Landkreis Freudenstadt - Europaweite Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften im Landkreis Freudenstadt
Landkreis Freudenstadt · Freudenstadt, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024/154veröffentlicht 03.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Monate
- 31.07.2024 – 31.01.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- SbaD Digitaler Knoten Stuttgart - Baustein 3 - VP EP 2027DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) · StuttgartFrist 23.11.2026
- Sicherheitsdienste Altes Rathaus und ZulassungsstelleStadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf_afo · PforzheimFrist 03.12.2026
- Wach- und SicherheitsdienstleistungenMax-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik (IIE) · 79102 FreiburgFrist 30.11.2026
- Wach- und SicherheitsdienstleistungenMax-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik · Max-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik Stübeweg 51 79108 Freiburg DeutschlandFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monate31.07.2024 – 31.01.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freudenstadt72250, Landkreis Freudenstadt, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Personaleinsatz20 %
- Qualitätsmanagement20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 31.01.2025
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Freudenstadt schreibt die Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen im Gebiet des Landkreises Freudenstadt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus. Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt hierbei die Sicherheitsdienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen) des Landkreises. Sicherheitsdienstleistungen werden sowohl im Objektschutz als auch im Revierdienst erbracht. Zum Inhalt der Sicherheitsdienstleistungen gehören insbesondere folgenden Dienstleistungen: - Durchführung von Kontrollgängen auf dem Gelände und in den Gebäuden der Flüchtlingsunterkünfte; - Abwehr von Gefahren durch Personen oder Sachen; - Unverzügliche Meldung von Mängeln und Schäden an Gegenständen oder Gebäuden des Landkreises; - Überwachung der Einhaltung der Brand- und Unfallverhütungsvorschriften durch die Bewohner; - Überwachung der Einhaltung der Nutzungsordnung der Flüchtlingsunterkünfte des Landkreises durch die Bewohner; - Alarmierung der Feuerwehr bei Auslösen von Rauchwarnmeldern bzw. einer Brandmeldeanlage sowie die Einleitung der Evakuierung des Gebäudes; - Kontrolle von Besuchern und Abweisung unberechtigter Personen; - Durchführung von Zimmerkontrollen; - Zeitnahe und vollständige Dokumentation aller relevanten Vorfälle im Wachbuch, welches dem Landkreis auf Verlangen zur Verfügung zu stellen ist; - Tägliche Übermittlung von Wachberichten und Besucherlisten per E-Mail bis 08.00 Uhr an den Auftraggeber; - Unmittelbare Übermittlung einer Vorfallmeldung bei besonderen Vorkommnissen, insbesondere Blaulichteinsätze; - Weitergabe von Anfragen der Bewohner oder Besucher an die Mitarbeiter des Landkreises, sofern diese nicht beantwortet werden können. Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird in der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entsprechend berücksichtigt. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
- 79710000Dienstleistungen von SicherheitsdienstenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 60
- Qualität
- PersonaleinsatzGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- QualitätsmanagementGewichtung (Punkte, genau) 20
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 31.07.2024
- Vertragsende
- 31.01.2025
- Verlängerung
- Es bestehen sechs einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils drei Monate bis 30. April 2025 (erste Verlängerung), 31. Juli 2025 (zweite Verlängerung), 31. Oktober 2025 (dritte Verlängerung), 31. Januar 2026 (vierte Verlängerung), 30. April 2026 (fünfte Verlängerung) und 31. Juli 2026 (sechste Verlängerung).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH3UM
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| HSS Security GmbH, Villingen-Schwenningen | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 72250 Freudenstadt
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH & Co. KG4 Zuschläge
- Siba security service GmbH4 Zuschläge
- HSS Security GmbH3 Zuschläge
- MR ProTect GmbH3 Zuschläge
- Sicherheitsdienst Endler GmbH3 Zuschläge
- Eichinger Sicherheit und Service GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- NachtbewachungVermögen und Bau Baden-Würtemberg Amt Mannheim und Heidelberg, Dienstsitz MannheimFrist 23.11.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fe1bfcea-9a83-4e02-9560-c9df68244f11.