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Interimsweise Beauftragung des Loses 6 aus dem Hauptverfahren 25-HD-20-Befoerd

Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 25-D1-90-Befoerd_Los6_interimveröffentlicht 29.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Berlin.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr (56 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 7 Wochen · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monate
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10315, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Interimsweise Beauftragung des Loses 6 aus dem Hauptverfahren 25-HD-20-Befoerd

Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, den Ferien sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß der vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für Schüler:innen folgender Grundschulen mit (teilweise) sonderpädagogischer Förderung, Integrationsschüler:innen bzw. Schüler:innen, die untergebracht sind in Heimen oder Einrichtungen:

- Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) Sewanstr. 184, 10319 Berlin - Schule am Wilhelmsberg (11G18) Sandinostr. 8, 13055 Berlin - Schule Am Faulen See (11G21) Degnerstr. 71-77, 13053 Berlin - Martin- Niemöller- Schule (11G22) Am Breiten Luch 5, 13053 Berlin - Friedrichsfelder Schule (11G23) Lincolnstr. 67, 10315 Berlin - Orankesee- Grundschule (11G34) Konrad-Wolf-Straße 11;13055 Berlin - Seepark-Grundschule (11G37) Blockdammweg 60, 10318 Berlin - 39. Grundschule (11G39) Schleizer Str. 67, 13055 Berlin

Als Abrechnungsgrundlage aller Touren für Los 6 gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Festpreise.

Während eines Schuljahres sind derzeit 52 Schüler:innen aus 8 Schulen mit (teilweise) sonderpädagogischer Förderung zu befördern. Den größten Anteil bilden die Schüler:innen aus der Friedrichsfelder-Schule (11G11), (11G39) der Martin-Niemöller-Schule (11G22). Die Schüler:innen der Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) und der Martin-Niemöller-Schule (11G22) haben einen besonderen Förderbedarf und sind teilweise auch verhaltensauffällig.

Die durchschnittliche Anzahl der in den Ferien zu befördernden Schüler:innen betrug im Betrachtungszeitraum 2024 (Schuljahr 2023/24, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) für die: - Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) neun Schüler:innen - Schule am Wilhelmsberg (11G18) eine Schüler:in - Schule Am Faulen See (11G21) zwei Schüler:innen - Martin- Niemöller- Schule (11G22) 22 Schüler:innen - Friedrichsfelder Schule (11G23) vier Schüler:innen - Orankesee- Grundschule (11G34) zwei Schüler:innen - Seepark-Grundschule (11G37) drei Schüler:in - 39. Grundschule (11G39) neun Schüler:innen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100% Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: ht … ganz lesenUnternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Abweichungen innerhalb der eingereichten Tourenplanung - bspw. durch Missachtung von Einzelbeförderungen oder dem Nichteinsatz von geforderten BTW - nicht aufklärungsfähig sind, sofern § 15 Abs. 5 S. 2 VgV tangiert wird. Entsprechende Angebote werden im betroffenen Los auf G … ganz lesenBitte beachten Sie, dass Abweichungen innerhalb der eingereichten Tourenplanung - bspw. durch Missachtung von Einzelbeförderungen oder dem Nichteinsatz von geforderten BTW - nicht aufklärungsfähig sind, sofern § 15 Abs. 5 S. 2 VgV tangiert wird. Entsprechende Angebote werden im betroffenen Los auf Grundlage des §57 Abs. 1 Nr. 4 VgV von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Weiterhin führen fehlgeschlagene Aufklärungen zum Ausschluss, wenn z.B. keine Deckungsgleichheit der (auf besonderes Verlangen vorzulegenen) Tourenplanung zu den Angaben innerhalb der Leistungsverzeichnisse besteht.
Hinweis
Objektbesichtigungen sind nicht erforderlich. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formular 124.1) zu beachten und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Liefe … ganz lesenObjektbesichtigungen sind nicht erforderlich. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formular 124.1) zu beachten und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. Beschreibungen zur Vorgehensweise der elektronischen Angebotseinreichung sind abrufbar unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/ueber-die-vergabeplattform/abgeben-von-angeboten/ Es gelten besondere Vertragsbedingungen gemäß BerlAVG. Hinweis: Für den Fall, dass die auftragnehmende Stelle vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist die auftraggebende Stelle entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote je Los in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem dann Zweitplatzierten, anzutragen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Fidibus Fahrdienst UG & Co.KG, Bernau bei Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (87 Lose mit Angabe)
1,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
750.369 € – 2,17 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 33f4221c-32e7-499c-99df-e6cef260285f.