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Indikative Angebote: Künstliche Intelligenz in der Radiologie (FTB 4)

Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH · Korbach, Hessen

Aktenzeichen 1/24veröffentlicht 02.01.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 918 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 13 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • Preis für Initiale und Wiederkehrende Leistungen/Tagessatz Personentage45 %
  • Ausführungskonzept35 %
  • Erfüllung Lastenheft20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Krankenhaus Korbach ist ein modernes Gesundheitszentrum mit 249 Betten in dem jährlich über 10.900 stationäre und 17.000 ambulante Patienten im medizinischen und rehabilitativen Bereich behandelt werden. Es umfasst folgende Fachabteilungen: Medizinische Klinik, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie und operative Intensivmedizin sowie den Belegabteilungen für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Urologie. Am Krankenhaus befindet sich ein Medizinisches Versorgungszentrum (Praxis für Gynäkologie und Geburtshilfe, Praxis für Innere Medizin mit den Schwerpunkten Kardiologie und Hämatologie / Onkologie, Praxis für Chirurgie) sowie Facharztpraxen für Radiologie und Nuklearmedizin, Innere Medizin, Urologie, Chirurgie, Neurologie, Neurochirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Orthopädie. Unter dem Projektnamen "Stadtkrankenhaus 4.0 - gemeinsam digital bewegen" vereinigt das Stadtkrankenhaus Korbach die verschiedenen Projekte im Rahmen des KHZG. Der Klinik stehen durch das KHZG Fördermittel für die Investition in die Digitalisierung zur Verfügung. Diese Mittel fließen u.a. in folgendes Projekt "Einstieg in das "papierlose Krankenhaus" mit Einführung einer vollständig digitalen Patientenakte und einem Medikationsmanagement in den intensivmedizinischen Bereichen".

Beschreibung des Loses

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes setzt das Stadtkrankenhaus Korbach den "Fördertatbestand 4 - Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen" um. Um ausgewählte Kriterien (siehe Anlage: Lastenheft) zur klinischen Entscheidungsunterstützung in der Radiologie zu erfüllen, wird ein Entscheidungsunterstützungssystem implementiert, das von künstlicher Intelligenz unterstützt wird und KI-Applikationen bzw. Einzelanwendungen bereitstellt. Im Folgenden bezieht sich der Begriff "System" auf die zu implementierende Software zur klinischen, KI-basierten radiologischen Entscheidungsunterstützung. Das Stadtkrankenhaus Korbach verfolgt das Ziel, die diagnostische Entscheidungsfindung in der Radiologie hinsichtlich Bildauswertung und Befundung für die Modalitäten Computertomografie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) und Röntgen (XR) zu verbessern. Hierbei soll ein neues, modernes und prozessorientiertes Entscheidungsunterstützungssystem eingesetzt werden, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Dabei werden je nach Indikation erforderliche digitale Daten in den diagnostischen Entscheidungsprozess der Radiologie einbezogen. Es wurden bestimmte Vorgaben für das System identifiziert, die im Lastenheft detailliert aufgeführt werden. Das System unterstützt Prozesse und Informationen in den folgenden Bereichen: - Strukturierte Verarbeitung klinischer Patientendaten - Auswertung, Beurteilung und Befundung radiologischer Bildgebungen - Leitliniengerechte Entscheidungsunterstützung in Bezug auf Diagnose und Therapie - Erstellung des radiologischen Befundberichts - Dokumentation des Entscheidungsprozesses - Kommunikation und Datenübernahme mit dem führenden KIS und RIS Die zu implementierenden Softwarelösung zur klinischen Entscheidungsunterstützung in der Radiologie muss die ausgewählten MUSS-Kriterien des KHZG-Fördertatbestands 4 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV) zwingend erfüllen. Das oberste Ziel gemäß dem KHZG ist eine medienbruchfreie Implementierung und eine nahtlose Datenübertragung an vorhandene Systeme mit hohen Standards in Bezug auf Interoperabilität und Konnektivität.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis für Initiale und Wiederkehrende Leistungen/Tagessatz Personentage45 %
Ausführungskonzept35 %
Erfüllung Lastenheft20 %
Preis
Preis für Initiale und Wiederkehrende Leistungen/Tagessatz PersonentageWir verweisen auf die informatorische Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe.
Qualität
AusführungskonzeptWir verweisen auf die informatorische Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe.
Qualität
Erfüllung LastenheftWir verweisen auf die informatorische Aufforderung zur indikativen Angebotsabgabe.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
Die Laufzeit des Vertrages kann mit einer Ankündigung von 6 Monaten bis zu zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Optionen
Siehe Angaben zur Vertragsverlängerung und zu den optional anzubietenden Personentagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an d … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Bedingung für die Ausführung des Auftrages: Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Bedingung für die Ausführung des Auftrages ist, dass der Auftragnehmer die Anforderungen aus dem geplanten Gesetz über künstliche Intelligenz, Text der vorläufigen Vereinbarung, 2. Februar 2024 bereits umsetzt und im Rahmen der Leistungserbringung einhält.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA55CN

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
deepc GmbH, München2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach gGmbH
Anschrift
Enser Str. 19, 34497 Korbach
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 385 (Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (47 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Hessen (9 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.05.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 03.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c49b0fff-04fb-4f1c-ab49-0bf9c291cdc8.