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Maurer- und Stahlbetonarbeiten, Erdarbeiten

Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 26H34-03-138B---Hveröffentlicht 28.10.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 19 Tagen · Fragen bis 12.11.2026, 18:00 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
17 Monate04.01.2027 – 26.05.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10315, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 18:00 Uhr
    an Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
    in 4 Tagen
  4. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    in 19 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 09:05 Uhr
    in 19 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.05.2028
    in 57 Tagen
  7. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Maurer- und Stahlbetonarbeiten, Erdarbeiten, Stahlbau, Konstruktive Abbrucharbeiten, Mauerwerkabdichtung mit Kellerdämmung

ca. 140m³ Erstellen von Stahlbeton- und Fertigteildecken, sowie Fundamente und Ortbetontreppen mit ca. 8500 Kg Bewehrungsarbeiten, ca. 75 m³ Erstellen von Mauerwerkswänden mit Putzarbeiten, ca. 60 m³ konstruktive Abbrucharbeiten von Öffnungen in Decken und Wänden, ca. 2500 t Transport und Entsorgung von Bauschutt, ca. 1150 m³ Aushub und Verfüllarbeiten, ca. 450 m² Dämm- und Abdichtungsarbeiten von Kellerwänden, ca.55 St Montage von Stahlprofilen

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100%

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene … ganz lesenDie Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in … ganz lesenErklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in Euro netto (vgl. Formblatt V 124.HF). Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (vgl. Formblatt V 124.H F). Falls zutreffend A … ganz lesenEigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (vgl. Formblatt V 124.H F). Falls zutreffend Angabe, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und Erklärung, dass der Insolvenzplan auf Verlangen vorgelegt wird (vgl. Formblatt V 124.H F) Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. Formblatt V 124.H F). Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand … ganz lesenEigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. Formblatt V 124.H F). Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Formblatt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB). Anstelle der Eige … ganz lesenEigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Formblatt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB). Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (vgl. Formblatt V 124.H F). Der Auftraggeber wird eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister und der Finanzsanktionsliste vornehmen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die dafür erforderlichen Angaben zu machen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Eigenerklärung, dass in den letzten 5 Jahren 3 vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Vergleichbar sind Leistungen zu Maurerarbeiten, Stahlbetonarbeiten und Abdichtungsarbeiten, d.h. es sind drei Referenzleistungen für Maurerarbeiten und drei Referenzen für Stahlbetonarbeiten im/am Gebäude nach … ganz lesenEigenerklärung, dass in den letzten 5 Jahren 3 vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Vergleichbar sind Leistungen zu Maurerarbeiten, Stahlbetonarbeiten und Abdichtungsarbeiten, d.h. es sind drei Referenzleistungen für Maurerarbeiten und drei Referenzen für Stahlbetonarbeiten im/am Gebäude nachzuweisen. Sofern eine Leistung sowohl Maurer-, als auch Stahlbetonarbeiten umfasst, wird sie auch für beide Gewerke gewertet. Eine Referenzleistung muss außerdem Abdichtungsarbeiten für vertikale Abdichtungsarbeiten beinhalten. Die Abdichtungsarbeiten können auch durch eine separate Referenz nachgewiesen werden. Hinsichtlich des Umfangs sind die Leistungen vergleichbar, wenn Sie mindestens zu 75% den folgenden Mengen entsprechen: - 140m³ Erstellen von Stahlbeton- und Fertigteildecken, sowie Fundamente und Ortbetontreppen mit ca. 8500 Kg Bewehrungsarbeiten - 75 m³, Erstellen von Mauerwerkswänden mit Putzarbeiten - 60 m³, konstruktiven Abbrucharbeiten von Öffnungen in Decken und Wänden - 2500 t, Transport und Entsorgung von Bauschutt - 1150 m³, Aushub und Verfüllarbeiten - 450 m², Dämm- und Abdichtungsarbeiten von Kellerwänden - ca.55 St, Montage von Stahlprofilen Die Referenznachweise müssen entsprechend V 124.HF folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Hinweis: Soweit der Bieter zum Nachweis seiner Eignung in den Vergabeunterlagen auf seine Eintragung im PQ/ULV hinweist, können nur die dort hinterlegten Referenzen und Referenzen, die dem Angebot beigefügt werden, berücksichtigt werden. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen und der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (vgl. Formblatt V 124.H F). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge … ganz lesenErklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (vgl. Formblatt V 124.H F). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leistungspersonal. Anstelle der Eigenerklärung V 124.HF kann die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder gleichwertige Bescheinigungen oder durch eine auf den Auftragsgegenstand bezogene gültige Präqualifizierung/Eintragung in ein ULV nachgewiesen werden. Der Auftraggeber wird im Falle einer Eigenerklärung oder bei Eignungszweifeln die erforderlichen Nachweise von den Bietern der engeren Wahl anfordern. Soweit Unteraufträge erteilt werden sollen, der Bieter keine auftragsbezogene gültige Präqualifizierung/ULV-Eintragung nachweist, gelten die Eignungsanforderungen auch für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.01.2027
Vertragsende
26.05.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
27.11.2026, 09:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Besondere Vertragsbedingungen (V214.HF), Vertragsbedingungen nach dem BerlAVG
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fris … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen 2. Bieter haben zu beachten, dass auf diesen Auftrag Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russland anzuwenden ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 05f0bf5b-f725-46ef-b0fe-f4fe0a79402c.