Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen an BMA und weiteren GMA (VOEK 107-21)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin
Aktenzeichen VOEK 107-21veröffentlicht 18.08.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
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Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 39 Monaten
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Beschreibung
Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen (DGUV) sowie kleinteilige Instandhaltungsleistungen, Entstördienst, Melder- und Akkutausch an Gefahrmeldeanlagen (BMA mit SAA, EMA/ÜMA und sonstigen Anlagen) auf einer Liegenschaft in 16356 Ahrensfelde (Los 1). Vertragsbeginn ist der 01.07.2023, Leistungsbeginn ist der 01.01.2024. Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen (DGUV) sowie kleinteilige Instandhaltungsleistungen, Entstördienst, Melder- und Akkutausch an Gefahrmeldeanlagen (BMA mit SAA, EMA/ÜMA) auf jeweils einer Liegenschaft in 14542 Werder, 14797 Lehnin, 14532 Kleinmachnow und 14806 Planetal OT Dabendorf (Los 2). Vertragsbeginn ist der 01.07.2023, Leistungsbeginn ist der 01.07.2023. --- Das Betreten der Liegenschaft für die Ausführung der Leistungen in Los 1 setzt voraus, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) erfolgreich bestanden wurde (s. auch Ziffer III.2.2 - Bedingungen für die Ausführung des Auftrages)
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Instandhaltung von BMA, EMA und sonstigen GMA Das Betreten der Liegenschaft für die Ausführung der Leistungen setzt voraus, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz erfolgreich bestanden wurde. ---- Gegenstand der Leistungen sind: 1.1 ein Gefahrenmamagement-System, eine BMA mit Sprachalarmanlage, bestehend aus einer Brandmeldezentrale mit Hauptmelder in einem Haus sowie 9 Brandmeldeanlagen in weiteren Häusern, der Hersteller Esser/Honeywell, Typen: FlexES Control FX10 (Baujahr 2021) und IQ8 M --- Es handelt sich um die Ausführung folgender Leistungen: - 1x Wartung pro Jahr gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.3 und soweit zutreffend gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J3. Die Leistungen umfassen die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte nach der Arbeitsanweisung des Herstellers und gemäß DIN 31051. Hierzu zählt auch das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten. - 4x Inspektion pro Jahr für Teile gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.2.1 und soweit zutreffend, gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J2 - 1x Inspektion pro Jahr für Teile gemäß DIN VDE 0833-1, Punkt 5.3.2.1 - kleine Instandsetzungen bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto),der AN übernimmt dabei alle notwendigen Leistungen für die Instandsetzung der vertragsgegenständlichen Anlagen sowie sämtliche zur Wiederherstellung des Sollzustandes der Anlagen erforderlichen Maßnahmen wie Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, Funktionsprüfung, Abnahme und Rückmeldung, der AG ist ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen - Reaktionszeiten: innerhalb von 24 h für Fehler, die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden, innerhalb von 6 h nach Störungsmeldung durch die AG - Systembetreuung auf Anforderung der AG (1x pro Jahr): alle Maßnahmen für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit sowie das Pflegen und Sichern von Datensätzen, Plänen oder Systemeinstellungen - Besondere Leistungen: a) Durchführung der Wiederkehrenden Prüfung an Brandmelde- und Alarmierungsanlagen gemäß der Verordnung über die wiederkehrende Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstung in baulichen Anlagen im Land Brandenburg (Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung- BbgSGPrüfV) b) Beseitigung von Fehlern an der GMA und deren Einrichtungen und Geräte, die durch außerhalb der GMA liegende Einflüsse verursacht sind c) Leistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsinhalte d) Lieferung neuer Softwareversionen zur Änderung, Modifikation sowie deren Einbringung in die GMA und deren Einrichtungen und Geräte e) Mehrleistungen aufgrund von Änderungen der VDE, DIN- Normen, die während der Vertragslaufzeit in Kraft getreten sind f) Leistungen an Gewerken die durch Schnittstellen mit der GMA verbunden sind g) Akku-/Batterietausch h) Meldertausch, der Meldertausch ist rechtzeitig vorzunehmen, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen wird. Dies kann erfolgen durch: Protokollierte Meldung aus der Zentrale, Einhaltung einer Frist lt. normativer Vorgaben - Prüfung/Ergänzung der Dokumentation der Brandmeldeanlagen --- 1.2 14 St. Einbruchmelde- und Überfallmeldeanlagen der Hersteller Eff/Eff (2 St., Typ M8 und MB256Plus, Baujahr 1998), Novar/Honeywell (7 St., Typ 561MB48; Baujahr 2010 und 2013) Honeywell (2 St., Typ MB Secure 3000, Baujahr 2019 und 2020), Esser/Honeywell (2 St., Typ MB 1000, Baujahr 1998), Dorma (1 St., Typ Codic, Baujahr unbekannt), verteilt auf sieben Häuser --- Es handelt sich um die Ausführung folgender Leistungen: - 1x Wartung pro Jahr nach DIN VDE 0833-3 Pkt 10, Tabelle 13, und umfasst die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte nach der Arbeitsanweisung des Herstellers und gemäß DIN 31051. Hierzu zählt auch das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten. - 4x Inspektion pro Jahr gemäß DIN VDE 0833-3 Pkt. 10, Tabelle 13 für Anlagen Grad 4, und umfassen alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051. Dazu gehören die Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und das Ableiten der notwendigen Konsequenzen für die künftige Nutzung. - kleine Instandsetzung Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen durch. Dazu ist der AG ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen. Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die geforderte Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte wieder herzustellen, wie Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, Funktionsprüfung, Abnahme und Rückmeldung, der AG ist ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen - Reaktionszeiten: innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden und innerhalb von 6 Stunden nach Störungsmeldung durch die AG innerhalb und außerhalb der vereinbarten Ausführungszeit - Systembetreuung auf Anforderung der AG (1xpro Jahr): alle Maßnahmen für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit sowie das Pflegen und Sichern von Datensätzen, Plänen oder Systemeinstellungen - Besondere Leistungen: a) Beseitigung von Fehlern an der GMA und deren Einrichtungen und Geräte, die durch außerhalb der GMA liegende Einflüsse verursacht sind b) Leistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsinhalte c) Lieferung neuer Softwareversionen zur Änderung/Modifikation sowie deren Einbringung in die GMA und deren Einrichtungen und Geräte d) Mehrleistungen aufgrund von Änderungen der VDE / DIN - Normen, die während der Vertragslaufzeit in Kraft getreten sind e) Beratung der AG z. B. bezüglich der Bedienung der Anlage f) Leistungen an Gewerken die durch Schnittstellen mit der GMA verbunden sind g) Akkutausch - Prüfung/Ergänzung der Dokumentation der GMA --- 1.3 weitere Gefahrenmeldeanlagen: - 2 Sprech- und Beschallungsanlagen (Typ AlphaCom) und 1 Uhrenanlage mit 6 Nebenuhren, verteilt auf drei Häuser - 1 Sprachalarmanlage (Typ VARIODYN D1, Esser), 1 Sprechanlage (Typ AlphaCom), eine Videoüberwachunsanlage (Gentebrück, Baujahr 1998/tlw. erneuert), eine Zeitdienstuhrenanlage mit 4 Nebenuhren (Bürk Zeitsysteme 1998), eine Zaunüberwachungsanlage (Heras/GEOQVIP, System:Defensor Eliminator) - Video- und Zaunüberwachungsanlage sind mit der Mamagement-Software verknüpft - 1 Zentrale Schachtüberwachung (Hersteller: Power Telcom GmbH/Lancier Monitoring GmbH/3M/Commscope), Baujahr 2019 --- Es handelt sich um die Ausführung folgender Leistungen: - Wartung/Inspektion gemäß Herstelleranweisung und gemäß DIN 31051, jedoch mindestens einmal jährlich, das sind regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräteund das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten - kleine Instandsetzung, der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen durch, der AG ist ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen - Reaktionszeiten: innerhalb von 24 h für Fehler, die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden und innerhalb von 6 Stunden nach Störungsmeldung durch die AG innerhalb und außerhalb der vereinbarten Ausführungszeit - Systembetreuung - Besondere Leistungen: a) Beseitigung von Fehlern an der GMA und deren Einrichtungen und Geräte, die durch außerhalb der GMA liegende Einflüsse verursacht sind b) Leistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsinhalte c) Lieferung neuer Softwareversionen zur Änderung/Modifikation sowie deren Einbringung in die GMA und deren Einrichtungen und Geräte d) Mehrleistungen aufgrund von Änderungen der VDE / DIN - Normen, die während der Vertragslaufzeit in Kraft getreten sind e) Beratung der AG z. B. bezüglich der Bedienung der Anlage f) Leistungen an Gewerken die durch Schnittstellen mit der GMA verbunden sind g) Akkutausch - Prüfung/Ergänzung der Dokumentation der GMA --- 2. Allgemein: Generell gilt: Wartungen und Inspektionen erfolgen mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Besonderheiten Gebäude der Fliegerstaffel: Bei Vertragsbeginn findet in den Gebäuden eine Brandschutzsanierung bis vorauss. 2026 statt, die vorhandene BMA wird in erheblichem Maße umgebaut und erweitert. Die anschließend notwendige Wartungsleistung wird mit der Baumaßnahme für den Gewährleistungszeitraum ausgeschrieben. Gleiches gilt für das Managementsystem, auf das alle sicherheitsrelevanten Anlagen aufgeschaltet sind. Der AN für die gegenständlichen Wartungs- und Inspektionsleistungen verpflichtet sich, notwendige Abstimmungen mit dem AN für die BMA und das Managementsystem im Vorfeld seiner Leistungserbringung zu tätigen. -- Ausführungszeiten generell: Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr. -- Fernbetreuung ist nicht zulässig. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier-, Reinigungs- und Prüfmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) usw. zu stellen. Er hat die Ausführung der einzelnen Leistungen unverzüglich in dem Betriebsbuch der GMA zu dokumentieren. Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der GMA erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind vom AN zu beachten. Der AN hält einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst vor. Er ist verpflichtet, Elektrofachkräfte GMA nach DIN VDE 0833-1 Pkt.3.1.27 oder vergleichbar einzusetzen (die Vergleichbarkeit ist vom Bieter nachzuweisen). | – | – |
| 2 | Instandhaltung an BMA und EMA Gegenstand der Leistungen sind: 1.1.1 in Hauptort 1: eine Brandmeldezentrale (Esser, IQ8 Control, Baujahr 2001 und 2008) sowie 5 BMZ-Unterzentralen, Typ IQ 8 Control (Esser, Baujahr 2009, 2011, 2014 und 2016), verteilt auf 6 Gebäude 1.1.2 in Hauptort 2: eine Brandmeldezentrale (Esser, IQ8 Control, Baujahr 2014) sowie 2 BMZ-Unterzentralen, Typ IQ 8 Control (Esser, Baujahr 2009, 2011, 2014 und 2016), verteilt auf 3 Gebäude 1.1.3 in Hauptort 3: zwei Brandmeldezentralen (Hertek, Baujahr 2016 und 2018), zwei Gebäude 1.1.4 in Hauptort 4: befinden sich keine Brandmeldeanlagen --- Es handelt sich um die Ausführung folgender Leistungen an allen Hauptorten, wo die entsprechendenn Anlagen vorhanden sind: - 1x Wartung pro Jahr gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.3 und soweit zutreffend gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J3 und entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Die Leistungen umfassen die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte nach der Arbeitsanweisung des Herstellers und gemäß DIN 31051. Hierzu zählt auch das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten. - 4x Inspektion pro Jahr für Teile gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.2.1 und soweit zutreffend, gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J2 - 1x Inspektion pro Jahr für Teile gemäß DIN VDE 0833-1, Punkt 5.3.2.1 - kleine Instandsetzungen bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto),der AN übernimmt dabei alle notwendigen Leistungen für die Instandsetzung der vertragsgegenständlichen Anlagen sowie sämtliche zur Wiederherstellung des Sollzustandes der Anlagen erforderlichen Maßnahmen wie Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, Funktionsprüfung, Abnahme und Rückmeldung, der AG ist ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen - Reaktionszeiten: innerhalb von 24 h für Fehler, die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden, innerhalb von 6 h nach Störungsmeldung durch die AG - Systembetreuung auf Anforderung der AG (1x pro Jahr): alle Maßnahmen für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit sowie das Pflegen und Sichern von Datensätzen, Plänen oder Systemeinstellungen - Besondere Leistungen: a) Durchführung der Wiederkehrenden Prüfung an Brandmelde- und Alarmierungsanlagen gemäß der Verordnung über die wiederkehrende Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstung in baulichen Anlagen im Land Brandenburg (Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung- BbgSGPrüfV) b) Beseitigung von Fehlern an der GMA und deren Einrichtungen und Geräte, die durch außerhalb der GMA liegende Einflüsse verursacht sind c) Leistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsinhalte d) Lieferung neuer Softwareversionen zur Änderung, Modifikation sowie deren Einbringung in die GMA und deren Einrichtungen und Geräte e) Mehrleistungen aufgrund von Änderungen der VDE, DIN- Normen, die während der Vertragslaufzeit in Kraft getreten sind f) Leistungen an Gewerken die durch Schnittstellen mit der GMA verbunden sind g) Akku-/Batterietausch h) Meldertausch - ist rechtzeitig vorzunehmen, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen wird. Dies kann erfolgen durch: Protokollierte Meldung aus der Zentrale, Einhaltung einer Frist lt. normativer Vorgaben - Prüfung/Ergänzung der Dokumentation der Brandmeldeanlagen --- 1.2 5 St. Einbruchmeldeanlagen der Hersteller Esser (1 St., Typ Essertronic 5006, Baujahr 2013), Telenot (3 St., Typ complex 400 H und complex 400 H-FK, GR100/BT820, Baujahr 2018 und 2022, ein unbekannter Typ), eff/eff Esser/Honeywell (1 St. Zentrale, Typ T561-HB24, Baujahr 2005), verteilt auf fünf Häuser der vier Liegenschaften --- Es handelt sich um die Ausführung folgender Leistungen: - 1x Wartung pro Jahr nach DIN VDE 0833-3 Pkt 10, Tabelle 13, und umfasst die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte nach der Arbeitsanweisung des Herstellers und gemäß DIN 31051. Hierzu zählt auch das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten. - 1x Inspektion pro Jahr gemäß DIN VDE 0833-3 Pkt. 10, Tabelle 13, für Anlagen Grad 2 (möglichst mittig im Wartungszeitraum) und umfassen alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051. Dazu gehören die Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und das Ableiten der notwendigen Konsequenzen für die künftige Nutzung. - kleine Instandsetzung Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen durch. Dazu ist der AG ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen. Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die geforderte Funktion der Betrachtungseinheit und deren Einrichtungen und Geräte wieder herzustellen, wie Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, Funktionsprüfung, Abnahme und Rückmeldung, der AG ist ein gesondertes Angebot zur Prüfung einzureichen - Reaktionszeiten: innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden und innerhalb von 6 Stunden nach Störungsmeldung durch die AG innerhalb und außerhalb der vereinbarten Ausführungszeit - Systembetreuung auf Anforderung der AG (1x pro Jahr): alle Maßnahmen für die Erhaltung der Funktionsfähigkeit sowie das Pflegen und Sichern von Datensätzen, Plänen oder Systemeinstellungen - Besondere Leistungen: a) Beseitigung von Fehlern an der GMA und deren Einrichtungen und Geräte, die durch außerhalb der GMA liegende Einflüsse verursacht sind b) Leistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsinhalte c) Lieferung neuer Softwareversionen zur Änderung/Modifikation sowie deren Einbringung in die GMA und deren Einrichtungen und Geräte d) Mehrleistungen aufgrund von Änderungen der VDE / DIN - Normen, die während der Vertragslaufzeit in Kraft getreten sind e) Beratung der AG z. B. bezüglich der Bedienung der Anlage f) Leistungen an Gewerken die durch Schnittstellen mit der GMA verbunden sind g) Akkutausch - Prüfung/Ergänzung der Dokumentation der GMA --- 2. Allgemein: Wartungen und Inspektionen erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Ausführungszeiten generell: Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Fernbetreuung ist nicht zulässig. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier-, Reinigungs- und Prüfmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Er hat die Ausführung der einzelnen Leistungen unverzüglich in dem Betriebsbuch der GMA zu dokumentieren. Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der GMA erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind vom AN zu beachten. Der AN hält einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst vor. Er ist verpflichtet, Elektrofachkräfte GMA nach DIN VDE 0833-1 Pkt. 3.1.27 oder vergleichbar einzusetzen (die Vergleichbarkeit ist vom Bieter nachzuweisen). | – | – |
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| – | Bildfunk electronic GmbH; Bildfunk electronic GmbH | – |
| – | Bildfunk electronic GmbH; Bildfunk electronic GmbH | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Einrichtung des öffentlichen Rechts
- Anschrift
- 10623 Berlin
- Kontakt
- ?keine Angabe
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 507 (Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- Getec Wärme & Effizienz GmbH2 Zuschläge
- I.B.A.S. GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5e8f35ca-1aa1-4c90-82e2-10be315429ce.