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Lieferung einer CAFM Software sowie Pflege und Support

Landkreis Oberhavel · Oranienburg, Brandenburg

Aktenzeichen VV002.25veröffentlicht 21.10.2025erstmals 21.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 348 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 21.10.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Qualität/ Leistung65 %
  • Angebotspreis35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 13 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Oberhavel
    vor 12 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 08:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel (Auftraggeber) beabsichtigt, mit Wirkung voraussichtlich zum 01.05.2026 die Lieferung einer CAFM-Software sowie deren Pflege und Support (einschließlich Konfiguration/Implementierung) zu vergeben. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber zur 2. Stufe des Vergabeverfahrens - Angebotsphase zugelassen. Die Einzelheiten des Vergabeverfahrens sind den Verfahrensbedingungen zu entnehmen. Der Landkreis verwaltet eine umfangreiche Palette an Liegenschaften, sowohl in eigener Nutzung als auch vermietet. Um die notwendigen Facility Management-Prozesse effizient zu erfüllen, plant der Landkreis Oberhavel die Implementierung eines professionellen CAFM-Systems, das eine benutzerfreundliche Oberfläche und effektive Prozessstrukturen bietet. Dadurch sollen die Arbeitsabläufe optimiert, die Ressourcen besser verwaltet und die Qualität der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises verbessert werden.

Beschreibung des Loses

Die Software ist rein webbasiert und als On-Premise Lösung zur Verfügung zu stellen. Im Wesentlichen sind folgende Prozesse durch die Software abzubilden: - Wirtschaftsplanung, Budgetplanung und Budgetsteuerung Wartung, Inspektion, Prüfungen - Vertragsmanagement - Vermietungsmanagement - Ticketing und Beschwerdemanagement - Sonderreinigung - Schließmanagement - Reinigung und Winterdienst - Rechnungsmanagement - Nebenkostenabrechnung inkl. Energiemanagement - Leerstandsmanagement - Inventarmanagement - Grünpflege - Gewährleitungsverfolgung - Flächenmanagement inkl. Umzugsmanagement-insbesondere Umzugsvariantenplanung - Stammdatenpflege / Dokumentation und Berichtswesen Wünschenswert (besser bewertet- siehe Vergabeunterlagen), aber nicht zwingend gefordert sind außerdem folgende Prozesse: - Verkauf / Vergabe Erbbaurecht - Inbetriebnahme / Inbetriebnahmemanagement Leistungserbringung - Inkl. Installation, Anpassung, Schnittstellen - inkl. Dokumentationen, Schulungen und Schulungsunterlagen Die technischen Anforderungen je Prozess werden in Anlage 01 - LK Oberhavel Prozessanforderungen detailliert beschrieben, Über die weiteren zu erfüllenden Kriterien geben das Lastenheft und die Leistungsblätter A / B / I Aufschluss, sowie die Agenda mit den S-Kriterien, die im Zuge der Präsentation bewertet werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität/ Leistung65 %
Angebotspreis35 %
Qualität
Qualität/ LeistungIn einem ersten Schritt werden zur Ermittlung des Leistungswertes L(Angebot) des jeweiligen Angebotes zunächst die Angaben und Anlagen des Bieters zu den B-Kriterien durch den Auftraggeber beurteilt. Bei der Wertung der Qualität/Leistung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlagen und Anlagen vor. Die Erfüllung der Bewertungskriterien wird anhand der Ausführungen des Bieters im Leistungsblatt A,B und I-Kriterien, anhand der entsprechenden eingereichten Anlagen sowie anhand der Plausibilitätsprüfung im Rahmen der Präsentation der Software durch die Prüfer des Auftraggebers geprüft. Die entsprechend in der Bewertungsmatrix (vgl. Bewertungsmatrix B-Kriterien) zugeordneten Punktewerte werden sodann summiert. Es ist zu beachten, dass fehlende Angaben bezüglich Leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen nicht nachgefordert werden dürfen. Bei fehlenden Angaben erfolgt eine entsprechende Bewertung mit 0 Punkten. Die Bewertung der B-Kriterien erfolgt gemäß der in den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix. Diese Kriterien werden in folgende Hauptkategorien aufgeteilt. Kriterium 1 - Projektleiter: Es können für das Kriterium 1 max. 30 Punkte erreicht werden. Kriterium 2 - Einführungs- und Schulungskonzept: Es können für das Kriterium 2 max. 25 Punkte erreicht werden. Kriterium 3 - IT-Anforderungen: Es können für das Kriterium 3 max. 10 Punkte erreicht werden. Kriterium 4 - Softwarearchitektur und Systemvoraussetzungen Es können für das Kriterium 4 max. 85 Punkte erreicht werden. Kriterium 5 - Prozess- und Leistungsbewertung Es können für das Kriterium 5. max. 20 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für die B-Kriterien maximal 170 Punkte erreicht werden. Aufgrund der umfangreichen Darstellung der einzelnen Bewertungskriterien wird auf eine detaillierte Aufzählung an dieser Stelle verzichtet und stattdessen auf die Anlage "Bewer-tungskriterien (Bewertungsmatrix B-Kriterien)" verwiesen. Bewertung der S-Kriterien In einem zweiten Schritt werden zur Ermittlung des Leistungswertes L(Angebot) des jeweiligen Angebotes die S-Kriterien durch den Auftraggeber beurteilt. Bei der Wertung der Qualität/Leistung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung im Zuge der Präsentation vor. Die entsprechend in der Bewertungsmatrix (vgl. Agenda Präsentation inkl. S-Kriterien) zugeordneten Punktewerte werden sodann summiert. Die Bewertung der S-Kriterien erfolgt gemäß der in den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix. Diese Kriterien werden in folgende Hauptkategorien aufgeteilt. Kriterium 1 - Programmeinstieg Es können für das Kriterium max. 10 Punkte erreicht werden. Kriterium 2 - Testzenario I Es können für das Kriterium max. 70 Punkte erreicht werden. Kriterium 3- Testzenario II Es können für das Kriterium max. 75 Punkte erreicht werden. Kriterium 4- Testzenario III Es können für das Kriterium max. 75 Punkte erreicht werden. Kriterium 5- Gesamtqualität der Testszenarien Es können für das Kriterium max. 100 Punkte erreicht werden. Es können für die S-Kriterien max. 330 Punkte erreicht werden. Bewertung B-Kriterien und S-Kriterien Für die B-Kriterien erfolgt die Ermittlung der Gesamtpunktzahl direkt als Summe aus den einzelnen Kriterien. Die Bewertung der Punkte 2.1 - 2.3 (Kriterium 2- Einführungs- und Schulungskonzept) erfolgt durch drei Prüfer des Auftraggebers, wobei die Bewertung und Punktevergabe hierzu jeweils mit einer gemeinsamen und konsolidierten Stimme vorgenommen wird. Für die S - Kriterien wird aus den Punkten der Wertungskriterien der vier Prüfer der Punktemittelwert (=arithmetisches Mittel) des jeweiligen Wertungskriteriums errechnet. Anschließend wird dieser Wert mit der Gewichtung multipliziert. Dieser wird bis auf zwei (2) Nachkommastellen (kaufmännisch) berechnet. Die gewichteten Punktemittelwerte werden addie …
Preis
AngebotspreisIm Anschluss an die Leistungsbewertung erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise. Erscheint der Preis eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Zur Prüfung und Feststellung der Angemessenheit des Angebotspreises behält sich der Auftraggeber vor, die Urkalkulation des Bieters abzufordern und zu prüfen, inwieweit der ungewöhnlich niedrig erscheinende Preis angemessen ist. Kann der Auftraggeber die geringe Höhe der kalkulierten Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen. Der Gesamtpreis des Angebotes stellt die Summe aus dem angebotenen Gesamtpreis gemäß dem Preisblatt, inklusive Mehrwertsteuer und eines eventuell gewährten Nachlasses - ohne Bedingungen - dar. Das wirtschaftlichste Angebot wird durch das Einsetzen des jeweiligen ermittelten Leistungswerts des Angebots L(Angebot), des Preises P(Angebot) und der vorgegebenen Referenzwerte in die Formel nach der Referenzwertmethode ermittelt. Die errechnete Kennzahl wird auf zwei Nachkommastellen (kaufmännisch) gerundet. Das Angebot, welches die höchste Kennzahl Z(Angebot) erreicht, stellt das wirtschaftlichste Angebot dar und erhält den Zuschlag. Im Fall gleicher Kennzahlen erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. genauere Informationen siehe Vergabeunterlagen - Verfahrensbedingungen Punkt 4.6.2

Eignung14 von 14 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergela … ganz lesenMittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Spezifischer Jahresumsatz
Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens 750.000,00 EUR je abgeschlossenes Geschäftsjahr … ganz lesenMittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens 750.000,00 EUR je abgeschlossenes Geschäftsjahr. Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Erklärung, dass das Unternehmen über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem anderen Mitgliedsstaat verfügt. … ganz lesenMittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Erklärung, dass das Unternehmen über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem anderen Mitgliedsstaat verfügt. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen sowie Eintragung durch den Bewerber im Formblatt "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3": Benennung von 3 Unternehmensreferenzprojekten, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Referenzen müssen … ganz lesenMittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen sowie Eintragung durch den Bewerber im Formblatt "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3": Benennung von 3 Unternehmensreferenzprojekten, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Referenzen müssen ab dem 01.01.2020 und spätestens zum 01.06.2025 abgeschlossen worden sein. Vergleichbar meint: Erwartet werden Projekterfahrungen bei der erfolgreichen Einführung und Begleitung einer CAFM-Software mit einer vergleichbaren Nutzung sowie einer Systemauslegung für Kunden mit der jeweils in der Referenzanforderung genannten Portfoliogröße. Die (Mindest-)Anforderungen an die Unternehmensreferenzen sind den beigefügten Unterlagen (vgl. Formular Unternehmensreferenzen und den Verfahrensbedingungen unter Punkt 3.4.5.) zu entnehmen. Zur Erläuterung der Referenzen sind der Eigenerklärung zur Eignung die Formblätter "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3" zum Beleg der in der Auftragsbekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen unter Punkt 3.4.5. aufgestellten Mindestanforderungen sowie der darüber hinaus zu bewertenden Angaben einzureichen. Die geforderten Referenzangaben sind den Formblättern Unternehmensreferenz Nr. 1-3 zu entnehmen. Referenz Nr. 1: Es muss eine Referenz vorgelegt werden, die vorstehende Anforderungen erfüllt und grundsätzlich die Erstellung von Neben- und Betriebskostenabrechnung im CAFM-System inkl. Abbildung von Heizkostenabrechnungen nach Heizkostenverordnung zum Gegenstand hat. Positiver bewertet wird die zusätzliche Erfüllung der Funktionen gemäß Angabe in der Unternehmensreferenz Nr. 1. Die Referenz hat eine Portfoliogröße von mindestens 100.000 m² BGF. Dabei müssen mindestens 3 weitere Prozesse anlehnend aus Anlage 01 - Prozessanforderungen ausgenommen Research und Bauprojektmanagement erbracht worden sein. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen sowie Eintragung durch den Bewerber im Formblatt "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3": Benennung von 3 Unternehmensreferenzprojekten, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Referenzen müssen … ganz lesenMittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen sowie Eintragung durch den Bewerber im Formblatt "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3": Benennung von 3 Unternehmensreferenzprojekten, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Referenzen müssen ab dem 01.01.2020 und spätestens zum 01.06.2025 abgeschlossen worden sein. Vergleichbar meint: Erwartet werden Projekterfahrungen bei der erfolgreichen Einführung und Begleitung einer CAFM-Software mit einer vergleichbaren Nutzung sowie einer Systemauslegung für Kunden mit der jeweils in der Referenzanforderung genannten Portfoliogröße. Die (Mindest-)Anforderungen an die Unternehmensreferenzen sind den beigefügten Unterlagen (vgl. Formular Unternehmensreferenzen und den Verfahrensbedingungen unter Punkt 3.4.5. zu entnehmen. Zur Erläuterung der Referenzen sind der Eigenerklärung zur Eignung die Formblätter "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3" zum Beleg der in der Auftragsbekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen unter Punkt 3.4.5. aufgestellten Mindestanforderungen sowie der darüber hinaus zu bewertenden Angaben einzureichen. Die geforderten Referenzangaben sind den Formblättern Unternehmensreferenz Nr. 1-3 zu entnehmen. Referenz Nr. 2: Es muss eine Referenz vorgelegt werden, die vorstehende Anforderungen erfüllt und die Einbindung von Planunterlagen (2D) und daraus resultierenden Folgeprozessen (Raumänderungen, grafische Auswertung von Flächendaten, Import und Export von 2D-Plänen, Auswertungen über Flächenbelegungen) enthält. Positiver bewertet wird eine zusätzliche grafische Darstellungsmöglichkeit in 2 1/2 D oder 3D-Modellen gemäß Angabe in der Unternehmensreferenz Nr. 2. Die Referenz hat eine Portfoliogröße von mindestens 50.000 m² BGF im Rahmen der öffentlichen Verwaltung (Gebietskörperschaft). Darüber hinaus müssen mindestens 3 weitere Prozesse anlehnend aus Anlage 01 - Prozessanforderungen ausgenommen Research und Bauprojektmanagement erbracht worden sein. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen sowie Eintragung durch den Bewerber im Formblatt "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3": Benennung von 3 Unternehmensreferenzprojekten, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Referenzen müssen … ganz lesenMittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen sowie Eintragung durch den Bewerber im Formblatt "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3": Benennung von 3 Unternehmensreferenzprojekten, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Referenzen müssen ab dem 01.01.2020 und spätestens zum 01.06.2025 abgeschlossen worden sein. Vergleichbar meint: Erwartet werden Projekterfahrungen bei der erfolgreichen Einführung und Begleitung einer CAFM-Software mit einer vergleichbaren Nutzung sowie einer Systemauslegung für Kunden mit der jeweils in der Referenzanforderung genannten Portfoliogröße. Die (Mindest-)Anforderungen an die Unternehmensreferenzen sind den beigefügten Unterlagen (vgl. Formular Unternehmensreferenzen und den Verfahrensbedingungen unter Punkt 3.4.5.) zu entnehmen. Zur Erläuterung der Referenzen sind der Eigenerklärung zur Eignung die Formblätter "Unternehmensreferenzen Nr. 1-3" zum Beleg der in der Auftragsbekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen unter Punkt 3.4.5. aufgestellten Mindestanforderungen sowie der darüber hinaus zu bewertenden Angaben einzureichen. Die geforderten Referenzangaben sind den Formblättern Unternehmensreferenz Nr. 1-3 zu entnehmen. Referenz Nr. 3: Es muss eine Referenz vorgelegt werden, die vorstehende Anforderungen erfüllt und die die Prozesse der Auftragsabwicklung und eines Ticketsystems umfasst, darüber hinaus wurde eine mindestens unidirektionale Schnittstelle zu einem ERP- System implementiert. Bei einer Implementierung einer bidirektionalen Schnittstelle zu einem ERP-System erfolgt eine positivere Bewertung. Die Referenz hat eine Portfoliogröße von mindestens 100.000 m² BGF. Darüber hinaus müssen mindestens 3 weitere Prozesse anlehnend aus Anlage 01 - Prozessanforderungen ausgenommen Research und Bauprojektmanagement erbracht worden sein. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlan … ganz lesenMittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen … ganz lesenEs gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: Angabe zu technischen Fachkräften für die Erbringung von Leistungen im Bereich CAFM (Programmierung, Projektleitung, Customizing und Service) -durchschnittliche Mitarbeiteranzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren. Bei einer Bewe … ganz lesenMittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen: Angabe zu technischen Fachkräften für die Erbringung von Leistungen im Bereich CAFM (Programmierung, Projektleitung, Customizing und Service) -durchschnittliche Mitarbeiteranzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren. Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Angaben durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt zu erklären / erbringen, d.h. ein Mitglied kann Defizite anderer Mitglieder ausgleichen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Erklärungen zur Programmbereitstellung Erklärung, dass im Auftragsfall eine rein webbasierte Software zur Verfügung gestellt wird. Erklärungen zur On-Premise-Lösung Erklärung, dass im Auftragsfall die Software als On-Premise-Lösung zur Verfügung gestellt wird.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Angaben zu Kenntnissen der deutschen Sprache Erklärung, dass mindestens eine projektverantwortliche Person über verhandlungssichere Kenntnisse*** der deutschen Sprache verfügt. *** entspricht mind. Niveaustufe C1 nach dem Europäischen Referenzrahmen und gilt bei Deutsch-Muttersprachlern als erfüllt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ode … ganz lesenLeistung: Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugswei … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bindefristende: 29.04.2026. 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Ausführungsfristen: Die Leist … ganz lesen1. Bindefristende: 29.04.2026. 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Ausführungsfristen: Die Leistungserbringung erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber direkt nach der Zuschlagserteilung (Konfiguration und Implementierung der CAFM-Software). Unmittelbar im Anschluss erfolgt die Überlassung der Software inkl. Pflege und Support. Beginn: in Absprache mit dem AG voraussichtlich zum 01.05.2026 Ende der Einführung: gemäß des zu Projektbeginn durch den CAFM-Anbieter aufgestellten Projektplans (siehe Lastenheft Punkt 8.1) 4. Vorbehalt Verhandlungen (betrifft Phase/ Abschnitt 2 - Angebots- und Verhandlungsverfahren): Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen bereits auf das Erstangebot zu erteilen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HM69#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

95vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (53 Lose mit Angabe)
479.040 €Zuschlagswert im Median
269.935 € – 712.680 €mittlere Hälfte, 21 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Brandenburg (13 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 24.11.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 24.11.2025
  4. BekanntmachungFrist 24.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f8cd7892-222e-483b-ad63-c312e7ae2e76.