Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Print- und digitalen Medien [71-2025]

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 71-2025veröffentlicht 07.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 270 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3,3 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,3 Mio. €
Laufzeit
4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10719, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
    vor 9 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Print- und digitalen Medien.

Gesetzlicher Auftrag der BG BAU ist die Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb und am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Ziel ist es, die Anzahl von Arbeitsunfällen nachhaltig zu reduzieren.

Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bietet die BG BAU eine umfassende medizinische Versorgung, eine zielgerichtete Rehabilitation sowie unter Umständen eine finanzielle Entschädigung, zum Beispiel Rente.

Bei der Förderung der Prävention spielen Kommunikation und Information eine wesentliche Rolle. Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsunternehmen und ihren Versicherten umfangreiches Informationsmaterial (Broschüren, Flyer, Plakate, E-Learnings etc.) zu arbeits- und gesundheitsschutzrelevanten Themen an.

Sie verfolgt eine integrierte, crossmediale Kommunikationsstrategie mit einem Mix aus Print- und digitalen Medien. Dabei wird der Fokus entsprechend den Entwicklungen im Bereich der Kommunikationsmedien zunehmend auf digitale und Online-Angebote gerichtet.

Das Medienangebot richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Beschäftigte der Mitgliedsunternehmen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte der Mitgliedsunternehmen. In zweiter Linie richtet sich die Kommunikation der BG BAU an politische Institutionen, Verbände, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie die breite Öffentlichkeit.

Bei den Angeboten der BG BAU geht es vor allem darum, grundlegende und fachspezifische Informationen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu vermitteln. Wichtig ist dabei, jeweils die Zielgruppe adäquat anzusprechen und praxisnahe, passgenaue Maßnahmen in kreativer Herangehensweise zu entwickeln.

Die BG BAU arbeitet kontinuierlich an der Erstellung neuer Medien. Zudem wird das bestehende Medienangebot regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt. Basis des gestalterischen Erscheinungsbildes ist das Corporate Design.

Zum Auftragsgegenstand gehören mithin: 1 Beratung , Konzeption und Umsetzung zur Ausgestaltung von pädagogischen Räumen 2 Grafiken 3 Animierte Grafiken und Infografiken 4 Klassische Medien 5 Interaktive Medien 6 E-Learning-Anwendung 7 Präsentationen 8 Lektorat und Korrektorat 9 Bildrecherche, -bearbeitung und -retusche 10 Beratung- und Projektsteuerung

Weitere Details zur Beschreibung des Auftragsgegenstands sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Print- und digitalen Medien.

Gesetzlicher Auftrag der BG BAU ist die Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb und am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Ziel ist es, die Anzahl von Arbeitsunfällen nachhaltig zu reduzieren.

Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bietet die BG BAU eine umfassende medizinische Versorgung, eine zielgerichtete Rehabilitation sowie unter Umständen eine finanzielle Entschädigung, zum Beispiel Rente.

Bei der Förderung der Prävention spielen Kommunikation und Information eine wesentliche Rolle. Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsunternehmen und ihren Versicherten umfangreiches Informationsmaterial (Broschüren, Flyer, Plakate, E-Learnings, etc.) zu arbeits- und gesundheitsschutzrelevanten Themen an.

Sie verfolgt eine integrierte, crossmediale Kommunikationsstrategie mit einem Mix aus Print- und digitalen Medien. Dabei wird der Fokus entsprechend den Entwicklungen im Bereich der Kommunikationsmedien zunehmend auf digitale und Online-Angebote gerichtet.

Das Medienangebot richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Beschäftigte der Mitgliedsunternehmen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte der Mitgliedsunternehmen. In zweiter Linie richtet sich die Kommunikation der BG BAU an politische Institutionen, Verbände, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie die breite Öffentlichkeit.

Bei den Angeboten der BG BAU geht es vor allem darum, grundlegende und fachspezifische Informationen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu vermitteln. Wichtig ist dabei, jeweils die Zielgruppe adäquat anzusprechen und praxisnahe, passgenaue Maßnahmen in kreativer Herangehensweise zu entwickeln.

Die BG BAU arbeitet kontinuierlich an der Erstellung neuer Medien. Zudem wird das bestehende Medienangebot regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt. Basis des gestalterischen Erscheinungsbildes ist das Corporate Design.

Zum Auftragsgegenstand gehören mithin: 1 Beratung , Konzeption und Umsetzung zur Ausgestaltung von pädagogischen Räumen 2 Grafiken 3 Animierte Grafiken und Infografiken 4 Klassische Medien 5 Interaktive Medien 6 E-Learning-Anwendung 7 Präsentationen 8 Lektorat und Korrektorat 9 Bildrecherche, -bearbeitung und -retusche 10 Beratung- und Projektsteuerung

Weitere Details zur Beschreibung des Auftragsgegenstands sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 300Der Wertungspreis ermittelt sich aus der Summe der Preispositionen des Preisblatts. Das Angebot mit dem geringsten Wertungspreis erhält 300 Punkte (30 % der Gesamtpunkte), Angebote mit einem höheren Wertungspreis erhalten im Verhältnis dazu niedrigere Punktwerte.
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 700Die Qualität wird mittels Einzelaufgaben ermittelt, die insgesamt mit einer Gewichtung von 70 % in die Bewertung einfließen. Es werden 3 Aufgaben gestellt, die wie folgt bewertet werden: - Aufgabe 1 und 2 jeweils mit maximal 100 Punkten - Aufgabe 3 besteht aus 2 Teilaufgaben, sie werden mit jeweils maximal 50 Punkten bewertet. Die in Aufgabe 1 ermittelten Punkte werden mit einem Gewichtungsfaktor von 1 multipliziert. Die in Aufgabe 2 ermittelten Punkte werden mit einem Gewichtungsfaktor von 3,5 multipliziert. Die in Aufgabe 3 ermittelten Summe von Punkten der Unteraufgaben wird mit einem Gewichtungsfaktor von 2,5 multipliziert. Somit können bei der Bewertung der Aufgaben insgesamt maximal 700 Punkte (70 % der Gesamtpunkte) erreicht werden.

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis der Befähigung bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung: - z. B. durch Auszug aus dem Handelsregister, Gewerbeanmeldung oder in anderer Weise, falls keine Verpflichtung zum Eintrag in ein Register besteht.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestdeckungssummen pro Schadensereignis aufweisen muss: für Personenschäden: 1 Mio. EUR für Sachschäden: 1 Mio. EUR Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigener … ganz lesenNachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestdeckungssummen pro Schadensereignis aufweisen muss: für Personenschäden: 1 Mio. EUR für Sachschäden: 1 Mio. EUR Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird und dies dann nachgewiesen wird.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis von min. 3 und max. 5 Referenzen. Um als Eignungsnachweis berücksichtigt zu werden, muss die Referenz folgende Kriterien erfüllen: Referenzleistung: Diese müssen jeweils mindestens einen der Punkte 1-7 aus Teil 1 der Leistungsbeschreibung (1 Beratung , Konzeption und Umsetzung zur Ausgesta … ganz lesenNachweis von min. 3 und max. 5 Referenzen. Um als Eignungsnachweis berücksichtigt zu werden, muss die Referenz folgende Kriterien erfüllen: Referenzleistung: Diese müssen jeweils mindestens einen der Punkte 1-7 aus Teil 1 der Leistungsbeschreibung (1 Beratung , Konzeption und Umsetzung zur Ausgestaltung von pädagogischen Räumen; 2 Grafiken; 3 Animierte Grafiken und Infografiken; 4 Klassische Medien; 5 Interaktive Medien; 6 E-Learning-Anwendung; 7 Präsentationen) abdecken. Dabei müssen die Punkte 2 (Grafiken), 4 (Klassische Medien) und und 6 (E-Learning-Anwendung) zwingend im Rahmen der eingereichten Referenzen abgebildet sein. Referenzzeitraum: Die Referenzen müssen aus den letzten drei Jahren stammen; das sind die 36 Kalendermonate vor dem Monat, in dem die Bekanntmachung veröffentlicht wurde. Die Leistung muss abgeschlossen sein bzw. laufend aus einem dauerhaften Vertragsverhältnis erbracht werden. Im letzteren Fall muss dieses Vertragsverhältnis mindestens seit 12 Kalendermonaten bestanden haben. Zwecks (stichpunktartiger) Überprüfung der Referenz muss die Referenz Angaben enthalten über die erbrachte Leistung, den Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde, sowie den öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Kontaktdaten). Sofern konkrete Ansprechpartner und/oder Kontaktdaten nicht benannt werden können, sind die allgemeinen Kontaktdaten des Auftraggebers der Referenzleistung anzugeben. Entspricht die Referenz nicht den vorgenannten Anforderungen, so kann sie als geforderter Eignungsnachweis keine Berücksichtigung finden. Wird infolgedessen die geforderte Mindestanzahl an Referenzen unterschritten, so führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen nicht nachgewiesener Eignung (§ 57 VgV).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Es ist folgende Vertragslaufzeit geplant: Das Vertragsverhältnis beginnt nach Zuschlagserteilung und hat zunächst eine Vertragsdauer von zwei Jahren. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer … ganz lesenEs ist folgende Vertragslaufzeit geplant: Das Vertragsverhältnis beginnt nach Zuschlagserteilung und hat zunächst eine Vertragsdauer von zwei Jahren. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unabhängig von der Laufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, sobald der Gesamtwert der auf Grundlage dieser Vereinbarung abgerufenen Leistungen den Betrag von 3.300.000 € netto („Höchstwert“) erreicht.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.300.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bitte beachten Sie hierzu den Wortlaut von § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 dur … ganz lesenBitte beachten Sie hierzu den Wortlaut von § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bewerberfragen: Etwaige Bewerberfragen sind bis spätestens Freitag, 30.01.2026, 12:00 Uhr über die Vergabeplattform ( https://www.subreport.de/E65223531 ) einzureichen. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. Wahl der Verfahrensart: Es soll ein Verhandlungsverfahren … ganz lesenBewerberfragen: Etwaige Bewerberfragen sind bis spätestens Freitag, 30.01.2026, 12:00 Uhr über die Vergabeplattform ( https://www.subreport.de/E65223531 ) einzureichen. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. Wahl der Verfahrensart: Es soll ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV durchgeführt werden. Im Rahmen des Auftrags ist auch die Einräumung von Urheberrechten, notwendig. Das Urheberrecht sichert dem Urheber persönliche und wirtschaftliche Rechte, etwa: das Veröffentlichungsrecht, das Recht auf Namensnennung (Urheberbenennung), das Verwertungsrecht (Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe). Der kreative und innovative Charakter der Leistung erfordert individuelle gestalterische Lösungen, die im Dialog mit den Bietern abgestimmt und präzisiert werden müssen. Zudem ist der Einsatz von KI-Systemen mit besonderen Anforderungen an Urheberrecht, Nutzungsrechte, Transparenz und Datenschutz verbunden, die im Rahmen von Verhandlungen zu klären sind. Da sich der Markt für KI-gestützte Medienproduktion dynamisch entwickelt und unterschiedliche technische Ansätze sowie Lizenz- und Nutzungsmodelle bestehen, ist ein Austausch mit den Bietern über konzeptionelle, rechtliche und qualitative Umsetzungsmöglichkeiten erforderlich. Deshalb soll ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV durchgeführt werden, da die zu vergebende Leistung – die Konzeption und Erstellung digitaler Me-dien unter möglichem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) – sowohl inhaltlich als auch technisch und rechtlich komplex ist und nicht hinreichend eindeutig und abschließend beschrieben werden kann. Nur durch das Verhandlungsverfahren kann die Auftraggeberin die wirtschaftlichste, qualitativ hochwertige und rechtssichere Lösung ermitteln und sicherstellen, dass die vergebenen Leistungen den inhaltlichen und rechtlichen Anforderungen vollständig entsprechen. Zuschlagsvorbehalt Erstangebot: Gemäß § 17 Abs. 11 VgV behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Abweichung vom Grundsatz der losweisen Vergabe: Ein Verzicht auf getrennte Ausschreibung nach Losen ist geboten, weil: - eine Aufteilung nach Mengenlosen praktisch nicht möglich ist, da Art und Umfang künftiger Projekte/Kampagnen nicht spezifizierbar sind; gerade aus diesem Grund wird auch eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. - eine Aufteilung nach Fachlosen technische und organisatorische Probleme/Nachteile mit sich bringt, die in der Abwägung gewichtiger Ausfallen als das Gebot der vornehmlichen Berücksichtigung mittelständischer Interessen: Die Leistungen (Konzeption, Gestaltung, Umsetzung digitaler und printbasierter Medien, E‑Learning, Lektorat, Bildbearbeitung, Projektsteuerung u. a.) sind eng verzahnt und müssen aus einer Hand erfolgen, um Konsistenz, Qualität und effiziente Gesamtsteuerung über die Laufzeit sicherzustellen. Außerdem ist zu beachten, dass auch kleinere und mittlere Unternehmen in der Lage sind, den Auftrag im vorgesehenen Zuschnitt zu erbringen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

68vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung acd2c50c-b0b6-4c93-83d3-73513363ebc6.