Lagerung und Versand von Publikationen einschließlich der umfassenden Abwicklung von Bestellvorgängen (Rahmenvereinbarung)
Freistaat Bayern vertreten durch die Bayer. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit · München, Bayern
Aktenzeichen effcb2c7-2a6b-4aeb-b1e9-628a808e7a32veröffentlicht 31.10.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 865 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.02.2024 – 31.01.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 865 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,4 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.02.2024 – 31.01.2025, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 36 Monatenan Freistaat Bayern vertreten durch die Bayer. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 36 Monatenüber evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 34 Monaten51 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 33 MonatenLaufzeit bis 31.01.2025
- Heute
Beschreibung
Lagerung und Versand von Publikationen einschließlich der umfassenden Abwicklung von Bestellvorgängen
Gegenstand nach CPV
- 63120000Lagerung und LagerhaltungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2024
- Vertragsende
- 31.01.2025
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um vier weitere Jahre, wenn er nicht innerhalb des ersten Vertragsjahres gekündigt wurde. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages endet also spätestens mit Ablauf des 31.01.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. ( … ganz lesenkürzer
Der Vertrag verlängert sich automatisch um vier weitere Jahre, wenn er nicht innerhalb des ersten Vertragsjahres gekündigt wurde. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages endet also spätestens mit Ablauf des 31.01.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (vgl. § 8 Rahmenvertrag-/vereinbarung). Begründung der max. Vertragslaufzeit von fünf Jahren: Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit einem aufwendigen Umzug des Lagerbestandes sowie sonstigen Implementierungsmaßnahmen verbunden. Die für den Umzug anfallenden Kosten sind Bestandteil des Wertungspreises. Durch die möglichst lange Vertragslaufzeit kann eine stärkere Amortisierung der Umzugskosten erreicht werden und somit wirtschaftlichere, konkurrenzfähige Angebote eingereicht werden und damit ein Anreiz für mehr Wettbewerb geschaffen werden.- Rahmenvereinbarung
- nein
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.400.000 €
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 51 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Verpflichtungen aus demArbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie geltende Tarifverträge, Vors … ganz lesenkürzer
Leistung: Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Sozialgesetzbuches (SGB); Verpflichtungen aus demArbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie geltende Tarifverträge, Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG), sowie: Bei Angebotsabgabe müssen folgende Unterlagen (Erklärungen, Nachweise usw.) eingereicht werden: - Eigenerklärung + RUS - Struktur des Bieters - Einholung Auskunft aus dem Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister - Scientology-Schutzerklärung - Erklärung Mitarbeitervergütung AEntG - Geheimhaltungsvereinb. - Vereinb. Auftragsdatenverarb. - Leistungsbeschreibung - Muster_Aufkleber - Rahmenvertrag - Bezugsbedingungen_Landeszentrale - Preistabelle - Inform. statistischen Angaben - vom Bieter auszufüllenden Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen - ggf. Angaben zu Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen, Umsatzsteuer, Bewertungskriterien- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Biet … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/ Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Grundlage für die Ermittlung des Wertungspreises sind die vom Bieter in der Preistabelle "1_Dienst-Lieferleistung" angegebenen Preise für das erste Vertragsjahr (01.02.2024 bis 31.01.2024) unter Einbeziehung der in der Preistabelle angegebenen Schätzmengen für ein Jahr. Von dem so errechneten Gesamt … ganz lesenkürzer
Grundlage für die Ermittlung des Wertungspreises sind die vom Bieter in der Preistabelle "1_Dienst-Lieferleistung" angegebenen Preise für das erste Vertragsjahr (01.02.2024 bis 31.01.2024) unter Einbeziehung der in der Preistabelle angegebenen Schätzmengen für ein Jahr. Von dem so errechneten Gesamtpreis der Leistung wird der für den "Versand gleichartigen Lieferungen aufgrund von Verteilerlisten" gewährte Nachlass für die geschätzte Menge von 14.000 Sendungen gemäß Preistabelle "3_Wertungspreis" in Abzug gebracht. Der so ermittelte Wert sind die "Kosten Dienstleistung im ersten Vertragsjahr (01.02.2024 bis 31.01.2025) inkl. Nachlass" (vgl. Leistungsverzeichnis). Hinzu gerechnet werden die vom Bieter in der Preistabelle "2_Umzug" angegebenen Kosten zu 1/5 (vgl. Leistungsverzeichnis). Der Wertungspreis wird für das erste Vertragsjahr gebildet, da für die Folgejahre die Möglichkeit von Preisanpassung(en) besteht und der Bieter deshalb im ersten Jahr keine zusätzlichen Risikoaufschläge für Folgejahre einkalkulieren muss. Um der Begründung der Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen, d. h. Möglichkeit einer Amortisation der ggf. anfallenden Umzugskosten über die Vertragslaufzeit, werden die Umzugskosten in den Wertungspreis nur zu 1/5 einbezogen. -- Der geschätzte Auftragswert in Höhe von 864.730,60 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV und umfasst demgemäß den 48-fachen Monatswert (4 Jahre) ohne Umsatzsteuer. Die Laufzeit des Vertrags umfasst jedoch insgesamt fünf Jahre. -- Der Vertrag endet weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 1.400.000,00 € (brutto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswertes erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Von den Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleibt unberührt (vgl. § 8 Abs. 5 Rahmenvertrag/-vereinbarung). Sofern von der Verlängerungsoption nicht Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 301.000,00 € (brutto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswertes erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Von den Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleibt unberührt. Diesen ermittelten Höchstwerten liegen die in der Preistabelle bekannt gemachten Schätzmengen für ein Jahr zzgl. eines einkalkulierter Puffers für evtl. anfallende Preisanpassungen oder Abweichungen in den tatsächlich abgerufenen Mengen zugrunde.- Hinweis
Der geschätzte Auftragswert in Höhe von 864.730,60 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV und umfasst demgemäß den 48-fachen Monatswert (4 Jahre) ohne Umsatzsteuer. Die Laufzeit des Vertrags umfasst jedoch insgesamt fünf Jahre. -- Der Vertrag endet weiter sobald der maximale Auftragswe … ganz lesenkürzer
Der geschätzte Auftragswert in Höhe von 864.730,60 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV und umfasst demgemäß den 48-fachen Monatswert (4 Jahre) ohne Umsatzsteuer. Die Laufzeit des Vertrags umfasst jedoch insgesamt fünf Jahre. -- Der Vertrag endet weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 1.400.000,00 € (brutto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswertes erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Von den Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleibt unberührt (vgl. § 8 Abs. 5 Rahmenvertrag/-vereinbarung). Sofern von der Verlängerungsoption nicht Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 301.000,00 € (brutto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswertes erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Von den Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleibt unberührt. Diesen ermittelten Höchstwerten liegen die in der Preistabelle bekannt gemachten Schätzmengen für ein Jahr zzgl. eines einkalkulierter Puffers für evtl. anfallende Preisanpassungen oder Abweichungen in den tatsächlich abgerufenen Mengen zugrunde.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freistaat Bayern vertreten durch die Bayer. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
- Anschrift
- Englschalkinger Straße 12, 81925 München
- Website
- blz.bayern.de
- Kontakt
- vergabe@
las.bayern.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 22.11.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5c1244e2-1fd2-45ab-a5fe-f6f90ddedbf2.