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vergebenEU-weitLieferleistungen

Lebensmittelbelieferung

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen GBE-2025-0001veröffentlicht 09.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 458 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 5 Lose · in 9 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
8 Mio. €
Laufzeit
2 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55131, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Konzept Regionalität20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Lieferung von Lebensmitteln in 5 Losen

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Molkereiprodukte & vegane Ersatzprodukte

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz KöR beabsichtigt die Lieferung von Lebensmittel an Dienstleister zu vergeben. Grundlage der hier ausgeschriebenen Mengen bilden ca. 519.000 Beköstigungstage aus dem Jahr 2024. Die Betriebsküche verpflegt die Patienten und die Mitarbeitenden der UM am 365 Tagen im Jahr. Die Mitarbeitenden werden zurzeit in einem Kasino an fünf Tagen Mo-Fr in der Woche mit Mittagessen verpflegt. 2024 haben ca. 117.000 Verpflegungsteilnehmer die Leistungen in Anspruch genommen. Für das Kasino wird im Cook & Serve Konzept produziert. Die Patienten werden im Cook & Chill-System über ein Tablettsystem der Firma Menümobil durch Kontaktwärme versorgt. Das C&C Konzept wird zum Teil selbst hergestellt und zum Teil zugekauft (High Convenience) Die Produkte werden durch die aktuellen Rahmenbedingungen (Personalverfügbarkeit), Mengen und Preise individuell abgerufen. Grundlage der hier ausgeschriebenen Mengen bilden die 519.000 Beköstigungstage mit einem Gesamtvolumen von ca. 3.700.000 Euro aus dem Jahr 2024.Des Weiteren muss die Kita (Villa Nees) der UM mit Lebensmitteln versorgt werden. Das Artikelspektrum wird in fünf Losen unterteilt. Die Vergabe erfolgt je Los vollständig an einen Auftragnehmer.

2 Jahre820.000 €
2
Obst und Gemüse (inkl. Schnittware)

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz KöR beabsichtigt die Lieferung von Lebensmittel an Dienstleister zu vergeben. Grundlage der hier ausgeschriebenen Mengen bilden ca. 519.000 Beköstigungstage aus dem Jahr 2024. Die Betriebsküche verpflegt die Patienten und die Mitarbeitenden der UM am 365 Tagen im Jahr. Die Mitarbeitenden werden zurzeit in einem Kasino an fünf Tagen Mo-Fr in der Woche mit Mittagessen verpflegt. 2024 haben ca. 117.000 Verpflegungsteilnehmer die Leistungen in Anspruch genommen. Für das Kasino wird im Cook & Serve Konzept produziert. Die Patienten werden im Cook & Chill-System über ein Tablettsystem der Firma Menümobil durch Kontaktwärme versorgt. Das C&C Konzept wird zum Teil selbst hergestellt und zum Teil zugekauft (High Convenience) Die Produkte werden durch die aktuellen Rahmenbedingungen (Personalverfügbarkeit), Mengen und Preise individuell abgerufen. Grundlage der hier ausgeschriebenen Mengen bilden die 519.000 Beköstigungstage mit einem Gesamtvolumen von ca. 3.700.000 Euro aus dem Jahr 2024.Des Weiteren muss die Kita (Villa Nees) der UM mit Lebensmitteln versorgt werden. Das Artikelspektrum wird in fünf Losen unterteilt. Die Vergabe erfolgt je Los vollständig an einen Auftragnehmer.

2 Jahre250.000 €
3
Kernsortiment (High Convenience, Konserven und Glas, TK-Ware, Fleisch/Wurst, Backwaren, Getränke, Trockenware, Kindernahrung, Backwaren, Handelswaren)

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz KöR beabsichtigt die Lieferung von Lebensmittel an Dienstleister zu vergeben. Grundlage der hier ausgeschriebenen Mengen bilden ca. 519.000 Beköstigungstage aus dem Jahr 2024. Die Betriebsküche verpflegt die Patienten und die Mitarbeitenden der UM am 365 Tagen im Jahr. Die Mitarbeitenden werden zurzeit in einem Kasino an fünf Tagen Mo-Fr in der Woche mit Mittagessen verpflegt. 2024 haben ca. 117.000 Verpflegungsteilnehmer die Leistungen in Anspruch genommen. Für das Kasino wird im Cook & Serve Konzept produziert. Die Patienten werden im Cook & Chill-System über ein Tablettsystem der Firma Menümobil durch Kontaktwärme versorgt. Das C&C Konzept wird zum Teil selbst hergestellt und zum Teil zugekauft (High Convenience) Die Produkte werden durch die aktuellen Rahmenbedingungen (Personalverfügbarkeit), Mengen und Preise individuell abgerufen. Grundlage der hier ausgeschriebenen Mengen bilden die 519.000 Beköstigungstage mit einem Gesamtvolumen von ca. 3.700.000 Euro aus dem Jahr 2024.Des Weiteren muss die Kita (Villa Nees) der UM mit Lebensmitteln versorgt werden. Das Artikelspektrum wird in fünf Losen unterteilt. Die Vergabe erfolgt je Los vollständig an einen Auftragnehmer.

2 Jahre2.030.000 €
4
Frisch gebackene Backwaren (Bäckerqualität)

tägliche Anlieferung

2 Jahre300.000 €
5
Mineralwasser

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz KöR beabsichtigt die Lieferung von Lebensmittel an Dienstleister zu vergeben. Grundlage der hier ausgeschriebenen Mengen bilden ca. 519.000 Beköstigungstage aus dem Jahr 2024. Die Betriebsküche verpflegt die Patienten und die Mitarbeitenden der UM am 365 Tagen im Jahr. Die Mitarbeitenden werden zurzeit in einem Kasino an fünf Tagen Mo-Fr in der Woche mit Mittagessen verpflegt. 2024 haben ca. 117.000 Verpflegungsteilnehmer die Leistungen in Anspruch genommen. Für das Kasino wird im Cook & Serve Konzept produziert. Die Patienten werden im Cook & Chill-System über ein Tablettsystem der Firma Menümobil durch Kontaktwärme versorgt. Das C&C Konzept wird zum Teil selbst hergestellt und zum Teil zugekauft (High Convenience) Die Produkte werden durch die aktuellen Rahmenbedingungen (Personalverfügbarkeit), Mengen und Preise individuell abgerufen. Grundlage der hier ausgeschriebenen Mengen bilden die 519.000 Beköstigungstage mit einem Gesamtvolumen von ca. 3.700.000 Euro aus dem Jahr 2024.Des Weiteren muss die Kita (Villa Nees) der UM mit Lebensmitteln versorgt werden. Das Artikelspektrum wird in fünf Losen unterteilt. Die Vergabe erfolgt je Los vollständig an einen Auftragnehmer.

2 Jahre300.000 €

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 5

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 80Preis der Artikel
Qualität
Konzept RegionalitätGewichtung (Punkte, genau) 20Mit dem Konzept zur Regionalität hat der Bieter darzustellen, mit welchen Maßnahmen und Abläufen er sicherstellt, dass möglichst viele regionale Artikel verwendet werden. Dabei hat er anzugeben, bei welchen bzw. wie vielen Artikeln des jeweiligen Loses es sich um regionale Produkte handeln wird.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal: 3x2 Jahre
Optionen
Zusätzlich benötigte Artikel werden während der Vertragslaufzeit bei Bedarf angefragt und in das Lieferspektrum integriert.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
- Die angegebenen Bedarfsmengen beziehen sich auf den Jahresverbrauch 2024 und können für die Zukunft nicht garantiert werden. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Es besteht kein Anspruch gegenüber der UM auf Abruf der ausgeschriebenen Mengen. Die Anzahl der Bestellorganisationen der UM sowie d … ganz lesen- Die angegebenen Bedarfsmengen beziehen sich auf den Jahresverbrauch 2024 und können für die Zukunft nicht garantiert werden. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Es besteht kein Anspruch gegenüber der UM auf Abruf der ausgeschriebenen Mengen. Die Anzahl der Bestellorganisationen der UM sowie die Anzahl und die Orte der Warenanlieferung kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Änderungen werden Ihnen schriftlich vom Geschäftsbereich Einkauf der UM mitgeteilt.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YA87 IAO-Kernarbeitsnormen für die Lose 1 - 4 sind zu beachten, Dokumente sind auf Verlangen der UM vorzulegen, Einhaltung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) - die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister liegt vor - ein Vertrag mit dem dualen Syst … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPDYD8YA87 IAO-Kernarbeitsnormen für die Lose 1 - 4 sind zu beachten, Dokumente sind auf Verlangen der UM vorzulegen, Einhaltung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) - die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister liegt vor - ein Vertrag mit dem dualen System kann nachgewiesen werden, sowie die gezahlten Lizenzgebühren belegt werden - Konformitätserklärung für Lebensmittelverpackungen Die o.g. Dokumente müssen auf Verlangen der UM vorgelegt werden.

Los 3

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 70Preis je Artikel
Qualität
Qualität pro ProduktGewichtung (Punkte, genau) 301. Qualität pro Produkt Jedes angebotene Produkt, das ein - EU-Bio-Siegel oder ein staatliches Biosiegel vorweisen kann, erhält 1 Punkt; - Fairtrade oder vergleichbares Siegel (es werden die Siegel anerkannt, die im Dokument "fair_trade-label.pdf" gelistet sind), erhält 1 Punkt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal: 3x2 Jahre
Optionen
Zusätzlich benötigte Artikel werden während der Vertragslaufzeit bei Bedarf angefragt und in das Lieferspektrum integriert.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
- Die angegebenen Bedarfsmengen beziehen sich auf den Jahresverbrauch 2024 und können für die Zukunft nicht garantiert werden. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Es besteht kein Anspruch gegenüber der UM auf Abruf der ausgeschriebenen Mengen. Die Anzahl der Bestellorganisationen der UM sowie d … ganz lesen- Die angegebenen Bedarfsmengen beziehen sich auf den Jahresverbrauch 2024 und können für die Zukunft nicht garantiert werden. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Es besteht kein Anspruch gegenüber der UM auf Abruf der ausgeschriebenen Mengen. Die Anzahl der Bestellorganisationen der UM sowie die Anzahl und die Orte der Warenanlieferung kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Änderungen werden Ihnen schriftlich vom Geschäftsbereich Einkauf der UM mitgeteilt.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YA87 IAO-Kernarbeitsnormen für die Lose 1 - 4 sind zu beachten, Dokumente sind auf Verlangen der UM vorzulegen, Einhaltung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) - die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister liegt vor - ein Vertrag mit dem dualen Syst … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPDYD8YA87 IAO-Kernarbeitsnormen für die Lose 1 - 4 sind zu beachten, Dokumente sind auf Verlangen der UM vorzulegen, Einhaltung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) - die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister liegt vor - ein Vertrag mit dem dualen System kann nachgewiesen werden, sowie die gezahlten Lizenzgebühren belegt werden - Konformitätserklärung für Lebensmittelverpackungen Die o.g. Dokumente müssen auf Verlangen der UM vorgelegt werden.

Los 4

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 60Preis je Artikel
Qualität
Konzept zur RegionalitätGewichtung (Punkte, genau) 25Mit dem Konzept zur Regionalität hat der Bieter darzustellen, mit welchen Maßnahmen und Abläufen er sicherstellt, dass möglichst viele regionale Artikel verwendet werden. Dabei hat er anzugeben, bei welchen bzw. wie vielen Artikeln des jeweiligen Loses es sich um regionale Produkte handeln wird.
Qualität
VerkostungGewichtung (Punkte, genau) 15Für das Kriterium "Verkostung" können maximal 15 Punkte erreicht werden. Die Jury aus Mitarbeitern des Auftraggebers wird im Rahmen einer Blindver-kostung sämtliche angebotenen Produkte pro Bieter bewerten. Jedes Mitglied der Jury wird anhand des "Bewertung Verkostung Muster" die einzelnen Produkte gemäß der in dem Bewertungsblatt enthaltenen Kriterien bewerten. Pro Produkt wird sodann eine Durchschnittsnote gebildet. Aus diesen Durchschnittsnoten wird sodann als Durchschnitt eine Endnote gebildet. Diese Endnote geht in die Angebotswertung ein. Gerechnet wird mit 2 Stellen hinter dem Komma, es findet eine kaufmännische Rundung Anwendung. Derjenige Bieter, der die beste Endnote hat, erhält 15 Punkte. Die Punktvergabe dazwischen erfolgt gemäß dem tatsächlichen Abstand zwischen den Endnoten mittels linearer Interpolation.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal: 3x2 Jahre
Optionen
Zusätzlich benötigte Artikel werden während der Vertragslaufzeit bei Bedarf angefragt und in das Lieferspektrum integriert.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
- Die angegebenen Bedarfsmengen beziehen sich auf den Jahresverbrauch 2024 und können für die Zukunft nicht garantiert werden. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Es besteht kein Anspruch gegenüber der UM auf Abruf der ausgeschriebenen Mengen. Die Anzahl der Bestellorganisationen der UM sowie d … ganz lesen- Die angegebenen Bedarfsmengen beziehen sich auf den Jahresverbrauch 2024 und können für die Zukunft nicht garantiert werden. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf. Es besteht kein Anspruch gegenüber der UM auf Abruf der ausgeschriebenen Mengen. Die Anzahl der Bestellorganisationen der UM sowie die Anzahl und die Orte der Warenanlieferung kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Änderungen werden Ihnen schriftlich vom Geschäftsbereich Einkauf der UM mitgeteilt.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YA87 IAO-Kernarbeitsnormen für die Lose 1 - 4 sind zu beachten, Dokumente sind auf Verlangen der UM vorzulegen, Einhaltung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) - die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister liegt vor - ein Vertrag mit dem dualen Syst … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPDYD8YA87 IAO-Kernarbeitsnormen für die Lose 1 - 4 sind zu beachten, Dokumente sind auf Verlangen der UM vorzulegen, Einhaltung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) - die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister liegt vor - ein Vertrag mit dem dualen System kann nachgewiesen werden, sowie die gezahlten Lizenzgebühren belegt werden - Konformitätserklärung für Lebensmittelverpackungen Die o.g. Dokumente müssen auf Verlangen der UM vorgelegt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Schwälbchen-Frischdienst, Mainz–
2Oliver Fruchthandels GmbH, Koblenz–
3Schwälbchen-Frischdienst, Mainz–
4Backhaus Lüning GmbH, Bingen–
5Rhenser Mineralbrunnen GmbH, Rhens–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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