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Jahresabschlussprüfung 2025 - 2029

Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen EK24-09veröffentlicht 12.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 844 Tagen abgelaufen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg21029, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über subreport.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Leistung umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses und der Buchführung der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein Gmbh (VHH) sowie der Tochtergesellschaften Ahrensburger Busbetriebsgesellschaft mbH (ABG), Orthmanns Reisedienst GmbH (ORD), Reisering Hamburg GmbH (RRH), und Ratzeburg-Möllner Verkehrsbetriebe GmbH (RMVB) des Geschäftsjahres 2025 und eventuelle Finanzjahre (2026 – 2029) nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften §316 ff. HGB und des Lageberichtes. Der Auftrag schließt die erweiterte Prüfung und Berichterstattung ein, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und des Risikomanagementsystems. Die Prüfung der Zulieferungen für den Konzernabschluss der Muttergesellschaft HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungs­management mbH und Bestätigung, in der die Übereinstimmung der Meldedaten im Erfassungstool bestätigt wird. Die Prüfung eines Bezügeberichtes, der die Gesamtbezüge des Managements der VHH-Gruppe enthält. Für die VHH ist zu prüfen, ob die von der Freien und Hansestadt Hamburg und anderen Mittelgeber zur Verfügung gestellten Mittelzweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Für die VHH zur Weitergabe an den Aufgabenträger bzw. die Hamburger Verkehrsverbund GmbH ist des Weiteren zu testieren, dass die Anforderungen der VO(EG) 1370/2007 (Trennungsrechnung) eingehalten worden sind.

Beschreibung des Loses

Die zu vergebene Leistung umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung der nachfolgenden Unternehmen: (1) Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (nachfolgend VHH), (2) ABG Ahrensburger Busbetriebsgesellschaft mbH (nachfolgend ABG), (3) Orthmann´s Reisedienst ORD GmbH (nachfolgend ORD), (4) Reisering Hamburg RRH GmbH (nachfolgend RRH), (5) Ratzeburg-Möllner Verkehrsbetriebe GmbH (nachfolgend RMVB) des Geschäftsjahres 2025 und eventuelle Folgegeschäftsjahre (2026-2029) nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §316 ff. HGB und des Lageberichtes. Der Auftrag schließt für sämtliche Unternehmen die erweiterte Prüfung und Berichterstattung nach § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ein. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Abs. 1Nr. 1 HGrG) umfasst auch die Prüfung des Risikomanagementsystems gem. § 91 Abs. 2 AktG. Für sämtlich Unternehmen (Ausnahme RMVB, Änderungen möglich) ist die Prüfung der Zulieferungen für den Konzernabschluss (HGV) und Abgabe einer Bestätigung, in der insbesondere die Übereinstimmung der Meldedaten im Erfassungstool mit den jeweils testierten Daten des Jahresabschlusses bestätigt wird, Bestandteil der Leistung. Des Weiteren umfasst der Auftrag die Prüfung eines Bezügeberichtes, der die Gesamtbezüge des Managements der VHH-Gruppe enthält. Für die VHH als Zuwendungsempfänger ist auch zu prüfen, ob die von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und anderen Mittelgeber zur Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Für die VHH zur Weitergabe an den jeweiligen Aufgabenträger bzw. die Hamburger Verkehrsverbund GmbH (nachfolgend HVV) ist des Weiteren zu testieren, dass die nachfolgenden Anforderungen entsprechend der VO(EG) 1370/2007 (Trennungsrechnung) eingehalten worden sind: (1) die Anforderungen an die sachgerechte Zuordnung der Kosten nach objektiven Maßstäben auf die Teilnetze der VHH sind erfüllt; Ziff. 5 des Anhangs der VO (EG) Nr. 1370/2007 ist beachtet (Anmerkung: z. Zt. neun Teilnetze); (2) der Betreiber hat die Aufteilungsmaßstäbe für alle Tätigkeiten sachgerecht und nachvollziehbar angewendet; (3) für die Abschnitte von den Teilnetzen, die das Zuständigkeitsgebiet der zuständigen Behörde überschreiten und für die keine Federführung vereinbart ist, ist die Aufteilung der Kosten sachgerecht, nachvollziehbar und jeweils einheitlich nach den gleichen objektiven Maßstäben auf die Abschnitte der Teilnetze in den Gebieten der jeweiligen zuständigen Behörden erfolgt; (4) es liegt bei den jeweiligen Teilnetzen, bei denen eine entsprechende vertragliche Kontrollpflicht besteht, keine Überkompensation im Sinne des Art. 4 der VO (EG) 1370/2007 vor (Anmerkung: z. Zt. 2 Teilnetze).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung21 von 21 angegeben

Kriterium
Im Zuge der Einführung der eForms muss jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft Informationen über die nationale Identifikationsnummer (alternativ kann die USt-Identifikationsnummer oder die Registernummer angegeben werden), die Größe des Wirtschaftsteilnehmers und die Nationalität des Eigentümers bereit stellen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung einzureichen. Es sind folgende unter Abschnitt 5.1.9)“Eignungskriterien“ dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, die unter die Art „Eignung zur … ganz lesenMehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung einzureichen. Es sind folgende unter Abschnitt 5.1.9)“Eignungskriterien“ dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, die unter die Art „Eignung zur Berufsausübung“ fallen, jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Weiter sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Unterlagen (a) Pflichtangaben des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß Anlage A.2 "Weitere Angaben zum Bieter" der Vergabeunterlagen, (b) Verschwiegenheitserklärung & Eigenerklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Anlage A.6 "Verschwiegenheitserklärung" der Vergabeunterlagen, (c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Paragrafen § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG gemäß Anlage A.8 "Ausschlussgründe AEntG_SchwarzArbG_MiLoG" der Vergabeunterlagen, (d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 gemäß Anlage A.9 "Ausschlussgründe Verordnung EU 2022_576" der Vergabeunterlagen, (e) Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns entsprechend des Vergabegesetzes Hamburg gemäß Anlage A.14 "Vergabemindestlohn HH" der Vergabeunterlagen. Die unter die Art „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und unter die Art „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Kriterium
(1.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 34 SektVO / § 36 VgV) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu … ganz lesen(1.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 34 SektVO / § 36 VgV) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A. 5) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.7 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (2.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so gilt das Folgende: Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.4). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.5) zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildung und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.7 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Werden gemäß Anlage A.4 Unterauftragnehmer bestimmt, so haben diese in Anlage A.5 zu bestätigen, dass sie die in Anlage A.4 genannten Auftragsteile im Falle einer Auftragserteilung erbringen werden. Werden gemäß Anlage A.4 Eignungsleiher bestimmt, so haben diese in Anlage A.5 zu bestätigen, dass sie … ganz lesenWerden gemäß Anlage A.4 Unterauftragnehmer bestimmt, so haben diese in Anlage A.5 zu bestätigen, dass sie die in Anlage A.4 genannten Auftragsteile im Falle einer Auftragserteilung erbringen werden. Werden gemäß Anlage A.4 Eignungsleiher bestimmt, so haben diese in Anlage A.5 zu bestätigen, dass sie die in Anlage A.4 genannten Kapazitäten im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung stellen werden. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat sich der Verschwiegenheit und der Einhaltung des Datenschutzes zu verpflichten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG , für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 SchwarzArbG und für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach EU-Verordnung 2022/576 nicht vorliegen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Als Nachweis der Eignung zur Berufsausübung wird ein Auszug aus dem Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gefordert, der zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als sechs Monate ist. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie und ihre Unterauftragnehmer den in Deutschland unmittelbar für die Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten den Mindestlohn zahlen, wie im Hamburgischen Vergabegesetzt festgestellt. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie und ihre Unterauftragnehmer den in Deutschland unmittelbar für die Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten den Mindestlohn zahlen, wie im Vergabegesetzt Schleswig-Holstein festgestellt. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über den Gesamt-Unternehmensumsatz und die Bilanzsumme, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, gefordert. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Bonitätsauskunft gefordert. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über die Personalstruktur unter Angabe der Gesamtanzahl der Mitarbeitenden sowie einer Aufschlüsselung nach Tätigkeitsgruppen/Qualifizierungsstufen gefordert. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine eigens angefertigt Darstellung des Unternehmens gefordert. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Hamburger Corporate Governance Kodex gefordert.
Kriterium
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Wirtschaftsprüferordnung gefordert.
Kriterium
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist ein Transparenzbericht gemäß Art. 13 Verordnung (EU) 537/2014 einzureichen.
Kriterium
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist eine Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement mitsamt den entsprechenden Erläuterungen, Konzepte sowie Zertifizierungen und Nachweise beizufügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Als Prüfungszeitraum sind grundsätzlich 5 zu prüfende Geschäftsjahre vorgesehen, d. h. die Geschäftsjahre 2025-2029. Die Einzelbeauftragung durch das jeweilige Unternehmen erfolgt allerdings nur für ein Geschäftsjahr und steht in jedem Einzelfall unter dem Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Unternehmensgremien.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
15.07.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung4 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: gemäß Rahmenvertrag
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E64753688. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ möglich. … ganz lesenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E64753688. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ möglich. Die Bewerber, die ein Angebot einreichen wollen, müssen sich registrieren. Nur so ist eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung möglich. Diese Registrierung kann unter folgendem Link: https:// www.subreport-elvis.de/anmeldung.html vorgenommen werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (36 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 959c9ed8-a067-4c61-9d37-567facf19779.