Kartierung und Überprüfung der gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern 2025
Auftraggeber nicht angegeben · Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 220-241-Wu-24veröffentlicht 12.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 9 Monate
- 10.03.2025 – 30.11.2025
- Lose
- 22
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Rostock.
- Ersatzneubau/Rekonstruktion des DGH mit integrierter Feuerwehrgerätehalle - Fachlos 3 Leistungsbild Tragwerksplanung - HonoraranfrageKlein UpahlFrist 13.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (21 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 22 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 9 Monate10.03.2025 – 30.11.2025
- Lose
- 22
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Güstrow18273, Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 30.11.2025
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose22 Lose
Alle 22 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 2 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 3 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 4 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 5 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 6 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 7 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 8 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 9 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 10 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 11 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 12 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 13 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 14 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 15 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 16 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 17 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 18 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 19 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 20 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 21 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
| 22 | Biotop- und LRT-Kartierung M-V 2025 Die auszuführenden Kartierungen beinhalten die Erfassung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG M-V) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) in ausgewählten Bereichen (im Folgenden: Kartiergebiete, vgl. Anlage 1 und 2 zur Leistungsbeschreibung). Bei den Kartierungen der geschützten Biotope handelt es sich um eine Überprüfung und Aktualisierung der vorliegenden Daten bisheriger Kartierungen und um Ersterfassungen neu hinzugekommener geschützter Biotope. Dafür ist in den Kartiergebieten eine flächendeckende Suche nach geschützten Biotopen und deren Erfassung durchzuführen. | 9 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 10.03.2025
- Vertragsende
- 30.11.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwartet … ganz lesenkürzer
Die erwartete Biotopanzahl je Los kann der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung entnommen werden. Stellt sich zum Abschluss der Kartierungsarbeiten heraus, dass die Anzahl der kartierten Biotope einer Kategorie (Grund- bzw. Kurzbögen oder Bewertung der LRT) um mehr als 5% über der Anzahl der erwarteten Bögen (vgl. Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) liegt, kann der Auftragnehmer einen Nachtrag (Nachtragsoption) geltend machen. Der konkrete Mehraufwand umfasst je Kategorie die Anzahl der Bögen, die über die erwartete Anzahl zuzüglich 5 % hinausgeht. Der so ermittelten Summe des Mehraufwandes einer Kategorie ist ggf. ein Minderaufwand in einer anderen Kategorie gegenüberzustellen und von der Summe des Mehraufwandes abzuziehen. Hier gilt ebenfalls ein Schwellenwert von 5 %. Ein Nachtrag ist bis maximal 10 % der Brutto-Auftragssumme je Los möglich. Bei den im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen je Los handelt es sich um Preisabfragen zu der im Vertragsentwurf unter § 15 Abs. 5 enthaltenen Nachtragsoption. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass diese Positionen ebenfalls preislich unterlegt werden, da sie im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlags-/Auftragserteilung (siehe § 4 Vertragsentwurf). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt nach dem im Leistungsverzeichnis benannten Wertungsschema. Der Zuschlag kann höchstens auf eine Anzahl der Lose erteilt werden, für die der Biet … ganz lesenkürzer
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlags-/Auftragserteilung (siehe § 4 Vertragsentwurf). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt nach dem im Leistungsverzeichnis benannten Wertungsschema. Der Zuschlag kann höchstens auf eine Anzahl der Lose erteilt werden, für die der Bieter Bearbeitungskapazitäten nachweisen kann. Hierzu ist durch ihn im Leistungsverzeichnis der Fragentitel 1.2 "Angabe zur Bearbeitungskapazität" die Anzahl der Kartierobjekte (Grund- und Kurzbögen) zu beziffern. Sofern ein Bieter für mehr Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, als er Bearbeitungskapazitäten vorweisen kann, wird dann - über alle Lose betrachtet - die wirtschaftlichste Vergabe für den Auftraggeber ermittelt. Hierbei wird die vom Bieter priorisierte Rangfolge berücksichtigt. Maßgeblich für die Zuschlagserteilung auf die Lose ist der Abstand des Wertungsergebnisses (= Angebotspreis) zum Nächstplatzierten in absteigender Reihenfolge (= geringstmögliche Unwirtschaftlichkeit bei Beauftragung der Zweitplatzierten).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH, Molfsee | 3 |
| 2 | UmweltPlan GmbH Stralsund, Stralsund | 1 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 4 | Biodata GbR, Braunschweig | 1 |
| 5 | Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH, Molfsee | 4 |
| 6 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 7 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 8 | Biodata GbR, Braunschweig | 2 |
| 9 | Grünspektrum, Neubrandenburg | 4 |
| 10 | UmweltPlan GmbH Stralsund, Stralsund | 4 |
| 11 | UmweltPlan GmbH Stralsund, Stralsund | 2 |
| 12 | Grünspektrum, Neubrandenburg | 1 |
| 13 | Grünspektrum, Neubrandenburg | 1 |
| 14 | Grünspektrum, Neubrandenburg | 2 |
| 15 | UmweltPlan GmbH Stralsund, Stralsund | 4 |
| 16 | UmweltPlan GmbH Stralsund, Stralsund | 3 |
| 17 | BELA Agrarberatung GbR, Eberswalde | 3 |
| 18 | UmweltPlan GmbH Stralsund, Stralsund | 2 |
| 19 | Dipl.-Landschaftsökologe Wulf Hahne, Neu Poserin | 3 |
| 20 | Biodata GbR, Braunschweig | 2 |
| 21 | Biodata GbR, Braunschweig | 2 |
| 22 | Biodata GbR, Braunschweig | 2 |
Auftraggeber
- Name
- Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen
- Anschrift
- Lübecker Str. 289, 19059 Schwerin
- Website
- laiv-mv.de
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
laiv-mv.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (21 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- UmweltPlan GmbH Stralsund6 Zuschläge
- biota - Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH5 Zuschläge
- Dipl.-Landschaftsökologe Wulf Hahne3 Zuschläge
- Grünspektrum3 Zuschläge
- Ökologische Dienste Ortlieb GmbH3 Zuschläge
- BELA Agrarberatung GbR2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im EN-Kreis (+Stadt Hagen)Landesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle HagenFrist 19.11.2026
- Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im Kreis OlpeLandesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung SüdwestfalenFrist 19.11.2026
- Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im MK-KreisLandesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle HagenFrist 19.11.2026
- Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt, LRT Wald (2 Lose)Landesamt für UmweltschutzFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bbd9b3c0-83a2-449e-9b94-e0c4d0894bd0.