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Mitarbeiterplattform

Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen EK26-16veröffentlicht 11.10.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 85 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.11.2026 – …, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg21029, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Lastenheftkonformität20 %
  • Demo-Seite30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Tagen
  2. Vertragsbeginn
    vor 2 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) ist mit ca. 800 Bussen das drittgrößte kommunale Busunternehmen Deutschlands mit Sitz in Hamburg. Heute befördert die VHH etwa 105,5 Millionen Fahrgäste pro Jahr. Die 18 Standorte von der VHH bilden einen Gürtel um die Hansestadt. Hier arbeiten rund 3.000 Mitarbeitenden aus ca. 60 Nationen und sorgen dafür, dass die Hansestadt und das Umland in Bewegung bleiben. Der Betrieb der VHH läuft 24/7. 80 Prozent der Mitarbeitenden sind Non-Desk-Workers. Sie arbeiten hinter dem Lenkrad eines Busses oder in den Werkstätten und Serviceabteilungen. Die VHH möchte diesen Mitarbeitenden gute Informationen und digitale Teilhabe am Unternehmen bieten. Damit dies gelingt, muss weiterhin eine digitale Plattform mit vielen Funktionen bereitgestellt werden. Seit 2018 wird im Unternehmen eine Mitarbeiterplattform genutzt. Zum Ende der Vertragslaufzeit wird die Bereitstellung der Mitarbeiterplattform erneut ausgeschrieben.

Gegenstand nach CPV

  • 48510000Kommunikationssoftwarepaket

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 50Die Wertungspunkte für das Kriterium Angebotspreis (gemäß Teil A - Anlage A.16 Bewertungsmatrix in Verbindung mit der Teil B - Anlage B.2 Preisblatt) werden aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Der niedrigste Angebotspreis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 50 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Angebotspreises. Alle Angebote mit darüber liegenden Angebotspreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
LastenheftkonformitätGewichtung (Punkte, genau) 20Ausweislich des Teil B - Anlage B.1 (Lastenheft), sind die einzelnen Anforderungen mit einem Gewichtungsfaktor versehen. Der Bieter ergänzt die Positionen mit der Angabe, inwieweit er diese erfüllt. Hieraus ergibt sich eine maximal mögliche Punktzahl von 93 Punkten. Das Angebot mit der höchsten Lastenheftkonformität (Punktzahl) erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 20 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen der höchsten Lastenheftkonformität. Alle Angebote mit darunter liegender Lastenheftkonformität erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegende Konformität erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Details sind den Vergabeunterlagen in den zuvor genannten Anlagen zu entnehmen.
Qualität
Demo-SeiteGewichtung (Punkte, genau) 30Mit dem Angebot haben die Bieter eine Demo-Seite ihrer Mitarbeiterplattform bereitzustellen. Diese wird anhand folgender Aspekte gewertet: - Optik / Umsetzung CI, - Funktionalität, - Benutzerfreundlichkeit für User, - Benutzerfreundlichkeit für Admins, - Nutzerverwaltung, - Auswertung und Darstellung von Kennzahlen. Ausweislich des Teil B - Anlage B.4 Darstellung der Mitarbeiterplattform in Verbindung mit der Teil A - Anlage A.16 Bewertungskriterien kann eine maximal mögliche Punktzahl von 30 Punkten erreicht werden. Details sind den Vergabeunterlagen in den zuvor genannten Anlagen zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Auftraggeberin behält sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit zwei Mal eine Verlängerung um ein weiteres Jahr vor.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Hamburg bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertragen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# (A.) Die Auftraggeberin wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# (A.) Die Auftraggeberin wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen. (B.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Interessenten / Bewerber/Bieter / Bewerber-/Bietergemeinschaft sind unter dem unter Ziffer 2.1.4 und 5.1.11 genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal nach erfolgreicher Registrierung. (C.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) einzureichen. Soweit ausdrücklich gefordert, sind die Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Wertungsphase bzw. Angebotserstellungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Eine Um-/ oder Neubildung einer Bietergemeinschaft hat im Einklang mit den gültigen Gesetzen zu erfolgen. (D.) Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (sog. Unteraufträge) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (ohne Eignungsleihe) sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die der Bieter / die Bietergemeinschaft im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unterauftragnehmer & Eignungsleihe“ (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Ferner muss der Bieter / die Bietergemeinschaft nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gem. Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung sind außerdem für jedes andere Unternehmen die Vordrucke Anlage A.8 zu Teil A (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB), Anlage A.9 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG) und Anlage A.10 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025) einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine angemessene Frist setzen. Im Übrigen wird ausdrücklich auf § 34 SektVO verwiesen. (E.) Ein Bieter / Eine Bietergemeinschaft kann zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und fina …
Hinweis
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E32558675. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform "subreport ELViS" möglich … ganz lesenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E32558675. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform "subreport ELViS" möglich. Die Bewerber, die ein Angebot einreichen wollen, müssen sich registrieren. Nur so ist eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung möglich. Diese Registrierung kann unter folgenden Link: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html vorgenommen werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
staffbase GmbH, Chemnitz1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Art
Öffentliches Unternehmen, Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Curslacker Neuer Deich 37, 21029 Hamburg
Kontakt
vergabestelle@vhh-mobility.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 485 (Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket) in Hamburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bb4ab890-b98d-43f8-8073-802206924d18.