Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLabor- und MessgeräteLieferleistungenmögliche Doppelmeldung

Künstliche Intelligenz in der Radiologie (FTB 4)

Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH · Korbach, Hessen

Aktenzeichen 1/24veröffentlicht 28.03.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 918 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 28.03.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Preis für Initiale und Wiederkehrende Leistungen/Tagessatz Personentage45 %
  • Ausführungskonzept35 %
  • Erfüllung Lastenheft20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH
    vor 30 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Das Krankenhaus Korbach ist ein modernes Gesundheitszentrum mit 249 Betten in dem jährlich über 10.900 stationäre und 17.000 ambulante Patienten im medizinischen und rehabilitativen Bereich behandelt werden. Es umfasst folgende Fachabteilungen: Medizinische Klinik, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie und operative Intensivmedizin sowie den Belegabteilungen für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Urologie. Am Krankenhaus befindet sich ein Medizinisches Versorgungszentrum (Praxis für Gynäkologie und Geburtshilfe, Praxis für Innere Medizin mit den Schwerpunkten Kardiologie und Hämatologie / Onkologie, Praxis für Chirurgie) sowie Facharztpraxen für Radiologie und Nuklearmedizin, Innere Medizin, Urologie, Chirurgie, Neurologie, Neurochirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Orthopädie. Unter dem Projektnamen "Stadtkrankenhaus 4.0 - gemeinsam digital bewegen" vereinigt das Stadtkrankenhaus Korbach die verschiedenen Projekte im Rahmen des KHZG. Der Klinik stehen durch das KHZG Fördermittel für die Investition in die Digitalisierung zur Verfügung. Diese Mittel fließen u.a. in folgendes Projekt "Einstieg in das "papierlose Krankenhaus" mit Einführung einer vollständig digitalen Patientenakte und einem Medikationsmanagement in den intensivmedizinischen Bereichen".

Beschreibung des Loses

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes setzt das Stadtkrankenhaus Korbach den "Fördertatbestand 4 - Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen" um. Um ausgewählte Kriterien (siehe Anlage: Lastenheft) zur klinischen Entscheidungsunterstützung in der Radiologie zu erfüllen, wird ein Entscheidungsunterstützungssystem implementiert, das von künstlicher Intelligenz unterstützt wird und KI-Applikationen bzw. Einzelanwendungen bereitstellt. Im Folgenden bezieht sich der Begriff "System" auf die zu implementierende Software zur klinischen, KI-basierten radiologischen Entscheidungsunterstützung. Das Stadtkrankenhaus Korbach verfolgt das Ziel, die diagnostische Entscheidungsfindung in der Radiologie hinsichtlich Bildauswertung und Befundung für die Modalitäten Computertomografie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) und Röntgen (XR) zu verbessern. Hierbei soll ein neues, modernes und prozessorientiertes Entscheidungsunterstützungssystem eingesetzt werden, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Dabei werden je nach Indikation erforderliche digitale Daten in den diagnostischen Entscheidungsprozess der Radiologie einbezogen. Es wurden bestimmte Vorgaben für das System identifiziert, die im Lastenheft detailliert aufgeführt werden. Das System unterstützt Prozesse und Informationen in den folgenden Bereichen: - Strukturierte Verarbeitung klinischer Patientendaten - Auswertung, Beurteilung und Befundung radiologischer Bildgebungen - Leitliniengerechte Entscheidungsunterstützung in Bezug auf Diagnose und Therapie - Erstellung des radiologischen Befundberichts - Dokumentation des Entscheidungsprozesses - Kommunikation und Datenübernahme mit dem führenden KIS und RIS Die zu implementierenden Softwarelösung zur klinischen Entscheidungsunterstützung in der Radiologie muss die ausgewählten MUSS-Kriterien des KHZG-Fördertatbestands 4 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV) zwingend erfüllen. Das oberste Ziel gemäß dem KHZG ist eine medienbruchfreie Implementierung und eine nahtlose Datenübertragung an vorhandene Systeme mit hohen Standards in Bezug auf Interoperabilität und Konnektivität.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis für Initiale und Wiederkehrende Leistungen/Tagessatz Personentage45 %
Ausführungskonzept35 %
Erfüllung Lastenheft20 %
Preis
Preis für Initiale und Wiederkehrende Leistungen/Tagessatz PersonentageWir verweisen auf die informatorische Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe.
Qualität
AusführungskonzeptWir verweisen auf die informatorische Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe.
Qualität
Erfüllung LastenheftWir verweisen auf die informatorische Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe.

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein aktueller (im Zeitp … ganz lesenAktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Falle von Unternehmen, die nicht im Berufs-/ Handelsregister eingetragen sind, genügt eine Eigenerklärung, aus der sich die Rechtsform des Unternehmens (z.B. GbR) und ihr bevollmächtigter Vertreter ergibt.
Kriterium
Eigenerklärung zur bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer bzw. Erklärung, dass im Beauftragungsfall eine Versicherung in geforderten Umfang und Höhe abgeschlossen wird. Vor Zuschlagserteilung muss ein Nachweis der Versicherung vorgelegt … ganz lesenEigenerklärung zur bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer bzw. Erklärung, dass im Beauftragungsfall eine Versicherung in geforderten Umfang und Höhe abgeschlossen wird. Vor Zuschlagserteilung muss ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden. Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften reicht die Erklärung bzw. der Nachweis eines Mitglieds der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft aus. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen haben: jeweils mindestens EUR 1 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie mindestens EUR 500.000 für Vermögensschäden jeweils pro Versicherungsjahr zweifach maximiert. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird die Auftraggeberin den Bewerber vom Verfahren ausschließen.
Kriterium
Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Einzelheiten siehe Formblatt Teilnahmeantrag). Der Bieter muss einen Nettogesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mind. 500.000 EUR verfügen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird die Auftraggeberin den Bewerber vom Verfahren ausschließen.
Kriterium
Eigenerklärung zur Zahl der festangestellten Mitarbeiter den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Bewerber muss durchschnittlich über mindestens 5 festangestellte Mitarbeiter im technischen Bereich verfügen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, wird die Auftraggeberin den Bewerber vom Verfahren ausschließen.
Kriterium
Angabe von mindestens 3 mit dem Tätigkeitsbereich des Auftrags vergleichbaren Referenzen. Vergleichbar sind ausschließlich Referenzen, die die unten angeführten Mindestanforderungen erfüllen: - Lieferung und Implementierung einer KI-basierten Softwarelösung zur klinischen Entscheidungsunterstützung … ganz lesenAngabe von mindestens 3 mit dem Tätigkeitsbereich des Auftrags vergleichbaren Referenzen. Vergleichbar sind ausschließlich Referenzen, die die unten angeführten Mindestanforderungen erfüllen: - Lieferung und Implementierung einer KI-basierten Softwarelösung zur klinischen Entscheidungsunterstützung in der Radiologie für ein Krankenhaus mit mehr als 200 Betten - Mind. eine Referenz muss abgeschlossen sein und sich im Live-Betrieb befinden. Werden nicht mindestens 3 wertungsfähige vergleichbare Referenzen eingereicht, die die Mindestanforderungen erfüllen, wird die Auftraggeberin den Bewerber vom Verfahren ausschließen. Für jede Referenz sind folgende Angaben abzugeben: - Bezeichnung des Auftrags; - Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbewerbers oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient) - Auftraggeber (mit Adresse) - Ansprechpartner beim Auftraggeber (nur auf gesondertes Anfordern) - Zeitraum der Leistungserbringung (mit Angabe MM/JJJJ - MM/JJJJ) - Angaben zur Einhaltung der Mindestanforderungen - Kurzbeschreibung der konkreten Leistungserbringung des Bewerbers im Projekt Der letzte Leistungstag der Referenz darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Ist die Leistung noch nicht abgeschlossen muss sie seit mind. 12 Monaten erbracht werden.
Kriterium
Eigenerklärung aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG, sowie § 123, 124 GWB, sowie Eigenerklärung zum Mindestentgelt- und Tariftreue
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Laufzeit des Vertrages kann mit einer Ankündigung von 6 Monaten bis zu zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Optionen
Siehe Angaben zur Vertragsverlängerung und zu den optional anzubietenden Personentagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftraggeber weist bereits jetzt auf die für die Angebote geltenden Mindestanforderungen ("MUST"-Anforderungen) an die Leistung hin. Bestimmte Mindestanforderungen, die in der Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe aufgelistet sind, müssen bereits mit der Abgabe des ersten indikat … ganz lesenLeistung: Der Auftraggeber weist bereits jetzt auf die für die Angebote geltenden Mindestanforderungen ("MUST"-Anforderungen) an die Leistung hin. Bestimmte Mindestanforderungen, die in der Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe aufgelistet sind, müssen bereits mit der Abgabe des ersten indikativen Angebotes eingehalten werden. Die weiteren MUST-Anforderungen sind vom Auftraggeber grundsätzlich auch als zu erreichende Mindestinhalte angestrebt, sind jedoch erst in der Phase der verbindlichen Angebote zwingend zu erfüllen. Diese Mindestanforderungen im Sinne des § 17 Abs. 10 VgV sind nicht Gegenstand möglicher Verhandlungen. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes. Eine Auflistung der gesamten MUST-Anforderungen ist dem Lastenheft zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an d … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:startup# Zusätzliche Bedingung für die Ausführung des Auftrages: Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Bedingung für die Ausführung des Auftrages ist, dass der Auftragnehmer die Anforderungen aus dem geplanten Gesetz über künstliche Intelligenz, Text der vorläufigen Vereinbarung, 2. Februar 2024 bereits umsetzt und im Rahmen der Leistungserbringung einhält.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNAHLQQ Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YNAHLQQ Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird. 2. Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentgelt 3. Eigenerklärung Russlandbezug 4. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 43 Abs. 2 VgV. Einer Bietergemeinschaft können maximal drei Wirtschaftsteilnehmer angehören. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. 5. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 6. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formular "Verpflichtungserklärung" als Anhang im Teilnahmeantrag zu verwenden. 7. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss. 8. Die Auftraggeberin behält sich vor, bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der in der Angebotsaufforderung genannten Kriterien und deren Gewichtung den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Die AG behält sich zudem vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen 9. Die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrages samt Anlagen muss bis zum03.05.2024 um 12 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bewerberfragen dürfen bis zum 23.04.2024 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH
Anschrift
Enser Str. 19, 34497 Korbach
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 385 (Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (47 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Hessen (9 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.05.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 03.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82c9a2fc-eb89-4fcb-b230-308dce829a9c.