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vergebenEU-weitDienstleistungen

Lagerung und Versand von Publikationen einschließlich der umfassenden Abwicklung von Bestellvorgängen (Rahmenvereinbarung)

Freistaat Bayern vertreten durch die Bayer. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit · München, Bayern

Aktenzeichen effcb2c7-2a6b-4aeb-b1e9-628a808e7a32veröffentlicht 31.10.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1081 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
865 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,4 Mio. €
Laufzeit
1 Jahr01.02.2024 – 31.01.2025, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81925, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Freistaat Bayern vertreten durch die Bayer. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
    vor 36 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.bayern.de
    vor 36 Monaten
  4. Bindefrist endet
    51 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 34 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2025
    vor 33 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Lagerung und Versand von Publikationen einschließlich der umfassenden Abwicklung von Bestellvorgängen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
31.01.2025
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um vier weitere Jahre, wenn er nicht innerhalb des ersten Vertragsjahres gekündigt wurde. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages endet also spätestens mit Ablauf des 31.01.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. ( … ganz lesenDer Vertrag verlängert sich automatisch um vier weitere Jahre, wenn er nicht innerhalb des ersten Vertragsjahres gekündigt wurde. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages endet also spätestens mit Ablauf des 31.01.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (vgl. § 8 Rahmenvertrag-/vereinbarung). Begründung der max. Vertragslaufzeit von fünf Jahren: Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit einem aufwendigen Umzug des Lagerbestandes sowie sonstigen Implementierungsmaßnahmen verbunden. Die für den Umzug anfallenden Kosten sind Bestandteil des Wertungspreises. Durch die möglichst lange Vertragslaufzeit kann eine stärkere Amortisierung der Umzugskosten erreicht werden und somit wirtschaftlichere, konkurrenzfähige Angebote eingereicht werden und damit ein Anreiz für mehr Wettbewerb geschaffen werden.
Rahmenvereinbarung
nein
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.400.000 €

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
51 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Verpflichtungen aus demArbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie geltende Tarifverträge, Vors … ganz lesenLeistung: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Verpflichtungen aus demArbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie geltende Tarifverträge, Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG), sowie: Bei Angebotsabgabe müssen folgende Unterlagen (Erklärungen, Nachweise usw.) eingereicht werden: - Eigenerklärung + RUS - Struktur des Bieters - Einholung Auskunft aus dem Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister - Scientology-Schutzerklärung - Erklärung Mitarbeitervergütung AEntG - Geheimhaltungsvereinb. - Vereinb. Auftragsdatenverarb. - Leistungsbeschreibung - Muster_Aufkleber - Rahmenvertrag - Bezugsbedingungen_Landeszentrale - Preistabelle - Inform. statistischen Angaben - vom Bieter auszufüllenden Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen - ggf. Angaben zu Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen, Umsatzsteuer, Bewertungskriterien
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Biet … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/ Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Grundlage für die Ermittlung des Wertungspreises sind die vom Bieter in der Preistabelle "1_Dienst-Lieferleistung" angegebenen Preise für das erste Vertragsjahr (01.02.2024 bis 31.01.2024) unter Einbeziehung der in der Preistabelle angegebenen Schätzmengen für ein Jahr. Von dem so errechneten Gesamt … ganz lesenGrundlage für die Ermittlung des Wertungspreises sind die vom Bieter in der Preistabelle "1_Dienst-Lieferleistung" angegebenen Preise für das erste Vertragsjahr (01.02.2024 bis 31.01.2024) unter Einbeziehung der in der Preistabelle angegebenen Schätzmengen für ein Jahr. Von dem so errechneten Gesamtpreis der Leistung wird der für den "Versand gleichartigen Lieferungen aufgrund von Verteilerlisten" gewährte Nachlass für die geschätzte Menge von 14.000 Sendungen gemäß Preistabelle "3_Wertungspreis" in Abzug gebracht. Der so ermittelte Wert sind die "Kosten Dienstleistung im ersten Vertragsjahr (01.02.2024 bis 31.01.2025) inkl. Nachlass" (vgl. Leistungsverzeichnis). Hinzu gerechnet werden die vom Bieter in der Preistabelle "2_Umzug" angegebenen Kosten zu 1/5 (vgl. Leistungsverzeichnis). Der Wertungspreis wird für das erste Vertragsjahr gebildet, da für die Folgejahre die Möglichkeit von Preisanpassung(en) besteht und der Bieter deshalb im ersten Jahr keine zusätzlichen Risikoaufschläge für Folgejahre einkalkulieren muss. Um der Begründung der Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen, d. h. Möglichkeit einer Amortisation der ggf. anfallenden Umzugskosten über die Vertragslaufzeit, werden die Umzugskosten in den Wertungspreis nur zu 1/5 einbezogen. -- Der geschätzte Auftragswert in Höhe von 864.730,60 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV und umfasst demgemäß den 48-fachen Monatswert (4 Jahre) ohne Umsatzsteuer. Die Laufzeit des Vertrags umfasst jedoch insgesamt fünf Jahre. -- Der Vertrag endet weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 1.400.000,00 € (brutto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswertes erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Von den Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleibt unberührt (vgl. § 8 Abs. 5 Rahmenvertrag/-vereinbarung). Sofern von der Verlängerungsoption nicht Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 301.000,00 € (brutto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswertes erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Von den Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleibt unberührt. Diesen ermittelten Höchstwerten liegen die in der Preistabelle bekannt gemachten Schätzmengen für ein Jahr zzgl. eines einkalkulierter Puffers für evtl. anfallende Preisanpassungen oder Abweichungen in den tatsächlich abgerufenen Mengen zugrunde.
Hinweis
Der geschätzte Auftragswert in Höhe von 864.730,60 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV und umfasst demgemäß den 48-fachen Monatswert (4 Jahre) ohne Umsatzsteuer. Die Laufzeit des Vertrags umfasst jedoch insgesamt fünf Jahre. -- Der Vertrag endet weiter sobald der maximale Auftragswe … ganz lesenDer geschätzte Auftragswert in Höhe von 864.730,60 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV und umfasst demgemäß den 48-fachen Monatswert (4 Jahre) ohne Umsatzsteuer. Die Laufzeit des Vertrags umfasst jedoch insgesamt fünf Jahre. -- Der Vertrag endet weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 1.400.000,00 € (brutto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswertes erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Von den Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleibt unberührt (vgl. § 8 Abs. 5 Rahmenvertrag/-vereinbarung). Sofern von der Verlängerungsoption nicht Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 301.000,00 € (brutto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswertes erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Von den Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleibt unberührt. Diesen ermittelten Höchstwerten liegen die in der Preistabelle bekannt gemachten Schätzmengen für ein Jahr zzgl. eines einkalkulierter Puffers für evtl. anfallende Preisanpassungen oder Abweichungen in den tatsächlich abgerufenen Mengen zugrunde.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Freistaat Bayern vertreten durch die Bayer. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Anschrift
Englschalkinger Straße 12, 81925 München
Kontakt
vergabe@las.bayern.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 631 (Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 22.11.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c1244e2-1fd2-45ab-a5fe-f6f90ddedbf2.