Lagerung und Versand von Publikationen einschließlich der umfassenden Abwicklung von Bestellvorgängen (Rahmenvereinbarung)
Freistaat Bayern vertreten durch die Bayer. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit · München, Bayern
Aktenzeichen LAS-2.3-0212-5/19veröffentlicht 02.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 865 Tsd. €
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.02.2024 – 31.01.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 865 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,4 Mio. €
- Laufzeit
- 5 Jahre01.02.2024 – 31.01.2025, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Vertragsbeginnvor 33 MonatenLaufzeit bis 31.01.2025
- Heute
Beschreibung
Lagerung und Versand von Publikationen einschließlich der umfassenden Abwicklung von Bestellvorgängen
Gegenstand nach CPV
- 63120000Lagerung und LagerhaltungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang7 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2024
- Vertragsende
- 31.01.2025
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um vier weitere Jahre, wenn er nicht innerhalb des ersten Vertragsjahres gekündigt wurde. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages endet also spätestens mit Ablauf des 31.01.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (vgl. §8 Rahmenvertrag-/vereinbarung).
- Optionen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um vier weitere Jahre, wenn er nicht innerhalb des ersten Vertragsjahres gekündigt wurde. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages endet also spätestens mit Ablauf des 31.01.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. ( … ganz lesenkürzer
Der Vertrag verlängert sich automatisch um vier weitere Jahre, wenn er nicht innerhalb des ersten Vertragsjahres gekündigt wurde. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages endet also spätestens mit Ablauf des 31.01.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (vgl. § 8 Rahmenvertrag-/vereinbarung). Begründung der max. Vertragslaufzeit von fünf Jahren: Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit einem aufwendigen Umzug des Lagerbestandes sowie sonstigen Implementierungsmaßnahmen verbunden. Die für den Umzug anfallenden Kosten sind Bestandteil des Wertungspreises. Durch die möglichst lange Vertragslaufzeit kann eine stärkere Amortisierung der Umzugskosten erreicht werden und somit wirtschaftlichere, konkurrenzfähige Angebote eingereicht werden und damit ein Anreiz für mehr Wettbewerb geschaffen werden.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.400.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Biet … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/ Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Grundlage für die Ermittlung des Wertungspreises sind die vom Bieter in der Preistabelle "1_Dienst-Lieferleistung" angegebenen Preise für das erste Vertragsjahr (01.02.2024 bis 31.01.2024) unter Einbeziehung der in der Preistabelle angegebenen Schätzmengen für ein Jahr. Von dem so errechneten Gesamt … ganz lesenkürzer
Grundlage für die Ermittlung des Wertungspreises sind die vom Bieter in der Preistabelle "1_Dienst-Lieferleistung" angegebenen Preise für das erste Vertragsjahr (01.02.2024 bis 31.01.2024) unter Einbeziehung der in der Preistabelle angegebenen Schätzmengen für ein Jahr. Von dem so errechneten Gesamtpreis der Leistung wird der für den "Versand gleichartigen Lieferungen aufgrund von Verteilerlisten" gewährte Nachlass für die geschätzte Menge von 14.000 Sendungen gemäß Preistabelle "3_Wertungspreis" in Abzug gebracht. Der so ermittelte Wert sind die "Kosten Dienstleistung im ersten Vertragsjahr (01.02.2024 bis 31.01.2025) inkl. Nachlass" (vgl. Leistungsverzeichnis). Hinzu gerechnet werden die vom Bieter in der Preistabelle "2_Umzug" angegebenen Kosten zu 1/5 (vgl. Leistungsverzeichnis). Der Wertungspreis wird für das erste Vertragsjahr gebildet, da für die Folgejahre die Möglichkeit von Preisanpassung(en) besteht und der Bieter deshalb im ersten Jahr keine zusätzlichen Risikoaufschläge für Folgejahre einkalkulieren muss. Um der Begründung der Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen, d. h. Möglichkeit einer Amortisation der ggf. anfallenden Umzugskosten über die Vertragslaufzeit, werden die Umzugskosten in den Wertungspreis nur zu 1/5 einbezogen. -- Der geschätzte Auftragswert in Höhe von 864.730,60 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV und umfasst demgemäß den 48-fachen Monatswert (4 Jahre) ohne Umsatzsteuer sowie ohne zusätzlich anfallende Portokosten (sog. durchlaufenderPosten). Die Laufzeit des Vertrags umfasst jedoch insgesamt fünf Jahre. -- Der Vertrag endet weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 1.400.000,00 € (brutto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswertes erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Von den Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleibt unberührt (vgl. § 8 Abs. 5 Rahmenvertrag/-vereinbarung). Sofern von der Verlängerungsoption nicht Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 301.000,00 € (brutto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswertes erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Von den Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleibt unberührt. Diesen ermittelten Höchstwerten liegen die in der Preistabelle bekannt gemachten Schätzmengen für ein Jahr zzgl. eines einkalkulierter Puffers für evtl. anfallende Preisanpassungen oder Abweichungen in den tatsächlich abgerufenen Mengen zugrunde.- Hinweis
Der geschätzte Auftragswert in Höhe von 864.730,60 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV und umfasst demgemäß den 48-fachen Monatswert (4 Jahre) ohne Umsatzsteuer. Die Laufzeit des Vertrags umfasst jedoch insgesamt fünf Jahre. -- Das bekannt gemachte Ergebnis der Ausschreibung (Auftra … ganz lesenkürzer
Der geschätzte Auftragswert in Höhe von 864.730,60 Euro wurde ermittelt auf Basis § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV und umfasst demgemäß den 48-fachen Monatswert (4 Jahre) ohne Umsatzsteuer. Die Laufzeit des Vertrags umfasst jedoch insgesamt fünf Jahre. -- Das bekannt gemachte Ergebnis der Ausschreibung (Auftragswert des Gewinners) umfasst die reine Dienstleistung. Die zusätzlich vom Auftraggeber zu leistenden, und damit in der Auftragswertschätzung enthaltenen Portokosten sind hierin nicht inbegriffen. Auch fand der eingeräumte Nachlass auf "Massenversandsendungen" keine Berücksichtigung, da dieser nur im Falle entsprechender Sendungen zum tragen kommt. --- Der Vertrag endet weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 1.400.000,00 € (brutto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswertes erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Von den Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleibt unberührt (vgl. § 8 Abs. 5 Rahmenvertrag/-vereinbarung). Sofern von der Verlängerungsoption nicht Gebrauch gemacht wird, endet der Vertrag weiter sobald der maximale Auftragswert in Höhe von 301.000,00 € (brutto) erreicht wurde. Mit Erreichen des vorgenannten maximalen Auftragswertes erlischt diese Rahmenvereinbarung automatisch. Von den Möglichkeiten des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weitere Einzelabrufe bzw. Änderungen vor Erreichen des maximalen Auftragswertes zu beauftragen, bleibt unberührt. Diesen ermittelten Höchstwerten liegen die in der Preistabelle bekannt gemachten Schätzmengen für ein Jahr zzgl. eines einkalkulierter Puffers für evtl. anfallende Preisanpassungen oder Abweichungen in den tatsächlich abgerufenen Mengen zugrunde.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Druck+Verlag Ernst Vögel, Stamsried | 4 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freistaat Bayern vertreten durch die Bayer. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
- Anschrift
- Englschalkinger Straße 12, 81925 München
- Website
- blz.bayern.de
- Kontakt
- vergabe@
las.bayern.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- Bekanntmachung · Korrektur – BeschafferFrist 22.11.2023
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 279da38d-7031-4dec-8c19-fb780baf5b0d.