KVG und Verwahrstelle für einen Immobilienspezialfonds (Immo-Spezial-AIF)
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 03-9-1-207veröffentlicht 11.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 2
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Qualität60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stiftung des öffentlichen Rechts "KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" (nachfolgend "Auftraggeber") ist am 16. Juni 2017 errichtet worden. Die Stiftung beabsichtigt im Rahmen des weiteren Ausbaus der Kapitalanlagen die Ausschreibung der Funktion der Immobilien-KVG und der Verwahrstelle vorzunehmen. Hintergrund und Aufgabe des KENFO: Zur Finanzierung der Entsorgung des radioaktiven Abfalls haben die Kernenergiebetreiber am 3. Juli 2017 einen Betrag von rund 24,1 Milliarden Euro an den Bund gezahlt. Damit ist die Verantwortung für die Zwischen - und Endlagerung auf den Bund übergegangen. Mit dem Entsorgungsfondsgesetz wurde der KENFO errichtet und ihm die Aufgabe übertragen, diesen Betrag langfristig, ertragreich und möglichst sicher bis Ende dieses Jahrhunderts anzulegen. Der KENFO ist ein professioneller Vermögensverwalter, der ein global diversifiziertes Portfolio (den ersten deutschen Staatsfonds) verwaltet. Er erstattet dem Bund die bei der Zwischen- und Endlagerung des Atommülls entstehenden Kosten.
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Immobilien-KVG) Im Los 1 soll der spätere Auftragnehmer als Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Immo-Spezial-AIF mit verschiedenen Segmenten auflegen, einzelne Segmente verwalten sowie die Tätigkeiten der anzubindenden Asset Manager auf Basis separat abzuschließender Verträge koordinieren. Im Rahmen der Fonds-Administration soll der Auftragnehmer auf Basis eines mit der Auftraggeberin und der Verwahrstelle (Los 2) abzuschließenden dreiseitigen Vertrags (sog. Dreiervereinbarung) als Hauptansprechpartner für die Auftraggeberin fungieren und zudem mit der Verwahrstelle (Los 2) ein Verwahrstellenverhältnis für Rechnung des Immo-Spezial-AIF begründen. Im Los 2 soll der spätere der Auftragnehmer die Verwahrstellenfunktion des noch aufzulegenden Immo-Spezial-AIF übernehmen. Der Auftragnehmer soll im Rahmen eines mit der Immo-KVG (Los 1) abzuschließenden Verwahrstellenvertrags als Verwahrstelle treuhänderisch die Vermögenswerte des Immo-Spezial-AIF verwahren und für dessen Rechnung Vermögenswerte veräußern und erwerben. Zudem ist es die Pflicht der Verwahrstelle, die Immo-KVG (Los 1) im Interesse der Auftraggeberin zu überwachen. In diesem Zusammenhang soll mit der Auftraggeberin und der Immo-KVG (Los 1) ein dreiseitiger Vertrag (sog. Dreiervereinbarung) geschlossen werden. Aufgrund der regulatorischen Besonderheiten gemäß KAGB wird es den Bewerbern nur möglich sein, sich entweder für Los 1 oder für Los 2 zu bewerben. Hinweis: Die Auflage bzw. Gründung des Immo-Spezial-AIF soll nicht sofort, sondern innerhalb der nächsten Monate, jedoch spätestens bis zum 31.12.2025 erfolgen. D. h., mit Abschluss des Vergabeverfahrens sind zeitnah alle zur Auflage des Immo-Spezial-AIF vorbereitenden Tätigkeiten durchzuführen, um innerhalb des genannten Zeitraums jederzeit die Fondsauflage und damit die eigentliche Leistungserbringung (siehe Leistungsbeschreibung) starten zu können. Ausgestaltung des Immo-Spezial-AIF: - Immo-Spezial-AIF, voraussichtlich nach § 282 bzw. § 284 KAGB - Anlageverordnung 14c/13b - Artikel 8 Fonds gemäß Offenlegungsverordnung (SFDR) Im Zielbild sind innerhalb des Fonds verschiedene Segmente geplant. Diese Segmente sollen der Strukturierung der Immobilien-Investments dienen. Das im Immo-Spezial-AIF verwaltete Investitionsvolumen (Eigenkapital) wird nach aktueller Planung bis zu 150 Mio. EUR betragen und wird in Co-/Direktinvestments investiert werden. Der KENFO ist einziger Anleger (Asset Owner) des Immo-Spezial-AIF und gibt Anlageempfehlungen - ggf. über einen Anlageausschuss - ab. Hinweise zur vertraglichen Gestaltung: Der abzuschließende dreiseitige Vertrag zwischen Auftraggeberin, Immo-KVG (Los 1), sowie Verwahrstelle (Los 2) (sog. Dreiervereinbarung) soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Unabhängig davon ist eine Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatesende vorzusehen. Die allgemeinen Anlagebedingungen und die besonderen Anlagebedingungen sind aus den Mustervorlagen des BVI zu entwickeln. Der zu bezuschlagende Bieter (die Immobilien-KVG) aus Los 1 verpflichtet sich, den zu bezuschlagenden Bieter (die Verwahrstelle) aus Los 2 der Ausschreibung als Verwahrstelle im Sinne von § 68 Abs. 1 S. 1 KAGB zu bestellen. | – | – |
| 2 | Verwahrstelle Im Los 1 soll der spätere Auftragnehmer als Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Immo-Spezial-AIF mit verschiedenen Segmenten auflegen, einzelne Segmente verwalten sowie die Tätigkeiten der anzubindenden Asset Manager auf Basis separat abzuschließender Verträge koordinieren. Im Rahmen der Fonds-Administration soll der Auftragnehmer auf Basis eines mit der Auftraggeberin und der Verwahrstelle (Los 2) abzuschließenden dreiseitigen Vertrags (sog. Dreiervereinbarung) als Hauptansprechpartner für die Auftraggeberin fungieren und zudem mit der Verwahrstelle (Los 2) ein Verwahrstellenverhältnis für Rechnung des Immo-Spezial-AIF begründen. Im Los 2 soll der spätere der Auftragnehmer die Verwahrstellenfunktion des noch aufzulegenden Immo-Spezial-AIF übernehmen. Der Auftragnehmer soll im Rahmen eines mit der Immo-KVG (Los 1) abzuschließenden Verwahrstellenvertrags als Verwahrstelle treuhänderisch die Vermögenswerte des Immo-Spezial-AIF verwahren und für dessen Rechnung Vermögenswerte veräußern und erwerben. Zudem ist es die Pflicht der Verwahrstelle, die Immo-KVG (Los 1) im Interesse der Auftraggeberin zu überwachen. In diesem Zusammenhang soll mit der Auftraggeberin und der Immo-KVG (Los 1) ein dreiseitiger Vertrag (sog. Dreiervereinbarung) geschlossen werden. Aufgrund der regulatorischen Besonderheiten gemäß KAGB wird es den Bewerbern nur möglich sein, sich entweder für Los 1 oder für Los 2 zu bewerben. Hinweis: Die Auflage bzw. Gründung des Immo-Spezial-AIF soll nicht sofort, sondern innerhalb der nächsten Monate, jedoch spätestens bis zum 31.12.2025 erfolgen. D. h., mit Abschluss des Vergabeverfahrens sind zeitnah alle zur Auflage des Immo-Spezial-AIF vorbereitenden Tätigkeiten durchzuführen, um innerhalb des genannten Zeitraums jederzeit die Fondsauflage und damit die eigentliche Leistungserbringung (siehe Leistungsbeschreibung) starten zu können. Ausgestaltung des Immo-Spezial-AIF: - Immo-Spezial-AIF, voraussichtlich nach § 282 bzw. § 284 KAGB - Anlageverordnung 14c/13b - Artikel 8 Fonds gemäß Offenlegungsverordnung (SFDR) Im Zielbild sind innerhalb des Fonds verschiedene Segmente geplant. Diese Segmente sollen der Strukturierung der Immobilien-Investments dienen. Das im Immo-Spezial-AIF verwaltete Investitionsvolumen (Eigenkapital) wird nach aktueller Planung bis zu 150 Mio. EUR betragen und wird in Co-/Direktinvestments investiert werden. Der KENFO ist einziger Anleger (Asset Owner) des Immo-Spezial-AIF und gibt Anlageempfehlungen - ggf. über einen Anlageausschuss - ab. Hinweise zur vertraglichen Gestaltung: Der abzuschließende dreiseitige Vertrag zwischen Auftraggeberin, Immo-KVG (Los 1), sowie Verwahrstelle (Los 2) (sog. Dreiervereinbarung) soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Unabhängig davon ist eine Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatesende vorzusehen. Die allgemeinen Anlagebedingungen und die besonderen Anlagebedingungen sind aus den Mustervorlagen des BVI zu entwickeln. Der zu bezuschlagende Bieter (die Immobilien-KVG) aus Los 1 verpflichtet sich, den zu bezuschlagenden Bieter (die Verwahrstelle) aus Los 2 der Ausschreibung als Verwahrstelle im Sinne von § 68 Abs. 1 S. 1 KAGB zu bestellen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Siehe Vergabeunterlagen für die näheren Einzelheiten
- Qualität
- Siehe Vergabeunterlagen für die näheren Einzelheiten
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YX4HVDE Aufgrund des regulatorischen Umfelds gemäß KAGB wird der zu bezuschlagende Bieter (die Immobilien-KVG) aus Los 1 verpflichtet sein, den zu bezuschlagenden Bieter (die Verwahrstelle) aus Los 2 der Ausschreibung als Verwahrstelle im Sinne von § 68 Abs. 1 S. 1 KAGB zu bestellen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Institutional Investment Group GmbH, Frankfurt am Main | 5 |
| 2 | BNP Paribas S.A., Frankfurt am Main | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurfürstenstr. 87, 10787 Berlin
- Kontakt
- vergabe@
kenfo.de
Bei uns erfasst
- BI-Plattform lfd. Betrieb19.09.2026
- BI-Plattform Betrieb14.10.2025
- Neuausschreibung der EUR Swap Rates und FX-Preise27.08.2025
- Gebäudereinigung 202512.08.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 223cb1f9-346f-47e3-aaa6-95b3382f7fc0.