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Layout-Generator für das Land Baden-Württemberg

Land Baden-Württemberg vertreten durch das Staatsministerium Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen LZBW-2024-05-059veröffentlicht 05.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 660 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
588 Tsd. €
Laufzeit
21 Monate01.04.2025 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70184, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Konzept, Technologie & Team70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 19 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg hat im Mai 2024 ein neues Corporate Design eingeführt. Dieses ist weiterhin in der Tradition des Landes verwurzelt, aber modernisiert. Die Modernisierung zeigt sich in den CD-Kernelementen wie Logo, Farben, Schrift, Layout-System, aber auch in neuen, vereinfachten Nutzungsmöglichkeiten: Das Design-Portal des Landes Login - Design-Portal Baden-Württemberg (landbw.de) erklärt nicht nur übersichtlich das neue Corporate Design, sondern unterstützt die einfache Implementierung über zahlreiche Vorlagen von Office Templates bis hin zu Social Media-Gestaltungsvorlagen. . Sie können sich unter der E-Mail: design@stm.bwl.de mit dem Passwort: yg.yUc6jgdnmP[)K&a im Downloadbereich einwählen (https://design.landbw.de/auth/login). Da die Kommunikation in digitalen Kanälen auch für die Landesverwaltung immer stärker im Vordergrund steht, muss das neue CD auch für die digitalen Kanälen geeignet und gut in diese übersetzbar sein. Dabei helfen die sogenannten Digital Design Essentials (Zugriff über Design-Portal), aber auch ein Code Sharing-Prozess (siehe Anlage 12). Mit dem sogenannten Logo-Generator (Zugrifff über Design-Portal) wurde bereits eine Automatisierungsanwendung entwickelt, die schnell individuelle Logos in den relevanten Datei-Typen herstellt. Der Logo-Generator wurde von den Anwenderinnen und Anwendern gut angenommen. Nachdem im Oktober 2024 das neue CD in der Öffentlichkeit gelauncht wurde, soll nun ein weiterer Schritt im Bereich der Automatisierung gegangen werden. Die Landesverwaltung möchte mit Hilfe eines web-basierten Layout-Generators die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung ermächtigen, Standard-Assets schnell, selbstständig und CD-konform zu produzieren. Dadurch sollen Kosten und Zeit bei der Medienproduktion eingespart werden.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von folgenden Leistungen: 1. Workshop zur Definition der Assets, die der Generator produzieren soll 2. Entwicklung/ Programmierung des Layout-Generators auf Basis der definierten Assets und Integration in das Design-Portal 3. Launch des Layout-Generators in der Landesverwaltung 4. Einrichtung eines Help Desks nach Launch des Layout-Generators

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30
Qualität
Konzept, Technologie & TeamGewichtung (Punkte, genau) 70

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Optional besteht 2x die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr (bis 31.12.2027 und 31.12.2028)
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Auftrag ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDYT6SNCKEM Zwingende Ausschlussgründe Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB auf … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXUEYYDYT6SNCKEM Zwingende Ausschlussgründe Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann. 2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat. 3) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (siehe Anlage 4) 4) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. 5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (siehe Anlage 10). Fakultative Ausschlussgründe Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet. 2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat 3) Eigenerklärung, dass keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetz - SchwarzArbG) führen können. 4) Schutzerklärung Scientology, L. Ron Hubbard (siehe Anlage 5) 5) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat. 6) Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die unter Ziff. 2.1.6 aufgeführten Ausschlussgründe wurden maschinell erzeugt und sind nicht relevant.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Strichpunkt Agentur für visuelle Kommunikation GmbH, Stuttgart1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

215vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
754.222 €Zuschlagswert im Median
278.696 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ffb5a727-3fd4-4ca9-ba05-4384a5c268e1.