Leasing Rahmenvertrag 2024
Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber) · Neuss, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ITK Leasingveröffentlicht 06.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- 01.11.2024 – …
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Kreis Neuss.
- ST 26041 Pflege der Außenanlagen des Rhein-Kreises-Neuss (16 Objekte in unterschiedlichen Städten und Gemeinden, Dienstleistung im Bereich Außenanlagen für ca. 3 Jahre) in 2 LosenRhein-Kreis Neuss - Die Landrätin - Zentrales Vergabemanagement · GrevenbroichFrist 04.12.2026
- Ausschreibung: Abschleppleistungen und Sicherstellungen KFZKreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss · NeussFrist 01.12.2026
- Kanalreinigung und Kanal-TV-Untersuchungen für 2027-2029Stadt Jüchen · JüchenFrist 13.11.2026
- Kanal- und Senkenreinigung im Stadtgebiet Kaarst 2027/2028Stadt Kaarst - Der Bürgermeister · KaarstFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (357 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monate01.11.2024 – …, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Neuss41460, Rhein-Kreis Neuss, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Vertragsbeginnvor 24 Monaten
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist je ausgeschriebenem Los (insgesamt zwei (2) Lose) der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit jeweils einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtlaufzeit jeweils maximal 4 (vier) Jahre) über das Leasing von IT-Hardwareprodukten.
Gegenstand nach CPV
- 66114000Finanzierungs-LeasingHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 "Verwaltung" Die ITK Rheinland beabsichtigt in zwei Losen (Los 1: Bereich Verwaltung, Los 2 Bereich Schule) für eine Grundvertragslaufzeit von 24 Monaten mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtlaufzeit jeweils maximal 4 (vier) Jahre) ab dem 01.11.2024 einen neuen Leasingrahmenvertrag für IT-Hardwareprodukte je Los abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung in Los 1 umfasst den Bedarf der „Verwaltung“ und damit insbesondere die folgenden Leistungen: - Finanzierung von Lieferantenrechnungen über Hardwarekomponenten wie z.B. Personalcomputer, Monitore, Laptops, Tablets, iPads, Server, Drucker, Verkabelungskomponenten etc. - Sonstige Leistungen wie Rücknahme der Geräte und Abschluss einer Elektronikversicherung, die über den Leasingrahmenvertrag finanziert wird | 24 Monate | – |
| 2 | Los 2 "Schule" Die ITK Rheinland beabsichtigt in zwei Losen (Los 1: Bereich Verwaltung, Los 2 Bereich Schule) für eine Grundvertragslaufzeit von 24 Monaten mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtlaufzeit jeweils maximal 4 (vier) Jahre) ab dem 01.11.2024 einen neuen Leasingrahmenvertrag für IT-Hardwareprodukte je Los abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung in Los 2 umfasst den Bedarf der „Schule“ und damit insbesondere die folgenden Leistungen: - Finanzierung von Lieferantenrechnungen über Hardwarekomponenten wie z.B. Personalcomputer, Monitore, Laptops, Tablets, iPads, Server, Drucker, Verkabelungskomponenten etc. - Sonstige Leistungen wie Rücknahme der Geräte und Abschluss einer Elektronikversicherung, die über den Leasingrahmenvertrag finanziert wird | 24 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität = Leistung (mit einer Gewichtung von 30%), - Preis (mit einer Gewichtung von 70%).
- Qualität
- Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: - Qualität = Leistung (mit einer Gewichtung von 30%), - Preis (mit einer Gewichtung von 70%).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Dem Auftraggeber steht nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit von 24 Monaten einseitig die einmalige Option zu, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um einen Zeitraum von weiteren 24 Monate zu verlängern. Macht der Auftraggeber von dieser Option Gebrauch, hat er dies dem Auftragnehmer drei (3) Monate … ganz lesenkürzer
Dem Auftraggeber steht nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit von 24 Monaten einseitig die einmalige Option zu, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um einen Zeitraum von weiteren 24 Monate zu verlängern. Macht der Auftraggeber von dieser Option Gebrauch, hat er dies dem Auftragnehmer drei (3) Monate vor Ende der Laufzeit dieses Rahmenvertrages anzukündigen. In diesem Fall beträgt die maximale Laufzeit dieses Rahmenvertrages 48 Monate.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 14.075.249 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und Abs. 2 GWB lauten: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung de Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Angebot einzureichen (Vordruck 12). 2. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie … ganz lesenkürzer
1. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Angebot einzureichen (Vordruck 12). 2. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Angebot einzureichen (Vordruck 13). 3. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu dem Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG mit dem Angebot einzureichen (Vordruck 14). 4. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Angebot einzureichen (Vordruck 15). 5. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen). 6. Der Bieter ist nach Ablauf der Angebotsfrist an das von ihm eingereichte Angebot bis mindestens zum Ablauf der Bindefrist (15.10.2024) gebunden. Die Vergabestelle behält sich vor, im Einvernehmen mit den in Frage kommenden Bietern, die Bindefrist zu verlängern, wenn der Ver-fahrensverlauf dies sachlich erfordert. 7. Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 48 Monate (4 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von 14.075.249,00 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.- Hinweis
- Eine Los- oder Zuschlagslimitierung findet nicht statt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | CHG-MERIDIAN AG, Weingarten | – |
| 2 | CHG-MERIDIAN AG, Weingarten | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber)
- Anschrift
- Hammfelddamm 4, 41460 Neuss
- Website
- itk-rheinland.de
- Kontakt
- info@
itk-rheinland.de - Auskünfte
- Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Bei uns erfasst
- IT-Rahmenvertrag Warenkorb 202601.04.2026
- IT-Servicemanagement-System – (ITSM-System)29.05.2025 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 661 (Bank- und Investmentdienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (357 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bike Mobility Services GmbH8 Zuschläge
- Mein Dienstrad GmbH6 Zuschläge
- GEFA BANK GmbH - KC Industriegüter3 Zuschläge
- Ride Mobility GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 08.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Dienstrad-Leasing bei der Stadtverwaltung TroisdorfStadt TroisdorfFrist 30.11.2026
- Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Fahrrädern im Wege der EntgeltumwandlungKreis Mettmann - Die Landrätin, Amt 10 -Zentrale Vergabestelle-Frist 26.11.2026
- Beschaffung und Leasing eines SperrmüllfahrzeugesStadt Witten, Zentrales VergabeamtFrist 24.11.2026
- 2026-0556 Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern und E-Bikes für Mitarbeitende der Stadt DuisburgEinkauf der Stadt Duisburg (10-31)Frist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6dcbfb4c-fb7e-4f69-ae19-8a2c8426ccf5.