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vergebenEU-weitLieferleistungen

Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffentfernung

Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt, Stadtentwässerung · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffentfernungveröffentlicht 16.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 493 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
19 Monate13.10.2025 – 30.04.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 139 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 14:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:30 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 16 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  5. Bindefrist endet
    99 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2027
    vor 13 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffentfernung. Menge: 500 Tonnen von ca. Oktober 2025 bis ca. September 2026 sowie mit Option auf weitere 250 Tonnen bis ca. April 2027 und zusätzlichen 4 Monaten bei Abrufverzögerungen.

Bestandteil der 4. Reinigungsstufe ist eine Dosieranlage für Pulveraktivkohle (PAK) zur automatischen PAK-Dosierung. Die PAK-Dosierung erfolgt aus zwei Vorratssilos mit je 125 m3 Volumen. Diese befinden sich bei der Dosierhalle der Adsorption (Geb. G92). Die Silos werden über den südlich vor dem Gebäude befindlichen Entladeplatz beschickt. Füllstandsmessungen und Überfüllsicherung sind vorhanden, ebenso Befüllstutzen mit Absperrarmatur und Feuerwehrkupplung Storz A (110 mm Schlauchdurchmesser) DIN 14323. Für die vorgesehene Dosiermenge (ca. 1,4 t PAK/d) ist ca. 2-3 x pro Monat eine Anlieferung von ca. 15 – 20 t PAK erforderlich. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung einer zuvor getesteten und geeigneten Pulveraktivkohle einschl. Befüllung der PAK-Silos für die Spurenstoffadsorption auf der Kläranlage Karlsruhe. Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen. Grundsätzliche Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Lösung hat der Bieter umgehend, spätestens bei Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Veränderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen.

Die Zusendung des Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin.

Die Anbieter werden aufgefordert eine repräsentative Probe (2 x 100 g, eine Teilprobe für die Analytik, eine Teilprobe als Referenz-Rückstellmuster) Ihres angebotenen Produkts zur Qualitätsprüfung abzugeben. Es darf nur ein Hauptangebot zu einem Produkt abgegeben werden, damit der Umfang der durchzuführenden Testversuche im Rahmen gehalten und eine effiziente Durchführung des Vergabeverfahrens gewährleistet wird. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, bei denen mehr als ein Hauptangebot abgegeben wurde, vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die Testkohle wird per Post an das Klärwerk Karlsruhe unter folgender Adresse gesendet:

Klärwerk Karlsruhe z.Hd. Herrn Stefan Rebstock An der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe

Die PAK-Proben müssen bis zum Submissionstermin dort eingegangen sein. Muster mit undichter oder anderweitig verdreckter Verpackung werden ausgeschlossen und nehmen nicht an der Ausschreibung teil.

Die zugelassenen Proben werden im Auftrag des TBA Karlsruhe von einem unabhängigen Institut oder dem eigenen akkreditierten Zentrallabor mit dem Abwasser der Kläranlage Karlsruhe hinsichtlich DOC - und SAK 254 nm -Reduktion untersucht. Diese Untersuchungen werden im Rahmen eines 24h- Rühr-/Schüttelversuches gemäß den Handlungsempfehlungen des Kompetenzzentrums Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS) durchgeführt.

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Die Kriterien sind der Preis in EUR pro kg Trockensubstanz (TS) Pulveraktivkohle dividiert durch den Mittelwert der prozentualen Verringerung des DOC- und des SAK-Wertes.

Beschreibung des Loses

Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung einer zuvor getesteten und geeigneten Pulveraktivkohle einschl. Befüllung der PAK-Silos für die Spurenstoffadsorption auf der Kläranlage Karlsruhe. Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen. Grundsätzliche Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Lösung hat der Bieter umgehend, spätestens bei Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Veränderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen.

Die Zusendung des Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin.

Die Anbieter werden aufgefordert eine repräsentative Probe (2 x 100 g, eine Teilprobe für die Analytik, eine Teilprobe als Referenz-Rückstellmuster) Ihres angebotenen Produkts zur Qualitätsprüfung abzugeben. Es darf nur ein Hauptangebot zu einem Produkt abgegeben werden, damit der Umfang der durchzuführenden Testversuche im Rahmen gehalten und eine effiziente Durchführung des Vergabeverfahrens gewährleistet wird. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, bei denen mehr als ein Hauptangebot abgegeben wurde, vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die Testkohle wird per Post an das Klärwerk Karlsruhe unter folgender Adresse gesendet:

Klärwerk Karlsruhe z.Hd. Herrn Stefan Rebstock An der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe

Die PAK-Proben müssen bis zum Submissionstermin dort eingegangen sein. Muster mit undichter oder anderweitig verdreckter Verpackung werden ausgeschlossen und nehmen nicht an der Ausschreibung teil.

Die zugelassenen Proben werden im Auftrag des TBA Karlsruhe von einem unabhängigen Institut oder dem eigenen akkreditierten Zentrallabor mit dem Abwasser der Kläranlage Karlsruhe hinsichtlich DOC - und SAK 254 nm -Reduktion untersucht. Diese Untersuchungen werden im Rahmen eines 24h- Rühr-/Schüttelversuches gemäß den Handlungsempfehlungen des Kompetenzzentrums Spurenstoffe Baden-Württemberg (KomS) durchgeführt.

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Die Kriterien sind der Preis in EUR pro kg Trockensubstanz (TS) Pulveraktivkohle dividiert durch den Mittelwert der prozentualen Verringerung des DOC- und des SAK-Wertes.   Der Preis pro t TS wird über den spezifizierten Wassergehalt berechnet. Die prozentuale Verringerung der DOC- und SAK-Werte wird anhand von 3 Rührversuchen bei einer Konzentration von 10, 20 und 30 mg Pulveraktivkohle je Liter Abwasser des Klärwerks Karlsruhe ermittelt.

Die durchschnittlichen Eingangskonzentrationen in die Adsorptionsanlage bzw. aus dem Ablauf des Nachklärbeckens der Kläranlage Karlsruhe entsprechen:

CSB, membranfiltriert 0,45 µm 15-40 mg/L DOC, membranfiltriert 0,45 µm 5-18 mg/L SAK 254nm ca. 15 Abfiltrierbare Stoffe (0,45µm Filter) 10-20 mg/L

Es erfolgt eine Gewichtung der DOC- und SAK-Entnahmeleistungen. Die Entnahmeleistung bei 10 mg geht zu 50%, die bei 20 mg zu 33,33% und die bei 30 mg zu 16,66% in die Berechnung ein. DOC- und SAK254nm-Entnahmeleistungen werden jeweils zu 50% gewichtet.

Die weitere detaillierte Beschreibung der Leistungen ist dem Leistungsverzeichnis der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Dort wird ebenfalls auf die geforderten Eigenschaften der Pulveraktivkohle genauer eingegangen.

Vertragslaufzeiten:

Grundvertragslaufzeit: Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung der Auftragserteilung durch den Auftraggeber in Kraft und hat eine Grundlaufzeit von zunächst 12 Monaten. Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich im Oktober 2025. Die maximale Liefermenge wurde für einen Zeitraum von 12 Monaten kalkuliert.

Verlängerungsoption: Erfolgt keine schriftliche Kündigung durch eine der Vertragsparteien spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit oder eines etwaigen Verlängerungszeitraums, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 6 Monate. Die Kündigung ist in schriftlicher Form gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei zu erklären.

Vertragsverlängerung bei Abrufverzögerung oder betrieblichen Störungen: Zusätzlich kann der Vertrag einmalig um bis zu 4 Monate verlängert werden, sofern ausfolgenden Gründen ein rechtzeitiger Abruf der Liefermengen durch den Auftraggeber nicht möglich ist:

- Verzögerungen beim Abruf aufgrund betrieblicher Störungen an der Kläranlage;

- Unvorhergesehene technische oder organisatorische Umstände, die einen rechtzeitigen Abruf der Pulveraktivkohle verhindern.

Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption ist vom Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Die Mitteilung hat spätestens 1 Monat vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung zu erfolgen.

Maximale Gesamtvertragslaufzeit:

Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt entsprechend den Ziffern 3.1 bis 3.2 des Leistungsverzeichnisses insgesamt 18 Monate (plus 4 Monate bei eventueller Vertragsverlängerung gemäß Ziffer 2.3 des Leistungsverzeichnisses).

Lieferumfang: Der maximale Lieferumfang für die Grundvertragslaufzeit beträgt 500 t Pulveraktivkohle. Im Falle einer Vertragsverlängerung gemäß Ziffer 3.2 des Leistungsverzeichnisses erhöht sich die maximale Liefermenge um weitere 250 t Pulveraktivkohle. Die maximale Liefermenge unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungsoptionen beträgt demnach 750 t Pulveraktivkohle. Pro Lieferung sollen ca. 15 - 20 t im SKW mit Kippsilosattelanhänger angeliefert werden. Mehr- oder Mindermengen begründen keinen Anspruch auf Änderung der Einheitspreise.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Die Kriterien sind der Preis in EUR pro kg Trockensubstanz (TS) Pulveraktivkohle dividiert durch den Mittelwert der prozentualen Verringerung des DOC- und des SAK-Wertes.   Der Preis pro t TS wird über den spezifizierten Wassergehalt berechnet. Die prozentuale Verringerung der DOC- und SAK-Werte wird anhand von 3 Rührversuchen bei einer Konzentration von 10, 20 und 30 mg Pulveraktivkohle je Liter Abwasser des Klärwerks Karlsruhe ermittelt. Die durchschnittlichen Eingangskonzentrationen in die Adsorptionsanlage bzw. aus dem Ablauf des Nachklärbeckens der Kläranlage Karlsruhe entsprechen: CSB, membranfiltriert 0,45 µm 15-40 mg/L DOC, membranfiltriert 0,45 µm 5-18 mg/L SAK 254nm ca. 15 Abfiltrierbare Stoffe (0,45µm Filter) 10-20 mg/L Es erfolgt eine Gewichtung der DOC- und SAK-Entnahmeleistungen. Die Entnahmeleistung bei 10 mg geht zu 50%, die bei 20 mg zu 33,33% und die bei 30 mg zu 16,66% in die Berechnung ein. DOC- und SAK254nm-Entnahmeleistungen werden jeweils zu 50% gewichtet.

Eignung7 von 7 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Umsatz des Unternehmens: Das Unternehmen hatte in den letzten drei Jahren Umsätze, die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen. Die Angaben dazu werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" eingetragen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind / Referenzen: Es muss erklärt werden, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben dazu werden im Formblatt "Eigenerklärung z … ganz lesenLeistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind / Referenzen: Es muss erklärt werden, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Angaben dazu werden im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" für mindestens drei Referenzen eingetragen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zu den benannten Referenzen jeweils der Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers benannt.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Arbeitskräfte: Es muss erklärt werden, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, wird die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angegeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werden benannt.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eintragung in das Berufsregister: Es muss angegeben werden, dass ein Eintrag in das Berufsregister vorliegt oder eine Eintragung für das Unternehmen nicht verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorgelegt. Anga … ganz lesenEintragung in das Berufsregister: Es muss angegeben werden, dass ein Eintrag in das Berufsregister vorliegt oder eine Eintragung für das Unternehmen nicht verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorgelegt. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Es muss erklärt werden, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Es muss erklärt werden, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation be … ganz lesenAngabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Es muss erklärt werden, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Es muss erklärt werden, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorgelegt. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Es wird erklärt, dass - für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen, - das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, - falls für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, in diesem Fall jedoch das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen. Dem Unternehmen ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.10.2025
Vertragsende
30.04.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Grundvertragslaufzeit: Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung der Auftragserteilung durch den Auftraggeber in Kraft und hat eine Grundlaufzeit von zunächst 12 Monaten. Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich im Oktober 2025. Die maximale Liefermenge wurde für einen Zeitraum von 12 Monaten ka … ganz lesenGrundvertragslaufzeit: Dieser Vertrag tritt nach Unterzeichnung der Auftragserteilung durch den Auftraggeber in Kraft und hat eine Grundlaufzeit von zunächst 12 Monaten. Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich im Oktober 2025. Die maximale Liefermenge wurde für einen Zeitraum von 12 Monaten kalkuliert. Verlängerungsoption: Erfolgt keine schriftliche Kündigung durch eine der Vertragsparteien spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit oder eines etwaigen Verlängerungszeitraums, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 6 Monate. Die Kündigung ist in schriftlicher Form gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei zu erklären. Vertragsverlängerung bei Abrufverzögerung oder betrieblichen Störungen: Zusätzlich kann der Vertrag einmalig um bis zu 4 Monate verlängert werden, sofern ausfolgenden Gründen ein rechtzeitiger Abruf der Liefermengen durch den Auftraggeber nicht möglich ist: - Verzögerungen beim Abruf aufgrund betrieblicher Störungen an der Kläranlage; - Unvorhergesehene technische oder organisatorische Umstände, die einen rechtzeitigen Abruf der Pulveraktivkohle verhindern. Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption ist vom Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Die Mitteilung hat spätestens 1 Monat vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung zu erfolgen. Maximale Gesamtvertragslaufzeit : Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt entsprechend insgesamt 18 Monate (plus 4 Monate bei eventueller Vertragsverlängerung).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
99 Tage
Angebotsöffnung
03.07.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 15, Vergabekammer, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung zu EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. de … ganz lesenDer Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung zu EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E98845615. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis 25. Juni 2025 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer unter +49 221/98578-0 zur Verfügung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 249 (Chemische Feinprodukte und verschiedene chemische Erzeugnisse) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 6 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 27afec5f-f30b-42ff-bfe4-c4df51fc6fd1.