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Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Freudenstadt

Landkreis Freudenstadt · Freudenstadt, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026/37veröffentlicht 11.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 207 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate31.07.2026 – 31.01.2027, bis zu 6 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Freudenstadt
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 7 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 7 Monaten
  5. Bindefrist endet
    77 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2027
    vor 3 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Freudenstadt schreibt die Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Freudenstadt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.

Beschreibung des Loses

Der Landkreis Freudenstadt (Amt für Migration und Flüchtlinge) beabsichtigt, Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den im Landkreis gelegenen Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) im Wege eines europaweiten offenen Vergabeverfahrens zu vergeben. Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt die Sicherheitsdienstleistungen in sämtlichen durch den Landkreis betriebenen oder künftig hinzukommenden Unterkünften. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Objektschutz: o Durchführung von regelmäßigen Kontrollgängen innerhalb der Gebäude und auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkünfte; o Kontrolle des Zutritts einschließlich Überprüfung und Abweisung unberechtigter Personen; o Durchführung von Zimmerkontrollen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers; o Überwachung der Einhaltung der Hausordnung (sofern seitens des Auftraggebers vorgelegt) einschließlich der Nutzungsordnung der Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises, der Brand- und Unfallverhütungsvorschriften; o Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Gefahrenlagen durch Personen oder Sachen, insbesondere Alarmierung von Feuerwehr oder Rettungsdienst; o Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Vorgänge. - Revierdienst: o Bestreifung verschiedener vom Auftraggeber benannter Objekte; o Durchführung von Kontrollen nach dem jeweils mit dem Auftraggeber abgestimmten Einsatzplan; o Dokumentation der durchgeführten Revierfahrten, Kontrollzeiten und festgestellten Vorkommnisse. - Weitere Leistungen: o Unverzügliche Meldung von Mängeln oder Schäden an Gebäuden oder Ausstattung des Landkreises; o Weitergabe relevanter Informationen und Anfragen von Bewohnern oder Besuchern an den Auftraggeber, sofern diese nicht durch den Auftragnehmer beantwortet werden können; o Übermittlung der täglichen Wachberichte und Besucherlisten per E-Mail bis 08.00 Uhr an den Auftraggeber. o Unmittelbare Übermittlung von Vorfallmeldungen bei besonderen Ereignissen, insbesondere bei Blaulichteinsätzen oder sicherheitsrelevanten Störungen. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird in der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entsprechend berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zu diesem Verfahrensleitfaden).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2023, 2024, 2025) sind.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens - EUR 5 Mio. für Personenschäden, - EUR 2,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Verstöße gegen Datenschutz), - EUR 2,5 Mio. für Umwelthaftpflichtschäden, - EUR 250.000,00 für das Abhan … ganz lesenErklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens - EUR 5 Mio. für Personenschäden, - EUR 2,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Verstöße gegen Datenschutz), - EUR 2,5 Mio. für Umwelthaftpflichtschäden, - EUR 250.000,00 für das Abhandenkommen bewachter Sachen und - EUR 250.000,00 für Bearbeitungs- beziehungsweise Tätigkeitsschäden besteht bzw. dass wir eine solche Versicherung im Auftragsfalle abschließen werden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings-/ Asylbewerberunterkünfte mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst (Nacht … ganz lesenDer Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: - Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens zwei Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings-/ Asylbewerberunterkünfte mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst) über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist (die Leistungserbringung muss zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2022 erfolgt sein). Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über das Referenzprojekt müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags; - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs; - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner; - Zeitraum der Leistungserbringung; - Angaben, ob das/die Objekt(e) mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst) bewacht wurden. Ferner kann optional folgendes Dokument eingereicht werden: - Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die ordnungsgemäße / zuverlässige Erbringung der Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen bestätigt. Bitte die Eigenerklärung als Anlage B.1 und B.2 vorlegen. Die Vorlage von mehr als insgesamt 2 Referenzen ist nicht erwünscht.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Nachweis einer gültigen und aktuellen Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder Nachweis einer gültigen und aktuellen Zertifizierung gemäß DIN 77200-1:2017 (Geprüfte Qualität für Sicherheitsdienstleistungen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
31.07.2026
Vertragsende
31.01.2027
Verlängerung
bis zu 6-mal: Es bestehen sechs einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils drei Monate bis zum 30. April 2027 (erste Verlängerung), 31. Juli 2027 (zweite Verlängerung), 31. Oktober 2027 (dritte Verlängerung), 31. Januar 2028 (vierte Verlängerung), 30. April 2028 (fünfte Verlängerung) und 31. Juli 2028 (sechste Verlängerung).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
77 Tage
Angebotsöffnung
14.04.2026, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMCKN#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Freudenstadt

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 03.07.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (91 Lose mit Angabe)
1,37 Mio. €Zuschlagswert im Median
357.450 € – 1,92 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 684e5400-097b-4b43-908c-3f2c4709ab2d.