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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

IT-Servicemanagement-System – (ITSM-System)

Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber) · Neuss, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ITSM-Systemveröffentlicht 29.05.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 821 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Kreis Neuss.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 30 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
2,2 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,64 Mio. €
Laufzeit
48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität: Leistung mit einer Gewichtung von 60%, - Preis mit einer Gewichtung von 40%.40 %
  • Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität: Leistung mit einer Gewichtung von 60%, - Preis mit einer Gewichtung von 40%.60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Bestandssystem (BMC Remedy) ist technisch überaltert und fällt aus dem Support des Herstellers. Die ITK Rheinland beabsichtigt die Erstellung eines multimandantenfähigen, modularen und konfigurierbaren IT-Servicemanagementsystems (ITSM-System) als Gesamtsystem, inkl. Service und Support zu beauftragen, um den IT – Betrieb aufrecht zu erhalten und neuen Anforderungen für die Serviceerbringung gerecht zu werden (genaue Informationen gem. Leistungsbeschreibung und Anforderungskatalog).

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität: Leistung mit einer Gewichtung von 60%, - Preis mit einer Gewichtung von 40%.40 %
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität: Leistung mit einer Gewichtung von 60%, - Preis mit einer Gewichtung von 40%.60 %
Preis
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität: Leistung mit einer Gewichtung von 60%, - Preis mit einer Gewichtung von 40%.
Qualität
Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität: Leistung mit einer Gewichtung von 60%, - Preis mit einer Gewichtung von 40%.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre (48 Monate) (Grundlaufzeit). Nach Ablauf der Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber das einseitige Optionsrecht zu, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils zwölf (12) weitere Monate zu verlängern. Die maximale Laufzeit dieser Rahmenvereinb … ganz lesenDie Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre (48 Monate) (Grundlaufzeit). Nach Ablauf der Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber das einseitige Optionsrecht zu, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils zwölf (12) weitere Monate zu verlängern. Die maximale Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt folglich 72 Monate. Macht der Auftraggeber von dieser/n Option/en Gebrauch, hat er dem Auftragnehmer die Verlängerung jeweils drei (3) Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gem. § 126b BGB anzukündigen. Die Überschreitung der Regellaufzeit ist gem. § 21 Abs. 6 VgV gerechtfertigt. Es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor. Durch das Erfordernis der hohen Individualisierung bereits zu Beginn des Projekts (u.a. Vorliegen sämtlicher Schnittschnellen bis zum Zeitpunkt der Produktivstellung (vgl. Vergabeunterlagen, insbes. Leistungsbeschreibung und Anforderungskatalog) fallen für den Auftraggeber vermehrte Aufwendungen bei der Erbringung der Leistung an, die es rechtfertigen, dem Auftragnehmer mit Rücksicht darauf eine Amortisation zuzugestehen, die sich jedoch erst im Rahmen einer Regellaufzeit von vier Jahren überschreitenden Vertragsdauer einstellen wird.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.640.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und Abs. 2 GWB lauten: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jede … ganz lesen1. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 3. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksameEigenerklärung zu dem Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 4. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 5. Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 6. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen). 7. Nach Ablauf der Angebotsfrist für die verbindlichen (Erst-)Angebote sind die Bieter unbedingt und unwiderruflich bis zum Ablauf der über die Vergabeplattform bekanntgemachte Bindefrist (15.05.2025) an ihr Angebot gebunden (Bindefrist). Die Vergabestelle behält sich aus sachlichen Gründen vor, die Bindefrist im Einzelfall zu verlängern. 8. Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 72 Monaten (6 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel­)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von 2.640.000,00 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist. Der (Gesamt-)Wert dieser Rahmenvereinbarung sowie der genaue (Auftrags-)Wert unterliegt Geschäftsgeheimnissen und wird gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht.
Hinweis
1. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jede … ganz lesen1. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 3. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksameEigenerklärung zu dem Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 4. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 5. Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 6. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen). 7. Nach Ablauf der Angebotsfrist für die verbindlichen (Erst-)Angebote sind die Bieter unbedingt und unwiderruflich bis zum Ablauf der über die Vergabeplattform bekanntgemachte Bindefrist (15.05.2025) an ihr Angebot gebunden (Bindefrist). Die Vergabestelle behält sich aus sachlichen Gründen vor, die Bindefrist im Einzelfall zu verlängern. 8. Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 72 Monaten (6 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel­)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von 2.640.000,00 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist. Der Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge sowie der Wert der Ausschreibung wurden jeweils mit der Höchstabnahmemenge angegeben. Der (Gesamt-)Wert dieser Rahmenvereinbarung sowie der genaue (Auftrags-)Wert unterliegt Geschäftsgeheimnissen und wird gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
DCON GmbH, Kaiserslautern3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber)
Anschrift
Hammfelddamm 4, 41460 Neuss
Website
Kontakt
info@itk-rheinland.de
Auskünfte
Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Vergabestelle)info@itk-rheinland.de

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 486 (Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

39vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (22 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 05.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f4f3a2af-bbfe-42e2-acba-59f18891fc11.