Konzeption einer Standortwebseite und visuelle Dokumentation des Wirtschaftsstandortes Schwedt/Oder in 2 Losen
Stadt Schwedt/Oder · Schwedt/Oder, Brandenburg
Aktenzeichen D 06/2026 (EU)veröffentlicht 25.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 13 Monate
- 01.06.2026 – 30.06.2027
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 13 Monate01.06.2026 – 30.06.2027
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schwedt/Oder16303, Landkreis Uckermark, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.
- Aufgabenverständnis, Methodik und Vorgehensweise30 %
- Ansatz, Design und Umsetzung30 %
- Projektteam25 %
- Qualität der Kostenkalkulation, Schlüssige Darstellung15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 2,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,4 Punkte |
| 25 % teurer | −3 Punkte |
| 50 % teurer | −5 Punkte |
| 100 % teurer | −7,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monatenan Stadt Schwedt/Oder
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Vertragsbeginnvor 5 MonatenLaufzeit bis 30.06.2027
- Bindefrist endetvor 4 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Förderprogramm: GRW-Infrastruktur Maßnahme: Transformations-Lab Schwedt/Oder Leistung: Konzeption einer Standortwebseite und visuelle Dokumentation des Wirtschaftsstandortes Schwedt/Oder in 2 Losen Los 1: Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung einer zentralen Standortwebseite für den Wirtschaftsstandort Schwedt/Oder Los 2: Erbringung fotografischer Dienstleistungen zur professionellen visuellen Darstellung des Wirtschaftsstandortes Schwedt/Oder Zur Stärkung der Außendarstellung des Wirtschaftsstandortes Schwedt sowie zur Vermarktung von Gewerbe- und Industrieflächen beabsichtigt die Stadt Schwedt/Oder im Rahmen der GRW-Experimentierklausel die Vergabe von Leistungen zur digitalen und visuellen Präsentation des Standortes. Ziel ist es, die Standortqualitäten, Entwicklungsperspektiven im Strukturwandel sowie verfügbaren Gewerbe- und Industrieflächen zielgruppengerecht, aktuell und attraktiv aufzubereiten und nach außen zu kommunizieren. Zielgruppen der Maßnahmen sind insbesondere investitions- und innovationsinteressierte Unternehmen, Investorinnen und Investoren, Gründerinnen und Gründer, Start-ups sowie weitere wirtschaftsnahe Akteure. Die Ausschreibung ist in zwei fachlich, technisch und wirtschaftlich voneinander getrennte Lose unterteilt. Die Lose sind inhaltlich abgegrenzt und werden unabhängig voneinander vergeben. Bieter können Angebote für ein oder beide Lose abgeben. Aus der Beauftragung eines Loses ergibt sich kein Anspruch auf Beauftragung des jeweils anderen Loses. Los 1 umfasst die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung einer zentralen Standortwebseite für den Wirtschaftsstandort Schwedt/Oder einschließlich Hosting und Betreuung im vorgesehenen Leistungszeitraum. Los 2 umfasst die Erbringung fotografischer Dienstleistungen zur professionellen visuellen Darstellung des Wirtschaftsstandortes Schwedt/Oder, insbesondere ausgewählter Gewerbe- und Industriegebiete, bestehend aus bodenbasierten Fotografien sowie Luftbildaufnahmen mittels Drohne.
Gegenstand nach CPV
- 72413000Website-GestaltungHauptgegenstand
- 72400000Internetdienste
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- 79822500Dienstleistungen im Grafik-Design
- 79960000Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen
- 79961000Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes
- 79961100Werbefotografie
- 79961200Luftaufnahmen
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung einer zentralen Standortwebseite für den Wirtschaftsstandort Schwedt/Oder Gegenstand des LOS 1 ist die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung einer zentralen Standortwebseite für den Wirtschaftsstandort Schwedt bis spätestens 30. November 2026 sowie das Hosting und die Betreuung der Webseite bis 30. Juni 2027. Derzeit existiert keine übersichtliche, zentral strukturierte digitale Plattform, auf der relevante Informationen zum Wirtschaftsstandort Schwedt verfügbar sind. Aus diesem Grund soll die neue Standortwebseite den Wirtschaftsstandort Schwedt umfassend, facettenreich und übersichtlich darstellen und als zentrales Instrument des Standortmarketings eingesetzt werden. Dabei sollen insbesondere der Strukturwandelprozess, Innovationsaktivitäten sowie die wesentlichen Standortvorteile sichtbar gemacht und relevante Vermarktungsthemen in Bezug auf Gewerbe- und Industrieflächen und Immobilien integriert werden. Ein hoher und dauerhaft aktueller Informationsgehalt ist sicherzustellen. Die inhaltliche Struktur und die technische Umsetzung sind so zu konzipieren, dass der Pflege-, Aktualisierungs- und Erweiterungsaufwand für den Auftraggeber möglichst gering ist und eine nachhaltige Nutzung der Webseite gewährleistet wird. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. | 13 Monate | – |
| 2 | Erbringung fotografischer Dienstleistungen zur professionellen visuellen Darstellung des Wirtschaftsstandortes Schwedt/Oder Gegenstand des LOS 2 ist die Vergabe von Dienstleistungen zur professionellen visuellen Darstellung und Dokumentation ausgewählter Gewerbe- und Industriegebiete des Wirtschaftsstandortes sowie von Porträt- und Teamaufnahmen der Stadtverwaltung. Die Leistungen umfassen sowohl bodenbasierte Fotografien als auch Luftbildaufnahmen mittels Drohne. Ziel ist es, qualitativ hochwertige, zeitgemäße und aussagekräftige Bildmaterialien zu erstellen, die die Standortqualitäten, Flächenpotenziale sowie die infrastrukturellen Rahmenbedingungen und Ansprechpersonen vermitteln und darstellen. Die fotografischen Aufnahmen dienen insbesondere der Verwendung im Rahmen des Standortmarketings, der Öffentlichkeitsarbeit sowie der digitalen Präsentation, unter anderem auf der im Rahmen von LOS 1 zu erstellenden Standortwebseite. Die Erstellung des Bildmaterials erfolgt in Abstimmung mit dem Auftragnehmer des LOS 1. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. | 4 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Aufgabenverständnis, Methodik und VorgehensweiseDarstellung der beabsichtigten Umsetzung und Struktur der Leistung auf Grundlage der Aufgabenstellung; Beschreibung des Vorgehens und der Methodik, Aufgabenverständnis; klare Angebotsstruktur und inhaltliche Vollständigkeit; Erläuterung der Vorgehensweise zur Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und weiteren Beteiligten Die Darstellung soll max. 5 Seiten nicht überschreiten. Die Ausführungen sind sehr klar strukturiert, vollständig und fachlich überzeugend. Aufgabenverständnis, Methodik und Vorgehensweise sind schlüssig dargestellt und lassen eine sehr strukturierte Projektdurchführung erwarten. - 4 Punkte Die Ausführungen sind nachvollziehbar und überwiegend vollständig. Aufgabenverständnis und Vorgehensweise sind plausibel dargestellt, kleinere Unklarheiten bestehen. - 3 Punkte Die Ausführungen sind grundsätzlich vorhanden, jedoch teilweise unklar oder unvollständig. Das Vorgehen ist nur eingeschränkt nachvollziehbar. - 2 Punkte Die Darstellung ist lückenhaft oder in wesentlichen Teilen nicht nachvollziehbar. - 1 Punkt Keine oder unverständliche Darstellung. - 0 Punkte
- Qualität
- Ansatz, Design und UmsetzungVorstellung eines Designvorschlages und/oder exemplarische Musterseiten (max. 2) für ausgewählte Teile der Webseite mit z. B. Ansätzen eines visuellen Konzeptes, Nutzerführung, mobile Optimierung, Barrierefreiheit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine vollständige Design- oder Entwicklungsleistung erwartet wird. Die Darstellung soll in Form von Konzeptskizzen, Wireframes oder exemplarischen Layoutvorschlägen erfolgen. Der Vorschlag überzeugt in hohem Maße. Visuelles Konzept, Nutzerführung und responsive Gestaltung sind klar ausgearbeitet und gut nachvollziehbar. Ansätze zur Barrierefreiheit sind schlüssig berücksichtigt. - 4 Punkte Der Vorschlag ist insgesamt überzeugend und gut nachvollziehbar. Die wesentlichen Aspekte des visuellen Konzepts und der Nutzerführung sind dargestellt, kleinere Schwächen sind vorhanden. - 3 Punkte Der Vorschlag ist grundsätzlich nachvollziehbar, weist jedoch erkennbare konzeptionelle oder gestalterische Schwächen auf. Einzelne Aspekte (z. B. Nutzerführung oder mobile Optimierung) sind nur teilweise ausgearbeitet. - 2 Punkte Der Vorschlag erfüllt die Mindestanforderungen nur eingeschränkt. Das visuelle Konzept oder die Nutzerführung sind nur rudimentär dargestellt oder wenig überzeugend. - 1 Punkt Der Vorschlag ist nicht nachvollziehbar, unvollständig oder geht auf die geforderten Aspekte nicht ein. - 0 Punkte
- Qualität
- ProjektteamVorstellung des Projektteams (Projektleiter bzw. Projektmanager und wesentliche Teammitglieder) mit Nachweis Qualifikationen/Erfahrung in vergleichbaren Projekten. Darstellung der internen Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten in einem Organigramm (ggf. auch Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer). Bei Einzelpersonen ist darzustellen, wie die verschiedenen fachlichen Anforderungen abgedeckt werden (z. B. eigene Kompetenzen oder Einbindung externer Partner). Die Darstellung des Projektteams ist vollständig und überzeugend. Rollen, Zuständigkeiten und Qualifikationen sind klar dargestellt und lassen eine sehr gute Projektdurchführung erwarten. - 4 Punkte Die Darstellung des Projektteams ist weitgehend überzeugend, die Teamstruktur ist überwiegend klar und effektiv sowie der Personaleinsatz und -kompetenz mit wenigen Abstrichen ausreichend. - 3 Punkte Die Darstellung des Projektteams ist nur teilweise überzeugend, die Teamstruktur ist nicht klar und effektiv sowie der Personaleinsatz und -kompetenz nicht vollständig ausreichend. - 2 Punkte Die Darstellung des Projektteams ist nicht überzeugend, die Teamstruktur erscheint ungeeignet sowie der Personaleinsatz und -kompetenz unzureichend. - 1 Punkt Die Darstellung des Projektteams erfolgt nicht. - 0 Punkte
- Kosten
- Qualität der Kostenkalkulation, Schlüssige Darstellungherausragende Qualität, aussagekräftige und sehr nachvollziehbare Kalkulation, entspricht der Aufgabenstellung in besonderem Maße, Kostenrahmen wird eingehalten, sehr ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis - 4 Punkte sehr gute Qualität, entspricht der Anforderung voll, Kostenrahmen wird eingehalten, ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis - 3 Punkte entspricht im Allgemeinen der Anforderung und ist im Wesentlichen nachvollziehbar, Preis-Leistungsverhältnis teilweise unausgewogen - 2 Punkte gerade noch ausreichend erfüllt, weist offensichtliche Mängel auf und entspricht annähernd den Anforderungen, lückenhafte Kalkulation, eine Kostenüberschreitung scheint möglich - 1 Punkt entspricht den Anforderungen in keiner Weise, Kalkulation ist nicht nachvollziehbar oder nicht angegeben, eine Kostenüberschreitung ist deutlich absehbar - 0 Punkte
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- aktuell gültiger Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes - nicht älter als 1 Jahr -
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n) und Berufsgenossenschaft - nicht älter als 1 Jahr -
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Darstellung des Unternehmens: Das Tätigkeitsspektrum des Unternehmens soll umfassend und klar beschrieben werden sowie vollumfassend verständlich bzw. nachvollziehbar sein. Aufgrund der Darstellung soll ersichtlich werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß ausführen könnte.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Ausbildungsnachweise/Erfahrungen der Führungskräfte oder Firmeninhaber: Es muss mindestens 1 Führungskraft oder Firmeninhaber mit einem für den Auftrag zuträglichem Ausbildungsabschluss und/oder mit Erfahrung vergleichbarer Projekte benannt werden. Nachweise von Nachunternehmern werden nicht berücks … ganz lesenkürzer
Ausbildungsnachweise/Erfahrungen der Führungskräfte oder Firmeninhaber: Es muss mindestens 1 Führungskraft oder Firmeninhaber mit einem für den Auftrag zuträglichem Ausbildungsabschluss und/oder mit Erfahrung vergleichbarer Projekte benannt werden. Nachweise von Nachunternehmern werden nicht berücksichtigt. Die Führungskraft muss sich aus der Firmenstruktur bzw. den Unterlagen ableiten lassen. Ausschlusskriterium - Eine Nachforderung erfolgt nicht.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen: Mindestens 3 geeignete vergleichbare Referenzen, Kenntnisse und Erfahrungen zu ähnlichen Leistungen entsprechend den Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Es werden hierfür Referenzen ausgeführter Aufträge der letzten 5 Jahre zugelassen. Maximal ein One-Pager pro Referenz mit Angaben … ganz lesenkürzer
Referenzen: Mindestens 3 geeignete vergleichbare Referenzen, Kenntnisse und Erfahrungen zu ähnlichen Leistungen entsprechend den Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Es werden hierfür Referenzen ausgeführter Aufträge der letzten 5 Jahre zugelassen. Maximal ein One-Pager pro Referenz mit Angaben des Werts, des Erbringungszeitraumes/-punktes, ob es ein öffentlicher oder privater Auftraggeber war; kurzer Inhalt des Auftrages. Es werden nur abgeschlossene Aufträge berücksichtigt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 30.06.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
§ 55 VgV Der öffentliche Auftraggeber darf vom Inhalt der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote erst nach Ablauf der entsprechenden Fristen Kenntnis nehmen.Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzü … ganz lesenkürzer
§ 55 VgV Der öffentliche Auftraggeber darf vom Inhalt der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote erst nach Ablauf der entsprechenden Fristen Kenntnis nehmen.Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.. Bieter sind nicht zugelassen. Die Öffnung erfolgt unmittelbar nach Angebotsfristende.- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absa … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8HAJF# Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer geschätzten Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR (netto) für den Bieter, der de … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8HAJF# Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer geschätzten Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Los 2
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Ansatz, Design und UmsetzungDer Auftraggeber erwartet eine kurze Darstellung der konzeptionellen Herangehensweise an die fotografische Umsetzung der Standort- und Personenaufnahmen für die Website. Anhand der Ausführungen sollen die Bildsprache sowie das Verständnis für eine authentische Darstellung des Wirtschaftsstandorts erkennbar werden. Ein vollständig ausgearbeitetes Konzept wird nicht erwartet, max. 2 exemplarische Musterseiten; eine skizzenhafte Beschreibung der Idee und Vorgehensweise ist ausreichend. Sehr überzeugende, klar strukturierte Darstellung. Bildsprache, Motivauswahl und Vorgehen sind hervorragend auf die Darstellung des Wirtschaftsstandorts und authentische Personenporträts abgestimmt. Kreative und zugleich realistisch umsetzbare Ideen. Deutlicher Mehrwert für die Website erkennbar. - 4 Punkte Gute und schlüssige Darstellung. Bildsprache und Motive passen grundsätzlich zur Zielsetzung der Website. Vorgehensweise nachvollziehbar und umsetzbar. Kleinere konzeptionelle Schwächen oder geringere Ausarbeitungstiefe. - 3 Punkte Teilweise überzeugende Darstellung. Grundidee vorhanden, jedoch nur begrenzt ausgearbeitet oder teilweise unklar. Bezug zur Darstellung des Wirtschaftsstandorts oder zu Personenporträts nur teilweise erkennbar. - 2 Punkte Schwache Darstellung. Wenig konkrete Aussagen zur Bildsprache, Motivauswahl oder Umsetzung. Bezug zu den Anforderungen der Website kaum erkennbar. - 1 Punkt Keine Darstellung eingereicht oder Darstellung völlig ungeeignet bzw. nicht bewertbar. - 0 Punkte
- Qualität
- ProjektteamVorstellung des Projektteams (Projektleiter bzw. Projektmanager und wesentliche Teammitglieder) mit Nachweis Qualifikationen/Erfahrung in vergleichbaren Projekten Bei Einzelpersonen ist darzustellen, wie die verschiedenen fachlichen Anforderungen abgedeckt werden (z. B. eigene Kompetenzen oder Einbindung externer Partner). Der Auftraggeber sollte zweifelsfrei erkennen können, dass der Auftragnehmer über die für den Auftrag notwendigen fachlichen Ressourcen verfügt. Die Darstellung des Projektteams ist vollständig und überzeugend. Rollen, Zuständigkeiten und Qualifikationen sind klar dargestellt und lassen eine sehr gute Projektdurchführung erwarten. - 4 Punkte Die Darstellung des Projektteams ist weitgehend überzeugend, die Teamstruktur ist überwiegend klar und effektiv sowie der Personaleinsatz und -kompetenz mit wenigen Abstrichen ausreichend. - 3 Punkte Die Darstellung des Projektteams ist nur teilweise überzeugend, die Teamstruktur ist nicht klar und effektiv sowie der Personaleinsatz und -kompetenz nicht vollständig ausreichend. - 2 Punkte Die Darstellung des Projektteams ist nicht überzeugend, die Teamstruktur erscheint ungeeignet sowie der Personaleinsatz und -kompetenz unzureichend. - 1 Punkt Die Darstellung des Projektteams erfolgt nicht. - 0 Punkte
- Kosten
- Qualität der Kostenkalkulation, Schlüssige Darstellungherausragende Qualität, aussagekräftige und sehr nachvollziehbare Kalkulation, entspricht der Aufgabenstellung in besonderem Maße, Kostenrahmen wird eingehalten, sehr ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis - 4 Punkte sehr gute Qualität, entspricht der Anforderung voll, Kostenrahmen wird eingehalten, ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis 3 Punkte entspricht im Allgemeinen der Anforderung und ist im Wesentlichen nachvollziehbar, Preis-Leistungsverhältnis teilweise unausgewogen - 2 Punkte gerade noch ausreichend erfüllt, weist offensichtliche Mängel auf und entspricht annähernd den Anforderungen, lückenhafte Kalkulation, eine Kostenüberschreitung scheint möglich - 1 Punkt entspricht den Anforderungen in keiner Weise, Kalkulation ist nicht nachvollziehbar oder nicht angegeben, eine Kostenüberschreitung ist deutlich absehbar - 0 Punkte
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- aktuell gültiger Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes - nicht älter als 1 Jahr -
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n) und Berufsgenossenschaft - nicht älter als 1 Jahr -
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Darstellung des Unternehmens: Das Tätigkeitsspektrum des Unternehmens soll umfassend und klar beschrieben werden sowie vollumfassend verständlich bzw. nachvollziehbar sein. Aufgrund der Darstellung soll ersichtlich werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß ausführen könnte.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Ausbildungsnachweise/Erfahrungen der Führungskräfte oder Firmeninhaber: Es muss mindestens 1 Führungskraft oder Firmeninhaber mit einem für den Auftrag zuträglichem Ausbildungsabschluss und/oder mit Erfahrung vergleichbarer Projekte benannt werden. Nachweise von Nachunternehmern werden nicht berücks … ganz lesenkürzer
Ausbildungsnachweise/Erfahrungen der Führungskräfte oder Firmeninhaber: Es muss mindestens 1 Führungskraft oder Firmeninhaber mit einem für den Auftrag zuträglichem Ausbildungsabschluss und/oder mit Erfahrung vergleichbarer Projekte benannt werden. Nachweise von Nachunternehmern werden nicht berücksichtigt. Die Führungskraft muss sich aus der Firmenstruktur bzw. den Unterlagen ableiten lassen. Ausschlusskriterium - Eine Nachforderung erfolgt nicht.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen: Mindestens 3 geeignete vergleichbare Referenzen, Kenntnisse und Erfahrungen zu ähnlichen Leistungen entsprechend den Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Es werden hierfür Referenzen ausgeführter Aufträge der letzten 5 Jahre zugelassen. Maximal ein One-Pager pro Referenz mit Angaben … ganz lesenkürzer
Referenzen: Mindestens 3 geeignete vergleichbare Referenzen, Kenntnisse und Erfahrungen zu ähnlichen Leistungen entsprechend den Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Es werden hierfür Referenzen ausgeführter Aufträge der letzten 5 Jahre zugelassen. Maximal ein One-Pager pro Referenz mit Angaben des Werts, des Erbringungszeitraumes/-punktes, ob es ein öffentlicher oder privater Auftraggeber war; kurzer Inhalt des Auftrages. Es werden nur abgeschlossene Aufträge berücksichtigt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 30.09.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
§ 55 VgV Der öffentliche Auftraggeber darf vom Inhalt der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote erst nach Ablauf der entsprechenden Fristen Kenntnis nehmen.Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzü … ganz lesenkürzer
§ 55 VgV Der öffentliche Auftraggeber darf vom Inhalt der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote erst nach Ablauf der entsprechenden Fristen Kenntnis nehmen.Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.. Bieter sind nicht zugelassen. Die Öffnung erfolgt unmittelbar nach Angebotsfristende.- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absa … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8HAJF# Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer geschätzten Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR (netto) für den Bieter, der de … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8HAJF# Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer geschätzten Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder
- Website
- schwedt.eu
- Kontakt
- vergabestelle.stadt@
schwedt.de
Bei uns erfasst
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.04.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b401f5da-567f-4196-9863-eac4698e72e3.