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Konzessionsvergabe für die Verpachtung zum Betrieb, der Bewirtschaftung und der Weiterentwicklung des Erholungscenter Jersleber See

Zentrale Vergabestelle der Gemeinde Barleben · Barleben, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 1.Bar-KonzVgV-2024.Ruveröffentlicht 25.11.2024Dienstleistungen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
25 Jahre01.11.2024 – 01.11.2049
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Ideen zur Weiterentwicklung des Erholungszentrums, unabhängig der Investitionen an baulichen Anlagen/Gebäuden40 %
  • geplante Investitionen und Vorhaben35 %
  • Vorstellung zur Preisgestaltung der Eintrittsgelder für das Strandbad; Höhe der Eintrittspreise und Entwicklung dieser in den kommenden 5 Jahren15 %
  • Preis10 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.11.2049
    vor 24 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Konzessionsvergabe für die Verpachtung zum Betrieb, der Bewirtschaftung und der Weiterentwicklung des "Erholungscenter Jersleber See" Zum See 1, 39326 Niedere Börde (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt)

Das "Erholungscenter Jersleber See" befindet sich am Jersleber See im Norden der Gemeinde Barleben vor den Toren der Landeshauptstadt Magdeburg. Es besteht aus einem Campingplatz (Kurz- und Dauercamping) und einem Strandbad. Das Erholungscenter nimmt den nördlichen Uferbereich des Seegebietes ein. Im südlichen und südöstlichen Uferbereich des Sees befindet sich eine Bungalowsiedlung. Diese ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Auf Grund der Lage bieten der See und die Region viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. In der näheren Umgebung befinden sich der Mittellandkanal und die Elbe mit dem imposanten Bauwerk des Wasserstraßenkreuzes, die Schleusen Rothensee und Hohenwarthe, das historische Schiffshebewerk Rothensee, sowie ausgedehnte naturnahe Landschaften von Elbe und Heide. Zahlreiche Radwege laden zu ausgiebigen Fahrradtouren ein. Die Landeshauptstadt Magdeburg mit ihren zahlreichen Sehenswürdigkeiten und Ausflugszielen liegt in einer Entfernung von ca. 10 km. Der Jersleber See ist mit dem PKW über die Bundesautobahnen A2 und A14 sowie die Bundestraßen 71 und 189 zu erreichen. Das Erholungscenter umfasst eine Gesamtfläche von ca. 200.000 m² (ohne Seefläche). Eigentümer der Flächen sind die Gemeinde Barleben, die Gemeinde Niedere Börde, sowie eine Erbengemeinschaft. Im Eigentum der Erbengemeinschaft steht eine kleine Teilfläche von 13.429 m². Zwischen den beiden Eigentümergemeinden wurde im Jahr 2006 eine Zweckvereinbarung geschlossenen. Regelungsgegenstand ist die Übertragung der Aufgabe zum Betrieb und der Bewirtschaftung des Erholungscenter auf die Gemeinde Barleben. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung ist die Gemeinde Barleben berechtigt, das Erholungscenter zu verpachten. Dieses Ziel ist durch die Gemeinderäte beider Gemeinden per Beschluss im September 2023 bekräftigt worden. Der bestehende Erbbauvertrag zwischen einer privaten Erbengemeinschaft und der Gemeinde Niedere Börde lässt eine Verpachtung an einen Dritten zu. Das Areal ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Erholung und Freizeit ausgewiesen. Grundlage für Entwicklungsvorhaben des Erholungscenters bilden die entsprechenden Bebauungspläne der Gemeinde Barleben und der Gemeinde Niedere Börde. Mit der geplanten Verpachtung wird das Ziel verfolgt, das Erholungscenter zukunftsorientiert zu entwickeln. Zugleich sollen die Freizeitangebote für die Einwohner sowie die touristische Attraktivität des Naherholungsgebietes, der Gemeinde und deren Umgebung qualitativ angehoben und gesteigert werden. Beschreibung des "Erholungscenter Jersleber See" Im Jahr 2006 begann die Gemeinde Barleben mit einer umfangreichen Modernisierung des Areals. Zentrum aller touristischen Aktivitäten am Jersleber See ist das neue Rezeptionsgebäude, welches 2012 eingeweiht wurde. Das gesamte Gebiet ist eingezäunt und besitzt zwei Torzugänge. Auf dem Gelände befinden sich neben dem näher beschriebenen Rezeptions- und Sanitärgebäude vier weitere Gebäude: - das ehemalige Verwaltungsgebäude (derzeit Werkstatt), - eine Garage, - die alte Rezeption und - ein Bungalow. Im Bereich des Strandbades befinden sich zudem ein Sanitärcontainer und ein Rettungsturm. Neben zahlreichen Wasseraktivitäten kann man sich beim Beachvolleyball und Minigolf oder auf einer Fahrradtour sportlich betätigen oder einfach nur, z.B. beim Angeln, die Natur genießen. Das Naturbadegewässer "Jersleber See" wurde in den vergangenen Jahren vom Kreisgesundheitsamt regelmäßig in die Qualitäts-Kategorie "hervorragend" eingestuft. Strandbad Jersleber See Das Strandbad hat eine Kapazität für bis zu 2000 Badegäste. Den Besuchern stehen großzügige Parkflächen für rund 600 Fahrzeuge zur Verfügung. Die Zufahrt wird über eine Schrankenanlage mit Parkplatzautomat reguliert. Auf einem Großteil der Parkflächen plant ein Vorhabenträger die Errichtung einer Photovoltaik Anlage als Überdachung der Parkplätze. Der angelaufene Projektstand wird zur Weiterverfolgung an den Pächter übergeben. Der Naturbadesee verfügt über eine hervorragende Wasserqualität und einen schönen Sandbadestrand in Hanglage. Das Badeerlebnis wird insbesondere durch den Wasserpark, Tretboot- und Stand-Up-Paddling-Verleih, sowie eine Badeplattform abgerundet. Zur Sicherheit der Strandbadbetriebes gibt es im Badebereich einen Rettungsschwimmerturm. Am See entlang führt eine Strandpromenade über welche die Imbisseinrichtungen erreicht werden können. Die Versorgungsdienstleistungen und der Festplatz wurden bisher durch die Gemeinde Barleben jährlich saisonal verpachtet. Campingplatz Jersleber See Der Campingplatz besteht aus einem Dauercamping- und einen Kurzzeitcampingbereich. Dauercamping: Der Dauercampingplatz verfügt über 200 Dauercampingstellplätze. Die Plätze haben eine Größe von ca. 80m². Jeder Stellplatz hat eine Stromversorgung. Kurzzeitcamping: Für Kurzzeitcamper stehen 35 Stellplätze für Wohnwagen und Wohnmobile, sowie eine große Wiese mit zahlreichen Plätzen für Zelte zur Verfügung. Die 35 Stellplätze verfügen jeweils über einen Stromanschluss. Das zentral auf dem Campingplatz gelegene Sanitärgebäude (errichtet 1993) verfügt über mehrere Wasch- und Duschkabinen, Toilettenkabinen, Waschbecken, einen Behindertenwaschraum mit Dusche, einen Babywasch- und -wickelraum sowie Entsorgungsmöglichkeiten für Chemietoiletten. Vom Campingplatz aus hat man unmittelbaren Zugang zum Naturbadesee mit einem kleinen Bootssteg und zu dem Strandbad mit den oben beschriebenen Angeboten. Die Anmeldung und Begrüßung der Campinggäste erfolgt in einem modernen und geräumigen Rezeptionsgebäude (großer Rezeptionsbereich, Büro, Aufhalts- und Lagerräume, WC und Küche). Die Zufahrt zu den Stellplätzen ist über eine Schrankenanlage mit Zugangskarten geregelt.

Beschreibung des Loses

Pachtvertrag Die Gemeinde Barleben plant die Bewirtschaftung und den Betrieb des "Erholungscenter Jersleber See" bestehend aus dem Strandbad, dem Kurzzeit- und Dauercampingplatz inklusive der vorhandenen Gebäude sowie dem beweglichen und unbeweglichen Inventar im Rahmen einer Konzessionsvergabe mit einer Laufzeit von 25 Jahren mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit um 10 Jahre an einen Betreiber zu vergeben. Die Höhe der Pacht (netto) wird vorgegeben und soll mtl. 2000,00 Euro betragen. Um das Ziel der Verpachtung erfolgreich umsetzen zu können, stehen nicht die Höhe des Pachtzins, sondern insbesondere das Konzept und der Investitionswille des Pächters im Vordergrund. Der Entwurf des Pachtvertrages mit den Anlagen 1 - 4 ist als Gesamtanlage B der Ausschreibung beigefügt.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Ideen zur Weiterentwicklung des Erholungszentrums, unabhängig der Investitionen an baulichen Anlagen/Gebäuden40 %
geplante Investitionen und Vorhaben35 %
Vorstellung zur Preisgestaltung der Eintrittsgelder für das Strandbad; Höhe der Eintrittspreise und Entwicklung dieser in den kommenden 5 Jahren15 %
Preis10 %
Qualität
Ideen zur Weiterentwicklung des Erholungszentrums, unabhängig der Investitionen an baulichen Anlagen/GebäudenQualitätskriterium
Kosten
geplante Investitionen und VorhabenKostenkriterium
Kosten
Vorstellung zur Preisgestaltung der Eintrittsgelder für das Strandbad; Höhe der Eintrittspreise und Entwicklung dieser in den kommenden 5 JahrenKostenkriterium
Kosten
PreisKostenkriterium

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
01.11.2049
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer S-A, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Teilnahmeantrag (Stufe 1) Interessenten haben Ihren Teilnahmeantrag mit den nachfolgend benannten Anlagen elektronisch über das Vergabeportal bis zum 30.04.2024 um 14:00 Uhr abzugeben. Dem Teilnahmeantrag sind nachfolgend genannte Anlagen (Erklärungen, Unterlagen und Nachweise) beizufügen: - eine au … ganz lesenTeilnahmeantrag (Stufe 1) Interessenten haben Ihren Teilnahmeantrag mit den nachfolgend benannten Anlagen elektronisch über das Vergabeportal bis zum 30.04.2024 um 14:00 Uhr abzugeben. Dem Teilnahmeantrag sind nachfolgend genannte Anlagen (Erklärungen, Unterlagen und Nachweise) beizufügen: - eine ausführliche Vorstellung des Interessenten unter Angabe einschlägiger Betriebserfahrungen sowie der Beweggründe zur Betriebsführung des "Erholungscenter Jersleber See" - vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen - visualisiertes (Pläne, Skizzen, Darstellung der Vorhaben etc.) Betriebs- und Entwicklungskonzept zum Erholungscenter, welches Bezug auf die Entwicklungsziele nimmt und die Bewertungskriterien (Anlage D) widerspiegelt. - Bescheinigung über die Vorortbesichtigung (Anlage C) Aus den eingegangenen Teilnahmeanträgen werden 5 Bewerber für das Verhandlungsverfahren (Stufe 2) ausgewählt. Die Auswahl erfolgt nach dem beiliegenden Bewerbungsbogen. Ausschlaggebend ist die persönliche bzw. fachliche Eignung des Bewerbers. Verhandlungsverfahren - Abgabe der Erstangebote (Stufe 2) In der Stufe 2 erfolgt die Auswahl des künftigen Pächters nach dem beigefügten Bewertungs- und Gesprächsleitfaden (Anlage D). Hier wird das eingereichte Konzept ausschlaggebend sein. Insbesondere werden die Vorstellungen zur Weiterentwicklung sowie die geplanten Investitionen bewertet. Ein visualisiertes (ggf. auch skizzenhaft), aussagekräftiges Konzept ist bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Einreichung eines Erstangebotes, ist nach gesonderter Aufforderung zur Angebotsabgabe, ebenfalls ausschließlich auf dem o.g. elektronischen Weg ist bis zum 09.07.2024 um 14:00 Uhr möglich. Verspätet eingehende Teilnahmeanträge und Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Kommunikation im Ausschreibungsverfahren erfolgt in deutscher Sprache. Nachfragen/Ortsbesichtigung Eine Besichtigung des Erholungscenters ist vor Abgabe des Teilnahmeantrages durch Interessenten verpflichtend. Für die Vorortbesichtigung ist bei der Gemeinde Barleben unter der Emailadresse zd@barleben.de schriftlich ein Termin zu vereinbaren. Terminanfragen sind unter Angabe von Terminvorschlägen bis zum 31.03.2024 zu stellen. Die Besichtigung erfolgt unter Anwesenheit eines Mitarbeiters der Gemeinde Barleben. Von eigenständigen Besichtigungen vor Ort ist abzusehen. Die Nichtvorlage der Bescheinigung über die Besichtigung (Anlage C) führt zum Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren. Bewerberfragen zur Ausschreibung oder im Anschluss an die Besichtigung sind schriftlich entweder über das Vergabeprotal oder über die u. s. Kontaktemailadresse einzureichen. Die Antworten auf die Nachfragen werden durch die Gemeinde Barleben allen Interessenten über das Vergabeportal im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellt. Hinweis: Bei dem Verfahren zum Abschluss des Pachtvertrages handelt es sich um ein Konzessionsvergabe nach der Konzessionsvergabeverordnung. Kontakt: Ansprechpartnerin: Frau S. Schmidt, zentrale Vergabestelle Gemeinde Barleben Telefon: 039203 565 3325 Email: vergabestelle@barleben.de

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Hopper Design GmbH, Wolmirstedt1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 702 (Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien im Eigenbesitz) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8c3c9326-092f-44a2-8a12-d0af9f2cd502.