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Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern 2025

Auftraggeber nicht angegeben · Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 220-241-Wu-24veröffentlicht 12.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 653 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 22 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate10.03.2025 – 30.11.2025
Lose
22
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2025
    vor 20 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose22 Lose

Alle 22 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

9 Monate–
2
Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

9 Monate–
3
Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

9 Monate–
4
Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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5
Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

9 Monate–
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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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7
Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

9 Monate–
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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

9 Monate–
9
Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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10
Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

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Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025

Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen.

9 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
10.03.2025
Vertragsende
30.11.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwartet … ganz lesenDie erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen (vgl. Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag (Nachtragsoption) geltend machen. Der konkrete Mehraufwand umfasst je Kategorie die Anzahl der Bögen, die über die erwartete Anzahl zuzüglich 5 % hinausgeht. Der so ermittelten Summe des Mehraufwandes einer Kategorie ist ggf. ein Minderaufwand in einer anderen Kategorie gegenüberzustellen und von der Summe des Mehraufwandes abzuziehen. Hier gilt ebenfalls ein Schwellenwert von 5 %. Ein Nachtrag ist bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los möglich. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zu der im Vertragsentwurf unter § 15 Abs. 5 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlags-/Auftragserteilung (siehe § 4 Vertragsentwurf). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt nach dem im Leistungsverzeichnis benannten Wertungsschema. Der Zuschlag kann höchstens auf eine Anzahl der Lose erteilt werden, für die der Biet … ganz lesenDie Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlags-/Auftragserteilung (siehe § 4 Vertragsentwurf). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt nach dem im Leistungsverzeichnis benannten Wertungsschema. Der Zuschlag kann höchstens auf eine Anzahl der Lose erteilt werden, für die der Bieter Bearbeitungskapazitäten nachweisen kann. Hierzu ist durch ihn im Leistungsverzeichnis der Fragentitel 1.2 "Angabe zur Bearbeitungskapazität" die Anzahl der Kartierobjekte (Grund- und Kurzbögen) zu beziffern. Sofern ein Bieter für mehr Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, als er Bearbeitungskapazitäten vorweisen kann, wird dann - über alle Lose betrachtet - die wirtschaftlichste Vergabe für den Auftraggeber ermittelt. Hierbei wird die vom Bieter priorisierte Rangfolge berücksichtigt. Maßgeblich für die Zuschlagserteilung auf die Lose ist der Abstand des Wertungsergebnisses (= Angebotspreis) zum Nächstplatzierten in absteigender Reihenfolge (= geringstmögliche Unwirtschaftlichkeit bei Beauftragung der Zweitplatzierten).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH, Molfsee3
2UmweltPlan GmbH Stralsund, Stralsund1
3kein Zuschlag angegeben0
4Biodata GbR, Braunschweig1
5Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH, Molfsee4
6kein Zuschlag angegeben1
7kein Zuschlag angegeben0
8Biodata GbR, Braunschweig2
9Grünspektrum, Neubrandenburg4
10UmweltPlan GmbH Stralsund, Stralsund4
11UmweltPlan GmbH Stralsund, Stralsund2
12Grünspektrum, Neubrandenburg1
13Grünspektrum, Neubrandenburg1
14Grünspektrum, Neubrandenburg2
15UmweltPlan GmbH Stralsund, Stralsund4
16UmweltPlan GmbH Stralsund, Stralsund3
17BELA Agrarberatung GbR, Eberswalde3
18UmweltPlan GmbH Stralsund, Stralsund2
19Dipl.-Landschaftsökologe Wulf Hahne, Neu Poserin3
20Biodata GbR, Braunschweig2
21Biodata GbR, Braunschweig2
22Biodata GbR, Braunschweig2

Auftraggeber

Name
Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen
Anschrift
Lübecker Str. 289, 19059 Schwerin
Website
laiv-mv.de
Kontakt
zentrale-vergabestelle@laiv-mv.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

25vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (100 Lose mit Angabe)
382.416 €Zuschlagswert im Median
334.868 € – 626.189 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bbd9b3c0-83a2-449e-9b94-e0c4d0894bd0.