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Leistungen des Technischen Gebäudemanagements im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 495-23veröffentlicht 01.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 803 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 01.07.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
73 Monate30.10.2024 – 30.11.2030, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 26 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2030
    vor 24 Monaten
  4. Bindefrist endet
    79 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 24 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellen. Der AN ist damit unter anderem für die zyklische und termingerechte Wartung und Inspektion während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst. Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. --- Zu berücksichtigen sind Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300 Technische Anlagen aus dem Bereich Bauwerk-Baukonstruktion 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz) 340 Innenwände (Innentüren und -fenster) 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.) 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 420 Wärmeversorgungsanlagen 430 Lufttechnische Anlagen 440 Starkstromanlagen 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne TK- und IT-technische Anlagen) 460 Förderanlagen 470 Nutzungsspezifische Anlagen 480 Gebäudeautomation 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 540 Technische Anlagen in Außenanlagen sowie Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: - DGUV V4, Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - DGUV V4, Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel - VDI 2052, Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen - VDI 2035, Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - VDI 6022, Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen - VDI 6023, Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung - TrinkwV 2001, Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung - TRBS 1201, Prüfungen/Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 2181, Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln - TRBS 3121, Betrieb von Aufzugsanlagen - BetrSichV, Betriebssicherheitsverordnung - 42. BImschV, Bundesimmissionsschutzverordnung - technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes. ---- Die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu berücksichtigen, d.h., dass dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe, Ersatz-/Austauschteile etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt werden. --- Der AN ist verpflichtet, alle vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme der Kostengruppen 300 - 500 nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung -der jeweils gültigen Bestimmungen -der behördlichen Auflagen und Bestimmungen -der öffentlich-rechtlichen Anforderungen -den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik -den Herstellerangaben unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft/Nutzung zu betreiben und instand zu halten. Das Technische Gebäudemanagement umfasst dabei auch die Leistungen: -Betreiben -Inspektion -Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen -DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel) -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche -Wartung -Instandsetzung -Optimieren -Störungsmanagement -ggf. Gewährleistungsüberwachung -Berichten -Dokumentieren -Energiemanagement -Stillstandsmanagement/Stillstandswartung -Entsorgung -Kommunikationsmanagement -EDV -Nutzung eines CAFM-Systems und sonstige Leistungen: - Start-Up-Phase / Vertragsauslaufphase - Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst - Objektleitung - Haus-, Servicetechnikerleistungen --- Weitere Angaben, siehe Ziffer 5.1 ---

Beschreibung des Loses

Fortsetzung aus Ziffer 2.1 Die Leistungserbringung erfordert die erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SÜG (sog. Ü2) des zum Einsatz kommenden Personals. Nachunternehmer müssen vom AN begleitet werden, sofern diese nicht über die erweiterte Sicherheits-überprüfung Ü2 nach § 9 SÜG verfügen. Noch nicht sicherheitsüberprüftes Personal wird durch die AG überprüft, sofern sich der AN nicht in der Geheimschutzbetreuung des BMWK befindet. In der Leistungsphase ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 vorzuhalten. --- Für die Leistungserbringung wird das folgende Personal und dessen Vertretung benötigt: -ein Objektleiter (OL) -ein Servicetechniker (ST) -zwei Haustechniker (HT). --- Der OL ist für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich. Er muss zwischen 08:00-15:00 Uhr (38 Stunden wöchentlich) vor Ort und ständig erreichbar sein. --- Der ST bzw. dessen Vertreter muss zwischen 06:30 - 17:00 Uhr vor Ort anwesend und ständig erreichbar sein. --- Die vertragsgegenständlichen Leistungen der HT sind arbeitstäglich im 2-Schicht- Betrieb im Präsenzzeitraum von 06:30 bis 17:00 Uhr zu erbringen. Seitens des AN ist eine hohe Personalkontinuität zu gewährleisten. --- Der AN hat 24 Stunden an 365/366 Tagen im Jahr einen Bereitschaftsdienst zu betreiben, bei welchem Störmeldungen der AG sowie automatisierte Meldungen der GLT auflaufen. Das Störungsmanagement muss ständig erreichbar sein. Hinsichtlich der Reaktionszeiten sind für den AN grundsätzlich alle gesetzlichen Anforderungen bindend. Darüber hinaus sind die Reaktions- und Störungsbeseitigungs-zeiten sicherzustellen: -für Aufzugsanlagen eine Reaktionszeit nach TRBS 3121 von max. 30 Minuten -für sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, Sicherheitsbeleuchtung, NEA, USV, Kommunikationsanlagen etc.) und Hilfsanlagen (Kühlung, Lüftung etc.) eine Reaktionszeit von max. 30 Minuten -bei innerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit des AN auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter den Begriff Kleinreparatur (< 1.000,00 € netto/UVgO bzw. 3.000,00 € netto/VOB/A) fällt, ist unverzüglich mit der Störungsbeseitigung zu beginnen -bei allen außerhalb der vereinbarten Anwesenheitszeit des AN auftretenden Störungen sowie bei Störungen, deren Beseitigung nicht unter den Begriff Kleinreparatur (< 1.000,00 € netto/UVgO bzw. 3.000,00 € netto/VOB/A) fällt, ist unverzüglich, spätestens jedoch 60 Minuten nach Eingang der Störmeldung beim AN, mit der Störungsbeseitigung zu beginnen Für die zur Störungsbeseitigung einzuhaltenden Zeiten werden übliche Richtwerte, die z. B. von den Anlagenherstellern oder von der AG angegeben werden, zugrunde gelegt. --- Der AN setzt moderne EDV- bzw. CAFM-Systeme ein. Das CAFM-System des AN muss software- und hardware- seitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen, es muss in einer nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz oder gleichwertig zertifizierten Betriebsumgebung implementiert sein. --- Die Start-Up-Phase beginnt nach Zuschlagserteilung. Während dieser hat sich der AN in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe einzuarbeiten. Für die Liegenschaftsübernahme hat der AN ein Start-Up-Team bereitzustellen, dem OL, die HT, ST und ein mit Objekt-übernahmen erfahrener Projektleiter (PL) angehören. --- In der Vertragsauslaufphase übergibt der AN das Objekt an die AG bzw. an den neuen Dienstleister. --- Der AN ist verpflichtet, über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende (schriftliche) Aufträge der AG gegen Entgelt zu übernehmen. Die Handlungsweise richtet sich nach Kostengrenzen und Leistungsart (VOB/VOL) und sind der LB zu entnehmen. --- Alle weiteren Angaben sind der Leistungsbeschreibung / dem Leistungsverzeichnis und den Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
WertungspreisEs gilt die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Leistungsverzeichnis in €. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximale Punktzahl von 60 Punkten. Die anderen Angebote werden in absteigender Bepunktung jeweils im Verhältnis zum günstigsten Angebot gewertet, indem der niedrigste geprüfte Preis durch den Preis des jeweiligen Angebotes dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 60 Punkten multipliziert wird.
Qualität
Eigenes schriftliches Konzept des BietersDie Konzeption des Bieters wird als Qualitätskriterium in die Wertung einbezogen. Grundlage für die Konzeption sind die aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Liegenschaftsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmenden Anforderungen. --- Folgende Teilkonzepte sind Bestandteil des Gesamtkonzepts, haben die entsprechende Untergewichtung und sind entsprechend zu erläutern: -Konzept zur Start-Up-Phase und Vertragsauslauf- und Übergangsphase (5%) -Konzept zum Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement (10%) -Konzept zum Störungsmanagement (10%) -Konzept zum Qualitätsmanagement (10%) -Konzept des Energiemanagements (5%) Die Teilkonzeptbewertung fließt entsprechend ihres Anteils an der prozentualen Gesamtgewichtung in das Ergebnis der Konzeptbewertung insgesamt (40 %) ein. Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Kriterium. Der Wertung der Teilkonzepte wird ein Bewertungsschlüssel zugrunde gelegt, der den Vergabeunterlagen zu entnehmen ist. Die je Teilkonzept vergebene Punktzahl wird mit der für das Teilkonzept angegebenen Prozentangabe (Gewichtung in Relation zur Gesamtgewichtung) multipliziert und durch 10 dividiert. Die auf dieser Grundlage ermittelten Werte für die einzelnen Kriterien werden abschließend addiert. Das Gesamtkonzept ist auf maximal 10 DIN-A4-Seiten zu erläutern. Die Seiten dürfen nur einseitig beschrieben werden. Von der oben genannten maximalen Seitenzahl sind das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis ausgeschlossen. Die Seiten sind mit der Schriftart Arial, Schriftgröße 11 und einem Zeilenabstand von „1,5 Zeilen“ zu beschreiben.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Die Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzliche … ganz lesenDie Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort 2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
Kriterium
zu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft sind ein Ausschlussgrund. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: 1. seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen … ganz lesenzu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft sind ein Ausschlussgrund. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: 1. seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) 2.Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat --- zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben: - dass das Unternehmen nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer - im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt - dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und eine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist - dass das Unternehmen nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit handelt - für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt - das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen. --- zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlags-erteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss. Die Erklärung betrifft Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmern entsprechend den Vorgaben des §1 des LKSG.
Kriterium
zu 6) Abgabe der Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 5,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 0,5 … ganz lesenzu 6) Abgabe der Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 5,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 0,5 Mio. €, Schlüsselschäden: mindestens 0,1 Mio €. Abgabe der Eigenerklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. --- zu 7) Die Gesamtumsätze für die ausgeschriebenene Leistung des Technischen Gebäudemanagements sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
Kriterium
zu 8) a) das Unternehmen beschäftigt ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung TGM b) dem künftigen Objektteam steht die technische Ausstattung zur Verfügung, um die Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen c) … ganz lesenzu 8) a) das Unternehmen beschäftigt ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung TGM b) dem künftigen Objektteam steht die technische Ausstattung zur Verfügung, um die Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen c) zu Beginn der Start-up-Phase ausreichend qualifiziertes Personal bereitzuhalten, welches bereits nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 u. 2 SÜG(sog. Ü2) sicherheitsüberprüft ist bzw. bereit ist, sich der Ü2 zu unterziehen, davon mind. (eigenes Personal des AN): - ein Objektleiter (OL) - ein Servicetechniker (ST) - zwei Haustechniker (HT) - je eine Vertretung für OL, ST und je HT --- d) für den 24h/365-Tage-Regelbetrieb werden ausreichend qualifizierte Mitarbeiter bereitgehalten, welche über eine Ü2 verfügen e)sämtliche notwendigen Fachbetriebszulassungen jederzeit vorzulegen f)Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen, soweit das möglich und wirtschaftlich ist g)das eingesetzte Personal ist in der Lage, die eingesetzten GLT- und CAFM-Programme des AN fachgerecht zu nutzen und zu bedienen h)des Besitzes des Zertifikats gem. ISO 27001 o. vergleichbar i)Nachweise der Erfüllung der Anforderungen an das vorgesehene CAFM-System nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen j)OL und Vertretung verfügen über einen Abschluss als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mind. Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder einer vergleichbaren in Deutschland anerkannten Fachrichtung k)OL und Vertretung verfügen über mind. über 5 Jahre Berufserfahrung im TGM mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich l)OL und Vertretung verfügen über folgende Kenntnisse/Fähigkeiten: -sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau C1 nach GER) -hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen -ausgeprägte service-orientierte Einstellung und Führungsqualität -Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001/14001 -Kenntnis aller einschlägigen Gesetze, Normen, Richtlinien und in den Bereichen Umweltmanagement und Nachhaltigkeit -Umfassende Kenntnisse der Arbeitssicherheit -sehr gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik und der einschlägigen HW und SW -kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung m)ST und Vertretung verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Facharbeiter oder Meister in der Elektrotechnik oder einem Gewerk der Versorgungstechnik n)ST und Vertretung verfügen über mind. 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position o)ST und Vertretung besitzen folgende Kenntnisse/Fähigkeiten: -Fachtechnische Erfahrungen der Durchführung, Begleitung, Abnahme von Baumaßnahmen -sich in wechselnde Aufgabenfelder einzuarbeiten, selbstständig und zielorientiert zu arbeiten, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen -sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift -hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen und service- orientierte Einstellung -Kenntnisse fachtechnischer Gesetze, Normen und Richtlinien sowie im baulichen und technischen Brandschutz -Kenntnisse der MSR-/GA-Technik und der einschlägigen HW und SW -Kenntnisse der Arbeitssicherheit p)HT 1 und Vertretung verfügen über einen Abschluss nach mind. 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mind. Niveau 4) der Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung q)HT 2 und Vertretung verfügen über einen Abschluss nach mind. 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mind. Niveau 4) in einem Gewerk der Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility-Management oder in einer vergleichbaren Fachrichtung r)HT 1 und 2 und ihre Vertretung verfügen über mind. 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position s)die vorgesehenen vier HT besitzen folgende Kenntnisse/Fähigkeiten: -sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) - …
Kriterium
zu 11) Erklärung, ob beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, ob beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welche Teilleistungen und in welchem Umfa … ganz lesenzu 11) Erklärung, ob beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, ob beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang. --- zu 13) Erklärung, ob für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte --- zu IV) Ausführungsbedingungen nach § 128 Abs. 2 GWB Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung -dass zur Leistungserbringung nur Beschäftigte einsetzt werden, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü2) -dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü2), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden -dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (Ü2) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früh … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Schwere Verfehlung, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.10.2024
Vertragsende
30.11.2030
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 5 Jahre verlängert werden, also maximal bis 30.11.2035. Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
79 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitungeines Nachp … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf derAngebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens muss inner-halb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags gelten neben den erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Geheimhaltung und Datenschutz Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgehe … ganz lesenFür die Ausführung des Auftrags gelten neben den erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Geheimhaltung und Datenschutz Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt – Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen - der AG sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher, vorheriger, schriftlich erteilter Einwilligung der AG Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß Anlage – Compliance- und Verschwiegenheitserklärung - zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Diese Erklärung ist jährlich zu wiederholen, die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
Hinweis
Ortsbesichtigungen sind verpflichtend und erfolgen nach Absprache vom 18.07. bis zum 06.08.2024. Die Nichtteilnahme führt zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. Besichtigungstermine sind mind. 3 Arbeitstage vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen - siehe Bewerbungsb … ganz lesenOrtsbesichtigungen sind verpflichtend und erfolgen nach Absprache vom 18.07. bis zum 06.08.2024. Die Nichtteilnahme führt zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. Besichtigungstermine sind mind. 3 Arbeitstage vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen - siehe Bewerbungsbedingungen - zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nicht beantwortet. --- Für das Angebot ist das Leistungsverzeichnis zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. --- Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig gemäß der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Leistungsverzeichnis im GAEB- und PDF-Format (Anlage B-02) 3. Formular Eignungskriterien, Bieterauskunft (Anlage B-03) 4. Formular "Grundlagen der Angebotskalkulation" (Anlage B-04), nur bei Abgabe eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit 5. Formular "Bietergemeinschaftserklärung", falls einschlägig (Anlage B-05) 6. Teilnahmebestätigung für die verpflichtende Ortsbesichtigung (Anlage B-08) 7. Angaben zum CAFM-System (Anlage B-10) 8. Preisgleitklauseln Objektleiter, Service- und Haustechniker (Anlage C-06a-c) 9. Compliance- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) 10. Zertifikat gem. ISO 27001 oder vergleichbar für das CAFM-System 11. Eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung --- Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung. --- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 13.08.2024 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werd …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 26.08.2024
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 349c0b7e-c270-4c5d-b7f7-41a6944d2f74.