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Kombinationsabschläge nach § 130e SGB V

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München, Bayern

Aktenzeichen 2025-06-03-SYS-CSCveröffentlicht 03.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 487 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,21 Mio. €
Laufzeit
51 Monate01.01.2026 – 31.03.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81739, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 13 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 16 Monaten
  3. Bindefrist endet
    14 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2030
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), das im Oktober 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, wird im deutschen Gesundheitssystem ein neuartiges und in dieser Form einmaliges Instrument eingeführt: der Kombinationsabschlag. Ab dem 02.05.2023 erhalten alle gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 130e Abs. 1 SGB V für alle Arzneimittel (AM) mit neuen Wirkstoffen, die in einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zuvor nach § 35a Abs. 3 Satz 4 SGB V benannten Kombination eingesetzt und zulasten der GKV abgegeben werden, vom jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer (pU) einen Abschlag in Höhe von 20 Prozent des Abgabepreises ohne Mehrwertsteuer. Die Auftraggeberinnen beauftragen die Auftragnehmerin mit der fristgerechten und vollständigen Abwicklung von Kombinationsabschlägen gemäß § 130e SGB V, dem Forderungseinzug und dem Forderungsmanagement. Inkassodienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sind ausgenommen. Die Leistung beinhaltet folgende Aufgaben: 1. Ermittlung abschlagsfähiger Arzneimittel und Datenübermittlung an die Auftraggeberinnen, 2. Annahme der Abrechnungsdaten, 3. Berechnung der Kombinationsabschläge, 4. Lieferung der Abrechnungsdaten an die Auftraggeberin, 5. Abrechnung mit pharmazeutischen Unternehmen, 6. Vorgehen bei Klärfällen und Korrekturen, 7. Zahlungsverkehr und Mahnwesen, 8. Datenschutz und Geheimhaltungspflicht, 9. Aufbewahrung und Löschung von Daten. Als Vertragskonstruktion wurde ein Rahmenvertrag mit Beitrittsoption gewählt, dem die AOK Baden-Württemberg, die AOK Bremen/Bremerhaven, die AOK PLUS und die AOK Sachsen-Anhalt beitreten können.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem günstigsten Preis, hochgerechnet auf vier Jahre, erteilt. Näheres dazu findet sich in den Auftragsunterlagen (Bewertungsmatrix im Preisblatt).

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anzugeben sind mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Angebotsfrist), die nach Art und Umfang mit dem beschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind dabei Referenzaufträge über die erfolgreiche Umsetzung von Be- und Abrechnung von Arzneimittelrabatte … ganz lesenAnzugeben sind mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Angebotsfrist), die nach Art und Umfang mit dem beschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind dabei Referenzaufträge über die erfolgreiche Umsetzung von Be- und Abrechnung von Arzneimittelrabatten für Krankenversicherungen oder die Rückabwicklung arzneimittelbezogener Abschläge für eine Krankenversicherung. Das umfasst auch die Erstellung der dazu gehörigen Abrechnung für den pharmazeutischen Unternehmer sowie das Zahlungswesen. Ein Auftrag gilt als Referenzauftrag, wenn die Abrechnungsbeträge in einem Quartal mindestens 500.000 EURO betrugen oder mehr als 500 Pharmazentralnummern/Arzneimittelpackungen in die Abrechnung eines Quartals einflossen. Die durchgeführten Referenzaufträge müssen detailliert beschrieben werden, das bedeutet, dass durch den Bieter die Art des Auftrages, welche Art an Abrechnungsdienstleistung durchgeführt wurde, welches Volumen die Abrechnungsdienstleistung umfasst und ein Kontakt in den Referenzen genannt bzw. beschrieben werden muss. Informationen zur Art, zum Umfang und zur Komplexität der Abrechnung müssen in den Referenzen aufgeführt werden. Anonymisierte Referenzen erfüllen die Anforderungen nicht. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es ist daher ein/e Ansprechpartner/-in oder eine auskunftsfähige Organisationseinheit des Referenzauftraggebers anzugeben. Weitere Konkretisierungen sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Eintragung in das Handelsregister
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlan … ganz lesenAuf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt, dass er innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers den Auftraggeberinnen vorlegen wird: - 200.00 … ganz lesenDer Bieter erklärt, dass er innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers den Auftraggeberinnen vorlegen wird: - 200.000 EUR pauschal für Personenschäden - 200.000 EUR pauschal für Sachschäden - 100.000 EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden für ein Jahr. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung und der Nachweis durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis einen internen Qualitätsmanagementsystems in Form einer aktuell gültigen DIN EN ISO 9001-Zertifizierung. Weitere Konkretisierungen sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Informationssicherheit
Nachweis von Sicherheitseinrichtungen (bspw. Backup-System) für die IT-Systeme (bspw. technische Komponenten wie Server) in Form einer aktuell gültigen ISO 27001-Zertifizierung. Werden teilweise oder vollständig IT-System (bspw. technischen Komponenten) durch einen Unterauftragnehmer bereitgestellt, … ganz lesenNachweis von Sicherheitseinrichtungen (bspw. Backup-System) für die IT-Systeme (bspw. technische Komponenten wie Server) in Form einer aktuell gültigen ISO 27001-Zertifizierung. Werden teilweise oder vollständig IT-System (bspw. technischen Komponenten) durch einen Unterauftragnehmer bereitgestellt, ist das ISO 27001-Zertifikat durch diesen vorzulegen. Weitere Konkretisierungen sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.03.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
14 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrags/Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter D … ganz lesenLeistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrags/Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Der Bieter erkennt die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis G ohne Einschränkung an. (3) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Vertrag mit Beitrittsoption für weitere AOKs: Als Vertragskonstruktion wurde ein Rahmenvertrag mit Beitrittsoption gewählt, dem die AOK Baden-Württemberg, die AOK Bremen/Bremerhaven, die AOK PLUS und die AOK Sachsen-Anhalt beitreten können.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5S1C (I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin/-innen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwenden … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YDK5S1C (I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin/-innen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Auftragsunterlagen (Bewerbungsbedingungen). (III.) a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der/den Auftraggeberin/-innen vorzulegen. (III.) b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter. (III.) c) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 533948cf-41d4-4127-8d57-84372c253d71.