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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Print- und digitalen Medien [71-2025]

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 71-2025veröffentlicht 10.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 270 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 43 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3,3 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,3 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10719, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Print- und digitalen Medien.

Gesetzlicher Auftrag der BG BAU ist die Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb und am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Ziel ist es, die Anzahl von Arbeitsunfällen nachhaltig zu reduzieren.

Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bietet die BG BAU eine umfassende medizinische Versorgung, eine zielgerichtete Rehabilitation sowie unter Umständen eine finanzielle Entschädigung, zum Beispiel Rente.

Bei der Förderung der Prävention spielen Kommunikation und Information eine wesentliche Rolle. Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsunternehmen und ihren Versicherten umfangreiches Informationsmaterial (Broschüren, Flyer, Plakate, E-Learnings etc.) zu arbeits- und gesundheitsschutzrelevanten Themen an.

Sie verfolgt eine integrierte, crossmediale Kommunikationsstrategie mit einem Mix aus Print- und digitalen Medien. Dabei wird der Fokus entsprechend den Entwicklungen im Bereich der Kommunikationsmedien zunehmend auf digitale und Online-Angebote gerichtet.

Das Medienangebot richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Beschäftigte der Mitgliedsunternehmen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte der Mitgliedsunternehmen. In zweiter Linie richtet sich die Kommunikation der BG BAU an politische Institutionen, Verbände, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie die breite Öffentlichkeit.

Bei den Angeboten der BG BAU geht es vor allem darum, grundlegende und fachspezifische Informationen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu vermitteln. Wichtig ist dabei, jeweils die Zielgruppe adäquat anzusprechen und praxisnahe, passgenaue Maßnahmen in kreativer Herangehensweise zu entwickeln.

Die BG BAU arbeitet kontinuierlich an der Erstellung neuer Medien. Zudem wird das bestehende Medienangebot regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt. Basis des gestalterischen Erscheinungsbildes ist das Corporate Design.

Zum Auftragsgegenstand gehören mithin: 1 Beratung , Konzeption und Umsetzung zur Ausgestaltung von pädagogischen Räumen 2 Grafiken 3 Animierte Grafiken und Infografiken 4 Klassische Medien 5 Interaktive Medien 6 E-Learning-Anwendung 7 Präsentationen 8 Lektorat und Korrektorat 9 Bildrecherche, -bearbeitung und -retusche 10 Beratung- und Projektsteuerung

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Vergabeverfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Print- und digitalen Medien.

Gesetzlicher Auftrag der BG BAU ist die Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb und am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Ziel ist es, die Anzahl von Arbeitsunfällen nachhaltig zu reduzieren.

Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bietet die BG BAU eine umfassende medizinische Versorgung, eine zielgerichtete Rehabilitation sowie unter Umständen eine finanzielle Entschädigung, zum Beispiel Rente.

Bei der Förderung der Prävention spielen Kommunikation und Information eine wesentliche Rolle. Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsunternehmen und ihren Versicherten umfangreiches Informationsmaterial (Broschüren, Flyer, Plakate, E-Learnings, etc.) zu arbeits- und gesundheitsschutzrelevanten Themen an.

Sie verfolgt eine integrierte, crossmediale Kommunikationsstrategie mit einem Mix aus Print- und digitalen Medien. Dabei wird der Fokus entsprechend den Entwicklungen im Bereich der Kommunikationsmedien zunehmend auf digitale und Online-Angebote gerichtet.

Das Medienangebot richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Beschäftigte der Mitgliedsunternehmen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte der Mitgliedsunternehmen. In zweiter Linie richtet sich die Kommunikation der BG BAU an politische Institutionen, Verbände, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie die breite Öffentlichkeit.

Bei den Angeboten der BG BAU geht es vor allem darum, grundlegende und fachspezifische Informationen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu vermitteln. Wichtig ist dabei, jeweils die Zielgruppe adäquat anzusprechen und praxisnahe, passgenaue Maßnahmen in kreativer Herangehensweise zu entwickeln.

Die BG BAU arbeitet kontinuierlich an der Erstellung neuer Medien. Zudem wird das bestehende Medienangebot regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt. Basis des gestalterischen Erscheinungsbildes ist das Corporate Design.

Zum Auftragsgegenstand gehören mithin: 1 Beratung , Konzeption und Umsetzung zur Ausgestaltung von pädagogischen Räumen 2 Grafiken 3 Animierte Grafiken und Infografiken 4 Klassische Medien 5 Interaktive Medien 6 E-Learning-Anwendung 7 Präsentationen 8 Lektorat und Korrektorat 9 Bildrecherche, -bearbeitung und -retusche 10 Beratung- und Projektsteuerung

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 300Der Wertungspreis ermittelt sich aus der Summe der Preispositionen des Preisblatts. Das Angebot mit dem geringsten Wertungspreis erhält 300 Punkte (30 % der Gesamtpunkte), Angebote mit einem höheren Wertungspreis erhalten im Verhältnis dazu niedrigere Punktwerte.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 700Die Qualität wird mittels Einzelaufgaben ermittelt, die insgesamt mit einer Gewichtung von 70 % in die Bewertung einfließen. Es werden 3 Aufgaben gestellt, die wie folgt bewertet werden: - Aufgabe 1 und 2 jeweils mit maximal 100 Punkten - Aufgabe 3 besteht aus 2 Teilaufgaben, sie werden mit jeweils maximal 50 Punkten bewertet. Die in Aufgabe 1 ermittelten Punkte werden mit einem Gewichtungsfaktor von 1 multipliziert. Die in Aufgabe 2 ermittelten Punkte werden mit einem Gewichtungsfaktor von 3,5 multipliziert. Die in Aufgabe 3 ermittelten Summe von Punkten der Unteraufgaben wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,5 multipliziert. Somit können bei der Bewertung der Aufgaben insgesamt maximal 700 Punkte (70 % der Gesamtpunkte) erreicht werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.300.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte beachten Sie hierzu den Wortlaut von § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 dur … ganz lesenBitte beachten Sie hierzu den Wortlaut von § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bietergemeinschaft die wegmeister GmbH / Know How! AG, Stuttgart18

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

68vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cfc5d855-f5fb-4719-b4a4-a570f0caede4.