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Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern 2025

Auftraggeber nicht angegeben · Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 220-241-Wu-24veröffentlicht 06.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 653 Tagen abgelaufen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 30.11.2025
Lose
22Angebot auf bis zu 22
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabemarktplatz-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

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Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabemarktplatz-mv.de
    vor 21 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Bindefrist endet
    61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Monaten
  5. Vertragsende
    vor 11 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose22 Lose · Angebot auf bis zu 22

Alle 22 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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2
Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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3
Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Technische Leistungsfähigkeit a) Um die technische Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, müssen der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer für die Nutzung von MVBIO über eine stabile Internetverbindung mit einer minimalen Bandbreite von 10 mbit/s verfügen. b) Darüber hinaus ist eine GIS-So … ganz lesenTechnische Leistungsfähigkeit a) Um die technische Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, müssen der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer für die Nutzung von MVBIO über eine stabile Internetverbindung mit einer minimalen Bandbreite von 10 mbit/s verfügen. b) Darüber hinaus ist eine GIS-Software (ArcGIS, QGIS o. Ä.) für die Bearbeitung und Prüfung von GEOdaten erforderlich, sofern die Digitalisierung nicht ausschließlich in MVBIO erfolgt. c) Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer müssen für Kartierungen geschützter Biotope mit Seen > 2 ha ein Boot vorhalten (betrifft ausschließlich die Lose 1 bis 4, 6 bis 14, 18, 20 bis 22). Nachweis: Die geforderte technische Leistungsfähigkeit ist mittels Eigenerklärung zu bestätigen. Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern während des Verfahrens entsprechende Nachweise zu abgegebenen Eigenerklärungen abzufordern. Qualifikationen und Referenzen des vorgesehenen Personals Der Bieter bzw. seine eventuellen Unterauftragnehmer müssen folgende Qualifikationen des für den Auftrag vorgesehenen Personals vorweisen: a) Projektleitung: Universitäts- oder Fachhochschulabschluss (Master oder Diplom) in Biologie, Landschaftsökologie oder verwandten Studienrichtungen b) Vorgesehene Kartierende: Universitäts- oder Fachhochschulabschluss (Bachelor) in Biologie, Landschaftsökologie oder verwandten Studienrichtungen oder eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Biotop- und LRT-Kartierung Ferner muss das für den Auftrag vorgesehene Personal folgende grundlegende Kenntnisse durch Referenzen aus den letzten zehn Jahren vor Auftragsbekanntmachung vorweisen: c) Projektleitung: 1. Mindestens eine (1) Referenz bei der Leitung von landschaftsökologischen Kartierprojekten (Biotopkartierung, FFH-Managementplanung, Entwicklungspläne) 2. Mindestens eine (1) Referenz bei der Daten- und Fehleranalyse und dem Datenmanagement mit GIS-Software d) Vorgesehene Kartierende: 1. Mindestens eine (1) Referenz als Nachweis über naturräumliche Kenntnisse und floristische Artenkenntnisse im norddeutschen Raum 2. Mindestens eine (1) Referenz als Nachweis über praktische Erfahrungen bei der landschaftsökologischen Einschätzung von Biotopen bzw. Lebensräumen auf der Grundlage botanischer Kartierungen 3. Mindestens eine (1) Referenz als Nachweis über praktische Erfahrung in der Ansprache von FFH-Lebensraumtypen Der Einsatz von entsprechend qualifizierten Neueinsteigern als Kartierende ist zulässig, wenn die Geländearbeiten durch drei oder mehr geeignete Kartierende durchgeführt wird und die Neueinsteiger mindestens die für die vorgesehenen Kartierenden genannte Qualifikation (Hochschulabschluss) vorweist. Darüber hinaus muss dieser durch einen Ausbilder fachlich begleitet werden. e) Darüber hinaus muss das für den Auftrag vorgesehene Personal (Projektleitung oder/und vorgesehene Kartierende) über Kenntnisse zu den folgenden speziellen Artengruppen und Methoden verfügen: 1. Erfahrungen in der Ansprache von Moosen, insbesondere für die Kartierung von Mooren 2. Erfahrungen in der Ansprache von submersen Makrophyten und Armleuchteralgen für die Gewässerkartierung 3. Erfahrungen in der Ansprache von Flechten (für Ansprache von Dünen, Trockenrasen und Heiden) 4. Erfahrungen in der Kartierung (Transektkartierung, Übersichtskartierungen) von Seen mittels Boot - betrifft Lose 1 bis 4, 6 bis 14, 18 und 20 bis 22 (Es gilt als ausreichend, wenn mindestens eine (1) Person des vorgesehenen Personals über die genannten speziellen Arten- und Methodenkenntnisse zu Bst. e) verfügt, wobei diese auch durch verschiedene Personen abgedeckt werden können.) Nachweis: Die geforderten Qualifikationen und Referenzen des vorgesehenen Personals sind als Eigenerklärung anhand der Anlage "Eignungsnachweis" nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern während des Verfahrens entsprechende Nachweise zu abgegebenen Eigenerklärungen abzufordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
30.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwartet … ganz lesenDie erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen (vgl. Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag (Nachtragsoption) geltend machen. Der konkrete Mehraufwand umfasst je Kategorie die Anzahl der Bögen, die über die erwartete Anzahl zuzüglich 5 % hinausgeht. Der so ermittelten Summe des Mehraufwandes einer Kategorie ist ggf. ein Minderaufwand in einer anderen Kategorie gegenüberzustellen und von der Summe des Mehraufwandes abzuziehen. Hier gilt ebenfalls ein Schwellenwert von 5 %. Ein Nachtrag ist bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los möglich. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zu der im Vertragsentwurf unter § 15 Abs. 5 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabemarktplatz-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
23.01.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlags-/Auftragserteilung (siehe § 4 Vertragsentwurf). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt nach dem im Leistungsverzeichnis benannten Wertungsschema. Der Zuschlag kann höchstens auf eine Anzahl der Lose erteilt werden, für die der Biet … ganz lesenDie Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlags-/Auftragserteilung (siehe § 4 Vertragsentwurf). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt nach dem im Leistungsverzeichnis benannten Wertungsschema. Der Zuschlag kann höchstens auf eine Anzahl der Lose erteilt werden, für die der Bieter Bearbeitungskapazitäten nachweisen kann. Hierzu ist durch ihn im Leistungsverzeichnis der Fragentitel 1.2 "Angabe zur Bearbeitungskapazität" die Anzahl der Kartierobjekte (Grund- und Kurzbögen) zu beziffern. Sofern ein Bieter für mehr Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, als er Bearbeitungskapazitäten vorweisen kann, wird dann - über alle Lose betrachtet - die wirtschaftlichste Vergabe für den Auftraggeber ermittelt. Hierbei wird die vom Bieter priorisierte Rangfolge berücksichtigt. Maßgeblich für die Zuschlagserteilung auf die Lose ist der Abstand des Wertungsergebnisses (= Angebotspreis) zum Nächstplatzierten in absteigender Reihenfolge (= geringstmögliche Unwirtschaftlichkeit bei Beauftragung der Zweitplatzierten).
Hinweis
Der Abruf der Vergabeunterlagen (bis auf die Anlagen 1 bis 11 zur Leistungsbeschreibung), die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar. Der Abruf der Anlagen 1 bis 11 zur Leistungsbeschreibung, sind auf Grund der erheblichen … ganz lesenDer Abruf der Vergabeunterlagen (bis auf die Anlagen 1 bis 11 zur Leistungsbeschreibung), die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz M-V durchführbar. Der Abruf der Anlagen 1 bis 11 zur Leistungsbeschreibung, sind auf Grund der erheblichen Größe der Datei, ausschließlich über eine Cloud möglich. Die Anlagen sind unter nachfolgendem Link https://my.hidrive.com/share/e4bv2r0z5m abrufbar. Für die Kommunikation sowie die Angebotsabgabe ist eine einmalige Registrierung auf dieser Plattform notwendig. Informationen hierzu erhalten Sie unter https://vergabemarktplatz-mv.de/NetServer (Mein Konto /Hinweis zur Angebotsabgabe /Anleitung zur Angebotsabgabe), bei der Bieterhotline (Tel.: +49 9001-243837) oder direkt beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (Tel. +49 385 588 56-980). - Der Bieter darf keine Beziehungen zu Russland im Sinne von Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen. Nachweis: ausgefüllter Vordruck "Eigenerklärung Russland- Sanktionen" vom Bieter sowie von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung) - Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zwingend die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen sowie alle weiteren im Vordruck "Angebot" aufgeführten Sachverhalte erfüllen. Nachweis: ausgefüllter Vordruck "Angebot" (elektronisch signiert, unterschrieben oder mit Benennung der erklärenden Person in Textform mit Angabe von Ort und Datum als abschließende Erklärung). Der Nachweis kann auch durch die Bescheinigung einer Präqualifikation erbracht werden. - Im Falle der Unterauftragsvergabe ist anzugeben, welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (siehe Punkt 5 Vordruck "Angebot"). Auf Verlangen des Auftraggebers sind vor Zuschlagserteilung die vorgesehenen Unterauftragnehmer verbindlich namentlich zu benennen. Der Vordruck "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ist daraufhin von jedem benannten Unterauftragnehmer einzureichen. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen
Anschrift
Lübecker Str. 289, 19059 Schwerin
Website
laiv-mv.de
Kontakt
zentrale-vergabestelle@laiv-mv.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

25vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (100 Lose mit Angabe)
382.416 €Zuschlagswert im Median
334.868 € – 626.189 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ec88d883-47e9-43e6-85c6-ffbb4f732177.