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vergebenEU-weitDienstleistungen

Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 17104/004-24#016veröffentlicht 28.03.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 550 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
30 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) führt in eigenen Räumlichkeiten, aber auch in externen Veranstaltungsräumen in Berlin sowie im Bundesgebiet zahlreiche ein- oder mehrtägige Veranstaltungen durch, die aus einem konkreten Anlass oder als Teil einer Serie organisiert werden. Bei physischer Präsenz können daran im Einzelfall mehr als 1.000 Personen teilnehmen, in der Regel sind es bis zu 300 Gäste. In diesen Veranstaltungen werden Kernthemen des BMWK im Rahmen von Fachkonferenzen behandelt oder einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Vereinzelt werden auch rein öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen realisiert (z. B. Tag der offenen Tür). Die Veranstaltungen schlieißen analoge und/oder digitale Formate ein (mit teils komplexen Anforderungen an Technik und Design der Veranstaltung). Aus diesen Gründen soll eine Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Organisation und Durchführung von konventionellen und digitalen Veranstaltungen abgeschlossen werden.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Erfahrung und Qualifikation der zentralen Ansprechperson für die Rahmenvereinbarung20 %
Personalkonzept und Arbeitsabläufe20 %
Beispielaufgabe20 %
Umsetzungskonzept40 %
Qualität
Erfahrung und Qualifikation der zentralen Ansprechperson für die Rahmenvereinbarungsiehe Ziffer 4.2.1 der Verfahrensbeschreibung
Qualität
Personalkonzept und Arbeitsabläufesiehe Ziffer 4.2.2 der Verfahrensbeschreibung
Qualität
Beispielaufgabesiehe Ziffer 4.2.3 der Verfahrensbeschreibung
Qualität
Umsetzungskonzeptsiehe Ziffer 4.2.4 der Verfahrensbeschreibung
Preis
Zur Bestimmung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt vollständig auszufül-len und dem Angebot beizufügen. Änderungen und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bewerber aus Deutschl … ganz lesenBeleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bewerber aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen (siehe Ziffer 3.3.3 der Verfahrensbeschreibung).
Kriterium
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Per-sonals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören (siehe Ziffer 3.3.1 der Verfahrensbeschreibung).
Kriterium
Beleg: Referenzen über jeweils mindestens einen Auftrag in den Bereichen 1, 2 und 4 sowie über mindestens drei Aufträge im Bereich 3 (siehe Ziffer 3.3.2 der Verfahrensbeschreibung). Die Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h. tragfähige Rückschlüsse auf die für … ganz lesenBeleg: Referenzen über jeweils mindestens einen Auftrag in den Bereichen 1, 2 und 4 sowie über mindestens drei Aufträge im Bereich 3 (siehe Ziffer 3.3.2 der Verfahrensbeschreibung). Die Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h. tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Bewerbers in den genannten Bereichen zulassen. Die Referenzaufträge sollen nicht früher als 01.01.2022 ausgeführt worden sein, wobei entscheidend ist, dass nach dem 01.01.2022 entsprechende (Teil)Leistungen erbracht worden sind. Mehrfachnennungen derselben Referenz für unterschiedliche Bereiche sind zulässig. Insgesamt müssen mindestens vier unterschiedliche Referenzen eingereicht werden. Bewerber können Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe 3.2.2). Dabei müssen Referenzen über die zu erbringenden Eigenleistungen entsprechend Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung von dem Bewerber selbst erbracht worden sein. Jede Referenz soll jeweils nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße Arial 12 pt., umfassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen: • Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes (Agenturleistungen und Fremdleistungen), • Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Angaben von Kontaktdaten; • kurze sachgerechte Beschreibung des Konzepts und der Zielsetzung der jeweiligen Veranstaltung sowie eine kurze Evaluation zur Erreichung der Zielsetzung, • aussagekräftige Bilder der jeweiligen Veranstaltungsumsetzung, • eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der entsprechenden oben genannten Bereiche. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu prüfen und hierfür die genannten Auftraggeber bzw. Leistungsempfänger zu kontaktieren. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Beurteilung der Eignung.
Kriterium
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeit-punkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für al-le Mitglieder getrennt vorzulegen (siehe Ziffer 3.3.4 der Verfahrensbeschreibung).
Kriterium
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
Kriterium
Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Inter … ganz lesenDer Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt (siehe Ziffer 3.3.6 der Verfahrensbeschreibung).
Kriterium
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck) - siehe Ziffer 3.3.7 der Verfahrensbeschreibung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Vertragslaufzeit kann durch das BMWK zweimalig jeweils um weitere zwölf Monate verlängert werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die V … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWK bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWK über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWK darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWK; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

130vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (94 Lose mit Angabe)
1,09 Mio. €Zuschlagswert im Median
252.106 € – 2,6 Mio. €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2125c8fa-b2b0-4e60-9326-f1d8642beb45.