Leistungen des Technischen Gebäudemanagements im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin
Aktenzeichen VOEK 495-23veröffentlicht 30.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 73 Monate
- 30.10.2024 – 30.11.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Leistungen der GeneralplanungWBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH · BerlinFrist 23.11.2026
- RV Baubegleitendens QualitätscontrollingBerlinovo Immobilien Gesellschaft mbH · BerlinFrist 19.11.2026
- KAU Fachprüfung Planung Technsiche AusrüstungVivantes Klinikum Am Urban · BerlinFrist 07.12.2026
- Fertigungsbegleitung von Straßenbahnen vom Typ Urbanliner für die Berliner VerkehrsbetriebeBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 11.12.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 49 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 73 Monate30.10.2024 – 30.11.2030, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Wertungspreis60 %
- Eigenes schriftliches Konzept des Bieters40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 30.11.2030
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellen. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst. Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. --- Zu berücksichtigen sind Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz) 340 Innenwände (Innentüren und -fenster) 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.) 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 420 Wärmeversorgungsanlagen 430 Lufttechnische Anlagen 440 Starkstromanlagen 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne TK- und IT-technische Anlagen) 460 Förderanlagen 470 Nutzungsspezifische Anlagen 480 Gebäudeautomation 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 540 Technische Anlagen in Außenanlagen sowie Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: - DGUV V4, Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - DGUV V4, Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel - VDI 2052, Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen - VDI 2035, Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - VDI 6022, Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen - VDI 6023, Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung - TrinkwV 2001, Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung - TRBS 1201, Prüfungen/Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 2181, Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln - TRBS 3121, Betrieb von Aufzugsanlagen - BetrSichV, Betriebssicherheitsverordnung - 42. BImschV, Bundesimmissionsschutzverordnung - technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes. ---- Die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu berücksichtigen, d.h., dass dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe, Ersatz-/Austauschteile etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt werden. --- Der AN ist verpflichtet, alle vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme der Kostengruppen 300 - 500 nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung -der jeweils gültigen Bestimmungen -der behördlichen Auflagen und Bestimmungen -der öffentlich-rechtlichen Anforderungen -den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik -den Herstellerangaben unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft/Nutzung zu betreiben und instand zu halten. Das Technische Gebäudemanagement umfasst dabei auch die Leistungen: -Betreiben -Inspektion -Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen -DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel) -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche -Wartung -Instandsetzung -Optimieren -Störungsmanagement -ggf. Gewährleistungsüberwachung -Berichten -Dokumentieren -Energiemanagement -Stillstandsmanagement/Stillstandswartung -Entsorgung -Kommunikationsmanagement -EDV -Nutzung eines CAFM-Systems und sonstige Leistungen: - Start-Up-Phase / Vertragsauslaufphase - Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst - Objektleitung - Haus-, Servicetechnikerleistungen --- Weitere Angaben, siehe Ziffer 5.1 ---
Beschreibung des Loses
Fortsetzung aus Ziffer 2.1 Die Leistungserbringung erfordert die erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG (sog. Ü2) des zum Einsatz kommenden Personals. Nachunternehmer müssen vom AN begleitet werden, sofern diese nicht über die erweiterte Sicherheits-überprüfung Ü2 nach § 9 SÜG verfügen. Noch nicht sicherheitsüberprüftes Personal wird durch die AG überprüft, sofern sich der AN nicht in der Geheimschutzbetreuung des BMWK befindet. In der Leistungsphase ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 vorzuhalten. --- Für die Leistungserbringung wird das folgende Personal und dessen Vertretung benötigt: -ein Objektleiter (OL) -ein Servicetechniker (ST) -zwei Haustechniker (HT). --- Der OL ist für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich. Er muss zwischen 08:00-15:00 Uhr (38 Stunden wöchentlich) vor Ort und ständig erreichbar sein. --- Der ST bzw. dessen Vertreter muss zwischen 06:30 - 17:00 Uhr 7,6 Stunden vor Ort anwesend sein. --- Die vertragsgegenständlichen Leistungen der HT sind arbeitstäglich im 2-Schicht- Betrieb im Präsenzzeitraum von 06:30 bis 17:00 Uhr zu erbringen. Seitens des AN ist eine hohe Personalkontinuität zu gewährleisten. --- Der AN hat 24 Stunden an 365/366 Tagen im Jahr einen Bereitschaftsdienst zu betreiben, bei welchem Störmeldungen der AG sowie automatisierte Meldungen der GLT auflaufen. Das Störungsmanagement muss ständig erreichbar sein. Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind für den AN grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend. Darüber hinaus sind die Reaktions- und Störungsbeseitigungs-zeiten sicherzustellen: -für Aufzugsanlagen eine Reaktionszeit nach TRBS 3121 von max. 30 Minuten -für sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, NEA, USV, Kommunikationsanlagen etc.) und Hilfsanlagen (Kühlung, Lüftung etc.) eine Reaktionszeit von max. 30 Minuten -bei innerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit des AN auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter den Begriff Kleinreparatur (< 1.000,00 € netto/UVgO bzw. 3.000,00 € netto/VOB/A) fällt, ist unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen -bei allen außerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit des AN auftretenden Störungen sowie bei Störungen, deren Beseitigung nicht unter den Begriff Kleinreparatur (< 1.000,00 € netto/UVgO bzw. 3.000,00 € netto/VOB/A) fällt, ist unverzüglich, spätestens jedoch 60 Minuten nach Eingang der Störmeldung beim AN, mit der Störungsbeseitigung zu beginnen Für die zur Störungsbeseitigung einzuhaltenden Zeiten werden übliche Richtwerte, die z. B. von den Anlagenherstellern oder von der AG angegeben werden, zugrunde gelegt. --- Der AN setzt moderne EDV- bzw. CAFM-Systeme ein. Das CAFM-System des AN muss software- und hardware- seitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen, es muss in einer nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder gleichwertig zertifizierten Betriebsumgebung implementiert sein. --- Die Start-Up-Phase beginnt nach Zuschlagserteilung. Während dieser hat sich der AN in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe einzuarbeiten. Für die Liegenschaftsübernahme hat der AN ein Start-Up-Team bereitzustellen, dem OL, die HT, ST und ein mit Objekt-übernahmen erfahrener Projektleiter (PL) angehören. --- In der Vertragsauslaufphase übergibt der AN das Objekt an die AG bzw. an den neuen Dienstleister. --- Der AN ist verpflichtet, über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende (schriftliche) Aufträge der AG gegen Entgelt zu übernehmen. Die Handlungsweise richtet sich nach Kostengrenzen und Leistungsart (VOB/VOL) und sind der LB zu entnehmen. --- Alle weiteren Angaben sind der Leistungsbeschreibung / dem Leistungsverzeichnis und den Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 71631300Technische GebäudeüberwachungHauptgegenstand
- 50711000Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
- 50712000Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
- 50800000Diverse Reparatur- und Wartungsdienste
- 50532000Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- WertungspreisGewichtung (Punkte, genau) 60Es gilt die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis in €. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximale Punktzahl von 60 Punkten. Die anderen Angebote werden in absteigender Bepunktung jeweils im Verhältnis zum günstigsten Angebot gewertet, indem der niedrigste geprüfte Preis durch den Preis des jeweiligen Angebotes dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 60 Punkten multipliziert wird.
- Qualität
- Eigenes schriftliches Konzept des BietersGewichtung (Punkte, genau) 40Die Konzeption des Bieters wird als Qualitätskriterium in die Wertung einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen. --- Folgende Teilkonzepte sind Bestandteil des Gesamtkonzepts, haben die entsprechende Untergewichtung und sind entsprechend zu erläutern: -Konzept zur Start-Up-Phase und Vertragsauslauf- und Übergangsphase (5%) -Konzept zum Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement (10%) -Konzept zum Störungsmanagement (10%) -Konzept zum Qualitätsmanagement (10%) -Konzept des Energiemanagements (5%) Die Teilkonzeptbewertung fließt entsprechend ihres Anteils an der prozentualen Gesamtgewichtung in das Ergebnis der Konzeptbewertung insgesamt (40 %) ein. Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Kriterium. Der Wertung der Teilkonzepte wird ein Bewertungsschlüssel zugrunde gelegt, der den Vergabeunterlagen zu entnehmen ist. Die je Teilkonzept vergebene Punktzahl wird mit der für das Teilkonzept angegebenen Prozentangabe (Gewichtung in Relation zur Gesamtgewichtung) multipliziert und durch 10 dividiert. Die auf dieser Grundlage ermittelten Werte für die einzelnen Kriterien werden abschließend addiert. Das Gesamtkonzept ist auf maximal 10 DIN-A4-Seiten zu erläutern. Die Seiten dürfen nur einseitig beschrieben werden. Von der oben genannten maximalen Seitenzahl sind das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis ausgeschlossen. Die Seiten sind mit der Schriftart Arial, Schriftgröße 11 und einem Zeilenabstand von „1,5 Zeilen“ zu beschreiben.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.10.2024
- Vertragsende
- 30.11.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 5 Jahre verlängert werden, also maximal bis 30.11.2035. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitungeines Nachp … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens muss inner-halb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten neben den erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Geheimhaltung und Datenschutz Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgehe … ganz lesenkürzer
Für die Ausführung des Auftrags gelten neben den erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Geheimhaltung und Datenschutz Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt – Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen - der AG sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher, vorheriger, schriftlich erteilter Einwilligung der AG Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß Anlage – Compliance- und Verschwiegenheitserklärung - zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Diese Erklärung ist jährlich zu wiederholen, die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.- Hinweis
Ortsbesichtigungen sind verpflichtend und erfolgen nach Absprache vom 18.07. bis zum 06.08.2024. Die Nichtteilnahme führt zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. Besichtigungstermine sind mind. 3 Arbeitstage vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen - siehe Bewerbungsb … ganz lesenkürzer
Ortsbesichtigungen sind verpflichtend und erfolgen nach Absprache vom 18.07. bis zum 06.08.2024. Die Nichtteilnahme führt zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. Besichtigungstermine sind mind. 3 Arbeitstage vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen - siehe Bewerbungsbedingungen - zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nicht beantwortet. --- Für das Angebot ist das Leistungsverzeichnis zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. --- Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig gemäß der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Leistungsverzeichnis im GAEB- und PDF-Format (Anlage B-02) 3. Formular Eignungskriterien, Bieterauskunft (Anlage B-03) 4. Formular "Grundlagen der Angebotskalkulation" (Anlage B-04), nur bei Abgabe eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit 5. Formular "Bietergemeinschaftserklärung", falls einschlägig (Anlage B-05) 6. Teilnahmebestätigung für die verpflichtende Ortsbesichtigung (Anlage B-08) 7. Angaben zum CAFM-System (Anlage B-10) 8. Preisgleitklauseln Objektleiter, Service- und Haustechniker (Anlage C-06a-c) 9. Compliance- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) 10. Zertifikat gem. ISO 27001 oder vergleichbar für das CAFM-System 11. Eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung --- Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung. --- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 13.08.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werd …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Strabag Property and Facility Services GmbH, Berlin | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fasanenstraße 87, 10623 Berlin
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Berlin (148 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- FAM Gebäudedienste GmbH3 Zuschläge
- E+Service+Check GmbH2 Zuschläge
- HD Elektrotechnik GmbH2 Zuschläge
- IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- SGS Institut Fresenius GmbH2 Zuschläge
- STRABAG Property and Facility Services GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 26.08.2024
- BekanntmachungFrist 26.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ce6facf9-f72d-4741-943d-bf715f922780.