Landkreis Bodenseekreis - Vergabe von Postdienstleistungen im Offenen Verfahren nach VgV
Landratsamt Bodenseekreis · Friedrichshafen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024/958veröffentlicht 22.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.02.2025 – 31.01.2027
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Erfassung von bodenlebenden Arthropoden mit Bodenfallen im Rahmen eines landesweiten Insektenmonitorings im Wald von Baden-WürttembergForstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg · 79100 FreiburgFrist 25.11.2026
- Netzbetrieb der geförderten Glasfasernetze der Gemeinde WalddorfhäslachGemeinde Walddorfhäslach · WalddorfhäslachFrist 18.11.2026
- Baureinigung Jeckel-Areal Rottenburg am NeckarStadt Rottenburg am Neckar · Rottenburg am NeckarFrist 09.11.2026
- Ausschreibung Unterhalts- und Glasreinigung MPILMax-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht · HeidelbergFrist 16.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.02.2025 – 31.01.2027
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Friedrichshafen88045, Bodenseekreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Konzept zur Leistungserbringung und Qualitätssicherung20 %
- Konzept zum Reklamations- und Beseitigungsmanagement20 %
- Nachhaltigkeitskonzept15 %
- Sozialkonzept15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 26 Monatenan Landratsamt Bodenseekreis
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 25 Monaten
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 31.01.2027
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Bodenseekreis schreibt den hybriden und physischen Postversand für das Landratsamt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens in vier Losen aus.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Hybrider Postversand Die vergabegegenständliche Leistung umfasst u.a. Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers, die über einen digitalen Postausgang an den AN übermittelt werden (Hybrider Postversand). Zudem umfasst die vergabegegenständliche Leistung die Abholung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers (Physischer Postversand). Bei der physischen Zustellung von Postsendungen sind insbesondere Standardbriefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 2.000 Gramm sowie Dialogpost umfasst. Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in vier Losen vergeben: - Los 1: Hybrider Postversand Digitale Übermittlung der Ausgangspost an den AN (Digitaler Postausgang); Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Postsendungen bis 2000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international, Einschreibesendungen, Nachnahmesendungen) (Physische Zustellung) - Los 2: Physischer Postversand Abholung (Physischer Postausgang), Frankierung, Beförderung und physische Zustellung von Postsendungen bis 2000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international, Einschreibesendungen, Nachnahmesendungen) und Dialogpost sowie Sonder-Mailing-Aktionen des Landratsamts mit Ausnahme der Leistungen aus Los 4 - Los 3: Physischer Postzustellungsauftrag Physische Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU - Los 4: Physischer Postversand Abfallgebührenbescheide Physische Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung ausschließlich der Abfallgebührenbescheide des Abfallwirtschaftsamts Der überwiegende Teil (rund 90 %) der hybriden und physischen Post geht an Empfänger im Postleitzahlenbereich 88XXX. Die Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsverzeichnissen (Anlage 2a bis 2d zu diesem Leitfaden) sowie den Vertragsentwürfen (Anlage 3a bis 3d zu diesem Leitfaden). | 2 Jahre | – |
| 2 | Physischer Postversand Die vergabegegenständliche Leistung umfasst u.a. Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers, die über einen digitalen Postausgang an den AN übermittelt werden (Hybrider Postversand). Zudem umfasst die vergabegegenständliche Leistung die Abholung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers (Physischer Postversand). Bei der physischen Zustellung von Postsendungen sind insbesondere Standardbriefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 2.000 Gramm sowie Dialogpost umfasst. Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in vier Losen vergeben: - Los 1: Hybrider Postversand Digitale Übermittlung der Ausgangspost an den AN (Digitaler Postausgang); Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Postsendungen bis 2000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international, Einschreibesendungen, Nachnahmesendungen) (Physische Zustellung) - Los 2: Physischer Postversand Abholung (Physischer Postausgang), Frankierung, Beförderung und physische Zustellung von Postsendungen bis 2000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international, Einschreibesendungen, Nachnahmesendungen) und Dialogpost sowie Sonder-Mailing-Aktionen des Landratsamts mit Ausnahme der Leistungen aus Los 4 - Los 3: Physischer Postzustellungsauftrag Physische Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU - Los 4: Physischer Postversand Abfallgebührenbescheide Physische Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung ausschließlich der Abfallgebührenbescheide des Abfallwirtschaftsamts Der überwiegende Teil (rund 90 %) der hybriden und physischen Post geht an Empfänger im Postleitzahlenbereich 88XXX. Die Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsverzeichnissen (Anlage 2a bis 2d zu diesem Leitfaden) sowie den Vertragsentwürfen (Anlage 3a bis 3d zu diesem Leitfaden). | 2 Jahre | – |
| 3 | Physischer Postzustellungsauftrag Die vergabegegenständliche Leistung umfasst u.a. Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers, die über einen digitalen Postausgang an den AN übermittelt werden (Hybrider Postversand). Zudem umfasst die vergabegegenständliche Leistung die Abholung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers (Physischer Postversand). Bei der physischen Zustellung von Postsendungen sind insbesondere Standardbriefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 2.000 Gramm sowie Dialogpost umfasst. Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in vier Losen vergeben: - Los 1: Hybrider Postversand Digitale Übermittlung der Ausgangspost an den AN (Digitaler Postausgang); Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Postsendungen bis 2000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international, Einschreibesendungen, Nachnahmesendungen) (Physische Zustellung) - Los 2: Physischer Postversand Abholung (Physischer Postausgang), Frankierung, Beförderung und physische Zustellung von Postsendungen bis 2000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international, Einschreibesendungen, Nachnahmesendungen) und Dialogpost sowie Sonder-Mailing-Aktionen des Landratsamts mit Ausnahme der Leistungen aus Los 4 - Los 3: Physischer Postzustellungsauftrag Physische Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU - Los 4: Physischer Postversand Abfallgebührenbescheide Physische Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung ausschließlich der Abfallgebührenbescheide des Abfallwirtschaftsamts Der überwiegende Teil (rund 90 %) der hybriden und physischen Post geht an Empfänger im Postleitzahlenbereich 88XXX. Die Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsverzeichnissen (Anlage 2a bis 2d zu diesem Leitfaden) sowie den Vertragsentwürfen (Anlage 3a bis 3d zu diesem Leitfaden). | 2 Jahre | – |
| 4 | Physischer Postversand Abfallgebührenbescheide Die vergabegegenständliche Leistung umfasst u.a. Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers, die über einen digitalen Postausgang an den AN übermittelt werden (Hybrider Postversand). Zudem umfasst die vergabegegenständliche Leistung die Abholung, Frankierung sowie die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen aller Art des Auftraggebers (Physischer Postversand). Bei der physischen Zustellung von Postsendungen sind insbesondere Standardbriefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 2.000 Gramm sowie Dialogpost umfasst. Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in vier Losen vergeben: - Los 1: Hybrider Postversand Digitale Übermittlung der Ausgangspost an den AN (Digitaler Postausgang); Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Postsendungen bis 2000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international, Einschreibesendungen, Nachnahmesendungen) (Physische Zustellung) - Los 2: Physischer Postversand Abholung (Physischer Postausgang), Frankierung, Beförderung und physische Zustellung von Postsendungen bis 2000 g (gewöhnliche Briefsendungen national und international, Einschreibesendungen, Nachnahmesendungen) und Dialogpost sowie Sonder-Mailing-Aktionen des Landratsamts mit Ausnahme der Leistungen aus Los 4 - Los 3: Physischer Postzustellungsauftrag Physische Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen mit PZU - Los 4: Physischer Postversand Abfallgebührenbescheide Physische Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung ausschließlich der Abfallgebührenbescheide des Abfallwirtschaftsamts Der überwiegende Teil (rund 90 %) der hybriden und physischen Post geht an Empfänger im Postleitzahlenbereich 88XXX. Die Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsverzeichnissen (Anlage 2a bis 2d zu diesem Leitfaden) sowie den Vertragsentwürfen (Anlage 3a bis 3d zu diesem Leitfaden). | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 300Siehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Konzept zur Leistungserbringung und QualitätssicherungGewichtung (Punkte, genau) 200Siehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Konzept zum Reklamations- und BeseitigungsmanagementGewichtung (Punkte, genau) 200Siehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- NachhaltigkeitskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 150Siehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- SozialkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 150Siehe Vergabeunterlagen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere U … ganz lesenkürzer
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: (1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) (2) Nachweis über die erforderliche Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 1.000 g gem. § 5 Postgesetz- Kriterium
- (1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung Hinweise der Vergabestelle: Mit dem Angebot ist noch keine Erklärung der Versicherung einzureichen. Die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
- Kriterium
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2) Angabe zu Referenzen: Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: (2a) Los 1: Eigenerklärung zu mindestens einem … ganz lesenkürzer
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2) Angabe zu Referenzen: Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: (2a) Los 1: Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzauftrag über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren. Die Referenzleistung muss digitale Abholung (digitaler Postausgang), Ausdruck, Faltung, Kuvertierung, Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Briefen beinhalten. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2020 liegt. (2b) Los 2: Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzauftrag über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren. Die Referenzleistung muss Abholung (physischer Postausgang), Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Briefen beinhalten. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2020 liegt. (2c) Los 3: Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzauftrag über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren. Die Referenzleistung muss Abholung (physischer Postausgang), Beförderung und Zustellung von Briefen mit Postzustellungsurkunde beinhalten. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Postdienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2020 liegt. (2d) Los 4: Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzauftrag über erbrachte Postdienstleistungen in den letzten drei Jahren. Die Referenzleistung muss Abholung (physischer Postausgang), Frankierung sowie Beförderung und Zustellung von Briefen beinhalten. Die Referenz muss eine Massensendung mit mindestens 100.000 gleichzeitig versandten Briefen umfassen. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2020 erfolgt sein. Hinweis der Vergabestelle: Die geforderten Mindestreferenzen im Los 1, Los 2, Los 3 und Los 4 sind von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner - Zeitraum der Leistungserbringung - Sendungsvolumen Die Vorlage von mehr als einer Referenz je Los - in Los 1 maximal 3 Referenzen - ist nicht erwünscht.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2025
- Vertragsende
- 31.01.2027
- Verlängerung
- Es besteht in allen vier Losen eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils ein Jahr bis 31. Januar 2028. Die Verlängerungsoption kann für jedes Los unabhängig voneinander ausgeübt werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 23.09.2024, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH8ML
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 88045 Friedrichshafen
- Kontakt
- bodenseekreis-postdienstleistungen@
menoldbezler.de
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Landratsamt Bodenseekreis, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Deutsche Post AG11 Zuschläge
- Deutsche Post InHaus Services GmbH8 Zuschläge
- arriva gmbh7 Zuschläge
- Postcon Konsolidierungs GmbH2 Zuschläge
- SÜDWEST-MAIL Brief + Service GmbH2 Zuschläge
- mkd-kurier gmbh2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f5e1aa3f-3947-4e30-9ef8-82a0ce229d4f.