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Lieferung einer CAFM Software sowie Pflege und Support

Landkreis Oberhavel · Oranienburg, Brandenburg

Aktenzeichen VV002.25veröffentlicht 23.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 348 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Brandenburg (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Qualität/ Leistung65 %
  • Angebotspreis35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel (Auftraggeber) beabsichtigt die Lieferung einer CAFM-Software sowie deren Pflege und Support (einschließlich Konfiguration/Implementierung) zu vergeben. Der Landkreis verwaltet eine umfangreiche Palette an Liegenschaften, sowohl in eigener Nutzung als auch vermietet. Um die notwendigen Facility Management-Prozesse effizient zu erfüllen, plante der Landkreis Oberhavel die Implementierung eines professionellen CAFM-Systems, das eine benutzerfreundliche Oberfläche und effektive Prozessstrukturen bietet. Dadurch sollen die Arbeitsabläufe optimiert, die Ressourcen besser verwaltet und die Qualität der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises verbessert werden.

Beschreibung des Loses

Die Software sollte rein webbasiert und als On-Premise Lösung zur Verfügung zu stellen sein. Im Wesentlichen waren folgende Prozesse durch die Software abzubilden: - Wirtschaftsplanung, Budgetplanung und Budgetsteuerung Wartung, Inspektion, Prüfungen - Vertragsmanagement - Vermietungsmanagement - Ticketing und Beschwerdemanagement - Sonderreinigung - Schließmanagement - Reinigung und Winterdienst - Rechnungsmanagement - Nebenkostenabrechnung inkl. Energiemanagement - Leerstandsmanagement - Inventarmanagement - Grünpflege - Gewährleitungsverfolgung - Flächenmanagement inkl. Umzugsmanagement-insbesondere Umzugsvariantenplanung - Stammdatenpflege / Dokumentation und Berichtswesen Wünschenswert (besser bewertet- siehe Vergabeunterlagen), aber nicht zwingend gefordert sind außerdem folgende Prozesse: - Verkauf / Vergabe Erbbaurecht - Inbetriebnahme / Inbetriebnahmemanagement Leistungserbringung - Inkl. Installation, Anpassung, Schnittstellen - inkl. Dokumentationen, Schulungen und Schulungsunterlagen

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität/ Leistung65 %
Angebotspreis35 %
Qualität
Qualität/ LeistungIn einem ersten Schritt werden zur Ermittlung des Leistungswertes L(Angebot) des jeweiligen Angebotes zunächst die Angaben und Anlagen des Bieters zu den B-Kriterien durch den Auftraggeber beurteilt. Bei der Wertung der Qualität/Leistung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlagen und Anlagen vor. Die Erfüllung der Bewertungskriterien wird anhand der Ausführungen des Bieters im Leistungsblatt A,B und I-Kriterien, anhand der entsprechenden eingereichten Anlagen sowie anhand der Plausibilitätsprüfung im Rahmen der Präsentation der Software durch die Prüfer des Auftraggebers geprüft. Die entsprechend in der Bewertungsmatrix zugeordneten Punktewerte werden sodann summiert. Es ist zu beachten, dass fehlende Angaben bezüglich Leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen nicht nachgefordert werden dürfen. Bei fehlenden Angaben erfolgt eine entsprechende Bewertung mit 0 Punkten. Die Bewertung der B-Kriterien erfolgt gemäß der in den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix. Diese Kriterien werden in folgende Hauptkategorien aufgeteilt. Kriterium 1 - Projektleiter: Es können für das Kriterium 1 max. 30 Punkte erreicht werden. Kriterium 2 - Einführungs- und Schulungskonzept: Es können für das Kriterium 2 max. 25 Punkte erreicht werden. Kriterium 3 - IT-Anforderungen: Es können für das Kriterium 3 max. 10 Punkte erreicht werden. Kriterium 4 - Softwarearchitektur und Systemvoraussetzungen Es können für das Kriterium 4 max. 85 Punkte erreicht werden. Kriterium 5 - Prozess- und Leistungsbewertung Es können für das Kriterium 5. max. 20 Punkte erreicht werden. Insgesamt können für die B-Kriterien maximal 170 Punkte erreicht werden. Aufgrund der umfangreichen Darstellung der einzelnen Bewertungskriterien wird auf eine detaillierte Aufzählung an dieser Stelle verzichtet und stattdessen auf die Anlage "Bewertungskriterien (Bewertungsmatrix B-Kriterien)" verwiesen. Bewertung der S-Kriterien In einem zweiten Schritt werden zur Ermittlung des Leistungswertes L(Angebot) des jeweiligen Angebotes die S-Kriterien durch den Auftraggeber beurteilt. Bei der Wertung der Qualität/Leistung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung im Zuge der Präsentation vor. Die entsprechend in der Bewertungsmatrix (vgl. Agenda Präsentation inkl. S-Kriterien) zugeordneten Punktewerte werden sodann summiert. Die Bewertung der S-Kriterien erfolgt gemäß der in den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix. Diese Kriterien werden in folgende Hauptkategorien aufgeteilt. Kriterium 1 - Programmeinstieg Es können für das Kriterium max. 10 Punkte erreicht werden. Kriterium 2 - Testzenario I Es können für das Kriterium max. 70 Punkte erreicht werden. Kriterium 3- Testzenario II Es können für das Kriterium max. 75 Punkte erreicht werden. Kriterium 4- Testzenario III Es können für das Kriterium max. 75 Punkte erreicht werden. Kriterium 5- Gesamtqualität der Testszenarien Es können für das Kriterium max. 100 Punkte erreicht werden. Es können für die S-Kriterien max. 330 Punkte erreicht werden. Bewertung B-Kriterien und S-Kriterien Für die B-Kriterien erfolgt die Ermittlung der Gesamtpunktzahl direkt als Summe aus den einzelnen Kriterien. Die Bewertung der Punkte 2.1 - 2.3 (Kriterium 2- Einführungs- und Schulungskonzept) erfolgt durch drei Prüfer des Auftraggebers, wobei die Bewertung und Punktevergabe hierzu jeweils mit einer gemeinsamen und konsolidierten Stimme vorgenommen wird. Für die S - Kriterien wird aus den Punkten der Wertungskriterien der vier Prüfer der Punktemittelwert (=arithmetisches Mittel) des jeweiligen Wertungskriteriums errechnet. Anschließend wird dieser Wert mit der Gewichtung multipliziert. Dieser wird bis auf zwei (2) Nachkommastellen (kaufmännisch) berechnet. Die gewichteten Punktemittelwerte werden addiert, die Summe geht in die Gesamtwertu …
Preis
AngebotspreisIm Anschluss an die Leistungsbewertung erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise. Erscheint der Preis eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Zur Prüfung und Feststellung der Angemessenheit des Angebotspreises behält sich der Auftraggeber vor, die Urkalkulation des Bieters abzufordern und zu prüfen, inwieweit der ungewöhnlich niedrig erscheinende Preis angemessen ist. Kann der Auftraggeber die geringe Höhe der kalkulierten Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen. Der Gesamtpreis des Angebotes stellt die Summe aus dem angebotenen Gesamtpreis gemäß dem Preisblatt, inklusive Mehrwertsteuer und eines eventuell gewährten Nachlasses - ohne Bedingungen - dar. Das wirtschaftlichste Angebot wird durch das Einsetzen des jeweiligen ermittelten Leistungswerts des Angebots L(Angebot), des Preises P(Angebot) und der vorgegebenen Referenzwerte in die Formel nach der Referenzwertmethode ermittelt. Die errechnete Kennzahl wird auf zwei Nachkommastellen (kaufmännisch) gerundet. Das Angebot, welches die höchste Kennzahl Z(Angebot) erreicht, stellt das wirtschaftlichste Angebot dar und erhält den Zuschlag. Im Fall gleicher Kennzahlen erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HLQZ# Aufhebung nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

95vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (53 Lose mit Angabe)
479.040 €Zuschlagswert im Median
269.935 € – 712.680 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 24.11.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 24.11.2025
  4. BekanntmachungFrist 24.11.2025

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