE-Modem und vom AG gestellte VPN-Simkarten Folgende Komponenten sind im Los 3/'LVG zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen: 1. 2 Parallel-Ladegeräte eichrechtskonform mit einer Nennleistung von je 150 kW DC-seitig, dem Steckerstandard CCS 2, zwei Ladepunkte je Ladegerät und einem Gesamtwirkungsgrad der Ladegeräte von min. 94 % im Außenbereich. 2. (Schutzart der Ladegeräte und Depotboxen/Dispenserboxen min. IP 54) Aufstellung der Ladegeräte auf Sockelkonstruktionen im öffentlichen/halböffentlichen Bereich. Die anzubietende Ladetechnik ist allgemein für die Nutzung im Außenbereich und abrechnungskonform zu konzipieren. 3. Liefern und Verlegen von Kabeln und Leitungen in herzustellenden / zu montierenden, begehbaren Kabelbrücken bzw. Kanälen. 4. Lieferung und Montage von vorkonfektionierten DC-Ladekabeln inkl. Stecker an Stelen oder Depotboxen. 5. Herstellen/in Betrieb nehmen von bestehenden zwei NH-2 Abgängen innerhalb einer bestehenden Kompakt-Trafostation unter Berücksichtigung von Schnittstellen/Sicherheitsregeln (Freischaltung / Inbetriebnahmen nur in Absprache mit dem AG) 6. Eine Doppel-Depotbox und 4 Einzeldepotboxen sind an bauseits gestellten Konstruktionen (Schnittstelle Montageplatte) zu installieren und mit LED-Anzeigen und NOT-HALT-Pilztastern auszustatten. 7. Anbindung an ein bestehendes Backend der Firma Straußberg und Voßding GmbH via OCPP 1.6 und VAS nach ISO-15118 mit SPS-Funktionalität zur Programmierung diverser Funktionen, Implementierung von Mess- und Sensoriksystemen. Gängige Kommunikationsschnittstellen (Protokolle aus Industrie/Ethernet etc.) müssen unterstützt werden. Datenarchivierung der Events/Messdaten ist vorzusehen. Die Anbindung erfolgt über LTE-Modem und VPN-SIM-Karten.

2 Jahre–
2
Streckennetz SWL Mobil (optional)

Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur für 12 batterieelektrisch angetriebene Busse auf dem Busbetriebshof der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH, Ratekauer Weg 1-7 in 23554 Lübeck (Los 1) und optional 6 weitere Ladepunkte unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Sondernutzung im öffentlichen Bereich der Stadt Lübeck. (Los 2). Folgende Komponenten sind im Los 1 zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen: 1. 6 Ladegeräte mit einer Nennleistung von je 150 kW DC-seitig und dem Steckerstandard CCS 2 und einem Gesamtwirkungsgrad der Ladegeräte von min. 94 %.(Schutzart der Ladegeräte min. IP 44) 2. Aufstellung der Ladegeräte auf einem zu erweiternden Doppelbodensystem innerhalb einer Abstellhalle. Kommunikationsschnittstelle der Ladegeräte: ISO15118, OCPP 1.6. , VDV261, VDV463, Anschluss der Ladegeräte an vorhandenes Lüftungssystem (rückseitig an den Ladegeräten muss die erwärmte Abluft absaugbar sein). 3. Liefern und Verlegen von Kabeln und Leitungen von bestehenden Schaltanlagen zu Ladegeräten bzw. von Ladegeräten zu Depotboxen. 4. Lieferung und Montage von vorkonfektionierten DC-Ladekabeln inkl. Stecker abgehängt an der Traversenkonstruktion. 5. 12 Depotboxen sind an den jeweiligen Traversenstützen der Ladepunkte installieren und mit einem abgesetzten Bedienpanel mit LED-Anzeigen und NOT-HALT-Pilztastern auszustatten. 6. Anbindung an ein bestehendes Backend der Firma Straußberg und Voßding GmbH via OCPP 1.6 und VAS nach ISO-15118 mit SPS-Funktionalität zur Programmierung diverser Funktionen, Implementierung von Mess- und Sensoriksystemen. Gängige Kommunikationsschnittstellen (Protokolle aus Industrie/Ethernet etc.) müssen unterstützt werden. Datenarchivierung der Events/Messdaten ist vorzusehen. 7. Anbindung und Errichtung eines IT-Schrankes zusätzlich zum vorhandenen oben beschriebenen Lademanagementsystem als zentraler Ort zur Visualisierung und Programmierung der Systeme, Anbindung an weitere, vorhandene übergeordnete Systeme (Beispiel COSware/Busbetriebshofmanagementsystem). 8. Traversenkonstruktion über 3x2 Busspuren, statische Anbindung an bestehendes Traversensystem inkl. statischer Auslegung der Traverse sowie Fundamente nach Vorgaben (statische und dynamische Belastung), inkl. Anfahrschutzelemente vor Traverse. Die Traversenhöhe beträgt ca. 4.500 mm und erstreckt sich über mehrere Reihen auf 6 Spuren einer Hallenhälfte. Es sind Querverbindungen sowie Stützen und Sonderelemente vorzusehen, welche eine Installation innerhalb der Bestandshalle ermöglichen. Alle Arbeiten für die Herstellung, Lieferung und Installation der Einzelfundamente sind einzukalkulieren. 9. Erweiterung des bestehenden Lüftungssystems im direkten Anschlussbereich der Ladegeräte. Folgende Komponenten sind im Los 2 zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen: 1. 6 Ladegeräte eichrechtskonform mit einer Nennleistung von je 150 kW DC-seitig und dem Steckerstandard CCS 2 und einem Gesamtwirkungsgrad der Ladegeräte von min. 94 % an drei Standorten im teilöffentlichen Außenbereich.(Schutzart der Ladegeräte und Depotboxen / Dispenserboxen min. IP 54) 2. Aufstellung der Ladegeräte auf Fundamente ungeschützt im öffentlichen / halböffentlichen Bereich. Die anzubietende Ladetechnik ist allgemein für die Nutzung im Außenbereich und eichrecht sowie abrechnungskonform zu konzipieren. 3. Drei gemäß TAB der Travenetz zugelassene Messwandlerschränke. 4. Liefern und Verlegen von Kabeln und Leitungen in bestehenden Leerrohren von Wandlerschrank zu Ladegeräten bzw. von Ladegeräten zu Depotboxen. Verlegung mittels Seilwinden / eingezogenen Zugdrähten. 5. Lieferung und Montage von vorkonfektionierten DC-Ladekabeln inkl. an Stelen oder Depotboxen. 6. Eine Doppel-Depotbox und 4 Einzeldepotboxen sind auf Stelen zu installieren und mit LED-Anzeigen und NOT-HALT-Pilztastern auszustatten. 7. Anbindung an ein bestehendes Backend der Firma Straußberg und Voßding GmbH via OCPP 1.6 und VAS nach ISO-15118 mit SPS-Funktionalität zur Programmierung diverser Funktionen, Implementierung von Mess- und Sensoriksystemen. Gängige Kommunikationsschnittstellen (Protokolle aus Industrie/Ethernet etc.) müssen unterstützt werden. Datenarchivierung der Events/Messdaten ist vorzusehen. Die Anbindung erfolgt über LTE-Modem und vom AG gestellte VPN-Simkarten Folgende Komponenten sind im Los 3/'LVG zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen: 1. 2 Parallel-Ladegeräte eichrechtskonform mit einer Nennleistung von je 150 kW DC-seitig, dem Steckerstandard CCS 2, zwei Ladepunkte je Ladegerät und einem Gesamtwirkungsgrad der Ladegeräte von min. 94 % im Außenbereich. 2. (Schutzart der Ladegeräte und Depotboxen/Dispenserboxen min. IP 54) Aufstellung der Ladegeräte auf Sockelkonstruktionen im öffentlichen/halböffentlichen Bereich. Die anzubietende Ladetechnik ist allgemein für die Nutzung im Außenbereich und abrechnungskonform zu konzipieren. 3. Liefern und Verlegen von Kabeln und Leitungen in herzustellenden / zu montierenden, begehbaren Kabelbrücken bzw. Kanälen. 4. Lieferung und Montage von vorkonfektionierten DC-Ladekabeln inkl. Stecker an Stelen oder Depotboxen. 5. Herstellen/in Betrieb nehmen von bestehenden zwei NH-2 Abgängen innerhalb einer bestehenden Kompakt-Trafostation unter Berücksichtigung von Schnittstellen/Sicherheitsregeln (Freischaltung / Inbetriebnahmen nur in Absprache mit dem AG) 6. Eine Doppel-Depotbox und 4 Einzeldepotboxen sind an bauseits gestellten Konstruktionen (Schnittstelle Montageplatte) zu installieren und mit LED-Anzeigen und NOT-HALT-Pilztastern auszustatten. 7. Anbindung an ein bestehendes Backend der Firma Straußberg und Voßding GmbH via OCPP 1.6 und VAS nach ISO-15118 mit SPS-Funktionalität zur Programmierung diverser Funktionen, Implementierung von Mess- und Sensoriksystemen. Gängige Kommunikationsschnittstellen (Protokolle aus Industrie/Ethernet etc.) müssen unterstützt werden. Datenarchivierung der Events/Messdaten ist vorzusehen. Die Anbindung erfolgt über LTE-Modem und VPN-SIM-Karten.

2 Jahre–
3
Betriebshof LVG

Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Ladeinfrastruktur für 12 batterieelektrisch angetriebene Busse auf dem Busbetriebshof der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH, Ratekauer Weg 1-7 in 23554 Lübeck (Los 1) und optional 6 weitere Ladepunkte unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Sondernutzung im öffentlichen Bereich der Stadt Lübeck. (Los 2). Folgende Komponenten sind im Los 1 zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen: 1. 6 Ladegeräte mit einer Nennleistung von je 150 kW DC-seitig und dem Steckerstandard CCS 2 und einem Gesamtwirkungsgrad der Ladegeräte von min. 94 %.(Schutzart der Ladegeräte min. IP 44) 2. Aufstellung der Ladegeräte auf einem zu erweiternden Doppelbodensystem innerhalb einer Abstellhalle. Kommunikationsschnittstelle der Ladegeräte: ISO15118, OCPP 1.6. , VDV261, VDV463, Anschluss der Ladegeräte an vorhandenes Lüftungssystem (rückseitig an den Ladegeräten muss die erwärmte Abluft absaugbar sein). 3. Liefern und Verlegen von Kabeln und Leitungen von bestehenden Schaltanlagen zu Ladegeräten bzw. von Ladegeräten zu Depotboxen. 4. Lieferung und Montage von vorkonfektionierten DC-Ladekabeln inkl. Stecker abgehängt an der Traversenkonstruktion. 5. 12 Depotboxen sind an den jeweiligen Traversenstützen der Ladepunkte installieren und mit einem abgesetzten Bedienpanel mit LED-Anzeigen und NOT-HALT-Pilztastern auszustatten. 6. Anbindung an ein bestehendes Backend der Firma Straußberg und Voßding GmbH via OCPP 1.6 und VAS nach ISO-15118 mit SPS-Funktionalität zur Programmierung diverser Funktionen, Implementierung von Mess- und Sensoriksystemen. Gängige Kommunikationsschnittstellen (Protokolle aus Industrie/Ethernet etc.) müssen unterstützt werden. Datenarchivierung der Events/Messdaten ist vorzusehen. 7. Anbindung und Errichtung eines IT-Schrankes zusätzlich zum vorhandenen oben beschriebenen Lademanagementsystem als zentraler Ort zur Visualisierung und Programmierung der Systeme, Anbindung an weitere, vorhandene übergeordnete Systeme (Beispiel COSware/Busbetriebshofmanagementsystem). 8. Traversenkonstruktion über 3x2 Busspuren, statische Anbindung an bestehendes Traversensystem inkl. statischer Auslegung der Traverse sowie Fundamente nach Vorgaben (statische und dynamische Belastung), inkl. Anfahrschutzelemente vor Traverse. Die Traversenhöhe beträgt ca. 4.500 mm und erstreckt sich über mehrere Reihen auf 6 Spuren einer Hallenhälfte. Es sind Querverbindungen sowie Stützen und Sonderelemente vorzusehen, welche eine Installation innerhalb der Bestandshalle ermöglichen. Alle Arbeiten für die Herstellung, Lieferung und Installation der Einzelfundamente sind einzukalkulieren. 9. Erweiterung des bestehenden Lüftungssystems im direkten Anschlussbereich der Ladegeräte. Folgende Komponenten sind im Los 2 zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen: 1. 6 Ladegeräte eichrechtskonform mit einer Nennleistung von je 150 kW DC-seitig und dem Steckerstandard CCS 2 und einem Gesamtwirkungsgrad der Ladegeräte von min. 94 % an drei Standorten im teilöffentlichen Außenbereich.(Schutzart der Ladegeräte und Depotboxen / Dispenserboxen min. IP 54) 2. Aufstellung der Ladegeräte auf Fundamente ungeschützt im öffentlichen / halböffentlichen Bereich. Die anzubietende Ladetechnik ist allgemein für die Nutzung im Außenbereich und eichrecht sowie abrechnungskonform zu konzipieren. 3. Drei gemäß TAB der Travenetz zugelassene Messwandlerschränke. 4. Liefern und Verlegen von Kabeln und Leitungen in bestehenden Leerrohren von Wandlerschrank zu Ladegeräten bzw. von Ladegeräten zu Depotboxen. Verlegung mittels Seilwinden / eingezogenen Zugdrähten. 5. Lieferung und Montage von vorkonfektionierten DC-Ladekabeln inkl. an Stelen oder Depotboxen. 6. Eine Doppel-Depotbox und 4 Einzeldepotboxen sind auf Stelen zu installieren und mit LED-Anzeigen und NOT-HALT-Pilztastern auszustatten. 7. Anbindung an ein bestehendes Backend der Firma Straußberg und Voßding GmbH via OCPP 1.6 und VAS nach ISO-15118 mit SPS-Funktionalität zur Programmierung diverser Funktionen, Implementierung von Mess- und Sensoriksystemen. Gängige Kommunikationsschnittstellen (Protokolle aus Industrie/Ethernet etc.) müssen unterstützt werden. Datenarchivierung der Events/Messdaten ist vorzusehen. Die Anbindung erfolgt über LTE-Modem und vom AG gestellte VPN-Simkarten Folgende Komponenten sind im Los 3/'LVG zu liefern, montieren und in Betrieb zu nehmen: 1. 2 Parallel-Ladegeräte eichrechtskonform mit einer Nennleistung von je 150 kW DC-seitig, dem Steckerstandard CCS 2, zwei Ladepunkte je Ladegerät und einem Gesamtwirkungsgrad der Ladegeräte von min. 94 % im Außenbereich. 2. (Schutzart der Ladegeräte und Depotboxen/Dispenserboxen min. IP 54) Aufstellung der Ladegeräte auf Sockelkonstruktionen im öffentlichen/halböffentlichen Bereich. Die anzubietende Ladetechnik ist allgemein für die Nutzung im Außenbereich und abrechnungskonform zu konzipieren. 3. Liefern und Verlegen von Kabeln und Leitungen in herzustellenden / zu montierenden, begehbaren Kabelbrücken bzw. Kanälen. 4. Lieferung und Montage von vorkonfektionierten DC-Ladekabeln inkl. Stecker an Stelen oder Depotboxen. 5. Herstellen/in Betrieb nehmen von bestehenden zwei NH-2 Abgängen innerhalb einer bestehenden Kompakt-Trafostation unter Berücksichtigung von Schnittstellen/Sicherheitsregeln (Freischaltung / Inbetriebnahmen nur in Absprache mit dem AG) 6. Eine Doppel-Depotbox und 4 Einzeldepotboxen sind an bauseits gestellten Konstruktionen (Schnittstelle Montageplatte) zu installieren und mit LED-Anzeigen und NOT-HALT-Pilztastern auszustatten. 7. Anbindung an ein bestehendes Backend der Firma Straußberg und Voßding GmbH via OCPP 1.6 und VAS nach ISO-15118 mit SPS-Funktionalität zur Programmierung diverser Funktionen, Implementierung von Mess- und Sensoriksystemen. Gängige Kommunikationsschnittstellen (Protokolle aus Industrie/Ethernet etc.) müssen unterstützt werden. Datenarchivierung der Events/Messdaten ist vorzusehen. Die Anbindung erfolgt über LTE-Modem und VPN-SIM-Karten.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt für alle abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, E … ganz lesenBei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt für alle abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (20) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden. Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat. Folgende Nachweise/Angaben sind zu leisten: 1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist. 2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist. 3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19, 21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen. Das Formular steht im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen. Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages von der Plattform herunter zu laden.
Kriterium
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, 5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, 6. Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr).
Kriterium
7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen, 8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgesc … ganz lesen7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen, 8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen, 9. Personalentwicklung mind. der letzten 3 Jahre für vergleichbare Aufträge, 10. Derzeitige Personalkapazität für vergleichbare Aufträge, 11. Voraussichtliche Personalkapazität für vergleichbare Aufträge zum Zeitpunkt der Auftragserteilung, 12. Für dieses Projekt geplantes Personal inkl. Qualifikationsprofil zentraler Mitarbeiter, insbesondere Hauptansprechpartner, 13 Fernbetreuung und Störungsbeseitigung (softwareseitig) 24/7 verfügbar durch deutschsprachiges Personal - Sitz der Servicekräfte innerhalb Deutschlands. 14. Zusicherung des Starts von einem digitalen Serviceeinsatz bei softwareseitigen Störungen (seitens lademanagement- oder der ladegerät-internen Software) innerhalb von 1 Stunde nach Meldung durch den AG. Als Störung wird hierbei die nicht mehr gegebene oder durch Störungen unterbrochene Lademöglichkeit von einem oder mehreren Ladegeräten definiert. 15. Zusicherung eines Einsatzstarts bei hardwareseitigen Störungen nach Kontaktaufnahme von einem durch den Ladegerätehersteller zertifizierten Techniker von max. 48 Stunden, definiert durch Ankunft eines Service-Technikers zwecks Diagnose oder Behebung der Störung vor Ort oder analog der Versand von Ersatzteilen bei hardware-seitigen Schäden oder Störungen, 16. Servicestützpunkt im Umkreis von 200 km um Lübeck (Fachpersonal/Elektrofachkräfte) - Name + Anschrift des Service-Stützpunktes, 17. Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder eine qualitativ vergleichbares Zertifizierung, wobei die Einschätzung darüber dem AG obliegt. 18. Zertifizierung nach DIN ISO 14001 oder eine qualitativ vergleichbare Zertifizierung, wobei die Einschätzung darüber dem AG obliegt, 19. Die angebotenen Ladegeräte müssen aufgrund von Förderungen in der Herstellerliste vom PTJ "Förderung nicht öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen" entsprechend gelistet sein, 20. Referenzen: Nennung von mindestens zwei Referenzen über in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum der Teilnahmefrist) abgeschlossene Projekte zur Lieferung und Ausrüstung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse als Projektauftragnehmer (vgl. Mindestanforderung Nr. 4) mit einer Ladeleistung von mindestens 1MW pro Standort und einer Kommunikation gemäß der ISO 15118 unter Benennung (a) des Auftraggebers nebst Benennung von (b) Ansprechpartner*in mit (c) Telefonnummer und (d) E-Mail-Adresse sowie (e) der Anzahl der umgesetzten Ladepunkte, (f) des Leistungszeitraums, (i) der Auftragssumme. Mindestanforderungen: 1. Mindestens 2 Referenzen müssen auf dem Gebiet der Europäischen Union erbracht worden sein, 2. Die installierte Ladeleistung muss je Referenzprojekt mindestens 1 MW betragen, 3. Kommunikation gemäß ISO 15118 sowie der VDV 261 und VDV 463, 4. Der Bewerber muss Projektauftragnehmer im Sinne eines Auftragnehmers mit wesentlichem Anteil in Eigenleistung sein, 5. Der Bewerber muss bei mindestens einem Projekt das Last- und Lagemanagement der Firma Stausberg & Vosding umgesetzt haben."
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Siehe spätere Verdingungsunterlagen.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Für alle Lose erhält der Auftraggeber Fördermittel. Für Los 2 steht die Bewilligung der Sondernutzungen zum Verfahrensbeginn aus. Sollten die Bewilligungen versagt werden, stellt der Auftraggeber das Los 2 ein (§ 57 SektVO). 2. Die vollständige Fertigstellung und Inbetriebnahme sowie Ab … ganz lesenLeistung: 1. Für alle Lose erhält der Auftraggeber Fördermittel. Für Los 2 steht die Bewilligung der Sondernutzungen zum Verfahrensbeginn aus. Sollten die Bewilligungen versagt werden, stellt der Auftraggeber das Los 2 ein (§ 57 SektVO). 2. Die vollständige Fertigstellung und Inbetriebnahme sowie Abnahme der Systeme für alle Lose ist aus selbigem Grund bis spätestens zum 30.06.2025 erforderlich. 3. Die Fördermittelgeber erwarten vom Auftraggeber die Übergabe von Fahrzeugdaten sowie Zustandsdaten der Ladeinfrastruktur. Der potentielle Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei der Bereitstellung der Daten vollumfänglich zu unterstützen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesenDie Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYH22V

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 316 (Elektrische Ausrüstung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 12a76a2c-a10f-4b7e-9fb9-c7aab1cfe21d.