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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Internetprovider für den Bayerischen Rundfunk

Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · München, Bayern

Aktenzeichen BR-2024-0025veröffentlicht 31.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 796 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.11.2024 – 31.10.2028, bis zu 24 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80335, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R.
    vor 27 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 26 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    Bayerischer Rundfunk
    vor 26 Monaten
  5. Bindefrist endet
    29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2028
    vor 24 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Vergabe von zwei öffentlichen Aufträgen (für Los 1 und Los 2) an zwei unterschiedliche "Tier-1" Internetprovider.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Internetprovider für den Standort Ismaning

Siehe LB - fachlicher Teil_Dienstleistungsvertrag Kapitel 3.1

4 Jahre–
2
Internetprovider für den Standort Freimann

Siehe LB - fachlicher Teil_Dienstleistungsvertrag Kapitel 3.2

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Vorlage einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (ni … ganz lesenVorlage einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate). Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von 2,5 Mio. Euro und Vermögensschäden in Höhe von 0,2 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr). oder ? Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Vorlage eines Bonitätsnachweises, zum Beispiel mittels eines Zeugnisses einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o.ä.) oder eines gleichwertigen Nachweises einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Mindestbedingung: Nachzuweisen ist eine mindestens "mittlere" Bonität, z.B. mit einem Bonitätsindex nicht schlechter als 300 bzw. einer "Probability of Default"- Rate nicht größer als 2% laut Creditreform. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
Kriterium
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die "Anlage 5 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von A … ganz lesenZum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die "Anlage 5 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), muss die "Anlage 8 - Eigenerklärung zum Russlandbezug" ausgefüllt beigefügt sein. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Kriterium
Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Kriterium
Nachweis gem. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt Die Bieter müssen durch eine Eigenerklärung nachweisen, dass sie ein "Tier-1-Provider" sind, der ein … ganz lesenNachweis gem. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt Die Bieter müssen durch eine Eigenerklärung nachweisen, dass sie ein "Tier-1-Provider" sind, der ein globales Backbone-Netzwerk betreibt, das eine vollständige Transitabdeckung ohne die Notwendigkeit von Upstream-Provider-Diensten bietet. Der Anbieter sollte eine umfangreiche Anzahl von Peering-Vereinbarungen mit anderen Tier-1- und wichtigen Netzwerkbetreibern haben, um eine optimale Netzwerkkonnektivität und Redundanz zu gewährleisten. Die Einstufung als "Tier-1" Provider muss durch Recherchen im Internet überprüfbar sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.10.2028
Verlängerung
bis zu 24-mal: Die Grundlaufzeit der beiden Verträge beträgt jeweils 4 Jahre. Nach Ablauf der Grundlaufzeit verlängert sich jeder Vertrag automatisch 24-mal um jeweils einen Monat. Nach Ablauf der Grundlaufzeit besteht für den Bayerischen Rundfunk die Möglichkeit jeden Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende zu kündigen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
29 Tage
Angebotsöffnung
02.09.2024, 12:00 Uhr. Bayerischer Rundfunk. Nur Vertreter des Auftraggebers. Es findet keine öffentliche Submission statt!
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: keine
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von z … ganz lesenDie ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Aus Redundanzgründen ist eine Auftragsvergabe beider Lose an ein und denselben Bieter/Auftragnehmer ausgeschlossen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y17UWSQLN Die Bieter haben im Zeitraum vom 12.-14. August sowie vom 19.-21. August die Möglichkeit die Standorte sowie die Gebäude für die Hauseinführung zu besichtigen. Die Anmeldung zu einer Besichtigung muss spätestens am 16.08.24 schriftlich über die Kommunikationssc … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y17UWSQLN Die Bieter haben im Zeitraum vom 12.-14. August sowie vom 19.-21. August die Möglichkeit die Standorte sowie die Gebäude für die Hauseinführung zu besichtigen. Die Anmeldung zu einer Besichtigung muss spätestens am 16.08.24 schriftlich über die Kommunikationsschnittstelle der Vergabeplattform erfolgen. Sie erhalten dann umgehend einen Besichtigungstermin mitgeteilt. Für jedes Los, auf das angeboten wird, müssen alle geforderten Unterlagen abgegeben werden. Aus Redundanzgründen ist eine Auftragsvergabe beider Lose an ein und denselben Bieter/Auftragnehmer ausgeschlossen. Zuerst erfolgt die Prüfung und Wertung der Angebote zu Los 1. Nach der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters in Los 1 erfolgt die Prüfung und Wertung der Angebote zu Los 2. Ergibt die Wertung der Angebote zu Los 2, dass der wirtschaftlichste Bieter mit dem wirtschaftlichsten Bieter aus Los 1 identisch ist, wird in Los 2 dieser Bieter nicht bezuschlagt. Den Zuschlag erhält in diesem Fall der Bieter der in der Wirtschaftlichkeitsrangfolge auf Platz 2 liegt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rundfunkplatz 1, 80335 München
Kontakt
ausschreibungen.zentraleinkauf@br.de
Auskünfte
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R.ausschreibungen.zentraleinkauf@br.de

Bei uns erfasst

160Bekanntmachungen
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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

166vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (83 Lose mit Angabe)
952.635 €Zuschlagswert im Median
483.445 € – 2,11 Mio. €mittlere Hälfte, 126 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e8f3b33-6f55-4f54-b1f2-acb08e839714.