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Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Eisen-III-Chloridsulfat-Lösung (FeClSO4) als Phosphatfäll- und Flockungsmittel

Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt, Stadtentwässerung · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen LOT-0001 E95232636veröffentlicht 22.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.04.2026 – 31.03.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 139 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Eisen-III-Chloridsulfat-Lösung (FeClSO4) als Phosphatfäll- und Flockungsmittel Menge und Zeitraum: 1.200 Tonnen ab 01.04.2026 bis 30.09.2027 (18 Monate) sowie mit Option auf weitere 400 Tonnen bis 31.03.2028 (weitere 6 Monate) plus zusätzlich 4 Monaten (bis 31.07.2028) zur Kompensation etwaiger Bedarfsschwankungen/Abrufverzögerungen. Die Maximalmenge über die Grundvertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption beträgt damit 1.600 Tonnen.

Im Klärwerk Karlsruhe wird Phosphat durch Fällung mit Eisen-III-Chloridsulfat aus dem Abwasser entfernt, um den vorgegebenen Phosphor-Grenzwert im Klärwerksablauf einzuhalten. Außerdem dient die Chemikalie zur Flockung feindispers verteilter Pulveraktivkohlereste. Hierdurch können Trübungs- und CSB-Ablaufgrenzwerte eingehalten werden. Das als wässrige Lösung (41 Gew.-%) anzuliefernde Eisen-III-Chloridsulfat wird in den jeweils leeren Tank der Dosiereinheit eingefüllt und von hier dem Abwasser zudosiert. Tanks befinden sich in den Dosierhallen der Adsorption (Geb. G92) und der Filtration (Geb. G91C). Diese haben ein Volumen von jeweils 25 m³. Ein weiterer Tank zur Nachfällung (Geb. G44) hat ein Volumen von 30 m3. Die Tanks werden über die vor bzw. neben den Gebäuden befindlichen Entladeplätze beschickt. Füllstandsmessungen und Überfüllsicherung sind vorhanden, ebenso Befüllstutzen mit Absperrarmatur und Tankwagenkupplung 3“. Für die momentan eingestellten Dosiermengen ist ca. 2x pro Monat eine Anlieferung von ca. 25 t des Produktes erforderlich. Die Anlieferung erfolgt auf Abruf. Der Auftragnehmer garantiert jederzeit in der Lage zu sein innerhalb von 7 Werktagen nach Abruf zu liefern.

Produkt: Eisen-III-Chloridsulfat-Lösung (FeClSO4, 41%) als Fäll- und Flockungsmittel. Der Prozentanteil an FeClSO4 muss im Toleranzbereich von +/- 2% (39 % bis 43 %) liegen. Das Produkt muss für den Anwendungsfall geeignet sein und darf die Richtwerte aus DWA-A 202 um max. 20% überschreiten. Die Qualität ist mit einem Analysenzertifikat (AZ, CoA) nachzuweisen.

Produkte, welche einen Toleranzbereich von 41% +/- 2% nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Produkte, welche die Richtwerte aus DWA-A 202 um mehr als 20% überschreiten. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot bezogen auf den vom Bieter durchschnittlich spezifizierten Gehalt an FeClSO4.Die Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Formel: Einheitspreis pro kg exklusive Mehrwertsteuer / spezifiziertem Mindestgehalt an FeClSO4.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1Produkte, welche einen Toleranzbereich von 41% +/- 2% nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Produkte, welche die Richtwerte der Parameter aus DWA-A 202 für eisen- und aluminiumhaltige Fällungs- und Flockungsmittel um mehr als 20% überschreiten. Die Richtwerte sind wie folgt: Parameter: Cadmium (Cd): 0,2 mg/mol Wirksubstanz (WS) Chrom (Cr): 15 mg/mol WS Kupfer (Cu): 15 mg/mol WS Quecksilber (Hg): 0,15 mg/mol WS Nickel (Ni): 20 mg/mol WS Blei (Pb): 15 mg/mol WS Zink (Zn): 50 mg/mol WS Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX): 5 mg/mol WS Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot bezogen auf den vom Bieter durchschnittlich spezifizierten Gehalt an FeClSO4.Die Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Formel: Einheitspreis pro kg exklusive Mehrwertsteuer / spezifiziertem Mindestgehalt an FeClSO4.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Grundvertragslaufzeit beträgt 18 Monate. Sie beginnt am 1. April 2026 und endet am 30. September 2027. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach einvernehmlicher Abstimmung um weitere 6 Monate (1. Oktober 2027 – 31. März 2028), insofern nicht eine der beiden Parteien den Vertrag bis spätestens 3 … ganz lesenDie Grundvertragslaufzeit beträgt 18 Monate. Sie beginnt am 1. April 2026 und endet am 30. September 2027. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach einvernehmlicher Abstimmung um weitere 6 Monate (1. Oktober 2027 – 31. März 2028), insofern nicht eine der beiden Parteien den Vertrag bis spätestens 31. März 2027 schriftlich kündigt. Zusätzlich kann der Vertrag einmalig um bis zu 4 Monate verlängert werden, sofern aus nachfolgenden Gründen ein rechtzeitiger Abruf der Liefermengen durch den Auftraggeber nicht möglich war: - Verzögerungen beim Abruf aufgrund betrieblicher Störungen an der Kläranlage, - Unvorhersehbare Klärwerkszulaufschwankungen, technische oder organisatorische Umstände, die einen rechtzeitigen Abruf des Fällmittels verhindern. Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption ist vom Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Die Mitteilung hat spätestens 1 Monat vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung zu erfolgen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt dementsprechend 24 Monate (plus 4 Monate bei eventueller Vertragsverlängerung aufgrund Abrufverzögerungen). Der maximale Lieferumfang für die Grundvertragslaufzeit beträgt 1200 t Eisen-III-Chloridsulfat-Lösung (ca. 41 %). Im Falle einer Vertragsverlängerung (1. Oktober 2027 bis 31. März 2028) erhöht sich die Grundliefermenge um weitere 400 t Eisen-III-Chloridsulfat-Lösung (ca. 41 %). Nach Abruf der maximalen Liefermenge von 1600 t ist der Vertrag erschöpft, unabhängig davon, wieviel Restlaufzeit der Vertrag noch besitzt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung zu EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. de … ganz lesenDer Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung zu EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen“ auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E95232636. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind bis 8. Januar 2026 ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform Subreport schriftlich an die auszuschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht mehr zulässig. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELVIS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer unter +49 221/98578-0 zur Verfügung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PolyChemie GmbH, Saarbrücken–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 243 (Anorganische und organische Grundchemikalien) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cbc1bce9-6f37-4051-81bc-a7482d03d7a9.