Landeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen
Landeshauptstadt Wiesbaden · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen 60558-24veröffentlicht 31.01.2025erstmals 31.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 10 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2035
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Jahre01.01.2026 – 31.12.2035, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 1 HSpielbOCG40 %
- Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für eine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 2 HSpielbOCG20 %
- Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für einen wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 3 HSpielbOCG40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 21 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 21 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 19 Monatenan Landeshauptstadt Wiesbaden
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 19 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2035
- Heute
Beschreibung
Die Hessische Landeshauptstadt Wiesbaden ist eine Spielbankgemeinde nach § 2 des Hessischen Gesetzes über Spielbanken und Online-Casinospiele (HSpielbOCG). Als solche wird ihr eine Spielbankerlaubnis nach § 3 Abs. 1 HSpielbOCG erteilt werden. Die Spielbank Wiesbaden gehört zu den bekanntesten und traditionsreichsten Spielbanken in Deutschland und zählt jährlich ca. 300.000 Besucher. Die Spielbank Wiesbaden besteht aus dem Großen Spiel, welches im ehemaligen Weinsaal des Kurhauses Wiesbaden untergebracht ist, sowie dem Kleinen Spiel in den angrenzenden Kurhauskolonnaden. Die Landeshauptstadt Wiesbaden betreibt die Spielbank, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden, nicht selbst, sondern hat von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Spielbetrieb durch eine dritte Person ("Spielbankunternehmerin") ausüben zu lassen. Die Räumlichkeiten der Spielbank im Kurhaus Wiesbaden werden der Spielbankunternehmerin durch die TriWiCon - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden ("TriWiCon") - auf der Grundlage des Miet- und Gebrauchsüberlassungsvertrages Spielbank Wiesbaden zur Verfügung gestellt. Sowohl die aktuelle Überlassung des Spielbankbetriebes an Dritte als auch der Miet- und Gebrauchsüberlassungsvertrag Spielbank Wiesbaden sind bis zum 31.12.2025 befristet. Aus diesem Grund beabsichtigen die Landeshauptstadt Wiesbaden und die TriWiCon, jeweils bezogen auf ihren Teil, die Überlassung des Spielbetriebs an Dritte sowie der Überlassung der Räumlichkeiten neu aufzulegen. Dabei soll der bisherige Spielmix aus Klassischem Spiel wie Roulette und Kartenspielen und Automatenspiel im Grundsatz bestehen bleiben. Gegenstand des vorliegenden wettbewerblichen Auswahlverfahrens ist die Zulassung des Spielbankbetriebs durch Dritte und die Umsetzung der im Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) festgelegten Ziele sowie die Überlassung der Räumlichkeiten ab dem 01.01.2026 mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Die Laufzeit kann einvernehmlich um weitere 5 Jahre verlängert werden (§ 3 Abs. 4 HSpielbOCG). Die Landeshauptstadt Wiesbaden weist bereits jetzt darauf hin, dass ihr Einvernehmen nur erteilt werden kann, soweit der ordnungsrechtlich und wirtschaftlich einwandfreie Betrieb der Spielbank weiterhin sichergestellt ist und die Spielbankerlaubnis eine Verlängerungsoption der Erlaubnis vorsieht. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
- 92350000Dienstleistungen des Spiel- und WettbetriebsHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 1 HSpielbOCGGüte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 1 HSpielbOCG (40 %) anhand i) Sicherheitskonzept (30 %) ii) Sozialkonzept (70 %)
- Qualität
- Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für eine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 2 HSpielbOCGGüte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für eine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 2 HSpielbOCG (20 %) anhand i) Plan-GuV (70 %) ii) Liquiditätsplanung (15 %) iii) Investitions-/Kapitalbedarfsplanung (15 %)
- Qualität
- Güte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für einen wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 3 HSpielbOCGGüte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für einen wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 3 HSpielbOCG (40 %) anhand i) Spielkonzept (25 %) ii) Personalkonzept (25%) iii) Werbung und Sponsoring zur Standortförderung (15%) iv) Kontinuität (10%) v) Nachhaltigkeitskonzept (10%) vi) Pacht (7,5%) vii) Gastronomiekonzept (7,5 %)
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Aufgrund technischer Beschränkungen beziehen sich die nachstehenden Eignungsanforderungen nicht nur auf die Eintragung in das Handelsregister, sondern auch auf die weiteren Anforderungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. (1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen na … ganz lesenkürzer
Aufgrund technischer Beschränkungen beziehen sich die nachstehenden Eignungsanforderungen nicht nur auf die Eintragung in das Handelsregister, sondern auch auf die weiteren Anforderungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. (1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB. (2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung. (3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. (4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022. (5) Konzernstruktur des Bieters einschließlich verbundener Unternehmen sowie der Gesellschafter, soweit diese in öffentlich zugänglichen Registern zu hinterlegen sind. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: - Ein Unternehmen ist verpflichtet einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen; - ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens; - ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen; - ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben; - ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern aus. Die genannten Voraussetzungen für den Status des verbundenen Unternehmens gelten in gleicher Weise bei der Umkehrung der genannten Beziehungen zwischen den betrachteten Unternehmen als erfüllt. Unternehmen, die durch ein oder mehrere andere Unternehmen untereinander in einer der oben genannten Beziehungen stehen, gelten ebenfalls als verbunden. Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer der oben genannten Beziehungen stehen, gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
(1) Nachweis einer für die Erfüllung der mit der verfahrensgegenständlichen Konzession verbundenen Leistungen ausreichenden Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, oder einer entsprechen … ganz lesenkürzer
(1) Nachweis einer für die Erfüllung der mit der verfahrensgegenständlichen Konzession verbundenen Leistungen ausreichenden Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, oder einer entsprechenden Bankerklärung in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. (2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten sechs Geschäftsjahren. (3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten sechs Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. (4) Vorlage der Jahresabschlüsse oder aussagekräftige Auszüge aus den Jahresabschlüssen der vergangenen drei Geschäftsjahre, soweit das betreffende Unternehmen zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich verpflichtet ist. Bei Konzernkonsolidierung ist der jeweilige Konzernabschluss vorzulegen. (5) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 10.000.000 EUR für Personenschäden, 10.000.000 EUR für Sachschäden sowie 500.000 EUR für reine Vermögensschäden (jeweils 2-fach maximiert) Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bewerber den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. (6) Nachweis einer Betriebsausfallversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme in Höhe des BSE-Ausfalls von mindestens sechs Monaten. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bewerber den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen. (7) Nachweis nach § 4 Abs. 3 HSpielbOCG über genügend Eigenmittel für den Betrieb der Spielbank sowie auf Verlangen Nachweis über die rechtmäßige Herkunft der ihm zur Verfügung stehenden Mittel.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Aufgrund technischer Beschränkungen beziehen sich die nachstehenden Eignungsanforderungen nicht nur auf die Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen, sondern auch auf die weiteren Anforderungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. (1) Erklärung über das in den letzten sechs abgeschl … ganz lesenkürzer
Aufgrund technischer Beschränkungen beziehen sich die nachstehenden Eignungsanforderungen nicht nur auf die Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen, sondern auch auf die weiteren Anforderungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. (1) Erklärung über das in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich im Spielbankenbereich beschäftigte Personal. (2) Eigenerklärungen zur Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung, insbesondere im Hinblick auf den Spielbankleiter, etwaige weitere Geschäftsführer, den Spieltechnischen Leiter sowie den Prokuristen. (3) Studien- und Ausbildungsnachweise der geplanten Spielbank-Führungsebene. (4) Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten sechs Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf den Bereich des Betriebes einer Spielbank. Anzugeben sind dabei insbesondere - je Projekt/je Referenz - Projektbezeichnung, Tätigkeit/Aufgabenstellung, Beschreibung der Einrichtung und des Spielspektrums, Beschreibung des Leistungsumfangs (Besucherzahlen, Umsätze etc.), Projektbeginn und -abschluss. (5) Wenn nicht durch Leistungen im vorgenannten Punkt abgedeckt, so ist der Nachweis zu erbringen, dass der Bieter mit den regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland vertraut ist und Erfahrung in der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in allen spielbankbezogenen Bereichen hat.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Aufgrund technischer Beschränkungen beziehen sich die nachstehenden Eignungsanforderungen nicht nur auf den Anteil der Unterauftragsvergabe, sondern auch auf die weiteren nachstehenden Anforderungen. (1) Erklärung, welche Teile der Bewerber beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben. (2) Bei Bew … ganz lesenkürzer
Aufgrund technischer Beschränkungen beziehen sich die nachstehenden Eignungsanforderungen nicht nur auf den Anteil der Unterauftragsvergabe, sondern auch auf die weiteren nachstehenden Anforderungen. (1) Erklärung, welche Teile der Bewerber beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben. (2) Bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2035
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Überlassung des Spielbankbetriebs kann einmalig einvernehmlich um fünf Jahre auf insgesamt 15 Jahre verlängert werden (§ 3 Abs. 4 HSpielbOCG), berechnet ab dem in Nr. I.1. des beiliegenden Entwurfs des Verwaltungsakts festgesetzten Beginn der Befugnis zur Ausübung des Spielbetriebs … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Die Überlassung des Spielbankbetriebs kann einmalig einvernehmlich um fünf Jahre auf insgesamt 15 Jahre verlängert werden (§ 3 Abs. 4 HSpielbOCG), berechnet ab dem in Nr. I.1. des beiliegenden Entwurfs des Verwaltungsakts festgesetzten Beginn der Befugnis zur Ausübung des Spielbetriebs. Die Landeshauptstadt Wiesbaden weist bereits jetzt darauf hin, dass ihr Einvernehmen nur erteilt werden kann soweit der ordnungsrechtlich und wirtschaftlich einwandfreie Betrieb der Spielbank weiterhin sichergestellt ist und die Spielbankerlaubnis eine Verlängerungsoption der Erlaubnis vorsieht. Art und Umfang der Verlängerung entsprechen dem bisher genehmigten Spielbetrieb. Soweit die Erlaubnis nicht bis zum 31. Dezember 2033 beantragt ist, gelten die Verhandlungen zwischen der Erlaubnisinhaberin und dem Spielbankunternehmer als gescheitert. Die Erlaubnisinhaberin und der Spielbankunternehmer werden sich vor Antragstellung darüber abstimmen, ob eine Verlängerung in Betracht kommt.- Optionen
Die Überlassung des Spielbankbetriebs kann einmalig einvernehmlich um fünf Jahre auf insgesamt 15 Jahre verlängert werden (§ 3 Abs. 4 HSpielbOCG), berechnet ab dem in Nr. I.1. des beiliegenden Entwurfs des Verwaltungsakts festgesetzten Beginn der Befugnis zur Ausübung des Spielbetriebs. Die Landesha … ganz lesenkürzer
Die Überlassung des Spielbankbetriebs kann einmalig einvernehmlich um fünf Jahre auf insgesamt 15 Jahre verlängert werden (§ 3 Abs. 4 HSpielbOCG), berechnet ab dem in Nr. I.1. des beiliegenden Entwurfs des Verwaltungsakts festgesetzten Beginn der Befugnis zur Ausübung des Spielbetriebs. Die Landeshauptstadt Wiesbaden weist bereits jetzt darauf hin, dass ihr Einvernehmen nur erteilt werden kann soweit der ordnungsrechtlich und wirtschaftlich einwandfreie Betrieb der Spielbank weiterhin sichergestellt ist und die Spielbankerlaubnis eine Verlängerungsoption der Erlaubnis vorsieht. Art und Umfang der Verlängerung entsprechen dem bisher genehmigten Spielbetrieb. Soweit die Erlaubnis nicht bis zum 31. Dezember 2033 beantragt ist, gelten die Verhandlungen zwischen der Erlaubnisinhaberin und dem Spielbankunternehmer als gescheitert. Die Erlaubnisinhaberin und der Spielbankunternehmer werden sich vor Antragstellung darüber abstimmen, ob eine Verlängerung in Betracht kommt.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu T … ganz lesenkürzer
Leistung: Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338, abzugeben haben.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Aufgrund technischer Vorgaben ist eine Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber anzugeben.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S5MHP
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landeshauptstadt Wiesbaden
- Anschrift
- Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden
- Website
- wiesbaden.de
- Kontakt
- vergabestelle@
goerg.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.03.2025 auf 26.03.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 17.03.2025
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 26.03.2025 auf 02.04.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48236e03-cdde-4217-99c8-f614c57ff7b6.