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Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2024-2028

Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH · Neubrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 043/2024/04/16-0124_VSTveröffentlicht 16.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Dienstleistungen
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keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-mv.de
    vor 30 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Jahresabschlussprüfung der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, der Tochterunternehmen und des NEUWOGES - Konzerns für 2024 mit jeweiliger Option für die Jahre 2025, 2026 2027 und 2028 nach Handelsgesetzbuch (HGB), Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) und Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Die Jahresabschlussprüfung erfolgt nach den Grundsätzen zur Jahresabschlussprüfung von kommunalen Wirtschaftsbetrieben nach Abschnitt III KPG. Das Grundwerk 2024 des Landesrechnungshofes Mecklenburg- Vorpommern ist zwingend anzuwenden.

Beschreibung des Loses

Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte einschließlich des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das 2024 mit jeweiliger Option für die Jahre 2025, 2026, 2027 und 2028 der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH sowie der folgenden weiteren Gesellschaften: Immobilien Reparatur- und Service Gesellschaft mbH Neubrandenburg, Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH, Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH, Digitales Innovationszentrum GmbH. Der Prüfungsauftrag umfasst neben den § 317 HGB bezeichneten Gegenständen auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 HGrG. Darüber hinaus ist der Landesrechnungshof berechtigt, den Prüfungsumfang zu erweitern. Die Prüfung und die Berichterstattung haben auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 316 ff. HGB zu erfolgen. Zusätzlich soll eine Prüfung der Entsprechenserklärung zur Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Neubrandenburg sowie eine Prüfung nach § 16 MaBV erfolgen. 1. Jahresabschlussprüfung der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH mit ca. 12.000 Wohnungs- und 310 Gewerbeeinheiten im Eigenbestand, die auch als Erschließungsträger tätig ist.

2. Jahresabschlussprüfung der zu konsolidierenden Tochtergesellschaften: - Immobilien Reparatur- und Service Gesellschaft mbH Neubrandenburg (immobiliennahe Dienstleistungen, Erbringung von Handwerkerleistungen und Parkraumbewirtschaftung),

3. Konzernabschlussprüfung;

4. Jahresabschlussprüfung der Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH mit einer Kapazität von 175 Plätzen für die Pflege, Versorgung und Betreuung der Heimbewohner mit den Pflegegraden 1 bis 5.

5. Jahresabschlussprüfung der Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH (Beschäftigung mit Kindern und Jugendlichen als Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, Förderung des Wohlfahrtswesens, Betreibung von Einrichtungen zur Tierunterbringung als ordnungsrechtliche Angelegenheit, Betreibung von Internaten).

6. Jahresabschlussprüfung der Digitalen Innovationszentrum GmbH (Betrieb eines Digitalen Innovationszentrums (DIZ) in Neubrandenburg und Schaffung eines digitalen Innovationsraumes zur Förderung und Austausch von Gründerinnen/Gründern, der Startup-Szene, etablierten Unternehmern und weiteren Akteuren aus Wissenschaft und Forschung.)

Die Prüfungsberichte sind für den Landesrechnungshof bereitzustellen. Der Abschlussprüfer hat dem LRH den Prüfbericht innerhalb von acht Wochen nach Abschluss der Prüfung in zweifacher Ausfertigung zuzuleiten. Zusätzlich hat die Zuleitung auch als durchsuchbare (z.B. OCR-fähige) pdf-Datei ausschließlich per E-Mail an pruefberichte@lrh-mv.de gemäß Tz. 29 Grundwerk 2024 zu erfolgen. Es werden für den Auftraggeber je Gesellschaft eine Ausfertigung des Prüfungsberichts als pdf-Datei mit digitaler Signatur und je ein Kurztestat gefordert. Für die Tochtergesellschaften sind jeweils 10 Berichtsexemplare und für die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH und den Konzern jeweils 10 Berichtsexemplare zu übergeben. Erforderlich ist eine mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH im Rahmen der Aufsichtsratssitzung. Zusätzlich sind die Belege im Rahmen der Geschäftsbesorgung zu prüfen.

Folgende Terminkette ist jeweils einzuhalten: Prüfung der Tochtergesellschaften - 1 Woche Prüfung je Gesellschaft beginnend ab der 8. KW. Die Entwürfe des Prüfberichts sind jeweils 3 Wochen nach Prüfungsende der jeweiligen Gesellschaft vorzulegen, die Übergabe der Endfassung spätestens eine Woche vor Prüfungsbeginn des Konzerns. Prüfung der Muttergesellschaft und des Konzerns - Vorprüfung erfolgt im letzten Monat des Kalenderjahres, Terminabsprache erfolgt Anfang Q3 des Kalenderjahres, Hauptprüfung 5 Wochen beginnend ab der 14. KW. Die Entwürfe der Prüfungsberichte sind 3 Wochen nach Prüfungsende des Konzerns vorzulegen, die Übergabe der Testate erfolgt spätestens zwei Wochen nach Freigabe. Prüfungserfahrungen im Bauträgergeschäft, der Baubetreuung, der Bewertung von Immobilienvermögen, dem Fördergebietsgesetz und dem Investititionszulagengesetz sind von Vorteil. Im Falle einer Beauftragung wird der LRH MV eine jährliche Verpflichtungserklärung zur Unabhängigkeit, Unbefangenheit und Unparteilichkeit (Anlage 1 Grundwerk 2024) einfordern; die Abgabe ist verpflichtend.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Kriterium
1. Auszug aus dem Berufsregister nach § 40 Abs. 3 Wirtschaftsprüferordnung (WPO), aus dem sich ergibt,dass der Bieter als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 1h oder Nr. 2g WPO in das Berufsregisterder Wirtschaftsprüfungskammer eingetragen ist, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichste … ganz lesen1. Auszug aus dem Berufsregister nach § 40 Abs. 3 Wirtschaftsprüferordnung (WPO), aus dem sich ergibt,dass der Bieter als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 1h oder Nr. 2g WPO in das Berufsregisterder Wirtschaftsprüfungskammer eingetragen ist, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellungentsprechend RL 2013/55/EU. 2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 5 Mio EUR. 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB). Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern. 4. Erklärung Bietergemeinschaft (mittels Eigenerklärung vorzulegen): ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen (Formblatt 234) - Erklärung zur Eignung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung der Steuern und Abgaben, Zahlung der Krankenkassenbeiträge, Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung, Insolvenz, Liquidation, sonstige Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB). Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis zu fordern.
Kriterium
1. Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen als Eigenerklärung über Erfahrungen und Sachkunde über die Prüfung von kommunalen Unternehmen sowie Nachweis der Kenntnisse der landesrechtlichen Vorschriften Mecklenburg-Vorpommerns, insbesondere KPG, KAG, KV, EigVO und EigVOVV, LHO sowie … ganz lesen1. Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen als Eigenerklärung über Erfahrungen und Sachkunde über die Prüfung von kommunalen Unternehmen sowie Nachweis der Kenntnisse der landesrechtlichen Vorschriften Mecklenburg-Vorpommerns, insbesondere KPG, KAG, KV, EigVO und EigVOVV, LHO sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. 2. Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen zur Prüfung von Konzernabschlüssen der Wohnungswirtschaft mit mind. 3 Tochtergesellschaften. 3. Angaben zum Gesamtpersonal des Bewerbers, getrennt nach Angestellten und freien Mitarbeitern, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen und Berufsjahren. Referenzen: Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u.a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Es ist der Auftraggeber, auf Verlangen der Vergabestelle dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), zu benennen. Alternativ kann vorgelegt werden: - bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber eine durch die zuständige Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung oder - (bei privaten Auftraggebern) eine von diesen ausgestellte Bescheinigung. Falls Referenzen von Dritten (z.B. Nachunternehmern) beigebracht werden sollen ("Eignungsleihe"), muss deren Verfügbarkeit für die Vertragslaufzeit sichergestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Falle die Vergabestelle rechtzeitig für weitere Formalitäten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage zu verifizieren. Er wird untaugliche Referenzen nicht berücksichtigen. Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 4-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
64 DAYS
Angebotsöffnung
23.05.2024, 13:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: a) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache. b) Die Datensicherung muss entsprechend der DSGVO erfolgen. c) Für die ausgeschriebene Leistung sind mind. 2 Wirtschaftsprüfer/Steuerberater mit der Spezialisieru … ganz lesenLeistung: a) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache. b) Die Datensicherung muss entsprechend der DSGVO erfolgen. c) Für die ausgeschriebene Leistung sind mind. 2 Wirtschaftsprüfer/Steuerberater mit der Spezialisierung Wohnungswirtschaft und ein zusätzlicher Wirtschaftsprüfer erforderlich. e) Das Grundwerk des Landesrechnungshofes Mecklenburg Vorpommern ist zwingend anzuwenden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Str. 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird verwiesen auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von … ganz lesenEs wird verwiesen auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDNY1XDNPJNW Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind n … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHYDNY1XDNPJNW Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zu führen. Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Die Angebote sind elektronisch in Textform einzureichen. Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "Bietergemeinschaft(en)" [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, - in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, - in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt. Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen odertechnischen) Grund eine BG eingegangen wird. Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Heidenstr. 6, 17034 Neubrandenburg
Kontakt
ausschreibung@neuwoges.de
Auskünfte
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbHausschreibung@neuwoges.de

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.05.2024

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