KVG und Verwahrstelle für einen Immobilienspezialfonds (Immo-Spezial-AIF)
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 03-9-1-207veröffentlicht 14.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 2
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 1, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Qualität60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stiftung des öffentlichen Rechts "KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" (nachfolgend "Auftraggeber") ist am 16. Juni 2017 errichtet worden. Die Stiftung beabsichtigt im Rahmen des weiteren Ausbaus der Kapitalanlagen die Ausschreibung der Funktion der Immobilien-KVG und der Verwahrstelle vorzunehmen. Hintergrund und Aufgabe des KENFO: Zur Finanzierung der Entsorgung des radioaktiven Abfalls haben die Kernenergiebetreiber am 3. Juli 2017 einen Betrag von rund 24,1 Milliarden Euro an den Bund gezahlt. Damit ist die Verantwortung für die Zwischen - und Endlagerung auf den Bund übergegangen. Mit dem Entsorgungsfondsgesetz wurde der KENFO errichtet und ihm die Aufgabe übertragen, diesen Betrag langfristig, ertragreich und möglichst sicher bis Ende dieses Jahrhunderts anzulegen. Der KENFO ist ein professioneller Vermögensverwalter, der ein global diversifiziertes Portfolio (den ersten deutschen Staatsfonds) verwaltet. Er erstattet dem Bund die bei der Zwischen- und Endlagerung des Atommülls entstehenden Kosten.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 1 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Immobilien-KVG) Im Los 1 soll der spätere Auftragnehmer als Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Immo-Spezial-AIF mit verschiedenen Segmenten auflegen, einzelne Segmente verwalten sowie die Tätigkeiten der anzubindenden Asset Manager auf Basis separat abzuschließender Verträge koordinieren. Im Rahmen der Fonds-Administration soll der Auftragnehmer auf Basis eines mit der Auftraggeberin und der Verwahrstelle (Los 2) abzuschließenden dreiseitigen Vertrags (sog. Dreiervereinbarung) als Hauptansprechpartner für die Auftraggeberin fungieren und zudem mit der Verwahrstelle (Los 3) ein Verwahrstellenverhältnis für Rechnung des Immo-Spezial-AIF begründen. Im Los 2 soll der spätere der Auftragnehmer die Verwahrstellenfunktion des noch aufzulegenden Immo-Spezial-AIF übernehmen. Der Auftragnehmer soll im Rahmen eines mit der Immo-KVG (Los 1) abzuschließenden Verwahrstellenvertrags als Verwahrstelle treuhänderisch die Vermögenswerte des Immo-Spezial-AIF verwahren und für dessen Rechnung Vermögenswerte veräußern und erwerben. Zudem ist es die Pflicht der Verwahrstelle, die Immo-KVG (Los 1) im Interesse der Auftraggeberin zu überwachen. In diesem Zusammenhang soll mit der Auftraggeberin und der Immo-KVG (Los 1) ein dreiseitiger Vertrag (sog. Dreiervereinbarung) geschlossen werden. Aufgrund der regulatorischen Besonderheiten gemäß KAGB wird es den Bewerbern nur möglich sein, sich entweder für Los 1 oder für Los 2 zu bewerben. Hinweis: Die Auflage bzw. Gründung des Immo-Spezial-AIF soll nicht sofort, sondern innerhalb der nächsten Monate, jedoch spätestens bis zum 31.12.2025 erfolgen. D. h., mit Abschluss des Vergabeverfahrens sind zeitnah alle zur Auflage des Immo-Spezial-AIF vorbereitenden Tätigkeiten durchzuführen, um innerhalb des genannten Zeitraums jederzeit die Fondsauflage und damit die eigentliche Leistungserbringung (siehe Leistungsbeschreibung) starten zu können. Ausgestaltung des Immo-Spezial-AIF: - Immo-Spezial-AIF, voraussichtlich nach § 282 bzw. § 284 KAGB - Anlageverordnung 14c/13b - Artikel 8 Fonds gemäß Offenlegungsverordnung (SFDR) Im Zielbild sind innerhalb des Fonds verschiedene Segmente geplant. Diese Segmente sollen der Strukturierung der Immobilien-Investments dienen. Das im Immo-Spezial-AIF verwaltete Investitionsvolumen (Eigenkapital) wird nach aktueller Planung bis zu 150 Mio. EUR betragen und wird in Co-/Direktinvestments investiert werden. Der KENFO ist einziger Anleger (Asset Owner) des Immo-Spezial-AIF und gibt Anlageempfehlungen - ggf. über einen Anlageausschuss - ab. Hinweise zur vertraglichen Gestaltung: Der abzuschließende dreiseitige Vertrag zwischen Auftraggeberin, Immo-KVG (Los 1), sowie Verwahrstelle (Los 2) (sog. Dreiervereinbarung) soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Unabhängig davon ist eine Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatesende vorzusehen. Die allgemeinen Anlagebedingungen und die besonderen Anlagebedingungen sind aus den Mustervorlagen des BVI zu entwickeln. Der zu bezuschlagende Bieter (die Immobilien-KVG) aus Los 1 verpflichtet sich, den zu bezuschlagenden Bieter (die Verwahrstelle) aus Los 2 der Ausschreibung als Verwahrstelle im Sinne von § 68 Abs. 1 S. 1 KAGB zu bestellen. | – | – |
| 3 | Verwahrstelle Im Los 1 soll der spätere Auftragnehmer als Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Immo-Spezial-AIF mit verschiedenen Segmenten auflegen, einzelne Segmente verwalten sowie die Tätigkeiten der anzubindenden Asset Manager auf Basis separat abzuschließender Verträge koordinieren. Im Rahmen der Fonds-Administration soll der Auftragnehmer auf Basis eines mit der Auftraggeberin und der Verwahrstelle (Los 2) abzuschließenden dreiseitigen Vertrags (sog. Dreiervereinbarung) als Hauptansprechpartner für die Auftraggeberin fungieren und zudem mit der Verwahrstelle (Los 3) ein Verwahrstellenverhältnis für Rechnung des Immo-Spezial-AIF begründen. Im Los 2 soll der spätere der Auftragnehmer die Verwahrstellenfunktion des noch aufzulegenden Immo-Spezial-AIF übernehmen. Der Auftragnehmer soll im Rahmen eines mit der Immo-KVG (Los 1) abzuschließenden Verwahrstellenvertrags als Verwahrstelle treuhänderisch die Vermögenswerte des Immo-Spezial-AIF verwahren und für dessen Rechnung Vermögenswerte veräußern und erwerben. Zudem ist es die Pflicht der Verwahrstelle, die Immo-KVG (Los 1) im Interesse der Auftraggeberin zu überwachen. In diesem Zusammenhang soll mit der Auftraggeberin und der Immo-KVG (Los 1) ein dreiseitiger Vertrag (sog. Dreiervereinbarung) geschlossen werden. Aufgrund der regulatorischen Besonderheiten gemäß KAGB wird es den Bewerbern nur möglich sein, sich entweder für Los 1 oder für Los 2 zu bewerben. Hinweis: Die Auflage bzw. Gründung des Immo-Spezial-AIF soll nicht sofort, sondern innerhalb der nächsten Monate, jedoch spätestens bis zum 31.12.2025 erfolgen. D. h., mit Abschluss des Vergabeverfahrens sind zeitnah alle zur Auflage des Immo-Spezial-AIF vorbereitenden Tätigkeiten durchzuführen, um innerhalb des genannten Zeitraums jederzeit die Fondsauflage und damit die eigentliche Leistungserbringung (siehe Leistungsbeschreibung) starten zu können. Ausgestaltung des Immo-Spezial-AIF: - Immo-Spezial-AIF, voraussichtlich nach § 282 bzw. § 284 KAGB - Anlageverordnung 14c/13b - Artikel 8 Fonds gemäß Offenlegungsverordnung (SFDR) Im Zielbild sind innerhalb des Fonds verschiedene Segmente geplant. Diese Segmente sollen der Strukturierung der Immobilien-Investments dienen. Das im Immo-Spezial-AIF verwaltete Investitionsvolumen (Eigenkapital) wird nach aktueller Planung bis zu 150 Mio. EUR betragen und wird in Co-/Direktinvestments investiert werden. Der KENFO ist einziger Anleger (Asset Owner) des Immo-Spezial-AIF und gibt Anlageempfehlungen - ggf. über einen Anlageausschuss - ab. Hinweise zur vertraglichen Gestaltung: Der abzuschließende dreiseitige Vertrag zwischen Auftraggeberin, Immo-KVG (Los 1), sowie Verwahrstelle (Los 2) (sog. Dreiervereinbarung) soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Unabhängig davon ist eine Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatesende vorzusehen. Die allgemeinen Anlagebedingungen und die besonderen Anlagebedingungen sind aus den Mustervorlagen des BVI zu entwickeln. Der zu bezuschlagende Bieter (die Immobilien-KVG) aus Los 1 verpflichtet sich, den zu bezuschlagenden Bieter (die Verwahrstelle) aus Los 2 der Ausschreibung als Verwahrstelle im Sinne von § 68 Abs. 1 S. 1 KAGB zu bestellen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Siehe Vergabeunterlagen für die näheren Einzelheiten
- Qualität
- Siehe Vergabeunterlagen für die näheren Einzelheiten
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
- Erforderlich ist der Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung/ Berufshaftpflichtversicherung, sowie der Nachweis über eine Betriebshaftpflicht (für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) oder einer anderweitigen gleichwertigen Regelung (bspw. Haftungsübernahmeerklärung der Muttergesellschaft)
- Kriterium
Die Begrenzung der Anzahl der Bewerber für LOS 1 erfolgt anhand der Bewertung der Referenzen in Verbindung mit dem Gesamtvolumen unter Administration in Immobilienfonds und dem anteiligen Volumen unter Administration in Immobilienspezialfonds, welches externen institutionellen Kunden, zuzuordnen ist … ganz lesenkürzer
Die Begrenzung der Anzahl der Bewerber für LOS 1 erfolgt anhand der Bewertung der Referenzen in Verbindung mit dem Gesamtvolumen unter Administration in Immobilienfonds und dem anteiligen Volumen unter Administration in Immobilienspezialfonds, welches externen institutionellen Kunden, zuzuordnen ist (siehe Bewerbungsbedingungen Ziff. 3.1 und 3.2): - Hierbei ergibt sich im ersten Schritt die Rangfolge und Auswahl aus dem Verhältnis bzw. Quote des anteiligen Volumens unter Administration in Immobilienspezialfonds welches externen institutionellen Kunden zuzuordnen ist im Vergleich zum kumulierten Gesamtvolumen unter Administration in Immobilienfonds zum Stichtag 31.12.2023: [Quote = (anteiliges Volumen unter Administration in Immobilienspezialfonds)/(Gesamtvolumen unter Administration in Immobilienfonds)] - Im zweiten Schritt erfolgt die Bewertung anhand der eingereichten Referenzen unter Verwendung des Eignungsbogens (A09 Formblatt 5). Somit reihen sich Teilnehmer mit gleichem Verhältnis bzw. Quote - innerhalb gleicher Quoten - auf Basis der Bewertung der Referenzen in die Rangfolge ein. Eine Reduzierung der geeigneten Teilnehmer auf mindestens drei und maximal fünf Teilnehmer wird dabei absteigend anhand der Höhe der Quote des anteiligen Volumen unter Administration in Immobilienspezialfonds, welches externen institutionellen Kunden zuzuordnen ist, im Vergleich zum kumulierten Gesamtvolumen unter Administration in Immobilienfonds vorgenommen. Soweit Teilnehmer eine identische Quote aufweisen, wird als zusätzliches Kriterium die Bewertung der Referenzen herangezogen, so dass im ersten Schritt alle Teilnehmer anhand der Quote und innerhalb identischer Quoten anhand der Bewertung der Referenzen gerankt werden. Die Referenzen werden nach den folgenden Maßstäben gewertet - entsprechend der im Rahmen der Wertung erreichten Punktezahl - und (innerhalb einer gleichen Quote) in eine Rangfolge gebracht. Jeder Teilnehmer kann je Referenz maximal 10 Punkte und somit bei drei wertungsfähigen Referenzen insgesamt maximal 30 Punkte erreichen. Insgesamt können für sämtliche bewertete Eignungskriterien gemäß Eignungsbogen daher 30 Punkte je Bewerber erreicht werden. Die viert- und fünftplatzierten Bewerber werden für die Angebotsphase nur dann ausgewählt, sofern deren Referenzen hinsichtlich Qualität, Komplexität und Vergleichbarkeit jeweils auf eine besondere Eignung rückschließen lassen. Diese ist abhängig von der Qualität, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Bewerber-Angaben im Dokument A09 Formblatt 5 - Eignungsbogen, jeweils unter Ziff. 2 "Beschreibung der erbrachten Leistung".- Kriterium
Die Begrenzung der Anzahl der Bewerber für LOS 2 erfolgt anhand des Kriteriums des Gesamtvolumens unter Custody in Immobilienspezialfonds (siehe Bewerbungsbedingungen Ziff. 3.1 und 3.2). - Sind mehr als fünf geeignete Teilnehmer vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung des Auftraggebers, sodass … ganz lesenkürzer
Die Begrenzung der Anzahl der Bewerber für LOS 2 erfolgt anhand des Kriteriums des Gesamtvolumens unter Custody in Immobilienspezialfonds (siehe Bewerbungsbedingungen Ziff. 3.1 und 3.2). - Sind mehr als fünf geeignete Teilnehmer vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung des Auftraggebers, sodass mindestens drei und maximal fünf Teilnehmer zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen werden. Die Auswahl erfolgt in diesem Fall ausschließlich anhand der Höhe der kumulierten Gesamtvolumen unter Custody in Immobilienspezialfonds zum Stichtag 31.12.2023. - Eine Reduzierung der geeigneten Teilnehmer auf mindestens drei und maximal fünf Teilnehmer wird dabei absteigend anhand der Höhe des Gesamtvolumen unter Administration vorgenommen. Sofern der Abstand des Gesamtvolumen unter Custody des 4. und/oder 5. platzierten Bieters auf den jeweils Vorplatzierten mehr als 10% ausmacht, steht die Entscheidung der genauen Anzahl (3, 4 oder 5) im Ermessen des Auftraggebers.- Kriterium
Für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Eignung haben die Bewerber - den Eignungsbogen (gemäß Vordruck A09 Formblatt 5), - die Bewerber für LOS 1 ferner die Unterlage Unternehmensdarstellung KVG (gemäß Vordruck A10a Formblatt 6a), bzw. … ganz lesenkürzer
Für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Eignung haben die Bewerber - den Eignungsbogen (gemäß Vordruck A09 Formblatt 5), - die Bewerber für LOS 1 ferner die Unterlage Unternehmensdarstellung KVG (gemäß Vordruck A10a Formblatt 6a), bzw. - die Bewerber für LOS 2 ferner die Unterlage Unternehmensdarstellung Verwahrstelle (gemäß Vordruck A10b Formblatt 6b) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit ihrem Teilnahmeantrag einzureichen. Siehe Bewerbungsbedingungen Ziff. 3.1.1.1.: Abdeckung ausländischer Jurisdiktionen Darstellung (gemäß Vordruck A09 Formblatt 5) von mindestens zwölf abzudeckenden Jurisdiktionen (Länder) über die zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags erbrachten Leistungen des Unternehmens (Mindestanforderung zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit). Siehe Bewerbungsbedingungen Ziff. 3.1.1.2.: Referenzen Darstellung (gemäß Vordruck A09 Formblatt 5) von mindestens drei erfolgreichen Referenzen des Unternehmens über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist) erbrachten Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind, wobei folgende Mindestanforderungen jeweils pro Referenz erfüllt sein muss (Mindestanforderung zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit): - Taugliche Referenzgeber sind externe institutionelle Kunden des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Als institutionelle Kunden sind Endinvestoren gemeint, d.h. Unternehmen, die ausschließlich für eigene Zwecke investieren und keine Produkte anbieten (bspw. Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und -fonds, Stiftungen, Kirchen, Versorgungswerke, Single Family Offices). Zu der Gruppe, Sektor bzw. dem Konzern des Bewerbers bzw. eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zuzurechnende Unternehmen sind nicht als externe Kunden und damit nicht als taugliche Referenzgeber zu qualifizieren. Gleiches gilt in Bezug auf das Publikumsgeschäft zuzuordnende Vehikel. Bei den mit dem Teilnahmeantrag anzugebenden Referenzen handelt es sich um Anforderungen an das Unternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig dem Unternehmen als verantwortlichem Auftragnehmer zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung im Teilnahmeantrag darauf beruft. - Bewerber, die nicht über die geforderten drei Referenzen verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Siehe Bewerbungsbedingungen Ziff. 3.1.1.3.: Volumen unter Administration (Los 1) bzw. unter Custody (Los 2) Darstellung (gemäß Vordruck A09 Formblatt 5) des Gesamtvolumens unter Administration in Immobilien-Fonds bzw. unter Custody in Immobilien-Spezialfonds sowie das anteilige Volumen unter Administration bzw. unter Custody in Immobilien-Spezialfonds, welches externen institutionellen Kunden zuzuordnen ist, des Unternehmens zum Stichtag 31.12.2023 in Immobilienspezialfonds, wobei die nachstehende Mindestanforderung für die erste Referenz erfüllt sein muss (Mindestanforderung zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit): - Immobilien-Spezialfonds mit einem Volumen von über 150 Mio. EUR zum Zeitpunkt der Ausschreibung Bei den mit dem Teilnahmeantrag anzugebenden Gesamtvolumen bzw. anteiligen Volumen unter Administration in Immobilienfonds bzw. unter Custody in Immobilien-Spezialfonds handelt es sich um Anforderungen an das Unternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Das aufgeführte Gesamtvolumen muss eindeutig dem Unternehmen als verantwortlichem Auftragnehmer zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung im Teilnahmeantrag darauf beruft. - Bewerber, die bei der ersten Referenz nicht über das geforderten Mindestvolumen von 150 Mio. EUR verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend a …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- Bieter bzw. deren Bevollmächtigte nehmen an der Angebotsöffnung nicht teil.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Zuschlagserteilung erfolgt unter den nachstehenden Bedingungen: - Vorbehaltlich der Bestätigungen über ausreichende Personalressourcen, der schriftlichen und mündlichen Kommunikation in deutscher Sprache und dass die KVG- bzw. Verwahrstellen-Services zum überwiegenden Teil externen ins … ganz lesenkürzer
Leistung: Die Zuschlagserteilung erfolgt unter den nachstehenden Bedingungen: - Vorbehaltlich der Bestätigungen über ausreichende Personalressourcen, der schriftlichen und mündlichen Kommunikation in deutscher Sprache und dass die KVG- bzw. Verwahrstellen-Services zum überwiegenden Teil externen institutionellen Kunden angeboten werden. - Aufgrund des regulatorischen Umfelds gemäß KAGB wird der zu bezuschlagende Bieter (die Immobilien-KVG) aus Los 1 verpflichtet sein, den zu bezuschlagenden Bieter (die Verwahrstelle) aus Los 2 der Ausschreibung als Verwahrstelle im Sinne von § 68 Abs. 1 S. 1 KAGB zu bestellen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Das bekanntgegebene Datum hinsichtlich des Versands der Aufforderung zur Angebotsabgabe gilt ausdrücklich unter Vorbehalt und stellt die voraussichtliche Verfahrensplanung im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb dar.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YX4HEMK Aufgrund des regulatorischen Umfelds gemäß KAGB wird der zu bezuschlagende Bieter (die Immobilien-KVG) aus Los 1 verpflichtet sein, den zu bezuschlagenden Bieter (die Verwahrstelle) aus Los 2 der Ausschreibung als Verwahrstelle im Sinne von § 68 Abs. 1 S. 1 KAGB zu bestellen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurfürstenstr. 87, 10787 Berlin
- Kontakt
- vergabe@
kenfo.de
Bei uns erfasst
- BI-Plattform lfd. Betrieb19.09.2026
- BI-Plattform Betrieb14.10.2025
- Neuausschreibung der EUR Swap Rates und FX-Preise27.08.2025
- Gebäudereinigung 202512.08.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 926b2bf5-c810-4cc8-b986-65609369ee51.