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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungmögliche Doppelmeldung

Leistungen der Tragwerksplanung, Erweiterung Weiherhof-Grundschule

Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025005237veröffentlicht 24.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 375 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 24.09.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
55 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (165 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (291 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlags- und Wertungskriterium30 %
  • Zuschlags- und Wertungskriterium70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:40 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 12 Monaten
  4. Bindefrist endet
    61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 1, § 49 ff für die Erweiterung (Ganztagsschulkindbetreuung) der Weiherhof-Grundschule in Freiburg. Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB, § 14 Abs 2 und § 15 VgV.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Zuschlags- und Wertungskriterium30 %
Zuschlags- und Wertungskriterium70 %
Preis
Zuschlags- und Wertungskriterium30 % (max. 150 Punkte) Honorarangebot (Zuschlagskriterium B) Die Bewertung des Honorars erfolgt nach folgender Berechnungsformel: Das günstigste Angebot erhält 5 Punkte. Die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot = XX % x 5 Punkte). Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle gerundet. Die Abgabe des Honorarangebotes erfolgt über Anlage 02_Honorarangebot.
Qualität
Zuschlags- und Wertungskriterium25 % (max. 25 Punkte): Erfahrung Projektteam (Zuschlagskriterium A) Angaben von Referenzprojekten als Nachweis der Erfahrung des Projektteams. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen, um gewertet zu werden und erhalten dann 2 Punkte. Es können weitere Zusatzpunkte erreicht werden, sodass pro Referenz bis zu maximal 5 Punkte er-langt werden können. Die Angaben innerhalb von dem Zuschlagskriterium A sind zwingend mit Angebotsabgabe erforderlich und können nicht nachgereicht werden. Doppelnennung der Referenzprojekte unter Nr. 2.9 und innerhalb von Referenz A.1 + 2. sind möglich. Referenz A1, Projektleitung, 15 %: Mindestanforderungen Referenz Projektleitung A.1 (2 Punkte): Planungsleistungen innerhalb eines Projektes. • Anbau oder Umbau einer Bildungseinrichtung (Schule- oder Unterrichtsgebäude, Kindergarten, kein Museum/ Bibliothek) • Leistungszeitraum in den Jahren 01/2018 – 08/2025 (Abnahme) • Baukosten KG 300 + 400 ≥ 3,0 Mio. Euro netto • Durchführung von min. 5 Leistungsphasen aus LPH 2-8 Weitere Zusatzpunkte werden vergeben, wenn das Referenzprojekt Folgendes erfüllt: • Anbau oder Umbau im laufenden Betrieb +1 Punkt • Baukosten KG 300 + 400 ≥ 4,0 Mio. Euro netto +1 Punkt • Öffentlicher Auftraggeber +1 Punkt Referenz A2, Bauleitung, 10 %: Mindestanforderungen Referenz Bauleitung A.2 (2 Punkte): Planungsleistungen innerhalb eines Projektes. • Anbau oder Umbau einer Bildungseinrichtung (Schule- oder Unterrichtsgebäude, Kindergarten, kein Museum/ Bibliothek) • Leistungszeitraum in den Jahren 01/2018 – 08/2025 (Abnahme) • Baukosten KG 300 + 400 ≥ 3,0 Mio. Euro netto • Durchführung der Leistungsphasen 5-8 Weitere Zusatzpunkte werden vergeben, wenn das Referenzprojekt Folgendes erfüllt: • Anbau oder Umbau im laufenden Betrieb +1 Punkt • Baukosten KG 300 + 400 ≥ 4,0 Mio. Euro netto +1 Punkt • Öffentlicher Auftraggeber +1 Punkt Wertung: Die Wertung erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix. 45 % (max. 225 Punkte): Fachlich-inhaltliche Herangehensweise (Zuschlagskriterium C) Mit der Beantwortung der von der Auftraggeberin aufgeführten, konkreten Fragen zur Planungsaufgabe bzw. zum Bauvorhaben stellt der Bieter/ die Bietergemeinschaft seine/ihre fachlich- inhaltliche Herangehensweise an die Planungsaufgabe dar und inwiefern von ihm/ihr eine qualitätvolle Ausführung erwartet werden kann. Bewertet werden die Antworten zu den gestellten Fachfragen C.1 bis C.3: Frage C.1 "Bitte erläutern Sie Ihre Herangehensweise der Evaluierung des Bestands, insoweit relevant für die geplante, bauliche Erweiterung." Frage C.2 "Welche Möglichkeiten sehen Sie mit statisch-konstruktiven Mitteln den vorhandenen Baumbestand im Bereich der geplanten Überbauungsflächen zu erhalten?“ Frage C.3 "Mit welchen Komplikationen rechnen Sie beim Öffnen von Bestandsfassaden zum Zwecke des Anbaus der in den 60er Jahren erbauten Schulgebäuden?" Bewertung: Für die Ausführungen / Antworten werden Wertungspunkte vergeben nach folgendem Bewertungsschema: • 5 Wertungspunkte = völlig überzeugend und lassen den Projekterfolg sehr sicher erreichbar erscheinen • 4 Wertungspunkte = gut überzeugend und lassen den Projekterfolg sicher erreichbar erscheinen • 3 Wertungspunkte = überzeugend und lassen den Projekterfolg erreichbar erscheinen • 2 Wertungspunkte = wenig überzeugend und lassen den Projekterfolg nur unwahrscheinlich erreichbar erscheinen • 1 Wertungspunkt = sehr wenig überzeugend und lassen den Projekterfolg nicht erreichbar erscheinen • 0 Wertungspunkte = Bieter*in trifft keine brauchbaren Aussagen zum Kriterium Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die erreichte Anzahl an Wertungspunkten wird entsprechend der Gewichtung des Zuschlagskriteriums hochgerechnet. Seitens der Stadtverwaltung werden an der Gremiumssitzung aus verschiedenen Fachbereichen (beratend bzw. als Entscheidungsgremium) sowie beratend das Vergabemanagement und eine …

Eignung6 von 6 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Als Berufsqualifikation wird der Beruf der/d … ganz lesenNachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Als Berufsqualifikation wird der Beruf der/des „Tragwerksplaner*in“ von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert. Die Qualifikation kann vom Projektteam (siehe Nr. 2.7.2) erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Qualifikation kann nicht über eine Eignungsleihe erbracht werden. Bei natürlichen Personen gilt die fachliche Anforderung als erfüllt bei Nennung von mindestens einer nachweisberechtigten Person im Bereich Standsicherheit (Eintragung in die von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg geführte Liste nachweisberechtigter Personen im Bereich der Standsicherheit oder entsprechende Listen anderer Bundesländer) des Unternehmens. Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Nachweis bei Bietern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bieters maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Gefordert wird die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Bei Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bietergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend. Ein entsprechender Nachweis ist hochzuladen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Bieterauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungskriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Angebotsformular Anlage 01, Nr. 1 bis 2.9). 1. Angab … ganz lesenDie Bieterauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungskriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Angebotsformular Anlage 01, Nr. 1 bis 2.9). 1. Angaben zum Bieter (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 1.1. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 1.2 Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 1.3 Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 2.1 Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 2.2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB). 2.3 Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden. 2.4 Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet wer-den, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden. 2.5 Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 2.6 Erklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV: Das Unternehmen muss über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von • mind. 3 Mio. Euro für Personenschäden und • mind. 2 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen. Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für jedes Mitglied entsprechend. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend – es muss ein aktueller (max. 12 Monate alt) Nachweis des Versicherungsunternehmens hochgeladen werden! 2.7 Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). 2.7.1  siehe oben „Eignung zur Berufsausübung“ 2.7.2 Angaben zum vorgesehenen Projektteam (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Name und Qualifikation der Projektleitung, der Stellvertretenden Projektleitung und der Bauleitung (Eignungsprüfung Team). Als prinzipiell geeignet werden die Personen des genannten Projektteams eingestuft, die folgende Mindestanforderungen einhalten: Mindestanforderung: Berufsqualifikation sowie Berufserfahrung für Leistungen der Tragwerksplanung in der Projektleitung/ Bauleitung mind. 10 Jahre und in der stellvertretenden Projektleitung mind. 7 Jahre entsprechend HOAI §§ 53 ff. Hinweis: Ein Austausch der Projektverantwortlichen ist nur in Abstimmung mit der Auftraggeberin und nur unter der Voraussetzung zulässig, dass für das neue Personal mindestens die gleiche Qualifikation und berufliche Erfahrung nachgewiesen wird. Ein beabsichtigter Austausch ist unverzüglich mitzuteilen. 2.8 Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren Erklärung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zur Zulassung erforderlich ist ein durchschnittlicher Mindestgesamtumsatz von ≥ 300.000 EUR/ Jahr (netto), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Kalenderjahre. …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
----Fortsetzung Eignungsnachweise/Referenzprojekte 2.9: 2.9 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Diese einzureichenden Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung des Bieters/ der Bietergemeinschaft und können nicht nachg … ganz lesen----Fortsetzung Eignungsnachweise/Referenzprojekte 2.9: 2.9 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Diese einzureichenden Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung des Bieters/ der Bietergemeinschaft und können nicht nachgereicht werden. Erklärung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Als geeignet werden Bieter / Bietergemeinschaften eingestuft, die eine vergleichbare wesentliche Leis-tung entsprechend den abgefragten 3 Referenzprojekten erbracht haben und die jeweiligen Mindestkri-terien erfüllen. Diese Referenzen dienen der Feststellung der Eignung (keine Wertung). Doppelnennungen von Referenzen unter den unterschiedlichen Fragestellungen sind möglich. Referenzprojekt 1 Planungsleistungen innerhalb eines Projektes. Mindestkriterien: • Anbau oder Umbau einer Bildungseinrichtung (Schule- oder Unterrichtsgebäude, Kindergarten, kein Museum/ Bibliothek) • Leistungszeitraum in den Jahren 01/2018 – 08/2025 (Abnahme) • Baukosten KG 300 + 400 ≥ 3,0 Mio. Euro netto • Durchführung von min. 5 Leistungsphasen aus LPH 2-8 Referenzprojekt 2 Planungsleistungen innerhalb eines Projektes. Mindestkriterien: • Neubau einer Bildungseinrichtung (Schule- oder Unterrichtsgebäude Kindergarten, kein Museum/ Bibliothek) • Leistungszeitraum in den Jahren 01/2018 – 08/2025 (Abnahme) • Baukosten KG 300 + 400 ≥ 3,0 Mio. Euro netto • Durchführung von min. 5 Leistungsphasen aus LPH 2-8 Referenzprojekt 3 Planungsleistungen innerhalb eines Projektes. Mindestkriterien: • An-, Umbau oder Neubau für einen öffentlichen Auftraggeber (kein Wohnbau) • Leistungszeitraum in den Jahren 01/2018 – 08/2025 (Abnahme) • Baukosten KG 300 + 400 ≥ 3,0 Mio. Euro netto • Durchführung von min. 5 Leistungsphasen aus LPH 2-8 Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß ein-gereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zugelassen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
55 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI 2013 in der seit 01.01.2021 geltenden Fassung für die Erweiterung (Ganztagsschulkindbetreuung) der Weiherhof-Grundschule in Freiburg. Ausgangslage Den gesetzlichen Anforderungen nach Angebot von Ganztagsschulkindbetreuung a … ganz lesenGegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI 2013 in der seit 01.01.2021 geltenden Fassung für die Erweiterung (Ganztagsschulkindbetreuung) der Weiherhof-Grundschule in Freiburg. Ausgangslage Den gesetzlichen Anforderungen nach Angebot von Ganztagsschulkindbetreuung ab 2026 folgend muss die aus mehreren Pavillongebäuden aus den 1960’er Jahren bestehende Grundschulanlage mit derzeit 23 Klassenräumen erweitert werden Neben der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsräumen durch Erweiterung der Pavillons sollen die Bestandsflure durch Auslagerung der Treppenläufe zu Lernfluren umgebaut werden. Zusätzlich werden Aufzugsanlagen für eine inkludierende Erschließung benötigt. Die derzeit im Aula-Anbau der Realschule ausgegebene Mittagessensversorgung muss entsprechend des steigenden Bedarfs mit einer Caterer Küche mit Lagerräumen erweitert werden. Die An- und Umbauten müssen den technischen Standards der Schuldigitalisierung als auch Photovoltaikanlagen entsprechen, und die Förderung von natürlichem Klimaschutz in Kommunen und nachhaltigem Bauen von Hochbaumaßnahmen berücksichtigen. Ziel ist das vorhandene Gebäudeensemble und seine Struktur mitsamt Außenflächen möglichst zu bewahren. Das Schulgelände besitzt einen schützenswerten Baumbestand und faunistisch relevante Habitate. Die Durchführung der Erweiterung muss den laufenden Schul- und Betreuungsbetrieb ermöglichen! Raumkonzept Für die Gebäudeplanung prognostizierte, zu berücksichtigende Daten: Für die Grundschul-Schüler*innenanzahl in 2027 wird von ca. 394 ausgegangen. Die 4-zügige Grundschule benötigt mindestens 16 Klassenzimmer neben Büros für Konrektor, Elterngespräche, Schulsozialarbeit sowie Bibliotheksraum, als auch Lager für Lehrmittel. Für die ca. 320 zu betreuenden Schüler*innen werden voraussichtlich 6 Betreuungsräume benötigt. Die zukünftige Mittagessensversorgung muss für ca. 385 Schüler*innen ausgelegt werden, maxi-mal im 3-Schichtbetrieb. Angaben zum Bedarf der technischen Gebäudeausrüstung Im Rahmen dieses Projektes sind die Bau- und Energieleitlinien, sowie Leitlinien zur Digitalisierung der Stadt Freiburg zu berücksichtigen. Die Elektrotechnischen Anlagen sind mindestens 20 Jahre alt, nur z.T. generalsaniert und müssen nach aktuellem Stand der Technik erweitert oder erneuert werden. Die Bestandsinfrastruktur der Grundschulpavillons befindet sich im jeweiligen Untergeschoss. Die Geschosse verfügen über Unterverteiler. Abhängig von der Umsetzung der separat geplanten Digitalisierungsmaßnahme im Jahr 2026, befindet sich die Niederspannungshauptverteilung voraussichtlich im benachbarten Sozialgebäude. Die Brandmeldezentrale befindet sich im Grundschulpavillongebäude l. Für die neuen Flächen müssen sowohl die Erweiterung der Digitalisierung mit entsprechender Präsentationstechnikausstattung eingeplant als auch die PV-Anlagenerweiterung berücksichtigt werden. Die schulhofseitigen Gebäudezugänge sind mit barrierefreien Aufzugsanlagen zu erschließen. Die Versorgungstechnischen Anlagen müssen nach aktuellem Stand der Technik erweitert werden. Die Bestandsinfrastruktur HLS der Grundschulpavillons befindet sich im jeweiligen Untergeschoss und werden von da aus mit separaten Unterverteilern geregelt. Der Heizraum befindet sind im Keller des Bestandbaus der anliegenden Realschule. Die Beheizung der Gebäudeteile wird über einen Holz Hackschnitzelkessel und einen Gas Niedertemperaturkessel erzeugt. Eine Anbindung an das bestehende GLT-Netz muss bei der Planung berücksichtigt werden. Beauftragung Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt, sowie „Besondere bzw. Zusätzliche Leistungen“ entsprechend dem Mustervertrag. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.10.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 28.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 925be6fb-70b9-4cf0-880b-38758c8b268b.