Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung3 Berichtigungen

IT-Beratungsleistungen Informationssicherheit

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZA4.2/1001785690/LSveröffentlicht 05.08.2026erstmals 16.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 81 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 09.08.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 115 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
    vor 3 Monaten
  3. 3. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 3 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 3 Monaten
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    107 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 26 Tagen

Beschreibung

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) beabsichtigt mit einem Wirtschaftsteilnehmer einen EVB-IT Dienstleistungsvertrag als Rahmenvertrag für IT-Sicherheitsleistungen abzuschließen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Vergabe sind Leistungen im Bereich der Unterstützung der Informationssicherheit, insbesondere - Unterstützung der Informationssicherheit und der Informationssicherheitsbeauftragten - Beratungsleistungen im Bereich der Informationssicherheit - Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung eines Informationssicherheitsprozesses.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Informationssicherheit
Sicherheitsüberprüfung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Eigenerklärung über die Verpflichtung des Bieters dazu, dass alle im Rahmen des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung a) einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, b) e … ganz lesenSicherheitsüberprüfung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Eigenerklärung über die Verpflichtung des Bieters dazu, dass alle im Rahmen des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung a) einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, b) einer einfachen oder erweiterten Sicherheitsüberprüfung oder einer Sicherheitsüberprüfung im Sabotageschutz nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW) erklären oder alternativ eine gleichwertig bestehende Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schriftlich nachweisen und dieser Sicherheitsüberprüfung standhalten. Der Grad der Überprüfung richtet sich nach dem Bedarf des Auftraggebers und den Anforderungen des jeweiligen Profils sowie der konkret auszuführenden Dienstleistung. Die Eignungsanforderung ist als Eigenerklärung über das Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung" zu belegen und mit dem Angebot einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Bestätigung über eine bzw. der unverzügliche Abschluss nach Auftragserteilung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall für Personenschäden 3.000.00 … ganz lesenBetriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Bestätigung über eine bzw. der unverzügliche Abschluss nach Auftragserteilung einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall für Personenschäden 3.000.000 EUR für Sachschäden 1.500.000 EUR für Vermögensschäden 1.500.000 EUR Die Eignungsanforderung ist als Eigenerklärung über das Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung" zu belegen und mit dem Angebot einzureichen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Umsätze mit auftragsvergleichbaren Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist die Angabe des Umsatzes mit auftragsvergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei Geschäftsjahren i.H.v. 500.000 Euro. Die Eignungsanforderung ist als Eigenerklärung über das Dokument "Formulare zum Nachweis der Eignung" zu belegen und mit dem Angebot einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert sind drei (3) Referenzen, die sämtliche nachfolgende Kriterien erfüllen: 1. Der Referenzauftrag muss mit dem Leistungsgegenstand der Ausschreibung vergleichbar sein. Als vergleichbar gelten Beratu … ganz lesenEigenerklärung zu den Referenzen des Unternehmens (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert sind drei (3) Referenzen, die sämtliche nachfolgende Kriterien erfüllen: 1. Der Referenzauftrag muss mit dem Leistungsgegenstand der Ausschreibung vergleichbar sein. Als vergleichbar gelten Beratungsleistungen im Bereich Informationssicherheit bzw. IT-Sicherheit, die Leistungen beinhalten, welche im Wesentlichen, d.h. mindestens dem Profil A entsprechen. 2. Das Projektvolumen muss einen jährlichen Aufwand von mindestens 200 Personentagen umfassen. 3. Der Referenzauftrag muss als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzgebers) für eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BOS) durchgeführt worden sein. 4. Der Referenzauftrag muss innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich abgeschlossen sein. Hinweis: Die geforderten Anforderungen (insbesondere die erfolgten Leistungen in Höhe des jeweils geforderten Wertes) müssen bereits vollständig erfüllt sein. Es ist hingegen nicht erforderlich, dass der Vertrag mit einem der Referenzauftraggeber bereits (vollständig) erfüllt und beendet ist, sondern es reicht aus, wenn z.B. ein Rahmenvertrag, die vorgenannten Anforderungen erfüllt und Leistungen in dem Umfang der vorgenannten Anforderungen bereits erfolgreich erbracht wurden, ohne dass der Rahmenvertrag beendet oder bereits vollständig ausgeschöpft ist. Lediglich klarstellend wird insoweit darauf hingewiesen, dass allein der Abschluss eines Vertrages mit dem jeweils geforderten Auftragsvolumen nicht ausreichend ist, wenn die Leistungen nicht bereits im geforderten Umfang erbracht wurden.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
ISO-Zertifizierung DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 27001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gefordert ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 27001 oder eine gleich-wertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Wettbewerbsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Auftraggeber fordert im Rahmen der Eignungsprüfung beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes einen Wettbewerbsregisterauszug in eigener Zuständigkeit an. Voraussetzung für die Eignung ist ein entsprechender Negativbescheid des Wettbewerbsregisterauszugs.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Festlaufzeit 36 Monate mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um 12 Monate.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
107 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Sämtliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, das … ganz lesenDas Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YT2E32J4S# Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YT2E32J4S# Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird. Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben werden!

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen

Alle 7 offenen Ausschreibungen von Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens7 Meldungen

  1. 6. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.08.2026 auf 01.09.2026 verschoben
  2. 5. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 18.08.2026
  3. 4. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 18.08.2026
  4. 3. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 18.08.2026
  5. 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 18.08.2026
  6. BekanntmachungFrist 18.08.2026
  7. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 18.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4c8f866d-6fbc-4e97-a58a-7a4c51e3e804.