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Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG - Europaweite Vergabe von Leistungen eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB)

Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/3182veröffentlicht 03.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 338 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.04.2026 – 31.03.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
    vor 12 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 7 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG (LMS) schreibt Leistungen eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) aus.

Beschreibung des Loses

Die LMS beabsichtigt, Leistungen eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) zu beauftragen, um das Sicherheitsniveau ganzheitlich und nachhaltig zu verbessern. Angedacht ist die Umsetzung eines international anerkannten Standards für Informationssicherheits-Managementsysteme. Das Sicherheitsniveau der LMS soll sich hierbei an der ISO 27001 anlehnen. Eine Zertifizierung ist aktuell nicht geplant, könnte aber perspektivisch relevant werden (z.B. aufgrund Kundenanforderungen). Folgende Aufgaben werden dem externen Informationssicherheitsbeauftragten insbesondere übertragen: - Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitsstrategien: Erstellung von Sicherheitskonzepten, Policys Leitlinien, die auf die spezifischen Bedürfnisse der LMS zugeschnitten sind. Hierzu gehört die Weiterentwicklung des Informations-Sicherheits-Management-Systems (ISMS). - Risikomanagement: Durchführung und kontinuierliche Aktualisierung von Risikoanalysen und Business Impact Analysen (BIA) zur Identifikation und Bewertung potenzieller Gefährdungen. - Berichtswesen: Aufbau von Reporting-Prozessen sowie regelmäßige Auswertung und Präsentation sicherheitsrelevanter Informationen gegenüber den Fachbereichen und der Geschäftsführung. - Kontinuierliche Überwachung: Überwachung der Wirksamkeit der implementierten Sicherheitsmaßnahmen sowie bedarfsweise Anpassung der umgesetzten Maßnahmen. - Einhaltung gesetzlicher Anforderungen: Sicherstellung, dass die LMS alle relevanten Gesetze, Vorschriften und Industriestandards im Bereich Informationssicherheit einhält. - Sicherheitsvorfälle: Untersuchung, Bearbeitung und Risikobewertung von Sicherheitsvorfällen inkl. Ergreifen von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung - Zusammenarbeit: Enge Zusammenarbeit mit dem internen "Manager Informationssicherheit" sowie den anderen Fachbereichen (insbesondere IT) sowie dem Security Operations Center (SOC), dem Datenschutzbeauftragten und der Geschäftsführung - Interne und externe Audits: Unterstützung bei der Vorbereitung auf interne und externe Audits zur Informationssicherheit - Technische Sicherheitsmaßnahmen: Einbindung in Konzeption, Bewertung und Entscheidung zur Einführung oder Modernisierung von Technologien (z.B. neue EDR-Lösung, Netzwerk-Segmentierung), weshalb entsprechendes IT- und IT-Sicherheits-Architektur Know-how beim Auftragnehmer vorhanden sein sollte. Der Auftragnehmer muss die Entscheidungen nicht verantworten, aber entsprechend im Sinne einer Advisory Funktion gemäß seiner Rolle beraten können. Gegenstand des Verfahrens ist nun die europaweite Vergabe von Leistungen eines externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Nähere Informationen zum Inhalt der Ausschreibung werden den Bietern zur Verfügung gestellt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Leistungen sollen für einen Zeitraum von 24 Monaten (2 Jahre) vergeben werden, voraussichtlich beginnend am 1. April 2026.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen im Bereich Informationssicherheit).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Ver-sicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: … ganz lesenEigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Ver-sicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2022, 2023, 2024).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Teil 1: Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen: - Projektleiter-Mindestreferenz: Vorlage von mindestens einer Referenz des vorgesehenen Projektleiters über die Erbringung von Leistungen eines externen Informationssicherheitsbeauftragten zur Umsetzung oder Betreuung eines Informationssiche … ganz lesenTeil 1: Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen: - Projektleiter-Mindestreferenz: Vorlage von mindestens einer Referenz des vorgesehenen Projektleiters über die Erbringung von Leistungen eines externen Informationssicherheitsbeauftragten zur Umsetzung oder Betreuung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (z. B. nach ISO 27001) in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren und für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (die Leistungserbringung muss zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2021 erfolgt sein). Hinweise: Die vorgelegte Projektleiter-Referenz muss von dem für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Projektleiter stammen (vgl. Seite 24 f. im Teilnahmeformular). Sofern die Projektleiter-Referenz auch als Unternehmens-Referenz - also doppelt - eingereicht wird, wird die vorgelegte Referenz bei der Auswahlentscheidung nur einmal berücksichtigt. Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. - Unternehmens-Mindestreferenzen: Vorlage von mindestens drei Referenzen über die Erbringung von Leistungen eines externen Informationssicherheitsbeauftragten zur Umsetzung oder Betreuung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (z. B. nach ISO 27001) in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren und für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (die Leistungserbringung muss zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2021 erfolgt sein). Hinweise: Sofern die Projektleiter-Referenz auch als Unternehmens-Referenz - also doppelt - eingereicht wird, wird die vorgelegte Referenz bei der Auswahlentscheidung nur einmal berücksichtigt. Die geforderte Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistung (Erbringung von Leistungen eines externen Informationssicherheitsbeauftragten), - Umsetzung oder Betreuung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (z. B. nach ISO 27001), - Zeitraum der Leistungserbringung, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild Die Vorlage von mehr als einer Projektleiter-Referenz sowie mehr als drei Unternehmens-Referenzen ist nicht erwünscht.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Teil 2: Auswahl der Bewerber: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvol … ganz lesenTeil 2: Auswahl der Bewerber: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 24 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Je Bewerber werden lediglich die eine als priorisiert gekennzeichneten Projektleiter-Referenz sowie die drei als priorisiert gegenzeichneten Unternehmens-Referenzen herangezogen. Insgesamt werden also maximal vier Referenzen bewertet. Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet: Mindestreferenz "Projektleiter-Referenz" - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob die Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB erfolgt ist, nach folgender Maßgabe: Die Leistung wurde nicht für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB erbracht: 0 Punkte Die Leistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB erbracht: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) umgesetzt oder betreut wurde, nach folgender Maßgabe: Informationssicherheitsmanagementsystem war beim Referenz-Auftraggeber bereits umgesetzt und wurde nur betreut: 0 Punkte Informationssicherheitsmanagementsystem wurde neu umgesetzt: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Zeitraum der Leistungserbringung nach folgender Maßgabe: Die Leistungserbringung erfolgte zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2022: 1 Punkt Die Leistungserbringung erfolgte zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2023: 2 Punkte Die Leistungserbringung erfolgt aktuell bzw. zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2024: 3 Punkte Mindestreferenz "Unternehmens-Referenz" - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob die Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB erfolgt ist, nach folgender Maßgabe: Die Leistung wurde nicht für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB erbracht: 0 Punkte Die Leistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB erbracht: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) umgesetzt oder betreut wurde, nach folgender Maßgabe: Informationssicherheitsmanagementsystem war beim Referenz-Auftraggeber bereits umgesetzt und wurde nur betreut: 0 Punkte Informationssicherheitsmanagementsystem wurde neu umgesetzt: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Zeitraum der Leistungserbringung nach folgender Maßgabe: Die Leistungserbringung erfolgte zumindest teilweise auch nach dem 31.12.2022: 1 Punkt Die Leistungse …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils ein Jahr bis 31. März 2029 (erste Verlängerung) und 31. März 2030 (zweite Verlängerung).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflic … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ57BF# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ57BF# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Messepiazza 1, 70629 Stuttgart
Kontakt
lms-informationssicherheitsbeauftragter@menoldbezler.de
Auskünfte
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbBlms-informationssicherheitsbeauftragter@menoldbezler.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

215vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
754.222 €Zuschlagswert im Median
278.696 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 760dd24f-106d-42b5-828d-33dbd41f3115.