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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Kreativ- und Produktionsleistungen

Thüringer Staatslotterie AöR · Suhl, Thüringen

Aktenzeichen VOL2024-0122veröffentlicht 26.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 558 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,44 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,5 Mio. €
Laufzeit
48 Monate01.02.2026 – …
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Suhl98528, Thüringen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Erstellung eines Layouts zur Kommunikation des Dauerspiels sowie ein ImageMotiv für LOTTO Thüringen60 %
  • Kriterium „Konzept zur Sicherstellung der persönlichen Anwesenheit5 %
  • Qualität5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    vor 9 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Thüringer Staatslotterie AöR schreibt die Vergabe der Kreativ- und Produktionsleistungen für die von ihr durchgeführten staatlichen Lotterien, einschließlich Werbekampagnen, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV, europaweit aus. Sie wird einen Agenturrahmenvertrag schließen, der wiederum die Grundlage, für während der Vertragslaufzeit abzuschließende Einzelverträge bildet. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden Phase 1, der Leistungsbeschreibung und im Rahmenvertrag.

Beschreibung des Loses

Die TSL schreibt die Vergabe der Kreativ- und Produktionsleistungen für die von ihr durchgeführten staatlichen Lotterien, einschließlich Werbekampagnen, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV, europaweit aus. Sie wird einen Agenturrahmenvertrag schließen, der wiederum die Grundlage, für während der Vertragslaufzeit abzuschließende Einzelverträge bildet. Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe eine Werbeagentur für die nächsten max. 4 Jahre zur Präsentation, der von der TSL durchgeführten Lotterien im Rahmen der gesetzlichen Restriktionen der Werbung für Glücksspiel. Dabei soll die Dachmarke von LOTTO-Thüringen bestehen bleiben. Die gesuchte Agentur muss auf Erfahrungen in den Bereichen Markeneinführung, Produkt- (Re-) Launches und Markenentwicklung in regulierten Märkten – insbesondere Glücksspiel - verweisen können und in der Lage sein, das Marketing der TSL zielgruppengenau in allen Medien umzusetzen und konzeptionell weiterzuentwickeln.Die Agentur soll fachlich und technisch das volle Leistungsspektrum der Markenbetreuung abdecken können und personell in der Lage sein, auch größere Auftragsvolumina innerhalb kurzer Zeit qualitätsgerecht zu realisieren. Besonderer Wert wird auf eine hohe örtliche und zeitliche Flexibilität gelegt.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis30 %
Erstellung eines Layouts zur Kommunikation des Dauerspiels sowie ein ImageMotiv für LOTTO Thüringen60 %
Kriterium „Konzept zur Sicherstellung der persönlichen Anwesenheit5 %
Qualität5 %
Preis
Die Angebotswertung hinsichtlich des Zuschlagskriteriums „Preis" erfolgt auf Grundlage des vom Bieter im Preisblatt angebotenen „Angebotspreises (Summe)“.Die jeweils gewichteten Gesamtpunktzahlen bei den einzelnen Zuschlagskriterien werden am Ende der Bewertung für jeden Bieter zusammengerechnet. Auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis entfällt die Preis-Maximalpunktzahl von 300 Punkten. Bei allen anderen Angeboten wird von der Preis-Maximalpunktzahl (300 Punkte) eine Differenzpunktzahl in Abzug gebracht (Punktabzug), die ihrer prozentualen preislichen Abweichung zum günstigsten Angebot entspricht. Die im Leitfaden Phase 2 unter Punkt 4.2.3 benannten Berechnungsformeln werden angewandt.
Qualität
Erstellung eines Layouts zur Kommunikation des Dauerspiels sowie ein ImageMotiv für LOTTO ThüringenDer Bieter soll zum einen ein Layout (Formate: Plakat A1, Kundendisplay-Show und Medium Rectangle) für das Produkt Dauerspiel von LOTTO Thüringen kreieren. Der visuelle Schwerpunkt der Werbemittel soll auf der (selbsterklärenden) Kommunikation zu den Vorteilen des Dauerspiels liegen und mit den Produkten LOTTO 6aus49, Eurojackpot und der GlücksSpirale in Verbindung gebracht werden. Das Layout soll modern und ansprechend sein, die Ansprache in Du-Form ist dabei sehr gut denkbar. Mit dem neuen Motiv möchte LOTTO-Thüringen die Attraktivität des Dauerspiels herausstellen und dieses Omnichannel ausspielen. Zum anderen soll ein modernes Image-Motiv für die Dachmarke LOTTO Thüringen vorgestellt werden, das es vermag, insbesondere potenzielle Kunden bis 40 Jahre sowie bestenfalls Neukunden anzusprechen und das Interesse an staatlich organisiertem, sicherem Glückspiel zu wecken. Das zu kreierende Motiv soll ebenfalls als A1 Plakat, Kundendisplay-Show sowie als Medium Rectangle vorgestellt werden. Auch hier ist die Ansprache in Du-Form denkbar und auch hier ist es Ziel der TSL, im besten Fall eine Omnichannel Kommunikation vorzunehmen. Die Kreationen sollen veranschaulichen, wie die Agentur sich die Gestaltung der Werbemittel für die prominenten Produkte sowie die Dachmarke LOTTO Thüringen, unter Nutzung der oben beschriebenen Medien, vorstellt. Die Inhalte der Präsentation der Kreativleistungen (max. 60 min.) gehen in die Wertung ein; die genannten Punkte sollen in der Präsentation abgehandelt werden. Die Beschreibung der Kreativleistungen darf nicht mehr als 50 DIN A4-Seiten umfassen. Dabei ist eine Mindestschriftgröße von 10 Punkt vorgegeben. Ob Tabellen oder Grafiken und Bilder eingesetzt werden, bleibt dem Bieter überlassen. Die erreichte Notenpunktzahl wird mit der Zahl 60 multipliziert, um die gewichtete Gesamtpunktzahl für dieses Kriterium zu erhalten.Die jeweils gewichteten Gesamtpunktzahlen bei den einzelnen Zuschlagskriterien werden am Ende der Bewertung für jeden Bieter zusammengerechnet (Siehe Bewertungskriterien Punkt 4 des Leitfaden Phase 2).
Qualität
Kriterium „Konzept zur Sicherstellung der persönlichen AnwesenheitDer Bieter soll in seinem Erreichbarkeitskonzept darstellen, wie er die im Agenturrahmenvertrag (Ziff. A.2) geforderten Vorgaben zur persönlichen Anwesenheit und zur Erreichbarkeit sicherstellen wird. Es geht um das persönliche Erscheinen vor Ort bei der TSL. Für den Auftraggeber ist dieser Punkt schon allein deswegen wichtig, weil oftmals kurzfristig auf die Festlegung zusätzlicher Auflagen für einzelne Werbemittel durch die Aufsichtsbehörde reagiert werden muss (s.o.). Das Konzept darf nicht mehr als 3 DIN A4-Seiten umfassen. In welcher Schriftart und -type der Bieter die Seiten beschreibt, und ob er Tabellen oder Grafiken einsetzt, bleibt ihm überlassen.Die erreichte Notenpunktzahl wird mit der Zahl 5 multipliziert, um die gewichtete Gesamtpunktzahl für dieses Kriterium zu erhalten.
Qualität
Der Bieter soll in dem genannten Konzept zur Sicherstellung der Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften darlegen, wie er über die Laufzeit des Vertrages sicherstellen wird, dass zum einen alle Mitarbeiter, die für die TSL tätig werden sollen, regelmäßig über Änderungen der einschlägigen Vorgaben informiert werden und dass zum anderen die glücksspiel- und werberechtlichen Vorgaben bei der Erstellung der Werbemittel auch eingehalten werden. Ausgangspunkt ist dabei, dass der Wille des Gesetzgebers (insbes. der seit dem 01.07.2021 neue Glücksspielstaatsvertrag mit den darin enthaltenen werberechtlichen Vorschriften, das Thüringer Glücksspielgesetz, Spielerschutz, Prävention der Spielsucht und Jugendschutz) bei allen zu erstellenden Werbemitteln optimal erreicht werden muss. Teil dieses Konzeptes muss auch die Darstellung einer Reaktionsstrategie allgemein sein, wenn Probleme insbesondere mit der Aufsichtsbehörde bei der Genehmigung vorbereiteter Werbemittel auftreten. In der Vergangenheit ist es häufig zu kurzfristigen Auflagen bezüglich der vorgeschlagenen Gestaltung von Werbemitteln gekommen, auf die durch Änderung der Gestaltung kurzfristig (z.B. im zeitlichen Zusammenhang mit anstehenden Sonderauslosungen etc.) reagiert werden muss. Die Reaktionsstrategie ist einerseits zeitlich, andererseits inhaltlich (u.a. Eskalationsstufen beim Bieter) darzustellen.

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
Einschlägige Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung im Staat der Niederlassung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Bewerber mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, haben einen Handelsregisterauszug vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate ist. (Mindestanforderung an die Eignung)
Kriterium
Beschreibung und ggf. Nachweis der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Qualitätssicherungskonzept), insbesondere des Organisationsprinzips, um Betriebsabläufe und komplexe Auftragssituationen qualitäts- und termingerecht realisieren zu können, - Darstellung des Leistungsspektrums und der Täti … ganz lesenBeschreibung und ggf. Nachweis der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Qualitätssicherungskonzept), insbesondere des Organisationsprinzips, um Betriebsabläufe und komplexe Auftragssituationen qualitäts- und termingerecht realisieren zu können, - Darstellung des Leistungsspektrums und der Tätigkeitsschwerpunkte des Bewerbers (bitte insgesamt maximal 5 DIN A4-Seiten; Arial Schriftpunktgröße 11, min. 1 cm Seitenrand, 1.15 Pkt Zeilenabstand), - Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von mind. 2 Referenzen (Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen.) in Form einer aussagekräftigen Darstellung (bitte maximal 10 DIN A4-Seiten (wie oben), zuzüglich Arbeitsproben und Layouts); die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag vom Verfahren ausgeschlossen. - es handelt sich um in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachte, mit Punkt 2.2 des Leitfadens vergleichbare Leistungen, - es sind dargestellt der Leistungsgegenstand sowie der Auftraggeber (möglichst mit Ansprechpartner und Telefonnummer). Der Bewerber hat für jede vorgelegte Referenz anzugeben, welche Leistungen der Referenzleistung er selbst erbracht hat (bei Bewerbergemeinschaften oder bei Erbringung der Referenz durch einen Dritten (Eignungsleihe) ist zusätzlich anzugeben, wer die entsprechenden Leistungen erbracht hat). Referenzen, bei denen die vorgenannten Angaben nicht oder nicht vollständig gemacht werden, werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Entsprechend fehlende Angaben werden nicht nachgefordert. Referenzen für verschiedene Leistungen können von demselben Auftraggeber oder von verschiedenen Auftraggebern stammen. Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung sind unter Nr. 5.3.1 des Leitfadens näher erläutert. Der Inhalt der Referenzprojekte ist zudem Gegenstand der Wertung im Rahmen der Auswahlkriterien. Dabei gilt: o die Referenzen sollen Erfahrung in Leistungen nachweisen, die in Bezug auf Umfang und Komplexität mit denen von der TSL geforderten Leistungen (vgl. Nr. 2.2 im Leitfaden) vergleichbar sind und die aus dem werberegulierten Glücksspielmarkt stammen, o wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber beigefügt werden. Kann der Bewerber in der jeweiligen Referenz nur unzureichende Angaben machen, die eine Bewertung anhand der in Ziffer 5.3.1 dieses Leitfadens genannten Auswahlkriterien nicht ermöglichen, werden diesbezüglich fehlende Angaben nicht nachgefordert. Zudem behält sich die Vergabestelle der TSL vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. - Erklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten, deren Qualifikation und Verteilung auf verschiedene Fachrichtungen sowie die Anzahl der Führungskräfte ersichtlich ist; erwartet wird insbesondere die Angabe der fest angestellten Mitarbeiter (unter Nennung von Qualifikation, Stellung im Unternehmen und Berufserfahrung) (bitte insgesamt maximal 5 DIN A4-Seiten (wie oben)); - Erklärung, dass der Bewerber während der Auftragsdurchführung über mindestens 10 Mitarbeiter verfügen wird, die auf Verlangen des Kunden im Wege einer Rotation für die TSL tätig werden müssen (Mindestanforderung an die Eignung); - Erklärung, dass sich der Bewerber im Auftragsfalle verpflichtet, für die Durchführung des Auftrags Mitarbeiter einzusetzen, von denen mindestens 50 % über mindestens drei Jahre Erfahrung in der Werbeagenturbranche verfügen oder von denen mindestens 50 % über entsprechende relevante Abschlüsse (Ausbildung/Studium im Bereich Kommunikationsdesign, Medienwirtschaft, Betriebswirtschaft o. Ä) verfügen; im Auftragsfalle wird der Bewerber innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss den Auftraggeber über Namen und Qualifikation (Spezialisierung und Erfahrungen) derjenigen Mitar …
Kriterium
-Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgegliedert nach Gross Billings (also Bruttoumsatz), Gross Income (also Netto-Honorarumsatz, zusammengesetzt aus Honoraren und Provisionen) Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz muss mindestens 800.000,00 €/netto betr … ganz lesen-Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgegliedert nach Gross Billings (also Bruttoumsatz), Gross Income (also Netto-Honorarumsatz, zusammengesetzt aus Honoraren und Provisionen) Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz muss mindestens 800.000,00 €/netto betragen (Mindestanforderung an die Eignung). - aktueller Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung, - Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten für den Bewerber, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der Nachunternehmer. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle der TSL mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen (sowie der technischen und beruflichen-) Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle der TSL entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle der TSL unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Abgabetermin aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Kriterium
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (LF1-Anlage 4), - Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben (LF1-Anlage 15), - Formblatt Erklärung zur Beherrschung der deutschen Sprache (LF1-Anlage 8), - Eigenerklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV (LF1-Anlage 6), - Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO (LF1-Anlage 9).
Kriterium
Die Erklärungen und Unterlagen zu allgemeinen Erfahrungen und Fachkenntnissen der Bewerber werden anhand der vorgelegten Referenzprojekte bewertet. Inhaltlich bewertet werden hier die gemäß Nr. 4c des Leitfadens Phase 1 vorgelegten vollständigen Referenzen. Sie sollen die folgenden 3 Leistungsgruppe … ganz lesenDie Erklärungen und Unterlagen zu allgemeinen Erfahrungen und Fachkenntnissen der Bewerber werden anhand der vorgelegten Referenzprojekte bewertet. Inhaltlich bewertet werden hier die gemäß Nr. 4c des Leitfadens Phase 1 vorgelegten vollständigen Referenzen. Sie sollen die folgenden 3 Leistungsgruppen im Bereich von werberegulierten Glückspielmärkten abdecken: • Kreativleistungen einschließlich gestalterischem Konzept sowie Produktion von Werbematerial in allen Medien, • Motivation oder Konzeption und Durchführung von Glücksspielen, • Konzeption und Durchführung von Point-of-Sale-Aktionen Dabei werden die bisherigen Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf Umfang und Komplexität der Referenzprojekte bewertet. Wenn die Referenzprojekte aus werberegulierten Glückspielmärkten stammen und die Einhaltung der Restriktionen erreicht ist (bitte kurze Beschreibung beifügen), so wird dies besonders gut bewertet. Entscheidend ist, inwieweit die angegebenen Referenzen erkennen lassen, dass Erfahrungen und Fachkenntnisse bezogen auf die unter Nr. 2.2 desLeitfadens Phase 1 genannten und vorliegend zu beschaffenden Leistungen im werberegulierten Glücksspielmarkt bestehen. Dabei gilt der Grundsatz: Je umfassender (Erfahrungsjahre und Spezifikation auf den Glücksspielmarkt) die angegebenen Erfahrungen und Fachkenntnisse die unter Nr. 2.2 des Leitfadens Phase 1 genannten Leistungen abdecken und je mehr Leistungsgruppen abgedeckt sind, desto höher fällt die Bewertung aus. Bilder, Tabellen oder ähnliches dürfen bei der Darstellung der Referenzprojekte eingesetzt werden. Arbeitsproben sollen beigefügt werden. Aus den vorgelegten Referenzen werden die zwei, am besten bewerteten Referenzen als Grundlage für den Vergleich der Bieter herangezogen. Auf jede der 2 besten Referenzen können maximal 37,5 % (von 75 %) bzw. 375 gewichtete Maximalpunkte entfallen. Es kann also nicht eine schwache Referenz durch eine starke Referenz kompensiert werden; vielmehr wird jede Referenz einzeln nach dem Schulnotensystem bewertet. Die erreichte Notenpunktzahl wird bei jeder Referenz mit der Zahl 37,5 multipliziert, um die gewichtete Gesamtpunktzahl der einzelnen Referenzen zu erhalten; diese werden dann addiert für die gewichtete Gesamtpunktzahl des Gesamtkriteriums.
Kriterium
Die TSL erwartet von den Bewerbern den Nachweis, dass die Geschäftsführung oder der vorgesehene Projektleiter allgemeine Kenntnisse der Besonderheiten des Glückspielrechts und der Präventionsmaßnahmen für die Suchtbekämpfung der Spielsucht sowie des Jugendschutzes erworben hat. Denn ganz wesentliche … ganz lesenDie TSL erwartet von den Bewerbern den Nachweis, dass die Geschäftsführung oder der vorgesehene Projektleiter allgemeine Kenntnisse der Besonderheiten des Glückspielrechts und der Präventionsmaßnahmen für die Suchtbekämpfung der Spielsucht sowie des Jugendschutzes erworben hat. Denn ganz wesentlicher Teil dieser Problemkreise ist die Frage, wie das Glücksspiel beworben werden darf und welche Restriktionen für die Werbung in diesem Bereich gelten. Daher werden die geforderten Nachweise zum Besuch von Fachveranstaltungen relativ hoch bewertet. Alle genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Nachweise in die Wertung eingehen können. Bei den Kenntnissen über das Glücksspielrecht geht es insbesondere um Kenntnisse bezüglich Werbeverboten und Werbeerlaubnissen, der Besonderheiten für Anbieter, Vermittler und Bewerber von Glücksspielen, der Inhalte der neuen gesetzlichen Regelungen (insbes. des ab 01.07.2021 gültigen Glücksspielstaatsvertrags), sowie der besonderen Problematik der bundesweiten Bewerbung. Die Fachveranstaltungen (einschließlich Beratung durch Fachleute) im Bereich Glücksspielrecht sollen durch Juristen durchgeführt worden sein. Bei den Nachweisen über Kenntnisse in den Bereichen Suchtprävention bei Spielsucht sowie Jugendschutz können die Veranstaltungen (einschließlich Beratung durch Fachleute) entweder von Juristen durchgeführt worden sein oder aber von anderen dazu qualifizierten Berufsträgern (z.B. (Sozial-) Pädagogen, Psychotherapeuten, Mediziner etc.). Die Nachweise zu den Kenntnissen in allen drei Bereichen können entweder in einer Fachveranstaltung oder in mehreren erworben worden sein. Die Bereiche werden getrennt bewertet; auf den Teil Glücksspielrecht entfallen 4% (maximal 40 Punkte) und auf die Teile „Suchtprävention bei Spielsucht“ und „Jugendschutz“ jeweils 3% (maximal 30 Punkte), die am Ende zu einer gewichteten Gesamtpunktzahl addiert werden.
Kriterium
Zusätzlich erwartet die TSL Ausführungen zu geeigneten Nachweisen der fachlichen Kompetenz der Humanressourcen des Bewerbers, bezogen auf die Aufgabenstellung der TSL. An erster Stelle sind hier die Erfahrungen und Kenntnisse der bisherigen Mitarbeiter des Bewerbers zu nennen, die für dieses Projekt … ganz lesenZusätzlich erwartet die TSL Ausführungen zu geeigneten Nachweisen der fachlichen Kompetenz der Humanressourcen des Bewerbers, bezogen auf die Aufgabenstellung der TSL. An erster Stelle sind hier die Erfahrungen und Kenntnisse der bisherigen Mitarbeiter des Bewerbers zu nennen, die für dieses Projekt eingesetzt werden sollen. Die TSL wird aber auch Aussagen berücksichtigen, in denen der Bewerber sich verpflichtet, noch fehlendes Know-How im Falle des Vertragsschlusses einzukaufen. Hier werden dann allerdings Erläuterungen dazu erwartet, welches Know-How noch eingekauft werden muss und auf welche Anforderungen an Qualifikationen und Erfahrungen der Bewerber dabei abstellen wird. Zur Bewertung wird der Auftraggeber die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf das Personal (vgl. unter Nr. 4c des Leitfadens Phase 1) heranziehen (mit Ausnahme der bereits unter Nr. 5.3.1 des Leitfadens Phase 1gewerteten Referenzprojekte sowie der bereits unter Nr. 5.3.2.1 des Leitfadens Phase 1 gewerteten Nachweise zu Fachveranstaltungen). Je umfassender die fachliche Kompetenz ist und je deutlicher sie einen Auftragsbezug erkennen lässt, desto höher werden die Notenpunkte. Die erreichte Notenpunktzahl wird mit der Zahl 5 multipliziert, um die gewichtete Gesamtpunktzahl für dieses Unterkriterium zu erhalten.
Kriterium
Bei diesem Kriterium wird die TSL die Ausführungen des Bewerbers zu den einschlägigen techni-schen Ressourcen für die Ausführung des Auftrags bewerten. Es geht sowohl um die eigenen tech-nischen Ressourcen, die die Bewerber selbst im Haus vorweisen. Besonderen Wert legt die TSL auf die Möglichkeiten … ganz lesenBei diesem Kriterium wird die TSL die Ausführungen des Bewerbers zu den einschlägigen techni-schen Ressourcen für die Ausführung des Auftrags bewerten. Es geht sowohl um die eigenen tech-nischen Ressourcen, die die Bewerber selbst im Haus vorweisen. Besonderen Wert legt die TSL auf die Möglichkeiten der Bewerber, alle gängigen Grafikprogramme nutzen zu können. Die offenen Dateien (Arbeitsdaten/Rohdaten) müssen sich mit Hilfe einer aktuellen Version der Grafikprogramme Adobe INDESIGN, ILLUSTRATOR, PHOTOSHOP oder Adobe Premiere Pro öffnen und bearbeiten lassen. Im Fall von gestalterischen Eingriffen oder technischen Veränderungen an Dateien übernimmt die Agentur keine Haftung für die Datei und die Qualität der erzeugten Werbemittel. Die Darstellung erfolgt anhand der in 5.3.3 des Leitfadens Phase 1 dargestellten Tabelle. Anhand der vorbenannten Kriterien werden die Bewerber ausfewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Insolvenz, Interessenkonflikt, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2026
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren, mit einmaliger Verlängerungsoption um ein Jahr
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.500.000 €

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
7 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessier-tes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzü … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessier-tes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge ge-genüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB). Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglich-keit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Telefon: +49 (0) 361/ 57332-1254, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de) zu stellen. Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die zweite Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs.1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Eigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen ve … ganz lesenEigenerklärung Sanktionen Russland Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift auf-weisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die TSL hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Ei-generklärung zum BMWK-Rundschreiben (Anlage 8)“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 6 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17503cd7-ff93-4f9e-94a5-230a15c06dad.