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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Inwertsetzung des Luther-Denkmals Berlin -ID25140Ge

Grün Berlin GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VM_25140_VgV_VmT_Geveröffentlicht 02.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 246 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Berlin (27 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
53 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin12099, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 11:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der zu vergebenden interdisziplinären Gesamtleistung sind die für die Inwertsetzung des Luther-Denkmals Berlin auf dem Rathaus-Forum in Berlin-Mitte erforderlichen Planungsleistungen, darunter Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume §§33ff HOAI 2021 und/oder Freianlagenplanung §§39ff HOAI 2021, und, bei Bedarf, der Einbeziehung einer künstlerischen Leistung.

Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieses Verfahrens fordert die Auftraggeberin zunächst eine unbeschränkte Anzahl von Interessenten im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Über den Teilnahmewettbewerb sollen bis zu 5 Bietende ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Teil des Angebots sind ein Lösungsvorschlag (siehe Anlagen "Ergänzungen zur Verfahrensbeschreibung" und "Informationen zur Verhandlung") und ein Honorar- und Kostenangebot. Der Lösungsvorschlag stellt keine (Vor)-Entwurfsplanung im Sinne eines Wettbewerbsbeitrags dar, sondern dient der Darstellung des Verständnisses der Planungsaufgabe, der entwurflichen Herangehensweise sowie der interdisziplinären Arbeitsweise. Die Bewertung des Lösungsvorschlags erfolgt durch ein Fachgremium und ist Teil einer ersten Bewertung nach allen Zuschlagskriterien nach der eine Abschichtung der Bieter geplant ist (1. Stufe der Verhandlungen). Jede/r Bietende der/die in der 1. Stufe der Verhandlungen ein Angebot mit Lösungsvorschlag entsprechend des Leistungsbilds abgibt, erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung, die zu gleichen Teilen aus der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme von 35.700 € (brutto) auf alle Bietenden aufgeteilt wird. Die Aufwandsentschädigung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens gegen eine entsprechende Rechnung gezahlt. Weitere Kosten werden nicht erstattet. Eine 2. Stufe der Verhandlungen ist optional für die Erstellung eines überarbeiteten Angebots vorgesehen; die Auftraggeberin behält sich einen Zuschlag auf das Erstangebot vor. Näheres siehe Anlagen "Ergänzungen zur Verfahrenbeschreibung" und "Informationen zur Verhandlung", erhältlich auf der Vergabeplattform).

Beschreibung des Loses

Die Projektaufgabe ist die Inwertsetzung der vom historischen Luther-Denkmal in Berlin-Mitte erhaltenen Teile. Das 1897 nach einem Entwurf vom Plastiker Paul Otto geplante und nach dessen Tod durch den Bildhauer Robert Toberentz auf dem Neuen Markt vollendete Luther-Denkmal bestand aus einer zentralen, ca. 3,5m hohen Luther-Bronzefigur und acht Begleitfiguren, die zusammen auf einem ca. 10,5m x 10,5m großen Treppensockel gruppiert waren. Der aus rotem, schwedischem Granit aufgebaute Sockel mit einer granitenen Balustrade wurde über einen zentralen, zehnstufigen Treppenlauf erreicht. Die maximale Gesamthöhe des Denkmals betrug 8,20 m. Es galt bis zur Vollendung des Kaiser-Wilhelm I.- Nationaldenkmals an der Schlossfreiheit 1897 als umfangreichste Denkmalanlage Berlins. 1943 wurden die bronzenen Figuren des Luther-Denkmals mit Ausnahme der Lutherfigur abgebaut und vermutlich eingeschmolzen. Das Verbliebene überstand den Krieg blessiert und wurde um 1950 abgeräumt. Am historischen Ort verblieben nur die Fundamente. Die Luther-Bronzefigur und die dazugehörige Plinthe wurden außerhalb der Stadt gesichert und im Oktober 1989 nördlich der St. Marienkirche provisorisch wieder aufgestellt. Das Ergebnis eines Ideenwettbewerbs zur Schaffung eines neuen Luther-Denkmals 2016 wurde nicht umgesetzt, die Luther-Bronzefigur jedoch vom Standort nördlich der St. Marienkirche an seinen historischen Ort zurückgeführt, wieder auf einem provisorischen Sockel. Die Ausformung des heutigen Sockels werden derzeit weder der Bedeutung Luthers und seinem Denkmal, noch dem erforderlichen Informationsbedarf über Luther und die Geschichte des Denkmals noch dem zentralen, hoch frequentierten Ort gerecht. Die jetzt geplante Inwertsetzung soll am Standort des großenteils nicht mehr erhaltenen Denkmals aus dem 19. Jh. und innerhalb von dessen Grenzen stattfinden. Es wird ein Konzept erwartet, das die erhaltenen denkmalgeschützten Elemente des originalen Denkmals (Luther-Bronzefigur, Plinthe und Fundamente) restauratorisch angemessen, repräsentativ und würdig sichert und im urbanen Kontext sichtbar präsentiert und barrierefrei erreichbar macht. Lage, Form, Konstruktion und Ausgestaltung seiner Darbietung sollen dem Wirken Luthers als Reformator entsprechend zeitgemäß und angemessen sein. Eine Rekonstruktion des Denkmals von 1895 oder von Teilen davon ist nicht geplant. Obwohl das Denkmal selbst weniger städtebauliche Anforderungen mit sich bringt, ist dem städtebaulichen und freiräumlichen Kontext mit seinen vielen historischen Zäsuren, die dieser öffentliche Raum prägt, Rechnung zu tragen. Zu beachten sind die vorliegende Planung für die Neugestaltung der Freianlagen des Rathaus-Forums, das Spannungsfeld zwischen der St. Marienkirche, der Spandauer und der Karl-Liebknecht Straße, der räumliche Bezug zum Denkmal für Moses Mendelssohn sowie zu den öffentlichen Grünanlagen am Fernsehturm. Im Verfahren können Vorschläge für eine Anpassung an der vorliegenden Planung für das unmittelbare Umfeld des Luther-Denkmals (Neuer Markt) gemacht werden, deren Umsetzung die Inwertsetzung des Luther-Denkmals unterstützen würden, von deren Umsetzung die eigentliche Maßnahme zur Inwertsetzung aber nicht abhängen darf. Ziel ist es, durch eine in Form und Material angemessene Gestaltung, die auch auf die künstlerische Qualität der erhaltenen Bronze-Figur angemessen reagiert, einen Ort zur gedanklichen und emotionalen Auseinandersetzung mit der Reformation und dem Wirken Luthers zu schaffen, und diese auch für nachfolgende Generationen erfahrbar zu erhalten. Integraler Bestandteil des Konzepts ist die Planung und Herstellung einer geeigneten Informationstafel oder -stele. Für die Umsetzung der Inwertsetzung wird ein Budget in Höhe von bis zu 724.000. Euro (netto) für KG 200 bis 600 (DIN 276) bereitgestellt. In diesem Budget enthalten ist die Herstellung künstlerischer Objekte/künstlerisch hergestellter Bauteile, d.h. Material-, je nach baulicher Typologie Bau- bzw. Herstellungs- und Transportkosten, sowie Bauleistungen Dritter. Etwaiige erforderliche Gutachten, ggf. Planungsleistungen Dritter und ggf. Kosten für bautechnische Nachweise, für die fachliche und künstlerische Oberleitung, sind im Honorarangebot enthalten. (Näheres siehe Anlage Projektinformation zur Auftragsbekanntmachung, erhältlich auf der Vergabeplattform im Ordner "Projektinformationen).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
1. Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen Personen, die am Tag der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“ oder „Landschaftsarchitektin“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ und selbständig, freibe … ganz lesen1. Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen Personen, die am Tag der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“ oder „Landschaftsarchitektin“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ und selbständig, freiberuflich tätig sind, zusammen mit natürlichen Personen, die als professionelle Bildende Künstlerinnen, Künstler oder Künstlergruppe tätig sind. 2. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. 3. Teilnahmeberechtigt in der Arbeitsgemeinschaft sind ferner juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Auftragsgegenstand entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertreterin bzw. einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, die bzw. der für die Planung verantwortlich ist. Die zur Vertretung bevollmächtigte Person sowie der (die) verantwortliche(n) Urheberin/Urheber des Lösungsansatzes müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmende gestellt werden (siehe Pkt.1 unter 5.1.9). 4. Die beabsichtigte Form des Zusammenschlusses ist im Teilnahmeantrag zu benennen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zu wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit [1] Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV und Abs. 4 Nr. 2 VgV [2] Angaben Mindestjahresumsatz nach § § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. Nr. 4 VgV Siehe Anlage "Ergänzungen zur Verfahrensbeschreibung" zur Auftragsbekanntmachung, erhältlich auf der Vergabeplattform.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Auswahl der Teilnehmer/innen am Teilnahmewettbewerb erfolgt aufgrund von formalen Teilnahmebedingungen und aufgrund der in Anlage "Ergänzungen zur Verfahrenbeschreibung" und Zusatzerklärung zur EEE Teil IV (ZEEE) zur Auftragsbekanntmachung erläuterten Kriterien für die Bewertung der eingereichte … ganz lesenDie Auswahl der Teilnehmer/innen am Teilnahmewettbewerb erfolgt aufgrund von formalen Teilnahmebedingungen und aufgrund der in Anlage "Ergänzungen zur Verfahrenbeschreibung" und Zusatzerklärung zur EEE Teil IV (ZEEE) zur Auftragsbekanntmachung erläuterten Kriterien für die Bewertung der eingereichten Referenzen. Je Referenz sind auf einem Referenzblatt Angaben zu machen. Näheres siehe Anlage "Ergänzungen zur Verfahrenbeschreibung" zur Auftragsbekanntmachung, erhältlich auf der Vergabeplattform. Die Vorlage eines Referenzblattes erfolgt gemäß Formular IV 211 EU F – Aufforderung zur Angebotsabgabe. Angaben zu technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit [1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV [2] Angaben der technischen Fachkräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV [3] Erklärung über Beschäftigte und Anzahl der Führungskräfte nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV [1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Die technische Leistungsfähigkeit wird anhand der Angaben in der Zusatzerklärung EEE (Teil IV, C.) nach den folgenden Einzelkriterien bewertet. Darüberhinausgehende Informationen über die Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Die Angaben zu den Referenzprojekten erfahren eine Bewertung nach Punkten. Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit anhand folgender Mindestangaben: Referenzprojekte Nr. 1 und Nr. 2: 1. Beschreibung der erbrachten Leistung (Projektbezeichnung, Ort, erbrachte Leistun- gen, Status Realisierung, Vertragsverhältnis etc.) 2. Daten (Erbringungszeitraum 3. Auftraggeber/in, d.h. Angabe, ob diese vergaberechtlich als öffentliche oder nicht-öffentliche einzuordnen ist. 4. Aktualität des Projekts (Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Teilnah- meantrages an den Auftraggeber zur Nutzung übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntma- chung zurückliegen.) Referenzprojekte Nr. 3 und Nr. 4: 1. Beschreibung der erbrachten Leistung (Projektbezeichnung, Ort, Leistungsbild, ausge- drückt durch Nennung der bearbeiteten Leistungsphasen nach bzw. entsprechend HOAI, Honorarzone, Status Realisierung, Vertragsverhältnis, etc.) 2. Daten (Erbringungszeitraum) 3. Auftraggeber/in, d.h. Angabe, ob diese vergaberechtlich als öffentliche oder nicht-öffent- liche einzuordnen ist (bei mindestens einer Referenz war der Auftraggeber eine öffentliche Stelle) 4. Aktualität des Projekts (bei den Referenzen ist mindestens bei einem Projekt die Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht worden. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen). Bewertung der planerisch-gestalterischen Leistungsfähigkeit: Bewertet wird die planerisch-gestalterische Leistungsfähigkeit ausschließlich anhand der Angaben in der Zusatzerklärung EEE zu den Referenzprojekten unter Berücksichtigung der Übertragbarkeit auf das anstehende Projekt sowie den in Abschnitt 5.1 der Bekanntmachung genannten Anforde- rungen. Das Kriterium umfasst die folgenden Unterkriterien, die die Übertragbarkeit definieren, und berücksichtigt alle in den eingereichten Referenzblättern dargestellten Informationen, die sich auf die Referenz(en) beziehen. • Für die Referenzprojekte Nr. 1 und Nr. 2: - es handelt sich um ein Kunstwerk im öffentlichen Raum - Integration eines bestehenden Kunstwerkes - die Referenz betrifft aufgrund der Lage oder des direkten Umfelds einen Umgang mit Denk- malschutzvorgaben - es wurde mit denkmalgeschützter Substanz gearbeitet • Für die Referenzprojekte Nr. 3 und Nr. 4: - ein Gedenkort im Zusammenhang mit historischen Fragen/Themen/Personen/Ereignissen - öffentlicher Informations- und Lernort - Denkmalschutz war zu beachten - kirchlicher Bezug - Lage im öffentlichen Raum Die Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen erfolgt gemäß Formular IV 211 EU F - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. [2] Angaben zur Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten: Folgende Mindeststandards müssen für die Projektleitun …
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die nachfolgend genannten Eignungskriterien unterliegen einem Punktesystem mit welchem der Bewerber/die Bewerberin insgesamt 200 Punkte erzielen kann (siehe ZEEE). Die bis zu 5 Bewerber/Bewerberinnen mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe von Erstangeboten einschließlich aller dazugehörigen … ganz lesenDie nachfolgend genannten Eignungskriterien unterliegen einem Punktesystem mit welchem der Bewerber/die Bewerberin insgesamt 200 Punkte erzielen kann (siehe ZEEE). Die bis zu 5 Bewerber/Bewerberinnen mit den höchsten Punktzahlen werden zur Abgabe von Erstangeboten einschließlich aller dazugehörigen Unterlagen aufgefordert. Für die Referenzprojekte, welche die Mindestanforderungen erfüllen, kann eine Gesamtpunktzahl von 180 Punkten erreicht werden. Für die Angaben zur Personellen Ausstattung, welche die Mindestanforderungen erfüllen, kann eine Gesamtpunktzahl von 20 Punkten erreicht werden. Für die Angaben zur Eignung / Qualifikation der Projektbeteiligten (Projektleitung; stellvertretende Projektleitung; Projektmitarbeitende) müssen die Mindestanforderungen erfüllt sein. [4.3.1.1] Referenz 1: max. 40 Pkt. Die Punkte a) Beschreibung der erbrachten Leistung, b) Daten , Erbringungszeitraum und c) Kontaktdaten des Auftraggebers, sind Mindestangaben. Wobei Punkt a-b) ein Mindeststandard ist: Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Teilnahmeantrages an den Auftraggeber zur Nutzung übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. Auswahlkriterien Referenz 1: [4.3.1.1.1] 10 Pkt. = Bei der Referenz handelt es sich um ein Kunstwerk im öffentlichen Raum [4.3.1.1.2] 10 Pkt. = Die Referenz behandelt die Integration eines bestehenden Kunstwerkes [4.3.1.1.3] 10 Pkt. = Die Referenz betrifft aufgrund der Lage oder des direkten Umfelds einen Umgang mit Denkmalschutzvorgaben [4.3.1.1.4] 10 Pkt. = Bei der Referenz wurde mit denkmalgeschützter Substanz gearbeitet. [4.3.1.2] Referenz 2: max. 40 Pkt. Die Punkte a) Beschreibung der erbrachten Leistung, b) Daten , Erbringungszeitraum und c) Kontaktdaten des Auftraggebers, sind Mindestangaben. Wobei Punkt a-b) ein Mindeststandard ist: Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Teilnahmeantrages an den Auftraggeber zur Nutzung übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. Auswahlkriterien Referenz 2: [4.3.1.2.1] 10 Pkt. = Bei der Referenz handelt es sich um ein Kunstwerk im öffentlichen Raum [4.3.1.2.2] 10 Pkt. = Die Referenz behandelt die Integration eines bestehenden Kunstwerkes [4.3.1.2.3] 10 Pkt. = Die Referenz betrifft aufgrund der Lage oder des direkten Umfelds einen Umgang mit Denkmalschutzvorgaben [4.3.1.2.4] 10 Pkt. = Bei der Referenz wurde mit denkmalgeschützter Substanz gearbeitet. [4.3.1.3] Referenz 3: max. 50 Pkt. Die Punkte a) Beschreibung der erbrachten Leistung, b) Daten , Erbringungszeitraum und c) Kontaktdaten des Auftraggebers, sind Mindestangaben. Wobei Punkt a-c) ein Mindeststandard ist: Bei den Referenzen ist mindestens bei einem Projekt die Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht worden. Die Referenz muss bis zur Frist der Einreichung des Teilnahmeantrages an den Auftraggeber zur Nutzung übergeben sein. Die Übergabe des Referenzprojekts darf max. 10 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen. Bei mindestens einer Referenz war der Auftraggeber eine öffentliche Stelle. Auswahlkriterien Referenz 3: [4.3.1.3.1] 10 Pkt. = Die Referenz ist ein Gedenkort im Zusammenhang mit historischen Fragen/Themen/Personen/Ereignissen [4.3.1.3.2] 10 Pkt. = Die Referenz ist ein Öffentlicher Informations- und Lernort [4.3.1.3.3] 10 Pkt. = Bei der Referenz war Denkmalschutz zu beachten [4.3.1.3.4] 10 Pkt. = Die Referenz hat einen kirchlichen Bezug [4.3.1.3.5] 10 Pkt. = Die Referenz befindet sich im öffentlichen Raum [4.3.1.4] Referenz 4: max. 50 Pkt. Die Punkte a) Beschreibung der erbrachten Leistung, b) Daten , Erbringungszeitraum und c) Kontaktdaten des Auftraggebers, sind Mindestangaben. Wobei Punkt a-c) ein Mindeststandard ist: Bei den Referenzen ist mindestens bei einem Projekt die Leistungsphasen 2-8 vollständig erbracht worden. Die Referenz muss bis zur Frist der …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
53 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber beabsichtigt folgende optionale Leistungen: Stufe 2 (LPH 3 - 5) Stufe 3 (LPH 6 - 7) Stufe 4 (LPH 8) Stufe 5 (LPH 9) Es kann aus der zeitlichen Trennung der Beauftragung keine Erhöhung seines Honorars hergeleitet werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Zum Zeitpunkt der Bewerbung (Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. Nr. 5.1.12) sind als Nachweis der Eignung die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und die Zusatzerklärung zur EEE (ZEEE) einzureichen. Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügt … ganz lesenZum Zeitpunkt der Bewerbung (Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. Nr. 5.1.12) sind als Nachweis der Eignung die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und die Zusatzerklärung zur EEE (ZEEE) einzureichen. Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE siehe: https://eee.evergabe-online.de/ ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen, als PDF-Datei auf elektronischem Wege auf der Vergabeplattform (Textform) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung (ZEEE) zur EEE hochzuladen. Wird die Zusatzerklärung als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt, ist diese auszufüllen und auf dem Platzhalter "Bewerberbogen" hochzuladen. Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach auszufüllen. Bewerber-/Bietergemeinschaften: - haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen. Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe): - Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Angaben in der ZEEE und Teil V soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind; Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe): - wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. EEE Teil IV - Eignungskriterien: - die vom AG zur Verfügung gestellte Zusatzerklärung zur EEE ist zwingend zu vervollständigen. EEE Teil V - Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber: - hier muss der Bewerber zu den in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren. Ein allgemeines Infoblatt zur Abgabe der EEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE sind bei den Vergabeunterlagen eingestellt. Zur Prüfung des Teilnahmeantrages (TNA) ist zwingend die vom AG erzeugte EEE-Anfrage (Datei: "espd-Request.xml") gem. Infoblatt Abgabe EEE zu vervollständigen und mit der ausgefüllten ZEEE inkl. der Eignungskriterien zur EEE einzureichen. Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEEs. Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe mit Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen in der Zusatzerklärung zur EEE anzugeben und einzureichen. Eine fehlende EEE/ZEEE führt zum Ausschluss. Nachforderungen sind ausgeschlossen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung im Teilnahmewettbewerb nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle Nachweise sowie Unterlagen sind gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. 1) Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. 2) Bekanntmachung/EEE/Zusatzerklärung-EEE/Vergabeunterlagen sowie Hinweise/Anfragen/ Korrekturen siehe Nr. 5.1.11 Auftragsunterlagen. 3) Nur die in den ZEEEs genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung bezieht sich auf die Mindestzahl von Referenzen. Bei N …

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41vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
362.139 €Zuschlagswert im Median
236.305 € – 490.409 €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 60cd0416-8b4b-4b90-b3c7-c6b5f0c04f41.