Landesberatungsstelle zu gemeinschaftlichen Wohnformen im Freistaat Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen 15-0452/48veröffentlicht 18.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 600 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2027 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 600 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 45 Tagenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 45 TagenArchivstraße 1, 01067 Dresden
- Heute
- Bindefrist endetin 46 Tagen3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
Beschreibung
Mit der fortzuführenden Landesberatung soll gemeinschaftsorientiertes und generationsübergreifendes Wohnen in den Klein- und Mittelstädten und den Dörfern Sachsens weiter befördert werden. Mit der vorliegenden Ausschreibung vergibt der Auftraggeber daher Leistungen für die Übernahme der Landesberatungsstelle „Dezentrale - Netz für gemeinschaftliches Wohnen in Sachsen“ (Dezentrale).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Der Leistungszeitraum geht vom 01.01.2027 – 31.12.2027 mit der Option der Verlängerung bis 31.12.2028. Die Verlängerung des Vertrages erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers. Über die Verlängerung entscheidet der Auftraggeber spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Vertrages. Die Ent … ganz lesenkürzer
Der Leistungszeitraum geht vom 01.01.2027 – 31.12.2027 mit der Option der Verlängerung bis 31.12.2028. Die Verlängerung des Vertrages erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers. Über die Verlängerung entscheidet der Auftraggeber spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Vertrages. Die Entscheidung bzw. die Ausübung der Verlängerungsoption sowie der Verlängerungszeitraum werden dem Auftragnehmer bis zu diesem Zeitpunkt in Textform mitgeteilt. Die Fortführung kann auch ausschließlich auf einzelne Leistungsbereiche beschränkt erfolgen. Ob und in welcher Form von der Option Gebrauch gemacht werden wird, hängt ab von den Leistungen des Auftragnehmers im ersten Leistungszeitraum und davon, dass im Folgejahr Haushaltsmittel für die Fortführung zur Verfügung gestellt werden.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 23.09.2026, 13:00 Uhr. Archivstraße 1, 01067 Dresden. Es findet kein öffentlicher Submissionstermin statt.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dab … ganz lesenkürzer
Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Archivstraße 1, 01097 Dresden
- Kontakt
- vergabestelle@
smil.sachsen.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a00e8d-ae7a-4b9d-8b44-63c23757f98b.